Altkatholische Kirche
Gemeinschaft selbstständiger katholischer Kirchen
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Altkatholische Kirchen sind autonome katholische Kirchen, die sich auf den Glauben und die Verfassung der Alten Kirche beziehen, bischöflich-synodal verfasst sind und nicht der Jurisdiktion des Papstes unterstehen. Der Singular altkatholische Kirche ist dabei konfessionskundlich in der Regel für die Utrechter Union der altkatholischen Kirchen reserviert, welcher heute die Orts- bzw. Nationalkirchen der Niederlande, Deutschlands, der Schweiz, Österreichs, Polens, Tschechiens und Kroatiens angehören.
Historisch lassen sich drei Gruppen von altkatholischen Kirchen unterscheiden: Erstens die Kirche von Utrecht, wo 1723 das Utrechter Domkapitel gegen den Willen Roms an seinem Recht zur Wahl des Erzbischofs festhielt, was zum Schisma führte. Zweitens die aus dem Protest gegen die Papstdogmen des Ersten Vatikanischen Konzils in den 1870er Jahren entstandenen Kirchen im deutschsprachigen Raum – diese schlossen sich 1889 mit der Kirche von Utrecht zur Utrechter Union zusammen. Die dritte Gruppe umfasst Kirchen in Nordamerika und verschiedenen Ländern Osteuropas, die sich in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts als nationalkirchliche Bewegungen bildeten und der Utrechter Union anschlossen. All diesen Kirchen gemeinsam ist, dass sie ihre Autonomie gegenüber dem römischen Papst unterstreichen, was jeweils zu einem Schisma führte.
In ihrer Glaubenslehre und -praxis beziehen sich die altkatholischen Kirchen auf die Alte Kirche des ersten Jahrtausends als gemeinsame Tradition. Das nizänokonstantinopolitanische Bekenntnis in seiner ursprünglichen Form, d. h. ohne das «filioque», wird als primärer Ausdruck dieses Glaubens angesehen. Es gibt keine eigenständigen altkatholischen Bekenntnisschriften. Trotz ihrer Eigenständigkeit gegenüber der römisch-katholischen Kirche versteht sich die altkatholische Kirche als katholisch und als eigenständige, vollgültige geschichtliche Verwirklichung der «einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche» des Glaubensbekenntnisses.
Die altkatholische Kirche hat in ihrer Theologie und Praxis an vielem festgehalten, das als charakteristisch für das Katholische angesehen wird: an den sieben Sakramenten, am dreigestuften apostolischen Amt, an der katholischen Liturgietradition. Dabei kommt Katholizität nach altkatholischem Verständnis der Ortskirche zu – per se, nicht erst durch ihre Teilhabe an einer übergeordneten Universalkirche. Am historischen Bischofsamt in apostolischer Sukzession wird festgehalten, doch wird dem Bischof eine starke Synode gegenübergestellt, die mit dem Bischof die Kirche leitet und für die Wahl des Bischofs verantwortlich ist. Die Bischöfe sind in der Internationalen Bischofskonferenz zusammengeschlossen. Sie ist das gemeinsame Entscheidungsgremium, um «der Bewahrung der Katholizität der Kirche in der Einheit der Glaubensüberlieferung zu dienen, bei sich aufdrängenden neuen Fragen Stellung zunehmen und im Hinblick auf die Beziehungen mit anderen Kirchen Beschlüsse zu fassen.» Ihre Entscheidungen werden aber «in einem umfassenden konziliaren Prozess vorbereitet und getroffen», der «die Partizipation und Mitverantwortung der Getauften (Geistliche und Laien) […] sowohl innerhalb einer jeden Orts- oder Nationalkirche (Synoden oder andere verantwortliche Organe) als auch innerhalb der Utrechter Union als ganzer» einschließt.[1]
Diejenigen altkatholischen Kirchen, die nach dem Vatikanum I als Protest gegen die päpstliche Universalgewalt entstanden, waren mit dem politischen Liberalismus ihrer Zeit eng verbunden – dies gilt besonders für die Christkatholische Kirche der Schweiz, wie sich die altkatholische Kirche hier nannte. Aus diesem Grund verstand sich die altkatholische Kirche trotz ihrer Traditionsverbundenheit als Reformkirche. Zentrale Anliegen waren der stärkere Einbezug von Laien in kirchliche Entscheidungsprozesse, die wissenschaftliche Ausbildung der Geistlichen und die Überwindung von Kirchenspaltungen. Die wichtigsten Reformen, die früh nach Erlangung der Autonomie durch Synoden beschlossen wurden, sind die Aufhebung der Zölibatspflicht für Geistliche, die Feier der Liturgie in der Volkssprache und die Entpflichtung von der Ohrenbeichte.
Neuere Reformen in den altkatholischen Kirchen sind die Zulassung von Frauen zum apostolischen Amt und der Umgang mit Homosexualität. Beide Fragen haben allerdings innerhalb der altkatholischen Kirchen zu Spannungen geführt und werden nicht in allen altkatholischen Ortskirchen gleich gehandhabt.
Die Bedeutung der Ökumene ist bereits in den Grunddokumenten des Altkatholizismus bezeugt.[2] Historisch und theologisch steht die altkatholische Kirche den anglikanischen und orthodoxen Kirchen nahe. Mit ersteren besteht seit 1931 ein Abkommen über Kirchengemeinschaft; mit letzteren wurde 1975-1987 ein theologischer Dialog geführt, der zwar zu Konsenstexten führte, die weitgehende theologische Übereinstimmung bezeugen, aber nicht zu Kirchengemeinschaft führten. Abkommen über Kirchengemeinschaft bestehen neben der anglikanischen Kirche auch mit der Philippinischen Unabhängigen Kirche, der Kirche von Schweden und der Mar-Thoma-Kirche. Mit der römisch-katholischen Kirche wurde ein Dialog auf Weltebene geführt, der zu zwei Berichten führte, die aber von der römischen Kurie nicht rezipiert worden sind.
