3-Brombiphenyl

chemische Verbindung From Wikipedia, the free encyclopedia

3-Brombiphenyl ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der polybromierten Biphenyle (PBB).

Schnelle Fakten Strukturformel, Allgemeines ...
Strukturformel
Strukturformel von 3-Brombiphenyl
Allgemeines
Name 3-Brombiphenyl
Andere Namen

3-Monobrombiphenyl

Summenformel C12H9Br
Kurzbeschreibung

farblose bis braune Flüssigkeit[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 2113-57-7
EG-Nummer 218-304-9
ECHA-InfoCard 100.016.641
PubChem 16449
ChemSpider 15595
Wikidata Q27285442
Eigenschaften
Molare Masse 233,10 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig[1]

Dichte

1,398 g·cm−3 (25 °C)[1]

Siedepunkt
Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser[3]

Brechungsindex

1,639 (20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung[2]
Gefahrensymbol

Achtung

H- und P-Sätze H: 315319
P: 264280302+352337+313362+364332+313[2]
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0°C, 1000 hPa). Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C
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Gewinnung und Darstellung

3-Brombiphenyl kann ausgehend durch Reaktion von 2-Acetamidobiphenyl[S 1] mit Brom in Essigsäure gewonnen werden. Das entstandene Monobromderivat wird in Ethanol/Salzsäure hydrolysiert und alkalisiert, wobei 2-Amino-5-brombiphenyl[S 2] entsteht. Dieses Zwischenprodukt wird anschließend diazotiert und das Diazoniumsalz durch Erwärmen mit Kupferbronze oder mit Phosphinsäure desaminiert.[4] Man erhält es auch bei der reduktiven Dehalogenierung von 2,5-Dibrombiphenyl.[5]

Eigenschaften

3-Brombiphenyl ist eine farblose bis braune Flüssigkeit, die praktisch unlöslich in Wasser ist.[1][2] Die Verbindung reagiert mit Nitraten zu den entsprechenden Nitroderivaten.[6]

Regulierung

In der Europäischen Union wird 3-Brombiphenyl im Anhang XVII der REACH-Verordnung gelistet und unterliegt in der EU einem Verwendungsverbot in Textilerzeugnissen mit Hautkontakt sowie einem Inverkehrbringensverbot.[7]

In der Schweiz ist die Herstellung und Verwendung von 3-Brombiphenyl – mit Ausnahme von Synthese-Zwischenprodukten – gemäß der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung verboten.[8]

Einzelnachweise

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