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Weidgerechtigkeit

Ehren- bzw. Verhaltenskodex von Jägern From Wikipedia, the free encyclopedia

Als Waidgerechtigkeit oder Weidgerechtigkeit sind Verhaltensnormen zu verstehen,[1] die einen Ehrenkodex für Jäger oder Angler darstellen. In manchen Jurisdiktionen, wie etwa Deutschland und Österreich, kommt dem Begriff durch gesetzliche Normen auch eine rechtliche Bedeutung zu.

Begriffsbedeutung und Anwendung

Deutschland

Jagdrechtliche Bedeutung

Der Begriff der Weidgerechtigkeit wird im deutschen Jagdrecht als unbestimmter Rechtsbegriff verwendet. Weidgerechtigkeit wird definiert als "die Summe der bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln, die bei der Ausübung der Jagd als weidmännische Pflichten zu beachten sind".[2] Eingeführt in die Gesetzessprache wurde der Begriff 1934 als „Deutsche Waidgerechtigkeit“ in § 4 des Reichsjagdgesetzes.[3] Der Begriff findet sich heute in § 1 Abs. 3 Bundesjagdgesetz.[4]

Inhalte der Weidgerechtigkeit

Was unter Weidgerechtigkeit zu verstehen ist, kann zwischen Interessensgruppen variieren und ist einem zeitlichen Wandel unterworfen.[2]

Gemäß der größten Vereinigung der Jäger in Deutschland, dem Deutschen Jagdverband, bildet der Begriff Weidgerechtigkeit drei Bereiche ab:[5][6]

  • Tierschutz (Verhalten gegenüber dem Tier) – Der Tierschutzaspekt betrifft die Einstellung des Jägers zum Tier als Mitgeschöpf, dem vermeidbare Schmerzen zu ersparen sind.
  • Umweltschutz – Dieser fordert vom Jäger die Einbeziehung der Umwelt in ihrer Gesamtheit in sein Denken und Handeln. Der mitmenschliche Aspekt betrifft das anständige Verhalten gegenüber anderen Jägern sowie der nicht die Jagd ausübenden Bevölkerung.
  • Verhalten gegenüber Menschen – Dieser Bereich regelt das Ansehen der Jägerschaft in der Öffentlichkeit sowie das kollegiale Verhalten untereinander.

Der Deutsche Jagdverband unterscheidet dabei zwischen Weidgerechtigkeit und Jagdlichem Brauchtum.

Der Ökologische Jagdverband hingegen lehnt den Begriff ab und hält ihn für mit einer zeitgemäßen Jagd nicht vereinbar, weil er in einem traditionellen Verständnis verwurzelt sei, das die Jagd als Selbstzweck ansehe.[7]

Österreich

Ähnlich formuliert sind die Landesjagdgesetze in Österreich: § 2 des NÖ Jagdgesetz 1974 lautet beispielsweise: „Die Jagd ist in einer allgemein als weidgerecht anerkannten Weise und unter Beobachtung der Grundsätze einer geordneten Jagdwirtschaft auszuüben.“[8]

Schweiz

In der Schweiz wird die Weidgerechtigkeit im Recht deutschsprachiger Kantone erwähnt, zum Beispiel in Art. 14 Berner Jagdgesetz:[9]

„Art. 14 Weidgerechtigkeit. Die Jägerinnen und Jäger wenden alle Sorgfalt an, um dem Tier unnötige Qualen und Störungen zu ersparen und seine Würde zu bewahren. Sie tragen insbesondere die Verantwortung für eine zeit- und fachgerechte Nachsuche. Die Wildhüterinnen und Wildhüter können zur Nachsuchehilfe beigezogen werden.“

Siehe auch

Literatur

  • Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon, Augsburg 2000, Stichwort: Waidgerechtigkeit, ISBN 3-8289-1579-5.
  • Kurt Lindner: Weidgerecht. Herkunft, Geschichte und Inhalt. Homo venator, Band 2. Habelt, Bonn 1979, ISBN 3-7749-1691-8.
  • Julia Numßen: Handbuch Jägersprache, München 2017, ISBN 978-3-8354-1728-1, S. 177
  • Am Rande der Gesellschaft. In: Jägermagazin 6/2013, S. 28.
  • Alexander Schwab: Werte Wandel Weidgerechtigkeit, 2011, Salm-Verlag, ISBN 978-3-7262-1426-5.
  • Wilhelm Bode: Die anerkannten Grundsätze der Deutschen Weidgerechtigkeit gem. §1 Abs. 3 BJagdG – ein trojanisches Pferd der völkischen Rechtserneuerung. In: Jahrbuch für Agrarrecht, Band XIII, Baden-Baden 2016, S. 33–121.
  • Maximilian Weinrich: Weidgerechtigkeit: Über einen historischen Rechtsbegriff und seine zeitgemäße Anwendung. In: Natur und Recht, Band 41, Nr. 5, Mai 2019, S. 314–321. doi:10.1007/s10357-019-3519-2.

Einzelnachweise

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