Arschloch
vulgär für Anus, Schimpfwort
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Arschloch steht vulgär-umgangssprachlich für den Anus. Das Wort wird hauptsächlich als Schimpfwort gebraucht.
Etymologie
Das Wort ist seit dem 11. Jahrhundert belegt, zuerst als ahd. arsloh.[1][2] Der Wortbestandteil Arsch findet sich in allen germanischen Sprachen (alts., altn., schwed., ahd., mhd. und frnhd. ars; altenglisch ærs, neuenglisch arse, vor allem im amerikanischen Englisch auch ass; Niederländisch aars; niederdeutsch ors, auch nors, mors) und erlaubt die Rekonstruktion des urgermanischen Nomens *arsaz. Wahrscheinlich ist eine Verwandtschaft mit altgriechisch ὄρρος (órros) Schwanz, das ebenfalls als Kraftausdruck für das Gesäß gebraucht und daher in gehobener Sprache vermieden wurde. Zu einer möglichen urindogermanischen Nomen *h₁ors- werden auch air. err Schwanz und hethitisch arraš Gesäß gerechnet.
Der Begriff Loch ist althochdeutschen Ursprungs und bedeutet Öffnung. Die Kombination dürfte frühmittelalterlich sein, da sie inhaltsgleich sowohl im Englischen als auch im Deutschen vorkommt. Im Althochdeutschen ist für den Anus dagegen primär der Ausdruck Darm, Derm zu finden, der später auf das Intestinum übertragen wurde.
Fingerzeichen
Ein Fingerzeichen für Arschloch ist ein aus Daumen und Zeigefinger gebildeter Kreis. Dies wird beispielsweise als Beschimpfung unter Autofahrern und in vielen Regionen der Welt (z. B. Brasilien) verwendet.[3] Das gleiche Zeichen kann auch als ok verstanden werden, z. B. als normiertes Tauchzeichen.
Rechtsfragen
Das Schimpfwort Arschloch kann im deutschen Strafrecht den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllen. Beleidigung ist die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem beleidigten Opfer oder Dritten in dem Willen, dass diese Äußerung auch zur Kenntnis genommen wird.[4] Es muss die Absicht bestehen, das Opfer herabzuwürdigen und dessen Ehre zu verletzen. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen bloßer Schmähkritik und Werturteilen. Bloße Schmähkritik umfasst insbesondere Schimpfwörter wie Arschloch, Nichtsnutz Idiot usw. Dem Beleidiger kommt es darauf an, das Opfer in seiner Ehre zu verletzen, die Diffamierung steht im Vordergrund, die Kritik im Hintergrund. Werturteile dagegen sind gemäß Art. 5 GG von der Meinungsfreiheit geschützt.
Gemäß Rechtsprechung des Amtsgerichts Ehingen (Donau) (Aktenzeichen 2 Cs 36 Js 7167/09) ist die Äußerung „Leck mich am Arsch“ in einem verhandelten Einzelfall keine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB.[5][6]
Wer im Arbeitsrecht seinen Vorgesetzten mit „altes Arschloch“ tituliert, darf nicht fristlos entlassen, aber abgemahnt werden.[7] Im Mietrecht rechtfertigt die während eines Streits ausgesprochene schwere Beleidigung „Du Arschloch“ gegenüber dem Vermieter eine fristlose Kündigung.[8] Die bewusste und wiederholte grobe Beleidigung des Vermieters (zweimal „Arschloch“ hintereinander), die keinem momentanen Kontrollverlust entspringt, rechtfertigt die fristlose Kündigung von Mietverträgen.[9] Das Landgericht Köln verkannte in diesem Urteil nicht, dass eine beleidigende Äußerung entschuldbar sein kann, wenn sie aus einer Provokation heraus oder im Zusammenhang einer streitigen Atmosphäre heraus erfolgte sowie wenn sie als eine momentane und ganz vereinzelte Unbeherrschtheit zu bewerten ist.
Der Staatsanwalt des Kantons Basel-Landschaft erkannte im September 2017 im Wort Scholarch (Schuloberhaupt) eine Beleidigung in einem Fall, in dem es als Anagramm für Arschloch verwendet wurde; er verhängte dann eine Buße von 150 Franken. Der Verfasser zog das Verfahren an das Strafgericht weiter, welches ihn zur Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten verurteilte.[10] Seit Dezember 2019 ist diese Frage nun auch höchstrichterlich geklärt; das Bundesgericht stützte die Ansicht des Strafgerichtes und verrechnete 3000 Schweizer Franken Gerichtskosten.[11]
Weblinks
- Literatur über Arschloch im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek