Amtsgericht Bad Urach
Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit
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Das Amtsgericht Bad Urach (bis 1983: Amtsgericht Urach) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und gehört zu den sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Tübingen.

Gerichtsbezirk und -sitz
Sachlich zuständig ist das Amtsgericht für alle erstinstanzlichen Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Der Gerichtsbezirk des AG Bad Urach umfasst die Gemeinden Bad Urach, Dettingen/Erms, Grabenstetten, Grafenberg, Hülben, Metzingen, Riederich, Römerstein und St. Johann.[1]
In Insolvenzsachen ist das Amtsgericht Tübingen zuständig.[2] Zwangsversteigerungssachen werden beim Amtsgericht Reutlingen durchgeführt. Handels-, Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister sind beim Amtsgericht Stuttgart konzentriert.
Dem Amtsgericht Bad Urach ist das Landgericht Tübingen übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Stuttgart.
Geschichte
Im Königreich Württemberg wurde 1819 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt und in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht gebildet. Entsprechend war Urach Sitz des Oberamtes Urach für die Verwaltung und des Oberamtsgerichtes Urach für die Rechtsprechung. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. Das Oberamtsgericht Urach wurde aufgehoben und das Amtsgericht Urach neu gebildet. Es war dem Landgericht Tübingen zugeordnet. Im Jahr 1880 hatte es 25.591 Gerichtseingesessene und zwei Richterstellen.[3]
Im Jahre 1983 wurde Urach zu Bad Urach umbenannt und der Name des Amtsgerichtes änderte sich entsprechend auf Amtsgericht Bad Urach.
Gebäude
Das Gericht befindet sich Beim Schloss 1 in 72574 Bad Urach.