Bundesgenossenkrieg (Rom)

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Der Bundesgenossenkrieg (bellum sociale, auch bellum Marsicum „Marsischer Krieg“) war ein von 91 bis 88 v. Chr. dauernder Krieg italischer Stämme gegen das römische Staatswesen, um das von Rom verweigerte vollständige römische Bürgerrecht zu erlangen.

Den Hintergrund des Bundesgenossenkriegs stellte das Verhalten Roms gegenüber seinen italischen Bundesgenossen dar. Nachdem der Antrag des Volkstribuns Marcus Livius Drusus zur Erteilung des römischen Bürgerrechts für die Italiker abgelehnt worden war und es auch zu Eingriffen in die (ansonsten autonomen) inneren Verhältnisse durch römische Beamte gekommen war, erhoben sich 91 v. Chr. mehrere Bundesgenossen gegen Rom. Besonders die Stammesgruppe der Marser im Norden und Osten Roms sowie die Samniten beteiligten sich am Aufstand, während die griechischen Städte Süditaliens und Etrurien nicht daran teilnahmen.

Gefährlich wurde es für Rom, als sich die Aufständischen zu einer Art Bundesstaat zusammenschlossen. Diesen war die römische Art der Staatsführung bekannt, sodass sie sich derart organisierten, dass sie in Corfinium einen Senat einrichteten und die Stadt in Italia umbenannten. Zusätzlich waren die Bundesgenossen auch ohnehin militärisch in der römischen Kampfweise geschult, mit der Folge, dass die römischen Truppen auch unter der Führung des ehemals gefeierten Feldherrn Gaius Marius und trotz großer Truppenkontingente die bundesgenössischen Truppen für eine große Zeitspanne im Krieg nicht zerschlagen konnten.

Motive hinter dem Aufstand

Bundesgenosse Roms zu sein, entwickelte sich als eine zunehmend schwere Last, als Rom über die Grenzen Italiens hinaus vorstieß. Die Bundesgenossen mussten viele Opfer für die Interessen und Ziele Roms erbringen. Mitunter wurden die von ihnen bereitgestellten Soldaten bei Beuteverteilungen karg entlohnt im Vergleich zu den Soldaten, welche aus den römischen Bürgern ausgehoben wurden. Weiterhin verloren die Bundesgenossen zunehmend ihre innere Autonomie an die Römer, obwohl ihnen diese bis zu einem gewissen Grad zugesprochen worden war. Beispielsweise griffen die Römer bei der Verfolgung von Bandenkriminalität in Italien selbst ein. Zusätzlich erließ 186 v. Chr. der Senat in Folge des Bacchanalienskandals Anordnungen, um den Kult des Gottes Bacchus einzuschränken, die aber auch den Bundesgenossen aufgezwungen wurden. Zu der Unzufriedenheit der Bundesgenossen in Süditalien können sogar noch weitere Gründe gelistet werden. Ausschlaggebend war dort, dass die Römer mit den in den punischen Kriegen zu Hannibal abgefallenen Bundesgenossen ohne Erbarmen abgerechnet hatten und ihnen Land abgenommen hatten, in der Summe schätzungsweise 10.000 km². Die Beziehung zwischen den italischen Bundesgenossen – den Socii – und der Hegemonialmacht entwickelte sich damit zu einem Machtmissbrauch seitens der Römer.[1]

Die Karte zeigt römische Gebiete – den ager romanus – zu Beginn des Bundesgenossenkriegs, der etwa dreißig Jahre nach dem Tod von Gaius Sempronius Gracchus einsetzte. Das römische Territorium ist rot gefärbt dargestellt. Die Gebiete der anfänglichen Aufständischen in dunkelgrün, Gebiete der späteren Aufständischen in hellgrün.

Die Möglichkeiten und der Zugang zu den politischen, sozialen und wirtschaftlichen Freiheiten, über welche ein römischer Bürger verfügte, blieben den Socii verweigert, obwohl sie sich gleichermaßen für die Interessen Roms einsetzten und Verluste erlitten. Ob den Bundesgenossen die römische Staatsbürgerschaft verliehen wurde, sollte wichtiger Gegenstand der römischen Politik vor dem Aufstand werden. Reformversuche wurden auch seitens der Römer unternommen, teilweise aber aus egoistischen Motiven. Der Konsul Marcus Fulvius Flaccus, der die Spannungen und Probleme mit den Bundesgenossen zu lösen versuchte, hatte das Vorhaben, diesen den Erhalt des Bürgerrechtes zu ermöglichen. Ein wiederkehrendes Muster war jedoch, dass sich solche Vorhaben nicht durchsetzen ließen, aufgrund starken Widerstandes in der römischen Bürgerschaft auf allen sozialen Ebenen. Viele Versuche wurden auch seitens der Bundesgenossen selbst unternommen, die römische Staatsbürgerschaft zu erlangen, bspw. durch Masseneinwanderungen in Rom. Die Römer wiederum duldeten aber diese Versuche nicht, sodass der Volkstribun Marcus Iunius Pennus im Jahre 126 v. Chr. alle italischen Bundesgenossen, welche unrechtmäßig die römische Bürgerschaft erlangt hatten, überprüfen und dann aus Rom ausweisen ließ. Als Reaktion hierauf fanden Proteste statt. Die Klimax dieser Spannungen sollte im Jahre 95 v. Chr. das Handeln der Konsuln, Lucius Licinius Crassus und Quintus Mucius Scaevola, sein, als diese ein Gesetz erließen, das sich den Wünschen der Bundesgenossen deutlich entgegenstellte und sie daran hinderte, dem römischen Bürgerverband beizutreten. Marcus Livius Drusus der Jüngere plante mehrere Reformen, darunter den Bundesgenossen die römische Bürgerschaft zu gewähren. Diesen Reformen stießen in Rom auf enormen Widerstand, was schließlich zu seiner Ermordung führte.[2]

Ohne Hoffnung auf Änderungen und Hilfe durch Rom selbst nahmen die Bundesgenossen die Angelegenheit in ihre eigenen Hände und planten im Geheimen, tauschten Gesandte aus und bildeten ein Bündnis. In Asculum (heute Ascoli Piceno) wurde während einer Feierlichkeit der Praetor Quintus Servilius unter dem Hinweise auf eine Verschwörung der Socii herbeigerufen. Dieser hielt daraufhin eine Rede unter Drohungen und Einschüchterungenan die Anwesenden. Dies weckte unter den Bundesgenossen die Befürchtung, dass die Verschwörung aufgedeckt wäre, worauf sie Servilius schließlich ermordeten. Dadurch angestachelt, fielen die Einwohner Asculums über die in ihrer Stadt ansässigen Römer her und plünderten ihr Hab und Gut. Zeitgleich fanden ähnliche gewalttätige Auseinandersetzungen in mehreren bundesgenössischen Städten statt. Damit war es zum offenen Aufstand gekommen und der Bundesgenossenkrieg begann.[3]

Verlauf

Die Hauptorte des Aufstandes lagen in Mittel- und Süditalien bei den Marsern und ihren Nachbarn, den Paelignern, Vestinern und Marrucinern. Weiterhin nahmen Frentaner, Hirpiner, Lukaner, Samniten und Verbände aus Gallia cisalpina daran teil. Ein Hilfsgesuch dieser Stämme an den pontischen König Mithridates VI. hatte keinen Erfolg.[4] Schließlich nahm die Mehrzahl der Bundesgenossen mit Ausnahme der Städte und Stämme Umbriens und Etruriens, der griechischen Städte und der meisten latinischen Kolonien die Waffen auf. Die italischen Stämme gründeten einen gegen Rom gerichteten Gegenstaat, genannt Italia, nach römischem Vorbild, dessen Hauptstadt das marsische Corfinium wurde.[5] Der Marser Quintus Poppaedius Silo und der Samnite Gaius Papius Mutilus wurden zu den wichtigsten Führungspersonen der Regierung des neuen Italia, die aus einem Senat mit 500 Mitgliedern, zwei Konsuln, zwölf Prätoren und einem Heer aus etwa 100.000 Mann bestand.

Obwohl die Römer bis zu 14 Legionen einsetzten, misslang anfänglich die Niederschlagung des Aufstands unter schweren Verlusten.[6] Die Römer versuchten die Aufständischen zu beschwichtigen, indem sie Wünsche und Forderungen der Bundesgenossen schrittweise erfüllten und ihnen somit entgegenkamen. Römische Feldherren konnten bundesgenössischen Einheiten, die Rom gegenüber loyal geblieben waren und sich militärisch bewährt hatten, die Bürgerschaft verliehen. Im Jahre 90 v. Chr. wurde die etruskische Gemeinde Tuder in die römische Bürgerschaft aufgenommen. Im selben Jahr noch wurde allen loyal gebliebenen Bundesgenossen die Bürgerschaft gewährt. Schließlich wurde die lex Iulia verabschiedet, die allen Aufständischen, die die Waffen niederlegten und sich innerhalb von 60 Tagen in Rom registrieren ließen, die römische Bürgerschaft zuerkannte. Dies führte zu einer Beruhigung der Lage im Norden Italiens, wohingegen der Widerstand im Süden anhielt und die Kampfhandlungen weitergingen.[7]

