Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt
spezielle Anstalt für Abschiebungshaft
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Die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt in Glückstadt ist eine spezielle Anstalt für Abschiebungshaft mit (geplant) 60 Haftplätzen. Nach den Landtagswahlen 2022 wechselte die Zuständigkeit vom Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zum Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein[2].
| Informationen zur Anstalt | |
|---|---|
| Name | Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt |
| Bezugsjahr | 2021 |
| Haftplätze | 60 (geplant) |
| Anstaltsleitung | Stefan Ruppert[1] |
Ihre Aufgabe ist die Verwahrung und Betreuung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern zur Sicherung der Abschiebung. Sie ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Derzeit können dort bis zu 42 männliche ausreisepflichtige Personen untergebracht werden[3]. Es ist geplant, dass in Zukunft 60 Personen aufgenommen werden können. Insgesamt waren von 2021 bis 2023 520 Menschen inhaftiert.[4] Als Grund dafür, dass die Anstalt nicht voll belegt ist, nannte die Gefängnisleitung 2024 den Personalmangel: 34 von insgesamt 72 Stellen seien unbesetzt.[5] Die durchschnittlichen Kosten für einen Hafttag in Glückstadt lagen 2024 bei 1.523 Euro pro Kopf.[6]
Geschichte
Die Einrichtung wurde am 16. August 2021 eröffnet.[7] Sie entstand auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der stillgelegten Marinekaserne im Norden der Stadt.
Rechtsgrundlage / Zuständigkeit
Der Vollzug in der Einrichtung ist durch das Abschiebungshaftvollzugsgesetz (AHaftVollzG) Schleswig-Holstein geregelt. Das Gesetz ist seit dem 26. April 2019 in Kraft.[8]
Nach § 1 AHaftVollzG ist die Einrichtung für den Vollzug der Abschiebungshaft, der Zurückweisungshaft, der Zurückschiebungshaft und der Überstellungshaft zuständig.
Kritik
Zu der Abschiebehaftanstalt äußerten sich verschiedene Akteure der Zivilgesellschaft kritisch. Darunter u. a. die evangelische Nordkirche. Deren Flüchtlingspastorin betonte, dass es unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich sei, Menschen einzusperren, die keine Straftat begangen haben. Viel zu oft werde Abschiebehaft rechtswidrig vollzogen. Zudem sei sie teuer und wenig effizient.[9]
Bereits vor der Eröffnung des Abschiebegefängnisses im Jahr 2019 bildete sich die Kampagne „Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt und anderswo!“. Sie wird getragen von einem Bündnis aus flüchtlingssolidarischen und antirassistischen Gruppen und Initiativen aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.[10] Die jährlich stattfindenden Demonstrationen werden regelmäßig von ca. 300 Menschen besucht.[11][12]
Besonderes Aufsehen erregte ein Zellenbrand im Jahr 2024 und der anschließende Umgang mit dem Vorfall. Der Anstalt wurde eine mangelhafte medizinische Versorgung des Menschen in einer psychischen Ausnahmesituation vorgeworfen. Die Anstaltsleitung dementierte den Vorwurf.[13]