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Zollverfahren

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Zollverfahren nennt man bestimmte zollrechtliche Behandlungen von Waren, die die ordnungsgemäße Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Lagerung und/oder Behandlung diese Waren im jeweiligen Zollgebiet erlaubt. Die Wahl des richtigen Zollverfahrens durch die Wirtschaftsbeteiligten ist entscheidend für die weitere Behandlung und den (zoll)rechtlichen Status der Waren. Mit der Abgabe einer Zollanmeldung beginnt der Prozess der Zollabfertigung, an dessen Ende die Überlassung der Ware in das jeweilige Zollverfahren erfolgen sollte.

Arten von Zollverfahren (EU)

In der EU existieren für das Zollgebiet der Union gem. Art. 5 Nr. 16 und Art. 210 UZK folgende drei Zollverfahren:

  1. Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
  2. Besondere Zollverfahren
  3. Ausfuhr

Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

Nichtunionswaren, also solche Waren, bei denen der Abgangsort der Sendung üblicherweise nicht im Zollgebiet der Union liegt, müssen nach der Gestellung bei der zuständigen Zollstelle eine zollrechtliche Bestimmung erhalten. (Hierbei gibt es aber für einige EU-Gebiete Sonderregelungen, etwa für die Kanarischen Inseln.) Dieses Verfahren ermöglicht die freie Verfügung über die eingeführten Waren und verleiht Nichtunionswaren den zollrechtlichen Status von Unionswaren, sobald diese von der Zollstelle überlassen worden sind.

Besondere Zollverfahren

Bei Besonderen Zollverfahren entstehen bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens keine Abgaben oder erst dann, wenn die Ware in den Wirtschaftskreislauf überführt wird. Dazu zählen:

Die meisten besonderen Zollverfahren sind gleichzeitig Nichterhebungsverfahren[4], d. h. es werden keine Abgaben bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens erhoben.

Die Besonderen Zollverfahren enden üblicherweise in einem der beiden anderen Zollverfahren – mit der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr.

Ausfuhr

Man unterscheidet folgende Verfahren zur Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat:

  • Endgültige Ausfuhr (Normalverfahren) als Einstufiges- oder Zweistufiges Verfahren[5] mit dem Ziel, das Unionsware dauerhaft das Zollgebiet verlässt und deren Status sich zur Nichtunionsware ändert.
  • Vorübergehende Ausfuhr[6] z. B. durch Carnets mit dem Ziel, das die Unionsware wieder zurück ins Zollgebiet verbracht wird (z. B. Messegut, Berufsausrüstung, Fahrzeuge). Anstelle der Einfuhrabgabe wird die Hinterlegung einer Bürgschaft oder Kaution verlangt, aus der Zollforderungen bei nicht erfolgter Wiederausfuhr bedient werden.
  • Wiederausfuhr[7] von Nichtunionsware die z. B. in einem Zolllager im Zollgebiet gelagert wird.
  • Ausfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren[8]

Registriernummern

Im Zollgebiet der Union (und allen am NCTS teilnehmenden Staaten) wird für eine mindestens im Status angenommen befindliche Zollanmeldung eine Master Reference Number (MRN) vergeben.

ATLAS-Registriernummer

In Deutschland werden durch das IT-System ATLAS in einigen Zollverfahren (weitestgehend parallel zur MRN) für jede Art von Ab-, Anmeldungen verschiedene ATLAS-Registriernummer erstellt. Die Nummern werden auch für andere zollrechtliche Vorgänge vergeben, die keine Zollverfahren sind, z. B. die Vorübergehende Verwahrung (in ATLAS als "Summarische Anmeldung" bezeichnet).

Jede ATLAS-Registriernummer setzt sich aus 21 Zeichen in 7 Feldern zusammen, die jeweils durch einen Schrägstrich getrennt sind.

  • 1.–2. Stelle: ATLAS-Kennzeichen "AT"
  • 3. Stelle: Art des Belegs (Großbuchstabe; s. u.)
  • 4.–5. Stelle: Verfahrenscode (Ziffern; s. u.)
  • 6.–11. Stelle: laufende Nummer (Ziffern)
  • 12.–13. Stelle: Monat (01 bis 12)
  • 14.–17. Stelle: Jahr
  • 18.–21. Stelle: Dienststellennummer

Beispiel: AT/B/15/123456/02/2007/3302

Weitere Informationen Art des Belegs, Verfahrenscode ...
Art des BelegsVerfahrenscode Erläuterungen
A00Belegart für Einzelzollabfertigung, die noch nicht endgültig registriert wurden (Zollanmeldung vor Gestellung), z. B. eine vorzeitige Einfuhranmeldung (IPDC), bevor die ATB zum Einsatz gebracht wird oder eine Einfuhranmeldung mit T1 als Vorpapier, bevor das T1 beendigt wird.
B15Belegart für die Vorpapiere; sie wird in der Summarischen Anmeldung verwendet
C40Belegart für Verzollung einer EZA (Einzelzollanmeldung); wird benötigt für eine Zollfreigabe, um die Ware auszulagern.
C51Belegart für die aktive Veredelung einer Ware
D40Belegart für Verzollung einer VZA (Vereinfachte Zollanmeldung)
E40Anschreibungsmitteilung Zoll
F40Ergänzende Zollanmeldung
G40Ergänzende Zollanmeldung für „aus dem Zolllager“
H71Bestandsaufzeichnungen - Zolllager
I40Belegart für mittels Internet erstellten EZA
J40Beendigungsanteil - Zolllager
K40Mündliche Zollanmeldung
M40Belegart für eine manuelle SumA-Erledigung
N40Anschreibeverfahren mit Gestellungsbefreiung
O31Belegart für die Wiederausfuhr einer zuvor summarisch angemeldeten Ware
Q40Beendigungsanteil - AV/UV
R91Belegart für die die Umwandlung einer Ware
S00Vorgang Nacherhebung, Erstattung oder Erlass
T71Belegart für die Überführung einer Ware ins Zolllager
V40Manuell erledigte vZA/AZ-Positionen
XVariabelBelegart für Verzollung von Kleinbetragssendungen (< 150 EUR) / Geschenksendungen / Privat an Privat über ATLAS-Impost
Z71Sammelerledigungsnachricht; sie wird in der Anwendung „ZL“ verwendet
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Siehe auch

Einzelnachweise

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