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Windkraftanlage Dierkower Höhe

Windkraftanlage in Rostock From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Windkraftanlage Dierkower Höhe in Rostock war die erste Windkraftanlage in der damaligen DDR, die im Jahr 1989 Strom ins öffentliche Netz einspeiste. Im Jahr 1993 musste sie abgebaut werden.

Schnelle Fakten Lage und Geschichte, Technik ...
Windkraftanlage Rostock-Dierkow
Windkraftanlage Dierkower Höhe

Windkraftanlage Dierkower Höhe

Lage und Geschichte
Windkraftanlage Rostock-Dierkow (Mecklenburg-Vorpommern)
Windkraftanlage Rostock-Dierkow (Mecklenburg-Vorpommern)
Koordinaten 54° 6′ 0″ N, 12° 9′ 28″ O
Standort Rostock-Dierkow
Erbaut 1989
Zustand 1993 abgebaut
Technik
Nutzung Stromerzeugung
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Geschichte und Beschreibung

Die Anlage wurde von dem Ingenieur Joachim Pätz gemeinsam mit einem Team in Eigenleistung erbaut und begann im Frühjahr 1989 offiziell ihren Testbetrieb. Das Material für sein Projekt hatte Pätz weitgehend von staatlichen Betrieben gestellt bekommen. Das regionale Energiekombinat in Gestalt des Ingenieurs Otto Jörn[1] sowie das Dieselmotorenwerk Rostock hatten den Bau aktiv unterstützt. Als Rotor verwendete die Anlage, deren Leistung maximal 50 kW betrug, zwei Rotorblätter des sowjetischen Mi-8-Militärhubschraubers, die eine Länge von 18 Metern haben. Als Turm diente ein 24 Meter hoher, abgespannter Stahlrohrmast, der aus zwei Segmenten bestand. Die Bauzeit betrug knapp drei Jahre. Das Windrad am Rande von Rostock in Dierkow wurde vollautomatisch gesteuert.[2]

Aus dem Kreisdurchmesser und der gemessenen Leistung ergibt sich eine Flächen-Leistungsdichte von 0,02 kW/m².

Die Windkraftanlage Dierkower Höhe musste im Jahr 1993 auf Anordnung des Rostocker Umweltamtes abgerissen werden. Die Anlage war zwar konstruktiv für eine längere Betriebsdauer ausgelegt, doch bereits nach vier Jahren sah sich der Betreiber nicht in der Lage, durch teure Gutachten zu den seit der Wiedervereinigung geltenden Umweltregelungen den Weiterbetrieb zu beantragen. Damit erlosch die Betriebserlaubnis. Andererseits gab es auch nicht die inzwischen verbindlich festgelegten Lärmminderungsvorschriften. Auch die Abstände zur Wohnbebauung waren über die Jahre durch die Stadtentwicklung geschrumpft, so dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden konnten. Da die Altanlage somit keine Zukunft als aktiver Energieerzeuger hatte, musste auf Gesetzebasis der vollständige und rückstandslose Rückbau (einschließlich des Fundaments im Boden) erfolgen, um die Fläche wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.[3][4]

Einzelnachweise

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