Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren

From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren (englisch Common Transit Convention, teilweise CTC-Abkommen) ist ein Übereinkommen, in dem das gemeinsame Versandverfahren geregelt ist.

Schnelle Fakten
Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren
Titel (engl.): Common Transit Convention
Abkürzung: CTC
Datum: 20. Mai 1987
Inkrafttreten: 1. Januar 1988[1]
Fundstelle: ABl. L, Nr. 226, 13. August 1987, S. 2–117
Fundstelle (deutsch): ABl. L, Nr. 226, 13. August 1987, S. 2–117
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Zollrecht
Unterzeichnung: 9 (Stand: 30. September 2022)[2]
Ratifikation: 9 (Stand: 30. September 2022)[2]
Europäische Gemeinschaft: 15. Juni 1987[3]
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.
Schließen

Erklärung

Das CTC-Abkommen ist ein Vertrag zwischen der Europäischen Union und einer Reihe anderer Länder über das gemeinsame Versandverfahren für den internationalen Warenversand und vereinfacht oder eliminiert somit einen Großteil der administrativen Tätigkeiten, die normalerweise mit dem grenzüberschreitenden Warentransport verbunden sind.

Chronologie

Im August 1987 trat das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren[4] durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und damaligen Mitgliedern der EFTA-Ländern (Österreich, Finnland, Island, Norwegen, Schweden und die Schweiz) in Kraft.

Mit den Beitritten zur EU verloren Österreich, Finnland und Schweden ihren Status als Vertragsparteien, das Übereinkommen findet aber weiterhin Anwendung.

Seit 2015 treten weitere europäische Staaten dem Übereinkommen bei. Besonders dabei ist der Beitritt des Vereinigten Königreichs, da es im Zuge des Brexit beigetreten ist und somit durchgehend am gemeinsamen Versandverfahren teilnimmt und da der Landesteil Nordirland seitdem als zum Zollgebiet der Europäischen Union zugehörig gilt.

Räumlicher Geltungsbereich

In folgende Zollgebieten findet das Übereinkommen Anwendung:

Albanien, Armenien, Aserbaidschan sowie Bosnien und Herzegowina haben Interesse daran geäußert, dem Übereinkommen beizutreten.

Anwendungsbereiche

Einzelnachweise

Related Articles

Wikiwand AI