Eine besondere Bedeutung kommt der Alt-Katholischen Kirche der Niederlande zu. Das Erzbistum Utrecht ist die älteste altkatholische Kirche (seit 1723 von Rom unabhängig), von der alle anderen altkatholischen Kirchen die Bischofsweihe in apostolischer Sukzession empfingen,[4] so dass nach (römisch-katholischem) kanonischem Recht die Weihen, die von altkatholischen Bischöfen vorgenommen werden, gültig, aber im Falle von Bischofsweihen unerlaubt sind, da ihnen die päpstliche Bestätigung fehlt.[5] Ebenso erkennen die orthodoxen Kirchen die Gültigkeit der altkatholischen Weihen dem Grunde nach an, sofern sie nicht an oder durch eine Frau gespendet werden.
Name und Verständnis von Katholizität
Die amtlichen Namen der drei altkatholischen Kirchen im deutschen Sprachraum lauten:
- „Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland“
- „Christkatholische Kirche der Schweiz“
- „Altkatholische Kirche Österreichs“.
Aus altkatholischer Sicht wird der Begriff „katholisch“ exemplarisch unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung des Deutschen Bistums der Alt-Katholiken nachfolgend inhaltlich auszugsweise erklärt:
Vom griechischen Wort „katholisch“ stammend, bedeutet es „auf das Ganze bezogen“, Ignatius von Antiochien (ca. 130–140 n. Chr.) benutzt es zum ersten Mal „Wo Jesus Christus ist, da ist die katholische Kirche“. Vor allem im Westen verstand man es später räumlich, im Sinne von „über den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche“ (allumfassend).
Die alt-katholische Kirche bezieht sich zudem auf Vinzenz von Lerin (gestorben 450 n. Chr.): „Was überall, was immer und was von allen geglaubt worden ist, ... ist wahrhaft und eigentlich katholisch.“
Inhaltlich gehört dazu aus altkatholischer Sichtweise für eine Kirchengemeinschaft die Bewahrung der dreifachen großen alt-kirchlichen Entscheidungen: für den Kanon der Heiligen Schrift, für das Glaubensbekenntnis (Nicaenum), für das dreigestufte Amt: Diakon, Priester, Bischof. Als Kirche wird dabei die Gemeinschaft der Getauften verstanden, über alle christlichen Konfessionsgrenzen hinweg gibt es diese katholische Kirche, „wo immer sie sich im Bemühen um Einheit mit den Christen aller Zeiten und aller Orte dem ganzen Heilsauftrag Gottes an allen Menschen und in Bewahrung der ganzen Schöpfung aus dem Geist Jesu Christi widmet und verpflichtet weiß“.
Theologie und Kirchenordnung
Glaubensverständnis
- Bibel und Tradition gelten als Grundlage und Richtschnur des Glaubens (regula fidei)
- Zum depositum fidei gehören die dogmatischen Entscheidungen der sieben Ökumenischen Konzilien
- Dazu zählen insbesondere:
- das Nicäno-Konstantinopolitanum ohne filioque als authentischer Zusammenfassung des Glaubens
- der Glaube an die Dreifaltigkeit: es gibt einen einzigen Gott, der in drei wesensgleichen Personen (Vater, Sohn und Heiliger Geist) existiert
- Jesus Christus ist wahrer Mensch seiner Menschheit nach und wahrer Gott seiner Gottheit nach; in der unvermischten Einheit seiner zwei Naturen (der göttlichen und der menschlichen) ist er eine einzige Person
- Maria trägt aufgrund ihrer zentralen Stellung im Heilswerk Gottes das Prädikat Gottesmutter (in der Ostkirche: Gottesgebärerin), da sie die zweite göttliche Person, den Sohn Gottes, in jungfräulicher Unversehrtheit durch das Wirken des Heiligen Geistes empfangen und geboren hat.
- Sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Buße (Versöhnung), Eucharistie, Ehe, Weihesakrament (Bischof/-in, Priester-in / Diakon-in) und Krankensalbung
- Als im Widerspruch zur Lehre der Alten Kirche stehend werden folgende Lehrsätze verworfen bzw. abgelehnt:
- die Unfehlbarkeit des Papstes in Fragen des Glaubens und der Moral
- die Universaljurisdiktion des Papstes über die Gesamtkirche
- die Unbefleckte Empfängnis Mariens
- die Leibliche Aufnahme Mariens
- die Transsubstantiationslehre.
- Gelehrt wird hingegen, dass
- dem Papst als Bischof von Rom und Patriarchen des Abendlandes eine Ehrenstellung zukommt
- die Eucharistie ein geheiligtes Opfermahl ist, in dem die Gläubigen, die den Leib und das Blut des Herrn empfangen, auch Gemeinschaft miteinander haben.
