Deutscher Kaiser

Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches 1871–1918 From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Begriff deutscher Kaiser hat drei miteinander verbundene Bedeutungsdimensionen. Ideengeschichtlich verweist er erstens auf die im 19. Jahrhundert wirksam werdende Verbindung von Monarchievorstellungen und nationalen Einheitsideen. Verfassungsgeschichtlich bezeichnet er zweitens das im Staatsaufbau des Deutschen Kaiserreiches verankerte Amt des Kaisers als konstitutionelles Staatsoberhaupt. Ereignisgeschichtlich umfasst er drittens die konkrete historische Ausübung dieses Amtes von der Reichsgründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in Deutschland 1918.

Wilhelm I. auf dem Wandmosaik der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin, hinter ihm steht rechts sein Nachfolger Friedrich III. Ganz rechts im Vordergrund sind Wilhelm II. und dessen Gemahlin Auguste Victoria positioniert

Nachdem Kaiser Franz II. 1806 auf den Druck Napoleons hin das Kaisertum des Heiligen Römischen Reiches für erloschen erklärt hatte, forderten national gesinnte Kreise im Adel und Bürgertum eine Restauration dieses Amtes. Befürworter dieser Idee sahen die Rückkehr von Franz II. auf einen „deutschen Kaiserthron“ vor, obwohl das Heilige Römische Reich eine dynastisch, christlich und ständisch geprägte Herrschaftsordnung ohne nationale Staatsidee gewesen war und zudem Gebiete umfasste, die sprachlich und kulturell nicht einer deutschen Nation zugerechnet wurden. Andere, von der Romantik geprägte Vertreter der restaurativen Kaiseridee verbanden ihre Vorstellungen mit Volkssagen um den Stauferkaiser Friedrich I. In Literatur, Theater und bildender Kunst entstand dabei das Bild einer mythisch überhöhten Gestalt, die Deutschland vor einer (erneuten) französischen „Fremdherrschaft“ bewahren, die Einigung der Nation vollziehen und zu neuer Größe führen sollte.

Ab 1840 weckte auch der preußische König Friedrich Wilhelm IV. mit Avancen an die deutsche Nationalbewegung Hoffnungen auf ein deutsches Kaiserreich unter preußischer Führung. Die Debatte um die Errichtung eines deutschen Kaisertums gewann 1849 an Dringlichkeit, als im Zuge der Paulskirchenversammlung der Versuch unternommen wurde, eine konstitutionelle Monarchie zu etablieren. Dieser Vorstoß scheiterte jedoch an der Ablehnung durch Friedrich Wilhelm IV., welcher eine parlamentarisch angebotene Kaiserkrone nicht tragen wollte. Pläne zur Schaffung eines deutschen Kaiseramtes gewannen so erst wieder an Bedeutung, nachdem 1867 unter Führung der preußischen Monarchie der Norddeutsche Bund errichtet worden war und 1870/1871 die süddeutschen Staaten im Deutsch-Französischen Krieg an der Seite des norddeutschen Nachbarn kämpften. Der Kaisertitel wurde gewählt, um dem jungen deutschen Nationalstaat in Anlehnung an das 1806 erloschene römisch-deutsche Kaisertum historischen Glanz zu verleihen. Es bestanden jedoch keinerlei rechtliche oder politische Gemeinsamkeiten mit der Wahlmonarchie des Heiligen Römischen Reiches. Gleichzeitig bildeten sich in den verschiedenen politischen Lagern unterschiedliche Konzeptionen der Kaiseridee aus, die jedoch nur peripher das tatsächliche Handeln der Kaiser beeinflussten. Aus konservativer Sicht sollten sie in Anlehnung an eine vermeintlich mittelalterliche Tradition dem deutschen Nationalstaat imperiale Weltgeltung verleihen sowie die Vorherrschaft des Protestantismus und christlicher Ideen sichern; aus liberaler Sicht sollte sie nationale Einheit stiften, den Frieden durch internationale Präsenz sichern oder sozialstaatliche Maßnahmen durchsetzen. Seit 1900 gewann die Idee eines Volkskaisertums an Bedeutung, das die Rechte des Parlamentes beschneiden sollte. Nach dem verkündeten Thronverzicht Wilhelms II. 1918 strebten monarchistische Gruppen und Politiker teils eine Rückkehr der Hohenzollern-Dynastie auf den Thron an und warben nach Ausrufung der Republik in Deutschland oft für eine Kaiserherrschaft, die sich auf eine völkisch-nationale Massenbewegung stützen und an der Seite eines „Führers“ stehen sollte. All diesen Plänen erteilten die nationalsozialistischen Machthaber spätestens ab 1933/34 jedoch eine klare Absage.

