Windenergieerlass
Anordung der deutschen Bundesländer mit Rahmenbedingungen für den Windenergie-Ausbau
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Ein Windenergieerlass ist ein durch die deutschen Bundesländer verfasster Erlass, in welchem die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung in dem jeweiligen Bundesland geregelt wird. Vor allem die Bereiche Planungs- und Naturschutzrecht werden durch den jeweiligen Erlass geregelt. Er stellt damit ein Leitfaden für den regionale Windenergienutzung dar. Ein Ziel eines Windenergieerlasses sei unter anderem ein möglichst umwelt- und sozialverträglicher Ausbau der Windenergienutzung.[1]
Regelungen nach Ländern
- Baden-Württemberg
- Im Jahr 2011 hat die grüne Landesregierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann einen neuen Windenergieerlass eingeführt. Dieser führte zu einem starken Windkraftausbau.[2] In Baden-Württemberg ist der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen zulässig.[3]
- Bayern
- In Bayern ist der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen zulässig.[3]
- Berlin
- Der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen ist in Berlin verboten.[3]
- Brandenburg
- In Brandenburg ist der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen zulässig.[3]
- Bremen
- Der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen ist in Bremen verboten.[3]
- Hamburg
- Der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen ist in Hamburg verboten.[3]
- Hessen
- In Hessen ist der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen zulässig.[3]
- Mecklenburg-Vorpommern
- Der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen ist in Mecklenburg-Vorpommern verboten.[3]
- Niedersachsen
- Der aktuelle Windenergieerlass des Landes Niedersachsen ist vom 24. Februar 2016. In ihm wird festgelegt, dass keine Windenergieanlagen im Wald und in Naturschutzgebiete errichtet werden dürfen.[1]
- Nordrhein-Westfalen
- Die aktuelle Ausgabe des nordrhein-westfälischen Windenergieerlass (Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)) stammt vom 8. Mai 2018.[4] In Nordrhein-Westfalen ist der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen zulässig.[3] Dies ist erstmals durch einen neuen Windenergieerlass 2011 sowie den Waldleitfaden 2012 durch die damalige rot-grüne Landesregierung ermöglicht worden.[5]
- Rheinland-Pfalz
- In Rheinland-Pfalz ist der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen zulässig.[3]
- Saarland
- Im Saarland ist der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen zulässig.[3]
- Sachsen
- Der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen ist in Sachsen verboten.[3]
- Sachsen-Anhalt
- Der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen ist in Sachsen-Anhalt verboten.[3]
- Schleswig-Holstein
- Der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen ist in Schleswig-Holstein verboten.[3]
- Thüringen
- Der aktuelle Erlass zur Planung von Vorranggebieten „Windenergie“, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben (Windenergieerlass) stammt vom 21. Juni 2016.[6] Dieser erlaubt die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten.[3]