Im Laufe des Krieges änderten sich die Ziele einiger Bundesgenossen dahingehend, dass nun eine Unabhängigkeit von den Römern angestrebt wurde. Dieses Ziel war für die Aufständischen bereits in greifbarer Nähe, da sie schon einen eigenen Staat, Italia, mit politischer Ordnung und Verwaltung nach römischem Vorbild besaßen.[8] Im Jahr 89 v. Chr. trat die lex Plautia Papiria in Kraft, die weiteren Italikern das Bürgerrecht versprach. Zu dieser trat die lex Pompeia, durch das die Verbündeten südlich des Pos das römische Bürgerrecht erhielten, während die bundesgenössischen Bewohner nördlich des Pos das latinische Recht, also die Vorstufe des römischen Bürgerrechts, verliehen bekamen. Trotzdem dauerten die Unabhängigkeitskämpfe an. Letztlich endete der Krieg größtenteils mit der Eroberung von Asculum und den entscheidenden Siegen des Gnaeus Pompeius Strabo und Lucius Cornelius Sulla Felix bei Corfinium, Aesernia und Bovianum im November 89 v. Chr. Somit endete der Bundesgenossenkrieg im Wesentlichen im Jahre 89 v. Chr. militärisch, während er politisch im Jahr 87 v. Chr. sein Ende fand, als das Bürgerrecht tiefgreifend umgestaltet wurde und der breiteren Masse zugänglich gemacht wurde.

Folgen

Als Ergebnis des Krieges war Italien zu einem einheitlichen Gebiet der römischen Bürgerschaft geworden und Rom hatte ein umfangreiches Kernland erworben. Aufgrund dieser enormen Erweiterung mangelte es an angemessener administrativer Organisation, sodass eine Umstrukturierung erforderlich wurde. Schätzungsweise betrug die Anzahl der römischen Bürger vor der Änderung des römischen Bürgerrechts in den Jahren 91–87 v. Chr. um die 400.000–500.000, was nach der Eingemeindung der italischen Gebiete auf etwa 4.063.000 im Jahre 28 v. Chr. angestiegen war.[9]

Den neu eingebürgerten Bundesgenossen traten neue Hindernisse zu vollen Bürgerrechten entgegen, bei denen sich die alte Opposition gegenüber den Italikern erneut zeigte. Da die Anzahl der Neubürger nach dem Krieg erheblich größer als die der Altbürger war, kam es zur verbreiteten Befürchtung unter der Bürgerschaft, dass sich bei der Volksversammlung die Verteilung der hohen Ämter drastisch ändern würde. Um dieser Befürchtung zu begegnen, wurde den Neubürgern nur die Wahl in acht der 35 Tribus erlaubt.[5] Diese Maßnahmen führten schließlich zu erneuten Unruhen, die endgültig mit der Aufnahme der Neubürger in allen Tribus endeten.[10]

Quellen

Literatur

  • Karl Christ: Krise und Untergang der Römischen Republik. WBG, Darmstadt 1979 (mehrere Neuauflagen, zuletzt: 6. Auflage. WBG, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-534-20041-2).
  • Josef Göhler: Rom und Italien: Die römische Bundesgenossenpolitik von den Anfängen bis zum Bundesgenossenkrieg (= Breslauer historische Forschungen, Band 13). Priebatsch’s Buchhandlung, Breslau 1939, DNB 579979601 (Teildruck der Dissertation Universität Breslau 1939); Neuauflage bei: Scientia, Aalen 1974, ISBN 3-511-07013-9.
  • Seth Kendall: The Struggle for Roman Citizenship. Romans, Allies, and the Wars of 91–77 BCE. Gorgias Press, Piscataway 2013, ISBN 978-1-61143-487-3.
  • Roman V. Lapyrionok: Die Ursprünge des Bundesgenossenkrieges. Land und Politik in den Jahren 133–91 v. Chr. (= Antiquitas. Reihe 1, Band 75). Habelt, Bonn 2021, ISBN 978-3-7749-4284-4.
  • Erich Marcks: Die Überlieferung des Bundesgenossenkrieges 91–89 v. Chr. Elwert, Marburg 1884, OCLC 251518310 (Dissertation, Universität Straßburg 1884).
  • Henrik Mouritsen: Italian Unification. A Study in Ancient and Modern Historiography (= Bulletin of the Institute of Classical Studies, Supplement 70). Institute of Classical Studies, School of Advanced Study, University of London, London 1998, ISBN 0-900587-81-4.
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Einzelnachweise

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