Der „Deutsche Kaiser“ war von 1871 bis 1918 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches. Das Amt stand verfassungsrechtlich dem König von Preußen zu. Die Rechte, welche der preußische König Wilhelm I. bereits als „Präsidium des Bundes“ oder „Bundespräsidium“ ausübte, wurden nun mit einem deutschen Kaisertitel zusammengeführt. Die präsidiale Bezeichnung wurde zwar beibehalten, trat in der Praxis jedoch völlig hinter der neu geschaffenen Kaiserbezeichnung zurück. Wilhelm, der verfassungsrechtlich seit dem 1. Januar 1871 Deutscher Kaiser war, nahm den Titel am 18. Januar 1871 im Schloss Versailles bei Paris durch eine Proklamation vor den Bundesfürsten und den Vertretern der Freien Städte sowie zahlreichen Militärs an, die ihn daraufhin zum „Kaiser Wilhelm“ ausriefen. Der Deutsche Kaiser war kein Alleinherrscher. Mit Blick auf die deutsche Regierung hatte der Kaiser seine Rolle im Rahmen der konstitutionellen Monarchie. Er ernannte den Bundeskanzler bzw. den Reichskanzler, den einzigen verantwortlichen Minister, der die Exekutive leitete. Die meisten Amtshandlungen des Kaisers wurden gemäß der Verfassung erst wirksam, nachdem der Reichskanzler sie gegengezeichnet hatte.

In der Zeit des deutschen Kaiserreichs gab es drei Amtsträger, die alle der Hohenzollern-Dynastie entstammten. Die Regierungspraxis von Wilhelm I. war durch ein vergleichsweise zurückhaltendes persönliches Eingreifen und die enge Zusammenarbeit mit Reichskanzler Otto von Bismarck geprägt. Der erste deutsche Kaiser inszenierte sich als großväterliche Figur der Nation, als siegreicher Feldherr der drei deutschen Einigungskriege und betonte das preußische Wesen der Krone. Die Herrschaft von Friedrich III. blieb wegen ihrer kurzen Regierungszeit im sogenannten Dreikaiserjahr 1888 ohne nachhaltige politische Wirkung, wurde jedoch zeitgenössisch mit liberalen Reformhoffnungen verbunden. Die Regierungspraxis von Wilhelm II. war durch häufig wechselnde politische Initiativen und den Anspruch auf ein „persönliches Regiment“ gekennzeichnet. Das Kaisertum verlor bereits vor dem Ersten Weltkrieg in Teilen der Bevölkerung an Zustimmung. Dennoch mündeten erst die von dem US-Präsident Woodrow Wilson zur Vorbedingung für die Aufnahme von Waffenstillstandsverhandlungen gemachten Äußerungen in politischen Debatten über einen Thronverzicht Wilhelms II. Um günstigere Friedensbedingungen zu erwirken und einer Radikalisierung der inzwischen ausgebrochenen Novemberrevolution vorzubeugen, verkündete schließlich Reichskanzler Max von Baden am 9. November 1918 eigenmächtig die Abdankung des Kaisers und des Kronprinzen Wilhelm. Am folgenden Tag ging Wilhelm II. ins Exil in die Niederlande, formell verzichtete er erst am 28. November 1918 auf seine Titel und Rechte.

Ideengeschichte des deutschen Kaisertums

Das um das Jahr 1000 geprägte Siegel Kaiser Ottos III. mit der Umschrift Renovatio imperii Romanorum („Erneuerung des Römischen Reiches“) verdeutlicht das Selbstverständnis als Erbe der Kaiser des Römischen Reiches und unterstreicht einen nicht auf „deutsche“ Länder beschränkten Herrschaftsanspruch des Ostfränkischen Reiches beziehungsweise des späteren Heiligen Römischen Reiches.

