Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger
Organisation
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Die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) e. V. unterstützt Betriebsräte in Unternehmen bei einer gewerkschaftsunabhängigen, nicht politisch geprägten Betriebsratsarbeit.
Die Gründung der AUB geht ursprünglich auf Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes Anfang der 1970er-Jahre zurück. Der Gesetzgeber ermöglichte es, dass bei den Betriebsratswahlen 1972 erstmals in größerem Umfang unabhängige Kandidaten antreten konnten. Zu den Vorreitern zählten unabhängige Kandidaten bei den Betriebsratswahlen des Siemens-Konzerns. Im Jahr 1986 wurde die AUB in ihrer heutigen Form als eingetragener Verein offiziell gegründet.
Laut eigenen Angaben auf der Homepage versteht sich die AUB als Organisationsform, um sich „unabhängig von Gewerkschaften, Parteipolitik und kirchlichen Einflüssen, für ihre Auffassung einer Mitarbeitervertretung einzusetzen“.[1] Die AUB betrachtet sich selbst als ideologiefrei und sieht die Unabhängigkeit von Betriebsratsmitgliedern aus den Reihen der DGB-Mitgliedsgewerkschaften durch „Koalitionszwänge“ ihrer Organisationen als eingeschränkt an. Die Betriebsräte in den Unternehmen unterliegen keinem Grundsatzprogramm oder anderen Weisungen der AUB. Im Jahr 2026 begeht die AUB ihr 40-jähriges Bestehen[2] und betont dabei nochmals ihre Maxime der Unabhängigkeit als Voraussetzung für eine arbeitnehmerorientierte Betriebsratsarbeit in Unternehmen.
Geschichte
Aufgrund einer Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes Anfang der 1970er-Jahre konnten bei den Betriebsratswahlen 1972 erstmals unabhängige Kandidaten antreten. Im Zuge dieser Entwicklung begannen Siemens-Mitarbeiter in Erlangen unter der Führung ihres Spitzenkandidaten Dietrich Ummelmann und leitender Angestellter der Siemens AG, sich zur späteren Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger zusammenzuschließen. Im Jahr 1974 entstand als Vorgängerorganisation zunächst die „Aktionsgemeinschaft unabhängiger Betriebsräte“.
Ära Schelsky 1984 bis 2007
Im Jahr 1984 übernahm Wilhelm Schelsky die Führung der AUB.[3] Er blieb über 20 Jahre Vorsitzender der AUB und wurde siebenmal wiedergewählt. Nach dem öffentlichen Bekanntwerden seiner Verhaftung und der Untersuchungen gegen ihn trat der AUB-Vorsitzende Wilhelm Schelsky am 28. März 2007 zurück. Die stellvertretende AUB-Bundesvorsitzende Ingrid Brand-Hückstädt, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Plön, erklärte, der Vorstand habe von den „zahlreichen Aktivitäten“ ihres früheren Bundesvorsitzenden Wilhelm Schelsky „als Unternehmensberater“ keine Ahnung gehabt. Erst nach seinem Rücktritt kam es zu einer Mitgliedsversammlung, von der die AUB berichtet: „Das hatte es bei der AUB noch nicht gegeben: freie Diskussion, Zwischenrufe, kontroverse Statements.“[4]
Die AUB ließ nach dem Verdacht von Schmiergeldzahlungen ihre Konten prüfen. Für diese Überprüfung wurde eine Nürnberger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die feststellte, dass „Kein Siemens-Geld auf AUB Konten“ sei.[5] Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte Schelsky am 24. November 2008 im „Siemens-AUB-Verfahren“ zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Betruges in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue, Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung.[6] Schelsky legte hiergegen Revision ein. Wegen der langen Verfahrensdauer setzte das Oberlandesgericht Nürnberg am 30. Juni 2009 den Haftbefehl gegen Schelsky unter Auflagen außer Vollzug. Im Oktober 2010 wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof hinsichtlich des Vorwurfes des Betruges, der Steuerhinterziehung und der Beihilfe der Steuerhinterziehung bestätigt, der Vorwurf der Beihilfe zur Untreue jedoch aufgehoben, weshalb der Fall an das Landgericht zur Neufestsetzung der Strafe zurückverwiesen wurde.[7] Schelsky wurde nach dreijähriger Prozessverzögerung im November 2014 durch das OLG Nürnberg nur noch wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.[8]
Reform der AUB
Unter dem Motto „AUB mit neuem Gesicht“[9] wurde auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Juli 2007 in Nürnberg eine neue Satzung verabschiedet.[10] Zum neuen Bundesvorsitzenden wurde Rainer Knoob,[11] Betriebsratsmitglied des Hamburger Airbus-Werkes gewählt.[12][13] Zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden wurde Jürgen Forstreuter gewählt, der die Nachfolge von Michael Guder (Phonehouse) übernahm. Gewählt wurden außerdem als Schatzmeister Andreas Braum (Commerzbank) sowie die weiteren Vorstandsmitglieder Kay Strelow (Hornbach) und Christina Bosse (Siemens).[14] Infolge der Aufarbeitung mit der eigenen Vergangenheit hat sich die AUB mit den „Göttinger Thesen“[15] zu mehr Transparenz in der Betriebsratsarbeit ausgesprochen. Mit diesen Thesen werden Forderungen an Politik und Gesellschaft gestellt, die vor dem Hintergrund der zurückliegenden Fälle von Beeinflussung und Korruption aus Sicht der AUB umzusetzen sind (VW[16], Iveco[17] oder HHLA[18]).
