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Werner Arndt (Tischtennisfunktionär)

deutscher Tischtennisfunktionär From Wikipedia, the free encyclopedia

Werner Arndt (* 6. Dezember 1884 in Berlin; † 30. Mai 1939) war ein deutscher Jurist und Tischtennisfunktionär. Er war von 1929 bis 1935 der zweite Präsident des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB).

Leben

Er war der Sohn des Schriftgießereibesitzers Carl Arndt.

Werner Arndt promovierte und arbeitete dann als Justizrat, Kammergerichtsrat (1927) und Landgerichtsdirektor (ab 1928) im Preußischen Justizministerium in Berlin.[1] 1929 leitete er den Stinnes-Prozess, in dem Hugo Hermann Stinnes angeklagt war.[2][3]

Im Frühjahr 1929 wurde er Präsident des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) als Nachfolger des ersten DTTB-Präsidenten Georg Lehmann, der als Nichtarier von diesem Posten zurücktreten musste. Zudem war er von Januar bis März 1935 Erster Vorsitzender des Berliner Tischtennisverbandes.[4] Ende 1935 gab Arndt diese Ämter wegen beruflicher Überlastung auf.[5] Ihm folgte Heinrich Ehrenbrecht.

In Arndts Amtszeit erreichte die deutsche Nationalmannschaft allmählich europäisches Niveau.[6]

Bis zu seinem Tod lebte Werner Arndt in Berlin-Wilmersdorf.[7]

Er war Mitglied des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund.

Literatur

Einzelnachweise

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