Die Kaiser des bis 1806 bestehenden Heiligen Römischen Reiches verstanden und bezeichneten sich als römische Kaiser, also als Erben der antiken Herrscher des Römischen Imperiums.[1] Die Bezeichnung deutscher Kaiser wurde nur von fürstlichen Würdenträgern aus England, Frankreich und Reichsitalien genutzt und sollte den Kaisern die beanspruchte römisch-imperiale Stellung absprechen, die sie der Idee nach über alle anderen gekrönten Häupter erhob.[2] Papst Gregor VII. nannte Heinrich IV. im späten 11. Jahrhundert lediglich „rex Teutonicorum“ – „König der Deutschen“. Der Papst wollte mit dieser Bezeichnung – so der Historiker Frank Rexroth – suggerieren, dass Heinrich „nur nördlich der Alpen etwas zu sagen habe, eben in einem Reich der Deutschen, das nur eines neben vielen anderen europäischen Königreichen war.“[3] Innerhalb des Heiligen Römischen Reiches war die Formulierung „Kaiser der Deutschen“ („Imperator Teutonicorum“) nicht üblich. Dies lag daran, dass das Kaisertum mit der biblischen Vier-Reiche-Lehre verknüpft wurde. Diesem Narrativ nach sollte es vor dem Weltenende nur vier Weltreiche geben: Babylon, Persien, Griechenland und das Römische Reich. Die Theorie der Translatio imperii (lateinisch für „Übertragung des Reichs“) besagte zudem, dass die römische Kaiserwürde unter Karl dem Großen auf die Franken und deren kaiserliche Nachfolger übergegangen sei.[4]

Unter dem Eindruck der napoleonischen Kriege: Die Kaiseridee als „Rettung“ vor „Fremdherrschaft“ bis 1815

Das Historiengemälde „Ungarnschlacht“ von Karl Wilhelm Kolbe propagiert mit Abwandlungen den Gedanken des Freiherrn vom Stein zur alten „deutschen Kaiserherrlichkeit“. Otto I. – der spätere erste Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (die zentrale Figur auf dem weißen Pferd) – befindet sich im Kampf mit den in sein Reich einfallenden „Ungarn“. Stein beabsichtigte ursprünglich, Ottos Gesichtszüge dem Konterfei Blüchers anzugleichen, einem preußischen General der „Befreiungskriege“ gegen das napoleonische Frankreich.[5] Das Kaisertum wird in Analogie zu Steins eigener Zeit als ein potenzieller Retter der deutschen Nation verherrlicht. Exponat im Schloss Cappenberg, 1832 entstanden[6]

Der Rückbezug auf ein weiter zurückreichendes „deutsches“ Kaisertum hatte seine Wurzeln in der politischen Situation Anfang des 19. Jahrhunderts: Der Untergang des Heiligen Römischen Reiches, die französische Vorherrschaft unter Napoleon und die zunehmend in kleinen intellektuellen Kreisen kritisierte deutsche Kleinstaaterei begünstigten den Wunsch nach einem nationale Einheit stiftenden Kaisertum.[7]

Vor einem nationalen Hintergrund spielten im gesamten 19. Jahrhundert verschiedene Konzepte von Reich und Kaisertum eine zentrale Rolle. Einen Konsens über die ideale politische Form des deutschen Kaisertums gab es dabei nicht. Ein romantisches Konzept befürwortete eine Wiederanknüpfung an die Kaiserherrschaft des Heiligen Römischen Reiches. Demnach sollte der künftige Kaiser theokratisch legitimiert sein und eine Oberhoheit über mehrere Nationen ausüben. In dieser Tradition stand zunächst auch die Kyffhäusersage, wonach der mittelalterliche Stauferkaiser Friedrich I., genannt Barbarossa, wieder auferstehen werde, um erneut über sein Reich zu herrschen.[8] Der Dichter Friedrich Rückert verhalf der „thüringischen Regionalsage“ zur Bekanntheit im gesamten deutschsprachigen Raum. Sein Gedicht Barbarossa von 1817 wurde in die Schulbücher aufgenommen. Die Sage wandelte sich zu einem Mythos, deren Kern das Versprechen einer künftigen nationalen Einheit war, die durch eine Erlöserfigur wiederhergerichtet werden würde.[9]

