Walter Wendt
deutscher Personalchef der Erla-Maschinenwerke
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Walter Georg Wendt (* 3. Juli 1907 in Leipzig; † 1977 in Filderstadt, Baden-Württemberg) war ein deutscher NS-Funktionär und SA-Oberscharführer, der als Leiter der Personalabteilung des Erla Maschinenwerks in Leipzig während des Zweiten Weltkriegs für den Einsatz von Zwangsarbeitern und KZ-Häftlingen verantwortlich war und 1947 im Zusammenhang mit dem Massaker von Abtnaundorf im Rahmen der Dachauer Prozesse zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.

Leben
Tätigkeit bei der Erla Maschinenwerk GmbH
Walter Wendt war während der Zeit des Nationalsozialismus im Deutschen Reich Mitglied der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) und innerhalb der Sturmabteilung (SA) im Rang eines Oberscharführers. Ab 1941 war er Leiter der Personalabteilung der Erla Maschinenwerk GmbH in Leipzig.[1] Gegründet am 18. Juli 1934 im Auftrag des Reichsluftfahrtministeriums, war sie der größte Luftrüstungsbetrieb in Leipzig und stellten bis 1945 mehr als 11.000 Jagdflugzeuge des Typs Messerschmitt Bf 109 her.[2] 1943 arbeiteten insgesamt rund 16.000 Menschen unter Zwang für das Erla Maschinenwerk, was etwa 64 Prozent der gesamten Belegschaft entsprach.[1]
In seiner Funktion als Personalchef war Wendt auch für den sogenannten „Ausländereinsatz“ des Erla Maschinenwerks zuständig und damit verantwortlich für den Einsatz von mehreren Tausend zivilen Zwangsarbeitern und KZ-Häftlingen.[1] Er war laut Prozessakte Review and Recommendations of the Deputy Judge Advocate for War Crimes, Case No. 000-50-9 vom 15. November 1947, Leiter der Abteilung für ausländische Zivilarbeiter am Erla Maschinenwerk und hatte die Aufsicht über 24 Lager für ausländische zivile Arbeitskräfte des Unternehmens.[3] Das Erla Maschinenwerk beschäftigte darüber hinaus Häftlingsarbeiter aus zwei Lagern, die Außenlager des KZ Buchenwald waren.[4]
KZ-Außenlager Leipzig-Thekla
Ab 1943 setzte die Erla Maschinenwerk GmbH KZ-Häftlinge aus dem KZ-Außenlager Leipzig-Thekla (Tarnname „Emil“) des Konzentrationslagers Buchenwald zur Zwangsarbeit ein. Das Außenlager umfasste drei Lagerstandorte für jeweils etwa 1000 männliche Häftlinge. Die Organisation sowie die Versorgung und Bewachung der Häftlinge oblag der Schutzstaffel (SS). Die Häftlinge mussten in Tages- und Nachtschichten je zwölf Stunden ohne Ruhetag arbeiten.[1]
Wendt war laut seiner eigenen Aussage im Prozess für die Bereitstellung von Ausstattung und Bettwäsche für die Häftlinge des Außenlagers Leipzig-Thekla verantwortlich. Verteidigungszeugen bestätigten, dass Wendt für die Fürsorge und Versorgung der Fremdarbeiterlager des Erla Maschinenwerks sowie für die Ausstattung des KZ-Außenlagers zuständig gewesen sei, jedoch nichts mit den Essensrationen der Häftlinge oder deren Arbeitseinteilung zu tun gehabt habe.[3]
Ereignisse unmittelbar vor dem Massaker von Abtnaundorf
Im Februar und März 1945 waren durch alliierte Luftangriffe auf Leipzig mit Ausnahme von Werk III in Abtnaundorf die meisten Produktionseinrichtungen des Erla Maschinenwerks zerstört, es wurde kaum noch gearbeitet.[2] Am 13. April 1945 wurden etwa 1500 gehfähige Häftlinge aus dem KZ-Außenlager Leipzig-Thekla auf einen Todesmarsch getrieben.[4] Nach dem letzten Appell am 17. April 1945 verblieben 304 kranke, nicht gehfähige und sterbende Häftlinge unter SS-Bewachung im Lager. Unter ihnen befanden sich etwa 230 Häftlinge aus dem KZ-Außenlager Gassen des KZ Groß-Rosen, die erst im Februar 1945 nach Leipzig gekommen waren.[5]