Ihre Seminare bietet die AUB nun unter dem Namen „AUB Campus[19]“ an.
40 Jahre AUB e. V.: Jubiläum und Neuausrichtung der unabhängigen Mitbestimmung
Anlässlich ihres 40-jährigen Bestehens im Februar 2026 unterstrich die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB e. V.) die wachsende Bedeutung einer neutralen und verbandsunabhängigen Betriebsratsarbeit. Die Organisation plädiert in ihrer Jubiläumsbilanz für ein modernes Selbstverständnis der betrieblichen Mitbestimmung, das sich von traditionellen ideologischen Fronten löst. Im Fokus stehen dabei eine lösungsorientierte Partnerschaft zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die Professionalisierung der Gremien, um den Herausforderungen der digitalen Transformation und des kulturellen Wandels in der Arbeitswelt zu begegnen.[20]
Ziele
Aus der Sicht der AUB sind Betriebsratsmitglieder, die einer Gewerkschaft angehören, von deren politischen Sichtweisen und Vorgaben abhängig. Die AUB sieht sich nicht als „gelbe Gewerkschaft“.[21] Die AUB versteht sich als Dienstleister für nicht-gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer. Mitglieder erhalten neben Schulungsmaßnahmen und Rechtsberatung auch Arbeitsgerichts- und Sozialgerichtsrechtsschutz.
Die AUB stellt sich als Dienstleistungsorganisation dar, die keinen Einfluss auf die Arbeit der in ihr organisierten Angehörigen von Betriebsräten ausübt. Am 4. April 2007 erklärte die AUB unter anderem: „Die AUB übt keinen Druck auf ihre Mitglieder aus, weder direkt noch indirekt. Das Prinzip der Selbstständigkeit der regionalen AUB Gruppen ist unser Markenzeichen. Gerade deshalb sind wir so erfolgreich. Bei uns wird keiner bestochen oder nach Brasilien geschickt.“[22]
Der über einen Dienstleister hinausgehende Anspruch der AUB wird aus der Satzung deutlich: „Die AUB ist eine freiwillig gebildete Vereinigung von Arbeitnehmern mit sozial- und berufspolitischer Zielsetzung. Zweck der AUB ist – durch betriebliche wie überbetriebliche Abschlüsse – die Wahrung und Förderung von Arbeitnehmerinteressen durch die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Rahmen der geltenden Gesetze.“ Streiks schließt die AUB in ihrer Satzung nicht aus. Im Einzelfall will sie sich für die Wahrung und Förderung von Arbeitnehmerinteressen auch Arbeitskampfmittel zu Hilfe nehmen. Die AUB gewährt Mitgliedern, die anlässlich eines Arbeitskampfes einen Einkommensverlust erleiden, eine finanzielle Unterstützung.
Die AUB ist überparteilich, von anderen Arbeitnehmervereinigungen unabhängig, überbetrieblich und überregional tätig. Sie achtet jedoch darauf, dass ihre Tätigkeit überwiegend betriebs- bzw. standortbezogen bleibt. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Gründe für die Ablehnung des Aufnahmeantrags müssen nicht mitgeteilt werden. Mitglieder können aus der AUB ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder wenn ihre Mitgliedschaft der Verwirklichung der Zwecke der AUB oder dem Ansehen der AUB schadet.
