Wahlkomitee (Polen)

Polnischer politische Organisation From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Wahlkomitee meldet in Polen Kandidaten für die Wahlen an und ist für deren Wahlkampf zuständig.[1] Es wurde im Wahlsystem für die Parlamentswahl 1991 aufgrund des unzureichenden Parteiensystems eingeführt.[2][3]

Die Gründung eines Wahlkomitees ist nach der Verkündung der Verordnung von Wahlen möglich.[4] Je nach Wahl sind unterschiedliche Arten vorgesehen.[1][5] In mehreren Fällen sind zudem Unterstützungsunterschriften vorzulegen.

Weitere Informationen Wahlen, Wahlkomitees ...
Wahlen Wahlkomitees Gründungsberechtigung
Sejm
Senat
Europäisches Parlament
Komitet wyborczy partii politycznej (KW)
Wahlkomitee[6]
Politische Partei
Koalicyjny komitet wyborczy (KKW)
Wahlbündnis[6]
Politische Parteien
Komitet wyborczy wyborców (KWW)
Wählerwahlkomitee[6]
mindestens 15 wahlberechtigte Bürger
Staatspräsident Komitet wyborczy wyborców (KWW)
Wählerwahlkomitee
mindestens 15 wahlberechtigte Bürger
Sejmiks
Kreistage
Gemeinderäte
Warschauer Stadtteilräte
Gemeindevorsteher
Bürgermeister
Stadtpräsidenten
Komitet wyborczy partii politycznej (KW)
Wahlkomitee
Politische Partei
Koalicyjny komitet wyborczy (KKW)
Wahlbündnis
Politische Parteien
Komitet wyborczy wyborców (KWW)
Wählerwahlkomitee
mindestens 15 wahlberechtigte Bürger
Komitet Wyborczy Organizacji (KWO)
Wahlkomitee einer Organisation
Zivilorganisation oder Vereinigung
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Das Wählerwahlkomitee ist formell parteilos, kann jedoch von Parteimitgliedern gegründet werden.[7]

Bei den Sejmwahlen gilt für Wahlbündnisse eine erhöhte Sperrklausel von 8 %,[8] Wählerwahlkomitees erhalten danach keine staatliche Parteienfinanzierung.[9]

Einzelnachweise

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