Bereits am 12. April 1945 hatte es Absprachen zwischen dem Leipziger Gestapo-Chef Fritz Anselmi, dem Polizeipräsidenten Generalmajor Wilhelm von Grolman und Walter Wendt über die Auflösung des Lagers und die Beseitigung der kranken Häftlinge gegeben. Auch der Betriebsdirektor des Erla Maschinenwerks, Arno Albert Fickert, war davon in Kenntnis gesetzt. Den Befehl zur Ermordung der KZ-Häftlinge unterschrieb SS-Obersturmführer Michaelis.[1]
Massaker von Abtnaundorf
Am 18. April 1945, später als Massaker von Abtnaundorf benannt worden, sperrten zwölf SS-Männer die kranken Häftlinge in eine Baracke ein, übergossen diese mit Benzin und schossen sie mit Panzerfäusten und Maschinengewehren in Brand. Viele Häftlinge, die aus der brennenden Baracke fliehen konnten, wurden mit Maschinenpistolen getötet. Einigen Häftlingen gelang unter Ausnutzung des dichten Rauchs die Flucht zu den nahegelegenen Lagern polnischer Zivilarbeiter der Hugo Schneider AG (HASAG), die sie aufnahmen und verbargen. An dem Massaker waren neben Mitgliedern der SS auch Angehörige der Leipziger Gestapo und des Volkssturms Schönefeld sowie etwa 35 Männer des Erla-Werkschutzes und Feuerwehrleute aus dem Erla-Hauptwerk beteiligt. Nachweislich überlebten 67 Personen. Die sterblichen Überreste von 84 Männern, von denen 18 identifiziert werden konnten, wurden am 27. April 1945 auf dem Leipziger Südfriedhof beigesetzt.[1]
Laut Prozessprotokoll bat Wendt unmittelbar nach der ersten Evakuierung des Lagers am 13. April seinen Betriebsdirektor Fickert um Entbindung von jeglicher Verantwortung für die Räumung des Außenlagers, was ihm verweigert wurde.[6] Daraufhin veranlassten Wendt und der Werksleiter, dass die örtliche Gestapo die Verantwortung für das Lager und die verbliebenen Häftlinge übernahm.[7] Wendt räumte ein, am Tag nach der Evakuierung dreimal im Lager gewesen zu sein und auf weiteren ein bis zwei Gelegenheiten vor der Zerstörung des Lagers. Er gab zu, Anweisungen an verbliebenes SS-Personal und Werkspersonal im Zusammenhang mit Maßnahmen im Lager und für die Häftlinge erteilt zu haben. Des Weiteren gestand er eine Teilnahme an einer Besprechung zwischen Werksdirektoren und einem Leutnant Koch am Vortag der Explosion und des Brandes, wobei er behauptete, Gegenstand der Konferenz sei es gewesen, sicherzustellen, dass die Häftlinge des Außenlagers nicht liquidiert würden, wie ein Gerücht besagt habe.[8]
Zeugen der Anklage sagten aus, Wendt am 15. April 1945 im Lager in Zivilkleidung und mit einer Maschinenpistole bewaffnet zusammen mit vier oder fünf bewaffneten Wachen gesehen zu haben. Ein Zeuge bekundete, Wendt habe offenbar die Rolle des Kommandanten des teilweise evakuierten Außenlagers übernommen. Ein weiterer Zeuge sah Wendt am 13. April 1945, wie er Häftlinge zur Evakuierung zusammenstellte, und erneut am 16. April sowie zehn Minuten vor dem Inbrandsetzen des Lagers am 18. April 1945. Ein anderer Zeuge beobachtete am 18. April 1945, ein bis zwei Stunden nach dem Brand, wie ein Angehöriger der Luftwaffe in Anwesenheit Wendts drei polnische Häftlinge im Lager erschoss. Zahlreiche weitere Häftlinge wurden an diesem Tag durch die Brandstiftung und Erschießungen getötet.[3]