Organisation
1985 wurde die AUB eingetragener Verein. Ihr Name ist „AUB - Die Unabhängigen e. V.“ 1986 erfolgte die Anerkennung als Berufsverband. Hinzu kam eine Eintragung als Lobbyorganisation im Deutschen Bundestag,[23] die jedoch im Jahr 2008 gelöscht wurde. 1989 entstand die Bundesgeschäftsstelle Nürnberg, gefolgt von einem Verbindungsbüro in Bonn und sukzessive eingerichteten Landesgeschäftsstellen in Dresden, Greifswald, Frankfurt am Main, Düsseldorf und Neustadt an der Weinstraße. Die Landesgeschäftsstellen wurden im Jahr 2007 geschlossen. Bundesweit zählt die AUB nach eigenen Angaben rund 32.000 Mitglieder und stellt 19.000 Mitglieder in Betriebsräten (Stand 2006). Nach Informationen der Wirtschaftswoche hatte die AUB niemals 30.000 Mitglieder, sondern 10.000 und ist nach der Korruptionsaffäre und Verurteilung von Schelsky auf 7.530 Mitglieder im Jahr 2008 gefallen.[24]
Aktueller Vorstand der AUB
Die jüngsten turnusgemäßen Vorstandswahlen der AUB fanden im Rahmen der regulären Mitgliederversammlung im Juli 2023[25] in Nürnberg statt. Dem Bundesvorstand gehören aktuell an: Rainer Knoob[26] (Bundesvorsitzender), Hartwig Reiser (stellv. Bundesvorsitzender), Dirk Schaper (Schatzmeister), Can Loock (Beisitzer) sowie Michael Bauer (Beisitzer).[27]
Die AUB vertritt Arbeitnehmer in Unternehmen der verschiedensten Branchen, so z. B. bei Airbus, Aldi, Bayer Schering Pharma, Commerzbank, IKEA, Ihr Platz, Infineon, Nokia, Deutsche Telekom, Postbank Systems AG, Phonehouse, SAP, Siemens, Hornbach, R&R, Vodafone NRW, Molex Elektronik. Die AUB stellt zudem in diversen Unternehmen Mitglieder im Aufsichtsrat.
Tag der betrieblichen Mitbestimmung
Die AUB hat 2017 den 4. Februar als alljährlichen Gedenk- und Aktionstag für betriebliche Mitbestimmung ins Leben gerufen.[28][29]
Das Datum 4. Februar wurde gewählt, da an diesem Datum 1920 das erste deutsche Betriebsrätegesetz in Kraft trat. Nachdem der Gesetzentwurf dazu im Mai 1919 bekannt geworden war, kam es während der anschließenden Verhandlungen zu teilweise gewalttätigen Demonstrationen, die im sogenannten „Blutigen Dienstag“ am 13. Januar 1920 gipfelten, der blutigsten Demonstration in der deutschen Geschichte. Nach Tagen des Ausnahmezustandes verabschiedete die Nationalversammlung das Betriebsrätegesetz dann in ihrer Sitzung am 18. Januar und schuf damit die Basis für die heutige Mitbestimmung in Deutschland. Der alljährliche Tag der betrieblichen Mitbestimmung soll die Bedeutung der Mitbestimmung hervorheben und an diejenigen erinnern, die 1920 für die Rechte der Arbeitnehmer gekämpft haben.
Literatur
- Goetz Buchholz: „Stärken Sie bitte den Unternehmen den Rücken“. Politik und Organisation der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsratsangehöriger (AUB). IG Metall, Frankfurt 1998
Weblinks
- Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger
- Siemens, Schelsky und die AUB, IG Metall, Broschüre (PDF)
- Ermittlungen um dubiose Millionendeals ( vom 12. Februar 2013 im Webarchiv archive.today), Report Mainz, Südwestdeutscher Rundfunk, 19. März 2007
- „Ich war als Lobbyist für Siemens tätig“, Stern, 30. Mai 2007
- AUB-Affäre: Alte Siemens-Garde kuschte vor Kleinfeld, Spiegel Online, 15. April 2008