Eine Restauration der 1806 verschwundenen „deutschen“ Kaiserherrschaft wurde Anfang des 19. Jahrhunderts auch von Persönlichkeiten wie dem Publizisten und Historiker Ernst Moritz Arndt, dem preußischen Staatsreformer Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein und dem Kulturphilosophen Friedrich Schlegel beworben.[10] Der Freiherr vom Stein formulierte seine Vorstellungen von einem künftigen deutschen Kaisertum in einer Denkschrift an den Zaren. Nachdem Napoleon mit seinem Russlandfeldzug 1812 einen schweren militärischen Rückschlag erlitten hatte, machte sich Stein Gedanken über eine mögliche Neuordnung Deutschlands. Er sah nicht eine einfache Wiederherstellung des 1806 untergangenen Kaiserherrschaft vor, sondern befürwortete eine Anknüpfung an dessen mittelalterliche Form, die zwischen dem 10. und 13. Jahrhundert bestand. Die damalige deutsche Monarchie sei, wie Stein glaubte, noch von keinen revolutionären Erschütterungen deformiert worden.[11] Er glaubte, dass das damalige Kaiserreich kulturell und machtpolitisch seinen europäischen Nachbarn überlegen gewesen sei.[12] Stein folgte damit dem Trend der Mittelalterverklärung seiner Zeit.[13] Der Kulturphilosoph Friedrich Schlegel sah in dem Habsburger-Kaiser Karl V. das ideale Gegenmodell zu Napoleon. Der katholische Monarch habe im 16. Jahrhundert als König von Spanien und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches noch eine deutsch-habsburgische Vorherrschaft in Europa behaupten können, verbunden mit einer christlichen Programmatik. Napoleons 'undeutsches' Kaisertum sei dagegen verweltlicht und unwürdig.[14] Nach Schlegel habe erst der Niedergang des mittelalterlichen Kaisertums derartige Entwicklungen ermöglicht. Die alte Balance zwischen weltlicher und kirchlicher Macht sei aus den Fugen geraten, die Reformation Martin Luthers habe die alte christliche Einheit zerstört und selbstsüchtige deutsche Landesherren hätten sich gegen das alte Reiches erhoben. Das vermeintliche mittelalterliche Bündnis zwischen Kaisern und Päpsten habe noch eine „Einheit ohne Beeinträchtigung der Freiheit des einzelnen“ bewirkt. Österreich als Schutzmacht sollte nach Schlegels Vorstellung auch künftig wieder den Fortbestand der europäischen Länder sicherstellen und der politische Mittelpunkt eines christlich-katholischen Kontinents sein.[15]

Ganz unrealistisch schien die Wiedererrichtung einer deutschen Kaiserwürde 1813 nicht. Der russische Zar Alexander I., aber auch der preußische König Friedrich Wilhelm III., der Freiherr vom Stein und Staatskanzler Hardenberg stellten den Habsburgern eine deutsche Kaiserkrone in Aussicht. Das Angebot sollte das bisher neutrale Österreich zum Kriegseintritt an ihrer Seite gegen Napoleon motivieren.[16] In dieser Situation appellierte der Dichter Max von Schenkendorf in dem Gedicht Die Deutschen an ihren Kaiser an einen „deutscher Kaiser“, militärisch einzugreifen: Er bezog sich damit auf den zaudernden österreichischen Kaiser Franz I., welcher 1806 die Krone des Heiligen Römischen Reiches niedergelegt hatte. Demnach sollte er nun zusammen mit „Volk und Völkern“ die Vorherrschaft Frankreichs beenden.[17] Der Kaiser solle als Retter in Erscheinung treten und Vergeltung an Frankreich üben:

„Deutscher Kaiser! deutscher Kaiser!
Komm’ zu rächen, komm’ zu retten!
Löse deiner Völker Ketten,
Nimm den Kranz, dir zugedacht […]“[18]

Reaktion auf das Scheitern der Restaurationspläne zwischen 1815 bis 1848: Die Kaiseridee zwischen christlicher Universalmonarchie und liberaler Kritik

Nach dem Sieg über Frankreich zeigten jedoch die Großmächte Preußen und Österreich kein Interesse an einem deutschen Kaisertitel. Der Historiker Hans-Christof Kraus sieht hierfür mehrere Gründe: Erstens habe sich Preußen nicht „noch einmal einem habsburgischen Kaisertum“ unterordnen wollen. Zweitens sei für den österreichischen Kaiser „ein machtlose[r] Kaisertitel, der ihn in allerhand deutsche und europäische Händel hätte verwickeln können“, unattraktiv gewesen.[19] Dass keine neue Kaiserwürde geschaffen wurde, sorgte in nationalen Kreisen für Empörung. Arndt beispielsweise vertrat die Ansicht, dass die föderale Organisation des 1815 gegründeten Deutschen Bundes Deutschland künftig wieder zum Kriegsschauplatz fremder Völker machen werde und dies nur durch die Autorität eines „deutschen Kaisers“ verhindert werden könne. Im vierten Teil seiner 1818 erschienenen Schrift Geist der Zeit schrieb er: „Ich kann nicht begreifen, wie die Deutsche Bundesversammlung den deutschen Kaiser ersetzen kann, wie ein Staat vieler Staaten bestehen kann ohne eine mächtige zwingende Gewalt.“[20] Arndt plädierte daher für die Einführung einer Verfassung mit „deutschem Kaiser“ als Reichsoberhaupt.[21]