Kirchenverständnis
Die ekklesiologischen Grundsätze finden sich im Statut der Internationalen Bischofskonferenz, wie auch in den Verfassungen der einzelnen altkatholischen Nationalkirchen. Diese Kirchenverfassungen sind episkopal-synodal, an dem dreigliedrigen hierarchischem Aufbau der priesterlichen Weihestufen (Bischof, Priester, Diakon) wird festgehalten, unter synodaler Einbindung der Kirchenmitglieder. So heißt es beispielsweise im Statut der Alt-Katholischen Kirche der Niederlande:
„Mit anderen katholischen Kirchen hat die Utrechter Kirche Folgendes gemein:
- – die Diözese ist die zentrale Gestalt der Kirchenstruktur. An ihrer Spitze steht der Diözesanbischof, der sowohl der erste Vorsteher der Eucharistie ist als auch derjenige, der im Einvernehmen mit seiner Geistlichkeit die Diözese leitet;
- – das kirchliche Leben jeder Diözese vollzieht sich in den Gemeinden;
- – Bischöfe von Nachbarbistümern schließen sich zur Bischofssynode einer Kirchenprovinz zusammen, in der einer von ihnen als Vorsitzender fungiert;
- – die Verbundenheit zwischen verschiedenen Kirchenprovinzen stellt sich in der Kirche des Westens in der besonderen Sorge und Verantwortlichkeit des Bischofs von Rom für das Wohl der Kirche und das Bewahren der Einheit dar;
- – die Universalität der Kirche zeigt sich im Allgemeinen oder Ökumenischen Konzil.“[6]
In der Synodal- und Gemeindeordnung der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland findet sich das Zusammenwirken von „personaler, kollegialer und gemeinschaftlicher Episkope“[6] mehr zugunsten der Laien gewichtet:
„Wir halten fest an der alten bischöflich-synodalen Verfassung der Kirche. Danach leitet die Bischöfin oder der Bischof unmittelbar und selbstständig die Ortskirche unter Mitwirkung und Mitentscheidung der Gemeinschaft der Ordinierten und des ganzen Gottesvolkes.“[7]
Inhaltlich präzisiert findet sich das altkatholische Kirchenverständnis in der Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Artikel 3 der Präambel lautet:
„Die Katholizität der Kirche aufrechtzuerhalten, ist Inhalt und Ziel der apostolischen Sukzession. Sie wird dadurch vollzogen, dass der Bischof mit den Priestern und Diakonen einerseits und die Laienschaft andererseits sich gegenseitig verpflichten, den Glauben der Apostel sowie die Liturgie und die Struktur der Alten Kirche zu bewahren, in der Gegenwart zu entfalten und in die Zukunft hinein und in alle Welt hinaus weiterzupflanzen. Das zeigt sich betont im Weihesakrament; darum erfolgen Weihen zu apostolischen Ämtern nur im ausdrücklichen Zusammenhang der apostolischen Sukzession, in der die ganze Kirche steht.“[6]
Wie der Konnex zwischen Katholizität und Nationalkirchentum ausgestaltet sein kann, verdeutlicht exemplarisch die Rechtsordnung der Polnisch-Katholischen Kirche:
„§ 1. Die Polnisch-Katholische Kirche
- a) bekennt die katholischen Wahrheiten des Glaubens und der Moral sowie die Grundsätze der Kirchenordnung, welche in der Heiligen Schrift enthalten und in den Allgemeinen Glaubenssymbolen und in den Bestimmungen der sieben Ökumenischen Konzile des ersten Jahrtausends formuliert sind;
- b) ist Teil der einzigen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche;
- c) hat eine eigene Kirchenhierarchie;
- d) nimmt die religiöse und pastorale Sorge für die Gläubigen polnischer Nationalität und auch für die Gläubigen anderer Nationalität, wenn sie ihren Anschluss an die Kirche kundgetan haben, wahr;
- e) verwendet in der Liturgie die polnische Sprache wie auch ihre eigenen, durch die Kirchenbehörde bestätigten liturgischen Bücher, insbesondere das Messbuch, das Rituale und das Pontifikale, sowie die Hilfsbücher (Gesangbücher; Gebetbücher);
- f) berücksichtigt in ihrer pastoralen Arbeit die geistigen und materiellen Notwendigkeiten des polnischen Volkes und Staates;
- g) lehrt den Wert des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod und die Würde eines jeden Menschen.“[6]
Kirchenordnung
- Die Verfassung der altkatholischen Kirchen ist bischöflich-synodal und beruht auf demokratischen Prinzipien (Mehrheitsentscheid; Gewaltenteilung):
- Volljährige Gemeindemitglieder haben Mitbestimmungsrechte, die vor allem auf den halbjährlichen Gemeindeversammlungen wahrgenommen werden.
- Dazu zählen u. a. die Wahl des Kirchenvorstandes, der Synodalabgeordneten und i. d. R. des Pfarrers.
- Der Bischof wird auf einer Synode gewählt, der aus den Gemeinden entsandte Laien und Geistliche angehören.
- Der Bischof leitet zusammen mit dem Synodalrat (in Deutschland: mit der Synodalvertretung) das Bistum.
- Die Rechtsprechung im Bistum obliegt unabhängigen Synodalgerichten.
- Volljährige Gemeindemitglieder haben Mitbestimmungsrechte, die vor allem auf den halbjährlichen Gemeindeversammlungen wahrgenommen werden.
- Zwang in der Religionsausübung wird abgelehnt:
- Die Verpflichtung der Gläubigen zur Ohrenbeichte wurde in Deutschland nach 1873 aufgehoben.
- Die Geistlichen sind seit 1878 vom Zölibat grundsätzlich dispensiert; es bleibt ihnen jedoch unbenommen, freiwillig ehelos zu leben.
- Die Stolgebühren für geistliche Amtshandlungen und das Ablasswesen wurden in Deutschland 1873 abgeschafft.
- Es gibt kein verpflichtendes Sonntagsgebot.
- Rolle von Frauen, Homosexuellen und Geschiedenen in den westeuropäischen altkatholischen Kirchen:
- Alle getauften Christen, die den Glauben an die Realpräsenz teilen, sind zum Empfang der Eucharistie eingeladen (dies gilt auch für wiederverheiratete Geschiedene).
- Frauen sind zum Weihesakrament zugelassen, siehe Hauptartikel Frauenordination.
- Eine zweite kirchliche Trauung Geschiedener ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich.
- Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist möglich. Für das deutsche Alt-Katholische Bistum beschloss die ordentliche Bistumssynode in ihrer Sitzung am 13. November 2021 mit überwältigender Zustimmung die rechtliche und liturgische Gleichstellung der schon seit vielen Jahren praktizierten Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und der Ehe.
- Liturgische Reformen:
- Die heilige Messe und andere Gottesdienste werden in Deutschland seit 1877, in der Schweiz seit 1885, in Österreich seit 1879 und in den Niederlanden seit 1908 in der Landessprache gefeiert.
- Anstelle der Einzelbeichte kann die sakramentale Lossprechung auch gemeinschaftlich empfangen werden.
- Die Kelchkommunion – in einigen Bistümern auch die Intinctio – gehören zur liturgischen Praxis.[8][9]
Liturgie
Die heilige Eucharistie mit Wortgottesdienst und Homilie wird gewöhnlich an jedem Sonntag sowie an Hochfesten gefeiert. Die konsekrierten Hostien werden in einem Tabernakel aufbewahrt, in dessen Nähe zumeist ein ewiges Licht brennt.
