Wash Sale

Finanztransaktion zur Steueroptimierung From Wikipedia, the free encyclopedia

Bei einem Wash Sale (nicht zu verwechseln mit einem illegalen Wash Trade) verkauft ein Anleger ein Finanzinstrument, das er grundsätzlich für aussichtsreich hält, mit Verlust und kauft es kurze Zeit später wieder zurück.

Hintergrund

Ein Anleger verfolgt mit einem Wash Sale das Ziel, einen legalen Steuerstundungseffekt zu erzielen. Ein Wash Sale erzeugt einen realisierten Verlust, der steuerlich mit realisierten Gewinnen verrechnet wird. Dadurch mindert sich die Steuerlast im Jahr des Wash Sales.[1]

Beispiel

Ein Anleger hat bis Dezember eines Jahres 10.000 EUR Kursgewinne realisiert und darauf 2.373,75 EUR Steuern entrichtet (25 % Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag bei einem verrechneten Sparerfreibetrag von 1.000 EUR).

Derselbe Anleger hält in seinem Wertpapierdepot eine Position von 200 Aktien der (fiktiven) Xanadu Aktiengesellschaft, die er für 16.000 EUR beziehungsweise 80 EUR je Aktie erworben hat. In der Zwischenzeit ist der Wert dieser Position auf 14.000 EUR beziehungsweise 70 EUR je Aktie gesunken. Verkauft der Anleger nun diese Position, realisiert er einen Verlust von 2.000 EUR und erhält dadurch eine Steuergutschrift von 527,50 EUR.

Mit dem Verkaufserlös von 14.000 EUR kauft er ein paar Tage später die 200 Xanadu-Aktien – angenommen wieder zum Kurs von 70 EUR je Aktie – zurück. Nach dem Wash Sale verfügt der Anleger demzufolge über eine identische Position in Xanadu-Aktien (200 Stück) und zusätzlich über 527,50 EUR.

Sollte der Anleger die 200 Xanadu-Aktien später mit Gewinn endgültig verkaufen, bezahlt er insgesamt exakt dieselben Steuern wie ohne Wash Sale. Die 527,50 EUR Steuergutschrift aus dem Wash Sale stehen ihm aber bis zum endgültigen Verkauf seiner Position zur Verfügung. Der Anleger verschiebt somit einen Teil seiner Steuerzahlung auf einen späteren Zeitpunkt (Steuerstundung).

Legalität

Wash Sales sind in Deutschland legal und der Steuerstundungseffekt wird vom Finanzamt gewährt, sofern Verkauf und Rückkauf nicht zeitgleich stattfinden und sich der Kurs des gehandelten Wertpapiers in der Zwischenzeit bewegt hat.[2] Das heißt, der Anleger muss sich zwischen Verkauf und Rückkauf dem Marktrisiko ausgesetzt haben.[3]

Ein Verkauf und sofortiger Rückkauf von Wertpapieren zum selben Kurs (Wash Trade) wird hingegen als Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 Abgabenordnung gewertet: Das Finanzamt wird in diesem Fall die steuerliche Anerkennung des Verlusts verweigern. Darüber hinaus kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (fast) zeitgleiche Verkaufs- und Kaufaufträge mit identischen Limits als illegale Marktmanipulation werten. Solche Geschäfte können als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden, da sie durch Vorspiegelung eines höheren Handelsvolumens andere Marktteilnehmer täuschen.[4]

Eine gesetzlich festgelegte Zeitspanne, die zwischen Verkauf und Rückkauf verstrichen sein muss, um den Verlust steuerlich geltend machen zu können, existiert in Deutschland nicht. In den USA ist hingegen klar geregelt, dass der Verlust nur dann steuerlich anerkannt wird (Tax-Loss Harvesting), wenn der Kauf der Wertpapierposition mehr als 30 Tage vor oder nach dem Verkauf derselben Position stattfindet.[5]

Einzelnachweise

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