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Bundesverband Digitale Wirtschaft

deutscher Wirtschaftsverband From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist ein Wirtschaftsverband als Interessenvertretung für ca. 720 Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben oder deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien beruht.[1]

Gründung1995[1] in München
GründerDirk Kedrowitsch
SitzBerlin
Schnelle Fakten Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW), Rechtsform ...
Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V.
(BVDW)
Logo
Rechtsform Eingetragener Verein
Gründung 1995[1] in München
Gründer Dirk Kedrowitsch
Sitz Berlin
Zweck Wirtschaftsverband
Schwerpunkt Digitalwirtschaft
Präsident Dirk Freytag
Geschäftsführung Carsten Rasner
Mitglieder 728
Website bvdw.org
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Geschichte

Als Deutscher Multimedia Verband e.V. wurde die Organisation 1995 gegründet und firmierte seit 2004 als Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V.[2]

Themen

Als Lobbyverband[3] vertritt der Verein die Position, dass die deutsche Wirtschaftspolitik die digitale Transformation bislang nicht ausreichend berücksichtigt und weiterhin stark auf traditionelle industrielle Stärken ausgerichtet sei. Nach Auffassung des Verbands werden die wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Veränderungen durch datenbasierte Geschäftsmodelle und neue Arbeitsformen politisch nicht ausreichend begleitet. Er betont daher, dass ein Ausbau digitaler Infrastruktur notwendig sei, um die Wettbewerbsfähigkeit und digitale Souveränität langfristig zu sichern und bezieht Stellung zu digitalpolitischen Themen und zu Gesetzentwürfen. Zudem ist er Gesprächspartner von Bundesministerien und Kanzleramt.[4]

Der Verein veröffentlicht Internetagenturrankings[5], verleiht den Deutschen Digital Award[6] und veröffentlicht regelmäßig Studien[7], Leitfäden und Beiträge zu E-Commerce[8][9], Marketing, digitaler Transformation[10] und Künstlicher Intelligenz.[11] Er nimmt an öffentlichen Anhörungen des Digitalausschusses im Bundestag teil.[12]

Positionen

Verbandsklagerecht im Datenschutzrecht (2015)

Der BVDW lehnte 2015 die Ausweitung des Verbandsklagerechts auf Datenschutzverstöße strikt ab. Der Verband argumentierte, dass Datenschutzrecht nicht primär verbraucherschützend sei und das bestehende behördliche Aufsichtssystem ausreiche. Ein zivilrechtliches Verbandsklagerecht würde zu Rechtsunsicherheit durch konkurrierende Gerichtszuständigkeiten führen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit erheblichen Kostenrisiken belasten. Zudem verstoße die Regelung gegen die EU-Datenschutzrichtlinie.[13]

„Störerhaftung“ Änderung des Telemediengesetzes (3. TMGÄndG) (2016)

Im Jahr 2016 fordert der Verband die vollständige Abschaffung der WLAN-Störerhaftung und kritisierte den vorgelegten Gesetzentwurf als zu abstrakt, schwammig und europarechtswidrig. Der Verband verlangte eine Haftungsgleichstellung von WLAN-Betreibern mit Access-Providern und lehnte die im Entwurf vorgesehenen „zumutbaren Sicherungsmaßnahmen“ wie Verschlüsselung und Passwortpflicht ab, da diese gegen die EU-E-Commerce-Richtlinie verstoßen würden.[14]

EU Data Act (2022–2025)

Der BVDW äußerte sich im Rahmen der Verbändeanhörung zum Data-Act-Durchführungsgesetz grundsätzlich positiv und begrüßte die Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Behörde. Kritisch sah der Verband jedoch die fehlende Konkretisierung von Datenschutzprozessen sowie die unzureichende personelle und finanzielle Ausstattung der BNetzA. Zudem forderte er, den Verschuldensmaßstab auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu begrenzen und klare Kriterien für Bußgelder festzulegen.[15]

Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (2025)

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft reichte 2025 im Rahmen der Verbändeanhörung zum Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung eine schriftliche Stellungnahme ein. In dieser kritisierte er die weite Definition politischer Werbung, die auch legitime Unternehmens- und Verbandskommunikation erfassen könnte. Der Verband forderte eine Präzisierung, dass nur wahl- oder parteibezogene sowie bezahlte Inhalte reguliert werden, eine Staffelung der unverhältnismäßig hohen Sanktionen nach Unternehmensgröße und Schwere des Verstoßes sowie behördliche Leitfäden zur Rechtsklarheit. Zudem sollten die umfangreichen Dokumentations- und Transparenzpflichten auf das notwendige Maß begrenzt und ein One-Stop-Shop-Prinzip als zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden.[16]

KI-Weltrat (2023)

Im Jahr 2023 sprach sich der Verein gegen die Idee von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen eines KI-Weltrates aus. Künstliche Intelligenz sei eine Technologie mit großem gesellschaftsverändernden Potenzial und müsse „eng begleitet“ werden. Alle fünf bis sieben Jahre Berichte vorzulegen wie beim Weltklimarat, das sei zu „träge“. Deutschland und Europa wirken mit ihrer Regulierung von Technologie eher hemmend und verschafften den USA dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil.[17]

EU KI-Verordnung / Digital Omnibus (2025)

Der BVDW begrüßte 2025 grundsätzlich die geplanten Anpassungen an der KI-Verordnung, insbesondere Vereinfachungen und Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Kritisch bewertete der Verband, dass der Vorschlag an zentralen Stellen inkonsequent bleibe und neue Rechtsunsicherheiten schaffe, die für die Digitale Wirtschaft essenzielle Fragen nicht oder nur unzureichend beantworten.[18][19]

Finanzen

Die jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung für das Geschäftsjahr 2024 betrug 310.001 bis 320.000 Euro. Zuschüsse vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt in Höhe von 20.001 bis 30.000 Euro erhielt der Verein 2024 für das Forschungsprojekt „Sicher im Datenverkehr“.[3]

Die Mitgliedsbeiträge beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf eine Gesamtsumme von 2.410.001 bis 2.420.000 Euro.[3]

Organisation

Mitgliedsunternehmen werden bei ihrer Aufnahme einem Segment der digitalen Wertschöpfungskette zugeordnet. Die Mitarbeit in den Gremien ist unabhängig vom Segment möglich. Mitarbeit steht grundsätzlich allen Beschäftigten von BVDW-Mitgliedern offen.

Die Unternehmen organisieren sich in thematischen Arbeitsgruppen und Initiativen.

Am 30. Juni 2025 hatte der Verband 728 Mitglieder, davon 168 natürliche Personen sowie 560 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen.[3]

Im Juni 2026 haben die Mitglieder des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. das Präsidium für die nächsten drei Jahre gewählt. Dirk Freytag (Content Pass) wurde als Präsident des BVDW bestätigt.[20]

Neues Mitglied im Präsidium ist Vizepräsident Björn Kaspring (Stroer). Die weiteren Vizepräsidentinnen und -präsidenten sind: Thomas Duhr (Ad Alliance), Anke Herbener (Digital Changers), Corinna Hohenleitner (Criteo), Moritz Holzgraefe (YouTube), Julian Simons (Mediaplus Gruppe) wurden wiedergewählt.Eva Werle (Basilicom) trat nicht erneut zur Wahl an und schied aus dem Gremium aus.

Veranstaltungen

  • DMEXCO (fachlicher Träger)
  • Deutscher Digital Award (DDA)

Sonstiges

  • Deutsches Lobbyregister= R000257
  • EU-Transparenzregister= 479540331468-69
Commons: Bundesverband Digitale Wirtschaft – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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