Der Grad der Feierlichkeit der Liturgie variiert je nach Gemeinde und Priester. In manchen Gemeinden ähneln die Sonntagsgottesdienste römisch-katholischen Werktagsmessen, in anderen werden regelmäßig oder gelegentlich Hochämter mit Diakon, Altardienst und Weihrauch gefeiert. Mitunter wird während der Konsekration und zur Kommunion gekniet. Die liturgischen Dienste des Kantors, des Organisten und des Lektors werden von Laien ausgeübt, während Kinder, Jugendliche und mancherorts auch Erwachsene als Ministranten tätig sind.[10]
Zu einzelnen Aspekten altkatholischer Liturgie geben folgende Hauptartikel Auskunft:
Kritik von römisch-katholischer Seite
Gelegentlich wurden die von der altkatholischen Kirche vollzogenen Reformen (z. B. Einführung der Landessprache, Aufhebung des Pflichtzölibats, zuletzt die Einführung der Frauenordination) als „Protestantisierungsprozess“ gewertet.[11] Den Altkatholiken wurde von römisch-katholischer Seite vorgeworfen, sie seien Neuprotestanten.[12] Dieser Behauptung wird von altkatholischer Seite entgegengehalten, dass die altkatholische Kirche nicht die Intention hat, durch ihre Reformen die Katholizität der Kirche aufzugeben, und zum anderen, dass die römisch-katholische Kirche knapp hundert Jahre später die eine oder andere von ihr bis dahin verhinderte Reform selbst einführte, so z. B. die Liturgiereform, die Landessprache im Gottesdienst oder die Weihe von verheirateten Männern zu Ständigen Diakonen.[13]
Die altkatholische Kirche sieht in ihren Standpunkten und Reformen keine Neuerungen, die den ursprünglichen, allgemeinverbindlichen Glauben der Kirche berühren oder diesem gar zuwiderlaufen. Vielmehr liegt nach altkatholischer Auffassung diesen Reformen ein ursprünglicher Katholizismus zu Grunde, der dem Geist des Evangeliums und der Tradition der Kirche des ersten Jahrtausends entspricht.[14] Das gilt etwa auch für die Möglichkeit von Priestern, zu heiraten.[15] Vielmehr waren es nach altkatholischer Ansicht die Änderungen in der Glaubens- und Sittenlehre der römisch-katholischen Kirche durch das Erste Vatikanische Konzil, welches die Unfehlbarkeit und die Universaljurisdiktion des Papstes zu verbindlichen Glaubenssätzen erhob, die eigentlichen „Neuerungen“, die es aus altkirchlicher Gesinnung heraus abzulehnen gilt. Die altkatholische Bewegung erhob ihren Widerspruch gegen das I. Vatikanum nicht zuletzt auch deshalb, weil es kein ökumenisches Konzil im altkirchlichen Sinne, sondern vielmehr eine Partikularsynode war. Darüber hinaus gab es unter den anwesenden römisch-katholischen Bischöfen eine beachtliche Minderheit, die die neuen Dogmen zunächst ablehnte und sich der Abstimmung durch vorzeitige Abreise entzog.
Trotz mancher Gemeinsamkeiten, etwa in der Betonung des synodalen Prinzips, unterscheidet sich die altkatholische Kirche in ihrem Selbstverständnis jedoch grundsätzlich von den reformatorischen Kirchen, beispielsweise da sie – neben der Bewahrung der apostolischen Überlieferung und dem Glauben an den Opfercharakter der Eucharistie – an der Siebenzahl der Sakramente festhält.
Ökumenische Beziehungen

Anglikanische Gemeinschaft
Utrechter Union
Porvoo-Gemeinschaft
Altkirchliche Ökumene
Für die junge altkatholische Bewegung war die Kirchenspaltung ein Trauma: Seit den 1870er Jahren suchten vor allem Altkatholiken aus Deutschland und der Schweiz den Dialog mit Vertretern anderer Kirchen. Im Mittelpunkt standen dabei die orthodoxen und anglikanischen Kirchen. Mit diesen konfessionellen Traditionen teilte der Altkatholizismus wichtige Anliegen, insbesondere:
- Das gemeinsame Erbe der Alten Kirche des ersten Jahrtausends;
- das historische Bischofsamt;
- synodale Kirchenstrukturen;
- orts- bzw. nationalkirchliche Autonomie und Ablehnung des römischen Zentralismus. Auf Einladung des deutschen Theologen Ignaz von Döllinger fanden 1874 und 1875 zwei so genannte Unionskonferenzen in Bonn statt. Obwohl auch einzelne protestantische Theologen und Kirchenführer teilnahmen, war doch der Dialog zwischen den Altkatholiken, Anglikanern (Kirche von England und amerikanische Episkopalkirche) und Orthodoxen (griechisch- und russisch-orthodoxe Kirche) der Hauptfokus der Konferenzen.[17] Ziel war dabei, in kontroversen theologischen Fragen auf der Basis des gemeinsamen Erbes der Alten Kirche zu einer Einigung zu kommen und die Rechtgläubigkeit des Dialogpartners festzustellen.
Der dritte Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz, Urs Küry, bezeichnete diese Form der Ökumene 1965 als die «altkirchliche Ökumene», die er der «vatikanischen Ökumene» (gemeint ist: kirchliche Einheit durch die Rückkehr unter die päpstliche Jurisdiktion) und der «Genfer Ökumene» (welche nach Kürys Urteil nicht die gemeinsame Vergangenheit der Kirchen, sondern ihre gegenwärtige Zusammenarbeit und dadurch erhofftes zukünftiges Zusammenwachsen im Blick hat) gegenüberstellte. Kürys Aufteilung der Ökumene in drei «Gestalten» wird heute nicht mehr vertreten. Der theologische Rückbezug auf das gemeinsame Erbe der Alten Kirche ist dem Altkatholizismus im ökumenischen Dialog aber bis heute wichtig. So hat die Internationale Bischofskonferenz 2012 fest: «Der Glaube der Alten Kirche bietet die Orientierungsgrundlage, um Einheit und Gemeinschaft mit anderen Kirchen zu suchen und festzustellen.»[18]
Vereinbarungen von Kirchengemeinschaften
Anglikanische Kirche
Seit 1931 steht die altkatholische Kirche, die sich bereits in der Utrechter Erklärung von 1889 zur Ökumene bekannte, durch das Bonn Agreement in voller Kirchengemeinschaft mit der Anglikanischen Kirche, seit 1965 auch mit der Unabhängigen Philippinischen Kirche sowie der Lusitanischen Kirche von Portugal und der Reformierten Episkopalkirche Spaniens. Der gemeinsame Internationale Anglikanisch – Altkatholische Koordinierende Rat (AOCICC)[19] und die (stimmberechtigte) Teilnahme altkatholischer Bischöfe an der Lambeth-Konferenz verbinden die beiden Kirchenfamilien auch institutionell.[20]
Die altkatholische Kirche ist Gründungsmitglied des Ökumenischen Rates der Kirchen und in zahlreichen anderen ökumenischen Gremien, z. B. der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) und der Konferenz Europäischer Kirchen, vertreten.
