Veterinärdienst

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Der Veterinärdienst (VetDi)[1] ist ein Fachdienst im Zivil- und Katastrophenschutz.

Taktisches Zeichen für den Veterinärdienst

Zweck

Der Veterinärdienst dient der Bewältigung von Großschadenslagen im Veterinärbereich. Er verhindert, vermindert und beseitigt Schäden, die bei Katastrophen an Tieren, Lebensmitteln tierischer Herkunft, Futtermitteln und Tränkwasser auftreten.[2] Er wirkt bei der Bergung, der Dekontamination, dem Transport, bei der Tötung und der Tierkörperbeseitigung mit.[2] Ferner unterstützt der Veterinärdienst die Veterinärbehörden bei der Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen.[2]

Organisation

Der Veterinärdienst wird durch sogenannte Veterinärzüge gestellt. Während des Kalten Krieges gab es im erweiterten Katastrophenschutz deutschlandweit 46 Veterinärzüge.[3] 1997 beendete der Bund die Finanzierung im Rahmen der Erweiterung des Katastrophenschutzes. Die meisten Veterinärzüge wurden daraufhin aufgelöst. Lediglich in Baden-Württemberg und im Saarland werden noch insgesamt vier Züge nach landesrechtlichen Regelungen vorgehalten.

Erweiterter Katastrophenschutz des Bundes (1968–1997)

Der Veterinärzug bestand gemäß STAN-Nr. 071 aus 16 Einsatzkräften und war in den Zugtrupp und zwei Gruppen gegliedert:[1]

  • Zugtrupp mit einem Zugtruppkraftwagen und einem Krad
    • 1 Zugführer (berufliche Qualifikation: Tierarzt),
    • 1 Veterinärhelfer,
    • 1 Kradfahrer/Melder,
    • 1 Kraftfahrer/Sprechfunker
  • Schlacht- und Untersuchungsgruppe mit einem Lastkraftwagen und einem Fleischtransportwagen 3 m³ (FTW)
    • 1 Gruppenführer (berufliche Qualifikation: Schlachter),
    • 1 Truppführer (berufliche Qualifikation: Fleischbeschauer),
    • 2 Veterinärhelfer (darunter ein weiterer Schlachter),
    • 2 Kraftfahrer (Schlachter).
  • Tier-Dekon- und Transport-Gruppe mit einem Tankwagen für 3000 Liter Trinkwasser und einem Tiertransportwagen (TTW)
    • 1 Gruppenführer,
    • 1 Truppführer,
    • 2 Veterinärhelfer,
    • 2 Kraftfahrer.

Unter dem obigen Personal mussten der Tierarzt und die Einsatzkräfte der Tier-Dekontaminations- und Transport-Gruppe als ABC-Helfer und je Fahrzeug zwei Helfer als Ersatzkraftfahrer qualifiziert sein. Alle Fahrzeuge des Zuges wurden beordert, das bedeutet, sie wurden über die Sicherstellungsgesetze von privater Hand angefordert und nicht vom Bund beschafft.

Diese Regelungen verloren mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) am 25. März 1997 ihre Gültigkeit.[4]

Baden-Württemberg

Die aktuellen Veterinärzüge in Baden-Württemberg sind wie folgt gegliedert:

  • 1 Zugführer (Tierarzt)
  • 1 stellvertretender Zugführer (Tierarzt)
  • 18 Helfer

Es wird ein Lastkraftwagen (GW Vet) besetzt. Es müssen außerdem zwei Mannschaftstransportwagen für das Personal planerisch sichergestellt werden.

Heute existieren lediglich in Baden-Württemberg noch drei Veterinärzüge als Regieeinheiten. Diese sind in Freiburg, Böblingen (bis 2023 in Schwäbisch Hall)[5] und Ravensburg stationiert. Unterhalten und betreut werden die Veterinärzüge von den jeweiligen Landkreisen als untere Katastrophenschutzbehörde. Die Aufgaben der Veterinärzüge sind in der Verwaltungsvorschrift Katastrophenschutzdienst beschrieben.[2]

Saarland

Im Saarland existiert ein landesweit zuständiger Veterinärzug. Er wird als Regieeinheit des Landkreises St. Wendel geführt.[6] Der Zug wurde 1984 nach Maßgabe der Bundesvorschriften eingerichtet.[3] 2026 gab die Landesregierung bekannt, dass der Veterinärzug künftig auch für die Fleischversorgung der Bevölkerung im Krisenfall von der Schlachtung bis zur Verteilung zuständig sein wird. Er wird daher personell von 15 auf 50 Helfer aufgestockt. Für die zur Erweiterung der Aufgabe notwendige Ausbildung und Ausrüstung sollen 200.000 € investiert werden.[7]

Literatur

  • Der Veterinärzug. KatS – Dv 701 (Vorläufer), Bundesamt für Zivilschutz, 1976.
  • Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes (VwV KatSD), Anlage 8, Innenministerium Baden-Württemberg, 1. November 2012, .

Einzelnachweise

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