Wildschutzgebiet (Deutschland)
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Wildschutzgebiete sind Flächen, die zum Schutz und zur Erhaltung von Wildarten, zur Wildschadensverhütung und zur Wildforschung von besonderer Bedeutung sind.[1]
Allgemein
Die Ausübung der Jagd in Wildschutzgebieten wird nach § 20 Abs. 2 Bundesjagdgesetz durch die Jagdgesetze der Länder geregelt. Wildschutzgebiete werden durch Verordnung der Unteren Jagdbehörden festgelegt. Sie werden durch Hinweisschilder gekennzeichnet. In Hessen gibt es beispielsweise das Wildschutzgebiet Kranichstein.[2]
Zweck
Im bayerischen Jagdgesetz werden Flächen ausgewiesen, die sich zum Brüten, Setzen und zur Rast besonders eignen.[3] Auf diesen Flächen muss eine Fütterung stattfinden. Zur Beruhigung des Wildes kann ein Betretungsverbot erlassen werden.
Siehe auch
Literatur
- Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon, Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5