Walter Deuss
deutscher Manager
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Walter Deuss (amtlich: Walter Deuß; * 1. Mai 1935 in Frankfurt am Main) ist ein deutscher Manager.
Herkunft und Ausbildung
Walter Deuss wurde als Sohn des Bankkaufmanns Hanns Deuß und dessen Frau Wilma, geb. Aug, in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Abitur am staatlichen Görresgymnasium in Düsseldorf im Frühjahr 1956 studierte er von 1956 bis 1960 Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Seit 1957 ist er Mitglied des Corps Palatia Bonn. Im Juli 1960 absolvierte Deuss vor dem Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Düsseldorf die erste juristische Staatsprüfung. Im Februar 1963 wurde er an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln bei Hans Carl Nipperdey mit einer Studie über Die Ausübung des aktienrechtlichen Stimmrechts durch Dritte promoviert (Zweitgutachter war Walter Erman).
Wirken
Er war ab 1967 im Karstadt-Vorstand, wurde 1969 stellvertretendes, dann ordentliches Vorstandsmitglied und Chef des Finanz- und Rechnungswesen. Seit 1982 war er zunächst Vorstandssprecher und später Vorstandsvorsitzender des Warenhauskonzerns Karstadt AG in Essen. Ab 1978 war er zudem Aufsichtsratsmitglied der Bertelsmann AG. Aufsichtsratsvorsitzender der Neckermann-Versand AG wurde er 1982. In den Jahren 1976/77 war er ebenso federführend an der Übernahme von Neckermann durch die Karstadt-Gruppe beteiligt wie 1994 bei der Übernahme des Konkurrenten Hertie sowie 1999 an der Fusion von Karstadt und Quelle zur KarstadtQuelle AG.[1]
Er war noch bis September 2000 Vorstandsvorsitzender des KarstadtQuelle-Konzerns und trat danach nach Kritik an seiner Unternehmensführung in den Ruhestand. Er tritt heute noch als Mitglied des Präsidiums des Einzelhandelsverbandes BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e. V.) öffentlich in Erscheinung.
Im Jahre 2005 verklagte Deuss seinen ehemaligen Arbeitgeber. Deuss hatte sich vertraglich zusichern lassen, dass ihm auch nach seinem Ausscheiden ein angemessener Dienstwagen nebst Fahrer bis an sein Lebensende zusteht. Im Zuge der harten Sparmaßnahmen bei Karstadt verlangte der Konzern auch Zugeständnisse seiner ehemaligen Manager. Einige gingen darauf ein und verzichteten auf Dienstwagen und ähnliche Privilegien. Bei Deuss ging es lediglich darum, dass Karstadt die Überstunden des Fahrers nicht mehr bezahlen wollte. Deuss klagte dagegen und bekam im Februar 2006 recht. In der Presse wurde er für diese Klage allerdings als skrupelloser „Raffke-Boss“ (Bild-Zeitung) dargestellt.[2]
Schriften
- Die Ausübung des aktienrechtlichen Stimmrechts durch Dritte. Kritische Betrachtungen zum Referenten- und Regierungsentwurf eines neuen Aktiengesetzes und Darststellung der korrespondierenden Regelungen in den EWG-Staaten. (Köln, Univ., Diss., 1963).
Literatur
- Walter Habel (Hrsg.): Wer ist wer? Das deutsche Who’s who. 24. Ausgabe (von Degeners Wer ist’s?) Schmidt-Römhild, Lübeck 1985, ISBN 3-7950-2005-0, S. 217.