Werner Arndt (Tischtennisfunktionär)
deutscher Tischtennisfunktionär
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Werner Arndt (* 6. Dezember 1884 in Berlin; † 30. Mai 1939) war ein deutscher Jurist und Tischtennisfunktionär. Er war von 1929 bis 1935 der zweite Präsident des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB).
Leben
Er war der Sohn des Schriftgießereibesitzers Carl Arndt.
Werner Arndt promovierte und arbeitete dann als Justizrat, Kammergerichtsrat (1927) und Landgerichtsdirektor (ab 1928) im Preußischen Justizministerium in Berlin.[1] 1929 leitete er den Stinnes-Prozess, in dem Hugo Hermann Stinnes angeklagt war.[2][3]
Im Frühjahr 1929 wurde er Präsident des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) als Nachfolger des ersten DTTB-Präsidenten Georg Lehmann, der als Nichtarier von diesem Posten zurücktreten musste. Zudem war er von Januar bis März 1935 Erster Vorsitzender des Berliner Tischtennisverbandes.[4] Ende 1935 gab Arndt diese Ämter wegen beruflicher Überlastung auf.[5] Ihm folgte Heinrich Ehrenbrecht.
In Arndts Amtszeit erreichte die deutsche Nationalmannschaft allmählich europäisches Niveau.[6]
Bis zu seinem Tod lebte Werner Arndt in Berlin-Wilmersdorf.[7]
Er war Mitglied des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund.
Literatur
- Dr. H. Ehrenbrecht: Dr. W.Arndt, Bundesleiter des D.T.T.B., 50 Jahre alt!, Zeitschrift Tisch-Tennis, 1934/16, Seite 126
- Manfred Schäfer: Ein Spiel fürs Leben. 75 Jahre DTTB. (1925–2000). Herausgegeben vom Deutschen Tischtennis-Bund DTTB, Frankfurt am Main 2000, ISBN 3-00-005890-7, Seite 205; Porträt
- Paul Steffenhagen: Dr. Werner Arndt, unser früherer Bundesführer †, Nachruf in Zeitschrift Tisch-Tennis, 1939/10, Titelseite