Zwangspektrumstörung
Metakategorie einer Reihe von psychischen Störungen
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Die Zwangspektrumstörung (auch: Zwangsspektrumsstörung) ist eine Metakategorie für eine Reihe von psychischen Störungen, die durch ihre symptomatische Nähe zur Zwangsstörung gekennzeichnet sind. Die Gemeinsamkeit besteht aus dem repetitiven Charakter einzelner Symptome und der Unfähigkeit, unangemessene Impulse oder Verhaltenstendenzen zu unterdrücken.[1][2] Auch neurobiologische Gemeinsamkeiten legen einen Zusammenhang nahe.[3] Neben Verhaltens- und Gedankenzwängen sind dies Erkrankungen mit Störung der Impulskontrolle, bestimmte neurologische Erkrankungen sowie die krankhafte Beschäftigung mit dem eigenen Körperbild bzw. der eigenen Gesundheit. Auch Essstörungen werden von einigen Autoren zu den Zwangsspektrumsstörungen gezählt.
Das DSM-5-TR sowie die ICD-11 fassen diese Störungsgruppe erstmals in einem eigenen Kapitel unter dem Oberbegriff Zwangsstörung und/oder verwandte Störungen zusammen.[4][5] Neben der Verwandtschaft der Symptome weist auch das leitliniengerechte therapeutische Vorgehen Gemeinsamkeiten auf. Psychotherapeutisch erweisen sich verhaltenstherapeutische Ansätze als wirkungsvoll. Pharmakologisch werden in erster Linie Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) eingesetzt.[6]
Zwangsspektrum
Nach DSM-5-TR und ICD-11
Unter die Klasse „Zwangsstörung und/oder verwandte Störungen“ fallen nach DSM-5-TR und ICD-11:[4][5]
- Körperbezogene repetitive Verhaltensstörungen[7] wie
- Trichotillomanie (Haare ausreißen),
- Onychophagie (Nägelkauen),
- Exkoriationsstörung (Skin-Picking-Störung) und
- Dermatophagie.
- Erkrankungen, die mit einer ständigen Beschäftigung mit dem eigenen körperlichen Erscheinungsbild (Körperschemastörung) und/oder mit Krankheiten einhergehen, wie
- Körperdysmorphe Störung,
- Krankheitsangststörung (Hypochondrie) und
- Olfaktorische Referenzstörung.
- Substanzbedingte Zwangs- oder verwandte Störungen (durch z. B. Kokain, Amphetamine).
Weitere Definition
Darüber hinaus fallen diese Erkrankungen für einige Autoren unter den Begriff des Zwangsspektrums, welches außerhalb des Kapitels „Zwangsstörung und/oder verwandte Störungen“ des DSM-5-TR und der ICD-11 liegen:
- Impulskontrollstörungen[8] wie
- Glücksspielstörung,
- Kleptomanie,
- Computerspielstörung und das
- Pathologisches Horten (Messie-Syndrom).
- Bestimmte neuropsychologische Erkrankungen z. B.
- Tic-Störungen und das
- Tourette-Syndrom
- Essstörungen wie
Außerdem fassen weitere Autoren den Begriff des Zwangsspektrums weiter und zählen die Schizophrenie und neurologische Erkrankungen wie Chorea Huntington und Epilepsie hinzu.[9]
Literatur
Leitlinien der AWMF
- S3-Leitlinie Zwangsstörungen der Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). In: AWMF online (Stand Juni 2022)