Joseph Görres, der Herausgeber der einflussreichen Wochenzeitung Rheinländischer Merkur, meinte, dass künftige deutsche Kaiser wie ihre mittelalterlichen Vorgänger im Heiligen Römischen Reich dazu berufen seien, Schutzherren der europäischen Christenheit zu sein. Görres’ Vorstellungen nach sollte das den Habsburgern anvertraute Kaisertum zusammen mit dem Papsttum „die freie Genossenschaft der Völker“ anführen. Er glaubte, dass die Autorität eines deutschen Kaisers auch die alte deutsche Rivalität zwischen Preußen und Österreich überwinden werde.[22] Der Schriftsteller Heinrich Heine sah die deutsche Kaisersehnsucht dagegen kritisch. In seinem satirischen Versepos Deutschland. Ein Wintermärchen von 1844 karikierte er die Kyffhäuser-Sage. Er ließ einen fiktiven Reisenden von dem Stauferkaiser, genannt Rotbart, träumen und dem Monarchen ausrichten: „Herr Rotbart (…) / Geh, leg dich schlafen, wir werden uns / Auch ohne dich erlösen […] Bedenk ich die Sache ganz genau, / So brauchen wir gar keine Kaiser.“[23] Die Idee einer zu erneuernden mittelalterlich-deutschen 'Kaiserherrlichkeit' bewegte selbst den preußischen Kronprinzen und späteren König Friedrich Wilhelm IV. Er entwarf Zeichnungen, die Umgestaltungen des Kölner und Frankfurter Doms vorsahen und sie zu Krönungsstätten künftiger deutscher Kaiser erheben sollten. Vor allem der Weiterbau des noch unvollendeten Kölner Dom schien dem König 1842 symbolpolitisch geeignet, um eine überkonfessionelle Einigkeit zwischen deutschen Fürsten und Stämmen zu beschwören: Bei einer Rede zur neuen Grundsteinlegung bezeichnete er den Dom als „Werk des Brudersinns aller Deutschen“ und ein Symbol für den Aufbau eines deutschen Vaterlandes.[24] Der Vorgänger des Königs von Preußen, Friedrich Wilhelm III., stand der mittelalterlichen Kaiserschwärmerei noch ablehnend gegenüber. Erst der Tod des Monarchen im Jahr 1840 sowie die nationale Selbstdarstellung Friedrich Wilhelms IV. verliehen in bürgerlichen und aristokratischen Kreisen den Überlegungen zu einem künftigen preußisch-deutschen Kaisertum neuen Auftrieb.[25]

Nationale Machtstaatsutopien zwischen der Revolution von 1848/1849 und Reichsgründung 1871

Solche romantisierenden Pläne gerieten jedoch in die Kritik, da infolge der Revolution von 1848/1849 erstmals die Frage akut wurde, wie ein zu gründender deutscher Nationalstaat konkret aussehen sollte. Es war seither vor allem umstritten, ob die Habsburgermonarchie mit ihren nichtdeutschen Territorien im großdeutschen Sinne einem deutschen Nationalstaat angehören sollte. Nationalliberale Anhänger der kleindeutschen Lösung befürworteten einen Ausschluss Österreichs und eine Einigung unter der Führung eines künftigen evangelischen Kaisertums beziehungsweise Preußens. Diese Vorstellung stand in einem scharfen Gegensatz zu der Idee einer katholischen und transnationalen Universalmonarchie der Habsburger. Die Positionen beider Lager artikulierten sich ab 1859 in dem sogenannten Sybel-Ficker-Streit. Der Historiker Heinrich von Sybel argumentierte, dass die über Deutschland hinausgreifende imperiale Italienpolitik der römisch-deutschen Kaiser im Mittelalter ein historischer Fehler gewesen sei.[26] Er meinte, dass die gegen Päpste und italienische Städte aufgewendeten nationalen Kräfte verschwendet worden seien, daran sei schließlich eine Nationalstaatsgründung und der Aufbau eines mächtigen deutschen Reiches nördlich der Alpen gescheitert.[27] In Preußen blieb Sybels Deutung nicht ohne Folgen: Vor allem Politiker, Schriftsteller und Wissenschaftler, darunter Johann Gustav Droysen und Heinrich von Treitschke, argumentierten gegen die mögliche Errichtung eines deutschen Kaisertums. Sybel warb noch 1867 für einen „germanischen Königstitel“: Das Kaisertum war seiner Ansicht nach ungeeignet, da es eigentlich romanischen Ursprungs sei, in der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches nur deutsche Niederlagen hervorgebracht habe und in einer Tradition zu Napoleon stehe.[28]