Philippinische Unabhängige Kirche
Die Philippinische Unabhängige Kirche, entstanden 1902 als Revolutionskirche aus dem philippinischen Unabhängigkeitskrieg, erregte schon früh die Aufmerksamkeit altkatholischer Ökumeniker. Der Schweizer Bischof Eduard Herzog hatte aus einem Zeitungsartikel von der Kirchengründung erfahren und trat mit dem Kirchengründer Gregorio Aglipay in Briefkontakt. Aufgrund der großen Distanzen und da Herzog unitaristische Ansichten in Aglipays Katechismus missbilligte, wurde der Kontakt damals nicht weiter vertieft.
Nachdem die Philippinische Unabhängige Kirche 1961 ein Kirchengemeinschaftsabkommen mit der Kirche von England und der amerikanischen Episkopalkirche, in den Jahren darauf mit anderen anglikanischen Kirchenprovinzen geschlossen hatte, das wörtlich dem Bonner Abkommen zwischen Altkatholiken und Anglikanern entsprach, beschloss die Internationale Altkatholische Bischofskonferenz 1965, ebenfalls mit der Philippinischen Unabhängigen Kirche in Gemeinschaft zu treten. Dies geschah ohne eigenen Dialogprozess, was zunächst in verschiedenen altkatholischen Ortskirchen für Irritationen sorgte, in der Folge aber rezipiert wurde.
Zu Beginn wurde die Kirchengemeinschaft nur über punktuelle persönliche Kontakte praktisch gelebt. Zentral für die Vertiefung der praktischen Beziehungen war die Teilnahme einer philippinischen Delegation unter der Leitung von Bischof Tito E. Pasco, dem späteren Leitenden Bischof der Philippinischen Unabhängigen Kirche, am Internationalen Altkatholiken-Kongress 1986 in Münster/Westfalen. Er hielt dort einen Vortrag, der die Philippinische Unabhängige Kirche für viele Altkatholikinnen und Altkatholiken erstmals ins öffentliche Bewusstsein rückte.[21]
In der Folge wurden die diakonische Zusammenarbeit und der theologische Austausch intensiviert: Altkatholische Hilfswerke unterstützen regelmäßig soziale Projekte der Philippinischen Unabhängigen Kirche. Seit 2013 existiert der Ramento-Lehrauftrag, benannt nach dem philippinischen Arbeiterbischof und Märtyrer Alberto Ramento, wo jedes Jahr eine altkatholische Theologin oder ein altkatholischer Theologe für mehrere Gastvorträge in die theologischen Ausbildungsstätten der Philippinischen Unabhängigen Kirche eingeladen wird: das Aglipay Central Theological Seminary in Urdaneta und das Saint Paul’s Theological Seminary auf der Insel Guimaras.
Kirche von Schweden
Der Dialog mit der Kirche von Schweden war der erste und bisher (Stand August 2026) einzige bilaterale Dialog, den die Utrechter Union mit einer Kirche evangelisch-lutherischer Tradition geführt hat. Nachdem sich die Internationale Altkatholische Theologenkonferenz 1999 und 2003 mit dem Porvoo-Abkommen auseinandergesetzt hatte, setzten die Internationale Altkatholische Bischofskonferenz und die Kirche von Schweden eine gemeinsame Dialogkommission ein. Diese traf sich 2005 bis 2013 zu zwölf Sitzungen und legte einen Bericht vor, der weitgehende theologische Übereinstimmung feststellte und von den zuständigen Gremien beider Kirchen gutgeheissen wurde. Am 23. November 2016 wurde die Vereinbarung zur Kirchengemeinschaft im Rahmen der Generalsynode der Schwedischen Kirche von Erzbischöfin Antje Jackelén (Schwedische Kirche) und Erzbischof Joris Vercammen (Utrechter Union) unterzeichnet.[22] Die beiden Kirchen verpflichten sich darin zur kirchlichen Gemeinschaft, in der die Mitglieder der anderen Kirche zu liturgischen und pastoralen Handlungen zugelassen werden, wie wenn sie Mitglieder der eigenen Kirche wären.[23]
Mar-Thoma-Kirche
Am 10. Februar 2024 wurde vom altkatholischen Erzbischof Bernd Wallet und vom Metropoliten Theodosius Mar Thoma die Thiruvalla-Vereinbarung zwischen den altkatholischen Kirchen und der Mar-Thoma-Kirche unterzeichnet. Die Vereinbarung lehnt sich inhaltlich an diejenige zwischen den altkatholischen Kirchen und der Kirche von Schweden an.
