Walter Lerche (Jurist)

deutscher Jurist From Wikipedia, the free encyclopedia

Walter Lerche (* 7. Oktober 1901 in Vorsfelde, Landkreis Helmstedt; † 26. Dezember 1962 in Wolfenbüttel) war ein promovierter Jurist und Richter. Er wurde Vorsitzender des Sondergerichts Braunschweig und nach 1945 Oberlandeskirchenrat und später zum zweiten Präsidenten der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands gewählt.

Leben bis 1945

Der Sohn des Landgerichtsrats August Lerche war im Jahre 1919 bei der Niederschlagung der Braunschweiger Räteregierung als Mitglied des Freikorps Maercker beteiligt. Er studierte Rechtswissenschaft und legte 1922 und 1926 die beiden Staatsexamen ab. Anschließend fand er im Mai 1931 eine Anstellung beim Braunschweiger Land- und Amtsgericht und trat zum 1. Mai 1933 in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 2.802.029).[1] Er war Mitglied im Rechtswahrerbund und zeitweise in der SA. Zwischen 1935 und 1937 war er Blockwalter der NSV. Nach einer Beförderung zum Landgerichtsdirektor im Jahre 1937 wurde er im Januar 1944 zum Vorsitzenden des Braunschweiger Sondergerichts ernannt, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit 1939 war. Trotz Parteizugehörigkeit war Lerche seit 1940 Mitglied des Kirchenvorstandes der Braunschweiger St.-Magni-Gemeinde. Sein Bruder war der Pastor Rudolf Lerche aus Gebhardshagen.[2]

Er war als Vorsitzender des Sondergerichts maßgeblich an der Verurteilung der 19-jährigen Erna Wazinski beteiligt, die durch eine Denunziation wegen angeblicher Plünderei nach dem Bombenangriff auf Braunschweig am 15. Oktober 1944 zum Tode verurteilt wurde. Dieser Fall beschäftigte die Braunschweiger Gerichte bis zum März 1991, als dieses Urteil aufgehoben wurde. Nach neuester Forschung war Lerche nachweislich an 59 Todesurteilen des Sondergerichts Braunschweig beteiligt.[3]

Nach 1945

Am 2. Mai 1945 wurde Lerche durch die britische Militärregierung entlassen und am 16. September 1946 aus dem Justizdienst entfernt. 1946 wurde er zum Mitglied des Rechtsausschusses der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Braunschweig gewählt, stieg im Juli 1951 zum Oberlandeskirchenrat auf, gehörte ab 1957 dem Kollegium des Landeskirchenamts an und wurde in der Amtszeit der 1. Generalsynode von 1949 bis 1954 zum 2. Vizepräsidenten der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-lutherischen Kirche Deutschlands gewählt.[4][5]

Der Fall Erna Wazinski und die Evangelisch-lutherische Landeskirche Braunschweig

1991 wurde das Todesurteil für Erna Wazinski aufgehoben. Deshalb und aufgrund umfangreicher medialer Beachtung des Urteils erhielt der Fall besondere Bedeutung für die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig, da Walter Lerche 1944 Vorsitzender Richter des Sondergerichts Braunschweig und für das Todesurteil im Fall Wazinski mitverantwortlich gewesen war.

Der Vorsitzende Richter der 9. Strafkammer des Oberlandesgerichts Braunschweig, Gerhard Eckels, gleichzeitig Präsident der Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, teilte nach dem Freispruch Wazinskis, den seine Kammer gefällt hatte, mit, dass angesichts der bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannten Verstrickungen Lerches in die Braunschweiger Sondergerichtsbarkeit eine von der Kirchenregierung eingesetzte Historische Kommission unter Leitung des Historikers Klaus Erich Pollmann die Tätigkeit Lerches am Sondergericht Braunschweig prüfen werde.[6] Wesentliche Frage sollte dabei sein zu ergründen, wie es möglich war, dass Lerche, der in der Nachkriegszeit von der weiteren Ausübung des Richteramtes suspendiert war,[7] eine so hohe Position in der Landeskirche erreichen konnte.[8]

Erste Ergebnisse der historischen Kommission wurden im Juli 1993 während eines Kolloquiums zur Diskussion vorgestellt. 1994 erschien der Abschlussbericht unter dem Titel Der Schwierige Weg in die Nachkriegszeit. Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig 1945–1950.[9] Der Fall Erna Wazinski fand im Bericht jedoch nur ganz am Rande Erwähnung, ohne dass auch nur ein Bezug zu Lerche und zu der Tatsache, dass der Fall der Auslöser für die Untersuchung war, angedeutet wurde. Lerches Tätigkeit als Sonderrichter bewertete die Kommission zum einen als „nicht in besonderer Weise negativ …, jedenfalls nicht mehr als alle Richter, die damals nach den Kriegsdienstverordnungen Urteile verhängten …“ Das sei laut Kommissionsbericht „… ein Indiz dafür, daß Lerche nicht als Einzelfall zu betrachten ist, auch wenn die Justiz-Spruchkammer 1946 sich in dieser Weise geäußert hat.“ Zum anderen stellt die Kommission fest: „… unter dem Vorsitz von Dr. Walter Lerche hat das Sondergericht etwa 54 Todesurteile … gefällt – Todesurteile, die größtenteils nach rechtsstaatlichen Maßstäben als Justizmorde bezeichnet werden müssen. Die Verantwortung dafür trugen Lerche und die an diesen Prozessen beteiligten Sonderrichter … Das relativiert zwar nicht die Schuld der Sonderrichter, begründet aber eine Mitschuld aller derjenigen Instanzen, die bei der Entstehung und Durchsetzung dieser Verordnung [VVO] beteiligt waren, und aller weiteren, die gegen solche inhumanen Verschärfungen des Strafrechts nicht protestiert haben.“[10]

Schriften

  • Der Begriff des Forstdiebstahls in den deutschen Einzelstaaten und die Möglichkeit einer einheitlichen Reichsregelung. (= Dissertation, Universität Göttingen) Göttingen 1928, OCLC 71893666.
  • Lehrplan für weibliche Berufsschulen, ländliche Berufsschulen für Mädchen, Hauswirtschaftsschulen Nach dem minist. Richtlinien bearb. Zickfeldt, Osterwieck/Harz / Berlin 1939, OCLC 72215838.

Literatur

Filme

  • Gerolf Karwath: Hitlers Eliten nach 1945. Teil 4: Juristen – Freispruch in eigener Sache. Regie: Holger Hillesheim. SWR 2002.

Einzelnachweise

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