Rentenkommission

Kommission in der Bundesrepublik Deutschland From Wikipedia, the free encyclopedia

Als Rentenkommission (offiziell auch Alterssicherungskommission, kurz ASK) wird in der Bundesrepublik Deutschland ein von der Bundesregierung eingesetztes, unabhängiges und parteiübergreifendes Expertengremium bezeichnet. Es hat die Aufgabe, wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen und Reformkonzepte für die langfristige finanzielle Stabilität, Generationengerechtigkeit und soziale Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und privaten Altersvorsorge auszuarbeiten.[1]

Da rentenpolitische Reformen aufgrund des demografischen Wandels und widerstreitender Interessen zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern politisch hochgradig umstritten sind, greifen Bundesregierungen regelmäßig auf das Instrument einer technokratischen Kommission zurück. Ziel ist es, einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens vorzubereiten. Die Empfehlungen besitzen keinen Gesetzescharakter, dienen dem Deutschen Bundestag jedoch als wesentliche Entscheidungsgrundlage.

Historische Kommissionen

Das Modell, komplexe sozialpolitische Reformen an Fachkommissionen auszulagern, hat in der Bundesrepublik eine lange Tradition. Zwei Gremien prägten die jüngere Rentengeschichte besonders nachhaltig:

Rürup-Kommission (2002–2003)

Offiziell als Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme bekannt, wurde sie 2002 von der rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder eingesetzt und vom Ökonomen Bert Rürup geleitet.[2] Die Kommission empfahl unter anderem die Einführung des sogenannten „Nachhaltigkeitsfaktors“ in die Rentenformel, welcher die Rentenentwicklung an das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern koppelt. Dies legte das Fundament für die spätere schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.

Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ (2018–2020)

Diese von der Großen Koalition im Jahr 2018 eingesetzte Kommission stand unter dem gemeinsamen Vorsitz von Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) und Karl Schiewerling (CDU). Ihr gehörten zehn Experten aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden an. Sie sollte ein Rahmenmodell für die Zeit nach 2025 entwickeln, wenn die bis dahin gesetzlich geltenden „Haltelinien“ (Beitragssatz bei maximal 20 Prozent, Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent) auslaufen.[3]

Im März 2020 legte die Kommission ihren Abschlussbericht vor. Sie empfahl unter anderem die Beibehaltung eines Korridors für Beitragssätze und Rentenniveau bis 2035 sowie die Einrichtung eines ständigen Alterssicherungsbeirates. Eine Einigung auf eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus gelang dem Gremium mangels Konsens zwischen den Sozialpartneren jedoch nicht.[4]

Alterssicherungskommission (2026)

Nachdem die schwarz-rote Bundesregierung im Jahr 2025 das umstrittene „Rentenpaket II“ verabschiedet hatte, mit dem das Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festgeschrieben wurde,[5] setzte das Bundeskabinett eine neue Rentenkommission ein. Sie soll Reformen zur langfristigen Stabilisierung des Rentensystems erarbeiten, welches aufgrund der sinkenden Zahl von Beitragszahlern bei steigender Zahl von Leistungsempfängern (insbesondere der Babyboomer-Generation) absehbar an seine Grenzen gerät.[6] Die Alterssicherungskommission (ASK) nahm am 7. Januar 2026 unter der Schirmherrschaft von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im Kanzleramt ihre Arbeit auf.[6][7]

Aufgaben und Zielsetzung

Die Kommission hat den Auftrag erhalten, bis zum 30. Juni 2026 einen umfassenden Bericht mit Reformvorschlägen für die Zeit ab 2031 vorzulegen.[6] Der Fokus liegt laut Einsetzungsbeschluss auf vier Kernbereichen:[1]

  1. Finanzielle Nachhaltigkeit: Vorschläge zur Dämpfung des Anstiegs der Beiträge und der Bundeszuschüsse bei gleichzeitiger Vermeidung von Altersarmut.
  2. Lebensarbeitszeit: Prüfung einer eventuellen weiteren Dynamisierung des Renteneintrittsalters (z. B. Kopplung an die statistische Lebenserwartung).
  3. Mehr-Säulen-Modell: Reformansätze für eine vereinfachte steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und privaten Vorsorge.
  4. Einbeziehung weiterer Gruppen: Analyse der fiskalischen Auswirkungen einer möglichen Einbeziehung von Selbstständigen in die Versicherungspflicht, unter besonderer Berücksichtigung von Frauen und Geringverdienern.

Mitglieder der Kommission

Das Gremium setzt sich paritätisch aus Vertretern der Politik sowie Wissenschaftlern verschiedener ökonomischer und sozialpolitischer Denkschulen zusammen und besteht aus insgesamt 13 stimmberechtigten Mitgliedern.[1]

Weitere Informationen Name, Funktion/Institution ...
NameFunktion/Institution 
Constanze Janda (Co-Vorsitz)Vorsitzende des Sozialbeirates, Rektorin der Universität Speyer 
Frank-Jürgen Weise (Co-Vorsitz)Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit 
Florian DornMitglied des Deutschen Bundestages (CSU) 
Annika KloseMitglied des Deutschen Bundestages, Sprecherin der AG Arbeit und Soziales (SPD) 
Pascal ReddigMitglied des Deutschen Bundestages, Ausschuss für Arbeit und Soziales (CDU) 
Peter BofingerSeniorprofessur für VWL, Universität Würzburg 
Tabea Bucher-KoenenLeiterin des Forschungsbereichs „Altersvorsorge“ am ZEW 
Georg CremerEhemaliger Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes 
Camille LogeayProfessorin für Volkswirtschaftslehre, HTW Berlin 
Monika QueisserLeiterin der Abteilung für Sozialpolitik bei der OECD 
Jörg RochollPräsident der Wirtschaftshochschule ESMT Berlin 
Silke ÜbelmesserProfessorin für Finanzwissenschaft, Universität Jena 
Martin WerdingMitglied des Sachverständigenrates Wirtschaft 
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Außerdem hält die Deutsche Rentenversicherung Bund einen permanenten Sitz als beratende Sachverständige ohne Stimmrecht, um das Gremium mit versicherungsmathematischen Daten zu unterstützen.[1]

Einzelnachweise

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