Bilaterale Dialoge ohne Abkommen
Orthodoxe Kirchen
Unionsversuche mit der Orthodoxen Kirche kamen 1987 zu einer weitgehenden Übereinkunft in allen wesentlichen Glaubensfragen.[24] Als eine neue Hürde erwies sich die Einführung der Frauenordination, die für die meisten Orthodoxen nicht nachvollziehbar ist.[25] Dennoch wurde der Dialog, auch über diese Frage, 2004 neu aufgenommen. Sowohl beim 2011 erfolgten Besuch des Erzbischofs von Utrecht beim Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel in dessen Amtssitz Phanar,[26] als auch beim Gegenbesuch des Patriarchen Bartholomeos I. 2014 in der Utrechter St. Gertrudis-Kathedrale,[27] äußerten sich beide positiv über die bisherige Arbeit der ständigen orthodox-altkatholischen Arbeitsgruppe.[28]
Römisch-katholische Kirche
Mit der römisch-katholischen Kirche wurde 2004 erneut eine Dialogkommission (abgekürzt: IRAD) gebildet, die ihren Abschlussbericht am 12. Mai 2009 vorlegte.[29] Die bereits 1972 in der „Zürcher Nota“ vorgelegten Ergebnisse eines vorangegangenen Dialogs mit weit reichenden Ergebnissen wie beispielsweise sakramentaler Aushilfe in Notfällen waren seinerzeit von Rom nicht ratifiziert worden. Zwischen dem deutschen alt-katholischen Bistum und der Deutschen Bischofskonferenz gibt es jedoch seit 1999 eine Vereinbarung, die die Übernahme von Geistlichen in den Dienst der jeweiligen Kirche nach einem Übertritt regelt.
2012 hatte die Internationale Römisch-Katholisch – Altkatholische Dialogkommission (IRAD II) von der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz und dem Päpstlichen Einheitsrat ein neues Mandat für die Fortsetzung der Gespräche erhalten.[30] Diese Kommission tagte bis 2016 und veröffentlichte 2017 ihr Dokument Kirche und Kirchengemeinschaft (Zweiter Bericht). Im persönlichen Gespräch zwischen Papst Franziskus und dem altkatholischen Erzbischof von Utrecht Joris Vercammen, der 2013 als ökumenischer Gast zur Amtseinführung in den Vatikan eingeladen war, würdigte man – auch im Hinblick auf diese Kommissionsarbeit – die bisherigen Ergebnisse des römisch-katholisch – altkatholischen Dialogs.[31]
Am 30. Oktober 2014 besuchte erstmals die Internationale Altkatholische Bischofskonferenz den Vatikan. Nach einem Arbeitsgespräch mit Kurt Kardinal Koch wurden die altkatholischen Bischöfe von Papst Franziskus in Privataudienz empfangen.[32] Der Papst ermunterte mit seiner Ansprache vor der Bischofskonferenz zum Voranschreiten der Zusammenarbeit von Katholiken und Altkatholiken.[33][34]
Verbreitung
Im April 2014 beschloss die Internationale Altkatholische Bischofskonferenz, für die Altkatholische Kirche der Mariaviten die Wiederaufnahme in die Wege zu leiten.[41] Dieser Prozess wurde allerdings Mitte September 2014 wieder ausgesetzt, da die Mariaviten noch weiteren inner-mariavitischen Diskussionsbedarf erklärt haben.[42]
Altkatholiken international
Die altkatholischen Kirchen sind in der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen zusammengeschlossen. Die Bischöfe dieser Kirchen treffen sich regelmäßig unter dem Vorsitz des Erzbischofs von Utrecht in der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz (IBK). Alle vier Jahre findet ein Internationaler Altkatholikenkongress statt. In der Zeit zwischen den Kongressen tritt im jährlichen Turnus das Internationale Altkatholische Laienforum zusammen.
Außerhalb des deutschen Sprachraums gibt es altkatholische Kirchen in den Niederlanden, Polen und der Tschechischen Republik.
Unselbstständige altkatholische Kirchen bzw. Gemeinden existieren in Dänemark, Frankreich, Italien, Kroatien und Schweden. Diese befinden sich zumeist in einer extremen Diasporasituation, so dass für sie kein eigener Bischof geweiht werden kann. Daher unterstehen diese Gemeinden direkt der Jurisdiktion der IBK, die ihnen jeweils einen altkatholischen Bischof als Delegaten zuordnet. Ungeklärt ist der Verbleib der slowenischen und serbischen Altkatholiken nach dem Untergang der Bundesrepublik Jugoslawien.
Einige amerikanische kirchliche Gemeinschaften, die sich als altkatholisch betrachten und die Utrechter Erklärung anerkennen, ersuchten die IBK um Aufnahme in die Utrechter Union, diese wurden allerdings an die Episcopal Church verwiesen.
Insbesondere in den USA ist der Ausdruck „old catholic“ in unterschiedlichen Kombinationen als Selbstbezeichnung von Glaubensgemeinschaften in Gebrauch, die jedoch keine Mitgliedskirchen der Utrechter Union und auch nicht mit dieser assoziiert sind.
Altkatholiken im deutschsprachigen Raum
Die altkatholische Kirche ist eine kleine Kirche, die in breiteren Bevölkerungskreisen eher unbekannt ist. Daher erfolgen Beitritte zumeist von Einzelpersonen, die entweder aus einer anderen Kirche – die altkatholischen Kirchen lehnen jedoch aktive Abwerbung ab – oder aus der Konfessionslosigkeit kommen. Altkatholische Gemeinden sind daher oft von überschaubarer Größe (i. d. R. zwischen 200 und 600 Mitgliedern). Insbesondere in Deutschland gibt es in vielen Gemeinden Gottesdienstbesucher, die einer anderen Kirche angehören, aber als Gäste bzw. Freunde dauerhaft willkommen sind, auch wenn sie sich nicht für einen Beitritt entscheiden. Ihnen fehlt lediglich das Stimmrecht bei Gemeindeversammlungen, an denen sie jedoch ebenfalls teilnehmen können.
Deutschland
Schweiz
Österreich
Geschichte
Vorläuferbewegungen
Die altkatholischen Kirchen verstanden sich selbst von Anfang an in der Tradition westlich-katholischer Widerstandsbewegungen gegen den päpstlichen Zentralismus. Konziliare Bewegungen, nationalkirchliche Autonomiebestrebungen, spirituell-theologische Strömungen und liberale Reformideen werden zu den Vorläuferbewegungen des Altkatholizismus gezählt:
- Der Konziliarismus des 14. und 15. Jahrhunderts betonte die Oberhoheit des Konzils über den Papst. Das Konzil von Konstanz (1414–1418) setzte drei Gegenpäpste ab, wählte 1417 Martin V. auf den Papstthron und setzte damit dem Großen Abendländischen Schisma ein Ende.
