Admiraloberstabsarzt
Offiziersdienstgrad der Generale in der deutschen Marine
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Der Admiraloberstabsarzt ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr für Marineuniformträger. Gesetzliche Grundlage ist die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] und das Soldatengesetz.[7]
| Admiraloberstabsarzt | |
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Dienstgradabzeichen für Ärzte[1][A 1] | |
| Dienstgradgruppe | Generale[2] |
| NATO-Rangcode | OF-8[3] |
| Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Generaloberstabsarzt[4] |
| Dienstgrad Marine | Admiraloberstabsarzt[4] |
| Abkürzung (in Listen) | AdmOStArzt (ADMOSA)[5] |
| Besoldungsgruppe | B 9 nach BBesO[6] |
Dienstgradabzeichen
Das Dienstgradabzeichen für Admiraloberstabsärzte entspricht im Wesentlichen dem für Vizeadmirale. Zur Unterscheidung der Admiraloberstabsärzte dienen Laufbahnabzeichen in Form eines Äskulapstabes. Die Schlange windet sich im Laufbahnabzeichen für Ärzte in doppelter Windung, bei Zahnärzten[A 2] in einfacher Windung um den Stab.[4][1]
Sonstiges
Die Dienstgradbezeichnung ranggleicher Luftwaffen- und Heeresuniformträger lautet Generaloberstabsarzt.[4] Hinsichtlich Befehlsgewalt, Ernennung, Sold, den nach- und übergeordneten Dienstgraden, auch hinsichtlich der Dienststellungen sind Admiraloberstabsärzte und Generaloberstabsärzte gleichgestellt. Beide Dienstgrade wurden mit der sechsten Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966 neu geschaffen.[8]
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Trivia
Der Admiraloberstabsarzt ist der seltenste Dienstgrad der Bundeswehr. In der Geschichte der Bundeswehr wurde der Dienstgrad bisher erst zweimal verliehen. Zurzeit gibt es keine aktiven Soldaten oder Reservisten in diesem Dienstgrad, denn die beiden Inhaber dieses Dienstgrades sind bereits verstorben.
Anmerkungen
- Links: Dienstgradabzeichen in Form einer Schulterklappe für Marineuniformträger mit Approbationsfach Humanmedizin. Rechts: Ärmelabzeichen auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger mit Approbationsfach Humanmedizin.
- Der Inspizient Zahnmedizin, höchster Fachvorgesetzter aller Zahnärzte, war bisher Generalarzt (bzw. Admiralarzt) und ist zukünftig Oberstarzt (bzw. Flottenarzt). Zukünftig ist der höchste für Zahnärzte in fachlicher Verwendung erreichbare Dienstgrad daher bis auf weiteres der Oberstarzt (bzw. Flottenarzt). Zahnärzte im Dienstgrad Generaloberstabsarzt (bzw. Admiraloberstabsarzt) hat es in der Bundeswehr bisher nicht gegeben und wird es bis auf weiteres nicht geben. Die ZDv 37/10 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“, die ZDv 20/7 „Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten“, die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten sowie die Soldatenlaufbahnverordnung stehen einer Ernennung (und der Kennzeichnung ihres Dienstgrades) von Zahnärzten zum Generaloberstabsarzt (bzw. Admiraloberstabsarzt) nicht entgegen, jedoch sehen (und sahen) der Stellenplan und der Haushalt keine entsprechende Dienststellung vor.