Wertermittlungsrichtlinie

Basis für die Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006) boten bis 31. Dezember 2021 eine Basis für die Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken und von grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen durch die Gutachterausschüsse. Sie waren zu beachten, wenn sie angeordnet wurden. Außerdem enthielten sie Grundsätze zur Ermittlung der Enteignungsentschädigung.

Die Anlagen enthielten u. a.

Die Sachwertrichtlinie ersetzte die Nummern 1.5.5 Absatz 4, 3.1.3, 3.6 bis 3.6.2 sowie die Anlagen 4, 6, 7 und 8 der Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006).

Mit Inkrafttreten der novellierten Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV 2021) zum 1. Januar 2022 sind die WertR 2006 (und auch die Sachwertrichtlinie) nicht mehr anwendbar.[1][2]

Siehe auch

Belege

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