- Der Gallikanismus war eine Autonomiebewegung der französischen Kirche, die in den gallikanischen Artikeln von 1682 ihren Höhepunkt fand. Papst Alexander VIII. erklärte diese Artikel 1690 für null und nichtig, sie behielten in Frankreich aber bis zur Französischen Revolution Gesetzeskraft.
- Der Jansenismus war eine theologisch-spirituelle Bewegung, die sich für eine strenge augustinische Gnadenlehre und gegen den Jesuitenorden starkmachte. Sie hat ihren Namen vom Löwener Gelehrten Cornelius Jansen (1585–1638), Bischof von Ypern in Flandern. Er wurde 1653 durch die päpstliche Bulle «Cum Occasione» verurteilt, wobei umstritten blieb, ob er die ihm vorgeworfenen Ansichten überhaupt vertreten hatte. Die Auseinandersetzung zog sich bis ins 18. Jahrhundert hin, französische Jansenisten wurden verfolgt und fanden in den Niederlanden in der Kirche von Utrecht Unterschlupf.
- Der Febronianismus war eine aufklärerisch orientierte Reformbewegung: Der Trierer Weihbischof Johann Nikolaus von Hontheim veröffentlichte unter dem Pseudonym Justinius Febronius 1763-1773 ein fünfbändiges Werk, in dem er die Machtansprüche des Papsttums angriff und die Bischöfe als eigentlichen Träger der kirchlichen Autorität betrachtete.
- Im Josephinismus (heute auch: Josephismus) ist eine aufklärerische Bewegung in der Habsburgermonarchie, die auf Maria Theresia und Joseph II. zurückgeht. Ziel war eine konsequente Unterordnung des Kirchentums unter die staatliche Verwaltung im Sinne des aufgeklärten Absolutismus.
- Ignaz Heinrich von Wessenberg (1774–1860) war seit 1802 Generalvikar und später Bistumsverweser des Bistums Konstanz. Als solcher trieb er verschiedene liberale Reformen an, etwa in der theologischen Ausbildung, Liturgie und Frömmigkeit. Er forderte auch die Aufhebung der Zölibatsverpflichtung für Geistliche. Nach der Aufhebung des Bistums Konstanz 1821 übte er sein Amt, geschützt von den badischen Landesherren, noch bis 1827 aus; danach zog er sich aus der kirchlichen Arbeit zurück.
Im alten Standardwerk «Die Altkatholische Kirche» von Urs Küry aus dem Jahr 1965 werden diese Bewegungen noch als «Vorgeschichte» der altkatholischen Kirche angesehen. Heute werden sie in der altkatholischen Kirchengeschichtsschreibung als eigenständige historische Entwicklungen anerkannt, die den Altkatholizismus direkt oder indirekt theologisch und praktisch beeinflusst haben.
Die Kirche von Utrecht
Die Kirche von Utrecht geht auf den Friesenapostel Willibrord zurück, der im Jahr 695 der erste Bischof von Utrecht wurde. Das Domkapitel von Utrecht hatte seit dem Mittelalter das Recht der Bischofswahl, bestätigt 1145 durch Papst Eugen III. und 1215 durch das Vierte Laterankonzil. 1559 wurde Utrecht zum Erzbistum erhoben, verwaiste aber bald darauf aufgrund der niederländischen Reformation, welche den Katholizismus stark zurückdrängte. Niederländische Katholiken durften nicht mehr öffentlich in Erscheinung treten und übten ihren Glauben in Versteckkirchen aus. Die kirchliche Verwaltung oblag einem Titular-Erzbischof und Apostolischen Vikar. Seit 1592 gewann der Jesuitenorden in den Niederlanden an Einfluss, geriet aber in Konflikt mit den niederländischen Katholiken, auch mit den apostolischen Vikaren, denen sie vorwarfen, Jansenisten zu sein. Als schließlich zu Beginn des 18. Jahrhunderts Papst Innozenz XII. den Apostolischen Vikar Petrus Codde aufgrund des Vorwurfes des Jansenismus absetzte, wurde der vom Papst eingesetzte Nachfolger vom Utrechter Domkapitel nicht akzeptiert. Dieses hielt an seinem überkommenen Recht der Bischofswahl fest und wählte 1723 Cornelius Steenoven zum Erzbischof von Utrecht. Dieser empfing die Bischofsweihe vom französischen Missionsbischof Dominique Varlet, wurde aber nach seiner Weihe vom Papst exkommuniziert, ebenso seine Anhänger.
Damit war das Schisma besiegelt. Die Kirche von Utrecht unter Steenoven nannte sich «Römisch-katholische Kirche der alt-bischöflichen Klerisei». Zur Sicherstellung der apostolischen Sukzession wurden die Bischofssitze von Haarlem und Deventer wieder besetzt.