Wendt bestritt, jemals mit einer Maschinenpistole bewaffnet im Lager gewesen zu sein, und argumentierte, dass er, hätte er an der Verbrennung der Baracke teilgenommen, mit den SS-Männern vor den amerikanischen Truppen geflohen wäre. Verteidigungszeugen bestätigten, Wendt habe am 14. April die Lebensmittelvorräte des Lagers überprüft und Vorkehrungen getroffen, die Häftlinge aus einem nahegelegenen Zivilarbeiterlager zu versorgen. Wendt erklärte zudem, 600 Brote für die Häftlinge bestellt und versucht zu haben, einen Krankenwagen für einen angeschossenen polnischen Häftling zu organisieren.[3]
Prozess und Verurteilung
Die US-amerikanischen Behörden konnten bis 1947 fast alle Tatbeteiligten ermitteln und schrieben sie zur Fahndung aus. Walter Wendt wurde von Angehörigen der US Army verhaftet und war der einzige Beteiligte am Massaker von Abtnaundorf, der 1947 vor Gericht kam.[1]
Wendt wurde im Rahmen der Dachauer Prozesse im Buchenwald-Hauptprozess (United States of America v. Josias Prince zu Waldeck et al., Case No. 000-50-9) als Angeklagter Nr. 28 zusammen mit 30 weiteren Beschuldigten angeklagt.[9] Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, in Verfolgung eines gemeinsamen Planes rechtswidrig die Misshandlung von Bürgern der Vereinigten Staaten, Polens, Frankreichs, der Sowjetunion, Belgiens, der Niederlande und weiterer Nationen ermutigt, unterstützt und an ihnen teilgenommen zu haben.[10] Der Prozess fand in Dachau vom 11. April bis 14. August 1947 vor einem Allgemeinen Militärregierungsgericht statt.[11]
Am 14. August 1947 wurde Wendt zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Deputy Judge Advocate für Kriegsverbrechen, Lieutenant Colonel Clio E. Straight, bewertete in seiner Überprüfung vom 15. November 1947 die Beweislage dahingehend, dass Wendts Verbindung zum Betrieb des Außenlagers „in a minor way“ über viele Monate bestanden habe, er in den vier Tagen zwischen der Evakuierung und der Zerstörung des Lagers jedoch wesentlich an der Leitung der Vorgänge im Lager und am Umgang mit den Häftlingen beteiligt gewesen sei. Lt. Col. Straight empfahl die Bestätigung des Schuldspruchs, jedoch eine Herabsetzung der Strafe von 15 auf 5 Jahre Haft, beginnend ab dem 28. Mai 1945. Am 8. Juni 1948 bestätigte die zuständige Genehmigungsbehörde diese Empfehlung und setzte die Strafe entsprechend herab.[3]
Wendt war der einzige Zivilangestellte des Erla Maschinenwerks, der im Zusammenhang mit dem Massaker von Abtnaundorf verurteilt wurde.[12] Die Ermittlungsverfahren gegen die übrigen ermittelten Täter wurden erst 1975 eingeleitet, dauerten mit zeitlichen Unterbrechungen bis 1990 und wurden schließlich eingestellt.[13]
Späteres Leben und Tod
Walter Wendt starb 1977 in Filderstadt, Baden-Württemberg.[1] Weitere Einzelheiten zu seinem Lebensweg nach der Haftentlassung sind in der zugänglichen Forschungsliteratur nicht dokumentiert.
Literatur
- United States v. Josias Prince zu Waldeck et al. Case No. 000-50-9. Review and Recommendations of the Deputy Judge Advocate for War Crimes, 15 November 1947. Dachau 1947 (jewishvirtuallibrary.org [PDF]).