Vorkind

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Als Vorkind wurde im Münsterland im 18. Jahrhundert (auf dem Land bis heute) ein Kind bezeichnet, das von den späteren Eheleuten gemeinsam gezeugt, jedoch vor dem Eintritt in die Ehe geboren worden war.[1]

Westfalen

In archivalischen Quellen begegnen unter anderen zum Beispiel Vorkinder, Vor-Kind, vorkindt und Vörkind (mundartlich).

Wurden diese Kinder nach vollzogener Ehe von den Eheleuten als ehelich anerkannt, waren sie erbberechtigt.

In Erbverfahren war dann auch am Niederrhein, im Westmünsterland und im Vest Recklinghausen zutphensches Erbrecht anzuwenden.[2]

Der offensichtlich vor der Ehe erfolgte Geschlechtsverkehr war sittenwidrig und wurde zum Beispiel in der Herrlichkeit Ostendorf (Haus Ostendorf, bei Haltern am See) vor dem zuständigen Gogericht noch im 17. Jahrhundert geahndet. Bestrafung laut Gerichtsprotokollbuch beispielsweise eines unverheirateten Knechtes in einem Fall ein Fass Heringe und am nächst kommenden Sonntag Heiratsvollzug mit der geschwängerten Magd.[3]

Zweitbedeutung

Johann Georg Krünitz definierte in seiner Oeconomischen Encyclopädie ein „Vorkind [als] ein Kind erster Ehe.“[4]

Ein Stiefkind ist ein Kind, das nicht leiblich verwandt ist, sondern als Kind des Partners aus früherer Beziehung erst später diese Rolle in einer Familienkonstellation eingenommen hat.

Begriffsgeschichte

Seit dem 20. Jahrhundert ist der Ausdruck Vorkind weitgehend außer Gebrauch geraten, obwohl hierzulande die Anzahl vorehelich geborener Kinder, die Anzahl der Kinder aus einer früheren Beziehung und die Anzahl der Kinder aus erster Ehe absolut und relativ zunahmen. Ursachen für den Rückgang waren der Bedeutungsverlust der ihm zugrunde liegenden erbrechtlichen Sonderregelungen sowie die schrittweise Gleichstellung aller Kinder unabhängig vom Familienstand ihrer Eltern.[5]

Im Digitalen Wörterbuches der deutschen Sprache fehlen Angaben für die Häufigkeit des Gebrauches des Wortes Vorkind in der deutschen Literatur, weil ein Gebrauch nicht mehr nachzuweisen ist.[6]

Das Wortpaar Vorkinder und Nachkinder ist deutlich älter als die westfälischen Erbrechtsregelungen des 18. Jahrhunderts und bereits im frühneuzeitlichen niederländisch-niederdeutschen Sprachraum belegt.

Antonym

Ein Nachkind (als Gegenwort, Antonym) ist erstens ein „nachgebornes kind (posthumus Stieler 948)[7] oder kind aus zweiter ehe; niederdeutsch nækinderen, liberi posterioris tori[8] Kil. 331ᵃ;[9] voor- en nakinderen hebben, vor- und nachkinder haben. Kramer 1, 212ᵃ[10] [und zweitens der Singular von] unsere nachkinder (nachkommen) nach etlichen geschlechtern. Breitinger bei Campe.[11][12] Kaspar von Stieler schrieb 1691: „Afterkind sive Nachkind, [lateinisch] posthumus.“

Einzelnachweise

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