Die altkatholische Bewegung als Protest auf das Vatikanum I
Die Altkatholischen Kirchen entstanden – mit Ausnahme der seit dem 18. Jahrhundert bestehenden Altkatholischen Kirche der Niederlande – im Anschluss an das Erste Vatikanische Konzil von 1870. Diejenigen katholischen Christen, welche die Beschlüsse des ersten Vatikanischen Konzils nicht annahmen, wurden von der römisch-katholischen Kirche exkommuniziert und gründeten daraufhin eigene Gemeinden.[43][44] Die wesentlichen Konfliktpunkte waren die auf dem Konzil formulierten Dogmen von der päpstlichen Unfehlbarkeit und des Jurisdiktionsprimates des Papstes. Eine Schlüsselrolle spielte in diesem Prozess der renommierte Münchner Theologe und Kirchenhistoriker Ignaz von Döllinger. Nach seiner Exkommunikation durch Papst Pius IX. trat er zwar nicht in die altkatholische Kirche ein, die nicht zuletzt unter Berufung auf Döllinger entstanden war, begrüßte aber ihre Existenz als „lebendige[n] Protest gegen die unkanonische Produktion neuer Dogmen, als ein sichtbares, neues Bild der Alten Kirche und als ein Vorbild der für die ganze Kirche notwendigen Wiedervereinigung auf dem Boden und nach dem Bilde der Alten Kirche.“[45]
Die Utrechter Union
Die altkatholischen Bischöfe Johannes Heykamp (Erzbischof von Utrecht), Casparus Johannes Rinkel (Bischof von Haarlem), Cornelius Diependaal (Bischof von Deventer), Joseph Hubert Reinkens (Bischof der altkatholischenb Kirche Deutschlands) und Eduard Herzog (Bischof der christkatholischen Kirche der Schweiz) trafen sich am 24. September 1889 in der erzbischöflichen Wohnung zu Utrecht und verfassten dort eine Erklärung, die unter dem Namen Utrechter Erklärung zum Gründungsdokument der Utrechter Union der altkathnoilschen Kirchen werden sollte. In dieser Erklärung bekannten sich die altkatholischen Bischöfe zu dem, was sie als den „alten katholischen Glauben der alten ungeteilten Kirche des ersten Jahrtausends“ ansahen, und bekräftigen ihre Ablehnung der ihrer Ansicht nach unrechtmäßigen Machtansprüche des Papstes. Sie bekannten ferner den Charakter der Eucharistiefeier als einer realen Vergegenwärtigung des Opfers Christi auf Erden und seine bleibende Gegenwart in den geweihten Gaben von Brot und Wein unter Ablehnung der Transsubstantiationslehre.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Erklärung ist ihr Bekenntnis zur Ökumene. Die altkatholische Kirche, vor allem in Deutschland und der Schweiz, hat sich seit dem Beginn ihrer eigenständigen kirchlichen Existenz für eine Verständigung unter den einzelnen Konfessionen eingesetzt, unter anderem durch Abhaltung mehrerer Unions-Konferenzen in Bonn noch in den 1870er Jahren mit Vertretern der orthodoxen und anglikanischen Kirchen. Diese waren Grundlage für das Bonn Agreement von 1931, in dem die Kirchen der altkatholischen und der anglikanischen Tradition einander die volle Kirchengemeinschaft gewährten.
Erweiterungen der Utrechter Union im 20. Jahrhundert
In den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts entstanden in verschiedenen Ländern im Katholizismus nationalkirchliche Bewegungen, die auf ihre Autonomie von Rom pochten. Zentrale Anliegen waren dabei die Verwendung der Volkssprache im Gottesdienst und die seelsorgerliche Betreuung durch Geistliche igener Herkunft. Verschiedene dieser Bewegungen schlossen sich der Utrechter Union altkatholischer Kirchen an:
Literatur
Wissenschaftliche Zeitschrift
- Internationale Kirchliche Zeitschrift (IKZ), Stämpfli Publikationen, Bern, ISSN 0020-9252.
Monographien und Sammelbände
in der Reihenfolge des Erscheinens
- Johann Friedrich von Schulte: Der Altkatholizismus. Geschichte seiner Entwicklung, inneren Gestaltung und rechtlichen Stellung. Gießen 1887, Reprint: Scientia Verlag, Aalen 2002, ISBN 3-511-00169-2 (Quellensammlung und historische Darstellung aus der Frühzeit des Altkatholizismus).
- Wolfgang Krahl: Ökumenischer Katholizismus. Alt-katholische Orientierungspunkte und Texte aus 2 Jahrtausenden. Kath. Parochie der Alt-Katholiken St. Cyprian, Bonn 1970.
- Urs Küry: Die Altkatholische Kirche – ihre Geschichte, ihre Lehre, ihr Anliegen. 3. Auflage, herausgegeben von Christian Oeyen. Evangelisches Verlagswerk, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-7715-0190-3 (älteres Standardwerk).
- Stefan Leonhardt: »Zwei schlechthin unausgleichbare Auffassungen des Mittelpunktes der christlichen Religion«. Ignaz Döllingers Auseinandersetzung mit der Reformation, ihrer Lehre und deren Folgen in seiner ersten Schaffensperiode. Edition Ruprecht, Göttingen 2008, ISBN 978-3-7675-7096-2.
- Christian Blankenstein: Christsein – aber wo? Alt-Katholische Überlegungen. Bautz, Nordhausen, 2. Auflage 2008, ISBN 978-3-88309-392-5 (Kurzdarstellung).
- Angela Berlis, Matthias Ring (Hrsg.): Im Himmel Anker werfen. Vermutungen über Kirche in der Zukunft. Festschrift für Bischof Joachim Vobbe. Books on Demand, Norderstedt, 2. Auflage 2008, ISBN 978-3-8370-5957-1.
- Adrian Suter: Altkatholische Kirchen. In: Johannes Oeldemann: Konfessionskunde. Handbuch der Ökumene und Konfessionskunde, Band 1. Herausgegeben vom Johann-Adam-Möhler-Institut Paderborn. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig / Bonifatius, Paderborn 2015, ISBN 978-3-374-03803-9 (Evangelische Verlagsanstalt) und ISBN 978-3-89710-572-0 (Bonifatius), S. 247–275.
- Günter Eßer: Die Alt-Katholischen Kirchen (= Bensheimer Hefte, Heft 116). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2016, ISBN 978-3-525-87243-7.
- Adrian Suter, Angela Berlis, Thomas Zellmeyer: Die Christkatholische Kirche der Schweiz. Geschichte und Gegenwart (=katholon. 1). Theologischer Verlag Zürich, Zürich 2023, ISBN 978-3-290-18323-3.
Siehe auch
- Kirchengebäude:
- Bischofslisten:
- Relevante Geistesströmungen:
- Ökumene:
- Liste der altkatholisch-orthodoxen Dialogpapiere und Konvergenzerklärungen auf Weltebene
- Kirche und Kirchengemeinschaft (Internationale Römisch-Katholisch – Altkatholische Dialogkommission IRAD)
- Liste der Internationalen Altkatholikenkongresse
Weblinks
- Alles zum Sachbegriff Altkatholische Kirche im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Suche nach „Altkatholische Kirche“. In: Deutsche Digitale Bibliothek
- Deutsches Alt-Katholisches Bistum
- Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen
- Christkatholisches Department an der Theologischen Fakultät der Universität Bern
- Internationaler Arbeitskreis Altkatholizismus-Forschung (IAAF)
- Internationale Kirchliche Zeitschrift (IKZ)
- Altkatholisches Lexikon (Lexikon der Altkatholischen Kirche Österreichs)