Justizvollzugsanstalt Erding
als Justizvollzugsanstalt errichtete Abschiebehafteinrichtung für männliche Erwachsene in Erding (Bayern)
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Die Justizvollzugsanstalt Erding (kurz JVA Erding) ist eine Justizvollzugsanstalt für männliche Erwachsene in Erding (Bayern).
Luftbild JVA Erding im Februar 2020 | |
| Informationen zur Anstalt | |
|---|---|
| Name | Justizvollzugsanstalt Erding |
| Bezugsjahr | 1901 |
| Haftplätze | 37 (bei Katastrophenbelegung 41) |
| Mitarbeiter | 23 Allgemeiner Vollzugsdienst
1 Beamtin im Sozialdienst 1 Beschäftigte Anstaltsküche |
| Anstaltsleitung | Leitender Regierungsdirektor Andreas Stoiber (JVA Landshut) |
Geschichte
Die Anstalt wurde zeitgleich mit dem angrenzenden Amtsgerichtsgebäude des Amtsgericht Erding zu Beginn des 20. Jahrhunderts als Amtsgerichtsgefängnis am südlichen Rand des Stadtkerns erbaut und am 1. Oktober 1901 fertiggestellt. Sie befindet sich auf einem 2.616 m² großen Grundstück, das von einer 3,60 bis 5,35 Meter hohen Mauer umgeben ist. Bis zum 31. Dezember 1979 unterstand die Leitung der Anstalt dem jeweiligen Direktor des Amtsgerichts Erding. Ab dem 1. Januar 1980 wurde die Einrichtung als eigenständige Justizvollzugsanstalt geführt und verwaltungsmäßig der Justizvollzugsanstalt Landshut angegliedert.
Bei ihrer Inbetriebnahme verfügte die Anstalt über eine Kapazität von 31 männlichen und sieben weiblichen Gefangenen. Während des Zweiten Weltkriegs diente die Einrichtung vorübergehend als Jugendarrestanstalt und wurde anschließend wieder für den ursprünglichen Zweck genutzt. Im Zeitraum von 1961 bis 1965 wurden zudem Freizeitarrestanten aufgenommen. Seit 1966 – abgesehen von der Anfangsphase der Abschiebungshaft im Jahr 2018 – werden in der Anstalt keine weiblichen Gefangenen mehr untergebracht.[1]
Im Februar 2018 wurde der Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern dahingehend angepasst, dass die Justizvollzugsanstalt Erding als zusätzliche Einrichtung für Abschiebungshaft ausgewiesen wurde.
Die Umstellung von der Räumung der Anstalt bis zur Neubelegung mit Abschiebungsgefangenen erfolgte innerhalb weniger Tage. Bis zum 9. Oktober 2018 bestand zudem eine Abteilung für den Vollzug von Abschiebungshaft beziehungsweise Ausreisegewahrsam für Frauen.[2]
Im Jahr 2023 wurde die Umwidmung zur regulären Justizvollzugsanstalt beschlossen.[3]
Gemäß dem Bayerischen Vollstreckungsplan umfasst die aktuelle Zuständigkeit die Untersuchungshaft für die Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden, Erding, Freising und Altötting.[4]
Darüber hinaus erfolgt der Erstvollzug bis zu sechs Monaten an männlichen Erwachsenen aus den Amtsgerichtsbezirken Erding und Freising.[4]