Virilist

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Als Virilist (lat. vir = Mann) bezeichnete man im Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts in Deutschland und Österreich-Ungarn eine Person, die aufgrund ihres Amtes als Bischof, als Richter[1] oder Rektor einer Universität einen Sitz ex-officio in einer legislativen Körperschaft innehatte.

Dieser Begriff war u. a. auch in Siebenbürgen[2] gebräuchlich. In Österreich wurden sie vom Kaiser in das Herrenhaus berufen.

Selbst heute noch existiert diese Bezeichnung, so zum Beispiel im Österreich-Konvent des österreichischen Parlaments.[3]

Siehe auch: Virilstimme

Einzelnachweise

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