Amtsgericht Rottenburg am Neckar
Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit
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Das Amtsgericht Rottenburg am Neckar (bis 1964: Amtsgericht Rottenburg) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines der sieben Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Tübingen.
Gerichtsbezirk und -sitz
Sachlich zuständig ist das Amtsgericht Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Rottenburg umfasst die Stadt Rottenburg am Neckar sowie die Gemeinden Neustetten, Starzach und Hirrlingen.
Für Insolvenzsachen ist das Amtsgericht Tübingen zuständig.[1] Zwangsversteigerungssachen werden ebenfalls dort durchgeführt. Das Amtsgericht Stuttgart verwaltet die Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister.
Das Landgericht Tübingen ist dem Amtsgericht Rottenburg übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Stuttgart. Für das Amtsgericht ist die Staatsanwaltschaft Tübingen zuständig.
Gebäude
Das Gericht befindet sich in der Oberen Gasse 44 in 72108 Rottenburg am Neckar.
Geschichte
Im Königreich Württemberg wurde 1819 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt und in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht gebildet. Entsprechend war Rottenburg Sitz des Oberamtes Rottenburg für die Verwaltung und des Oberamtsgerichtes Rottenburg für die Rechtsprechung. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. Das Oberamtsgericht Rottenburg wurde aufgehoben und das Amtsgericht Rottenburg neu gebildet. Es war dem Landgericht Tübingen zugeordnet. Im Jahr 1880 hatte es 28.591 Gerichtseingesessene und zwei Richterstellen.[2]
Im Jahre 1964 wurde Rottenburg amtlich in Rottenburg am Neckar umbenannt, der Name des Amtsgerichts änderte sich entsprechend in Amtsgericht Rottenburg am Neckar.