Demgegenüber verteidigte der deutsch-österreichische Historiker Julius von Ficker die Italienpolitik von Kaiser Barbarossa. Dessen Feldzüge nach Italien hätten keineswegs zu einer Überdehnung der Kräfte geführt, wie der Sturz Heinrichs des Löwen, Barbarossas vermeintlich größten Rivalen nördlich der Alpen zeige. Durch einen Vertrag in Konstanz habe Barbarossa auch Norditalien wieder befrieden und an das Reich binden können. Am Ende von Barbarossas Leben habe somit ein großdeutsches Kaiserreich bereits feste Konturen annehmen können. Ficker nahm damit auch Stellung in einer damals tagespolitischen Auseinandersetzung, denn das Kaisertum Österreich führte 1859 Krieg gegen Sardinien-Piemont und damit gegen die Errichtung eines italienischen Nationalstaates. Die Habsburger drängten deshalb auf den militärischen Beistand durch Preußen und andere deutsche Staaten.[29] Die Bezugnahme auf die mittelalterlichen Kaiser blieb relevant: Der Verweis auf deren Ostsiedlungspolitik sollte beispielsweise eine neu zu forcierende deutsche Vorherrschaft in Ostmitteleuropa rechtfertigen. Außerdem schien ein erneuertes deutsches Kaiserreich den Zeitgenossen geeignet, um an die außenpolitische Tradition des Heiligen Römischen Reiches anzuknüpfen, etwa in der Verteidigerrolle vor der heidnischen „Türkengefahr“, der zaristischen Autokratie und den hegemonialen Ambitionen Frankreichs.[30] Der preußische Bauingenieur Hans Victor von Unruh, einer der Gründer des Deutschen Nationalvereins, sah wiederum einzig Preußen dazu berufen, in Zukunft ein deutsches Kaisertum aufleben zu lassen. Dies legte er 1861 in einem Aufsatz mit dem Titel „Was hat Preußen zunächst in der deutschen Sache zu tun?“ dar. Er behauptete, die preußische Königsdynastie der Hohenzollern sei das älteste deutsche Herrscherhaus. Während die Vorfahren der meisten deutschen Fürsten im Mittelalter „zum Teil ganz andere Geschäfte als Ritterdienst betrieben haben und denen der Adel erst verliehen wurde, als die feudalen Stände längst nicht mehr existierten“, hätten die Hohenzollern bereits einem hochangesehenen ritterlichen Adelsgeschlecht angehört.[31]

Kaisermythos während des Deutschen Kaiserreiches ab 1871

„Die Wiedererstehung des Deutschen Reiches 1871“: Zentralgemälde im Kaisersaal der Kaiserpfalz Goslar, 1882 geschaffen von dem Maler Hermann Wislicenus, Mitte: Kaiser Wilhelm I. und Kronprinz Friedrich Wilhelm, über ihnen schwebt Königin Luise von Preußen mit der Kaiserkrone in Händen, umgeben von mittelalterlichen Kaisern und Königen

Das 1871 gegründete Deutsche Kaiserreich stand in ökonomischer, politischer und sozialer Hinsicht in keiner Kontinuität zur Vergangenheit. Aus diesem Grund versuchten Politiker, Schriftsteller, Künstler und andere Intellektuelle die Existenz und das Agieren des neuen Staates zu legitimieren. Eine Gruppe bemühte sich darum, historische Verbindungen „in ferner gelegene, von der Gegenwartskritik unberührte Zeiten“ zu erfinden, so die Einordnung der Historikerin Elisabeth Fehrenbach. Dabei stand die Kaiseridee vor zwei zentralen Herausforderungen: Zum einen passte der weltumspannende christliche-universale Herrschaftsanspruch der mittelalterlichen Kaiser des Heiligen Römischen Reiches nicht zum preußisch-deutschen Nationalstaat und musste entsprechend der damaligen Zeitverhältnisse uminterpretiert werden. Zum anderen grenzte sich die deutsche Kaiservorstellung stärker von dem sogenannten Bonapartismus ab, also einer autoritären Herrschaftsform, die nach der Februarrevolution 1848 im Zweiten Französischen Kaiserreich Konturen annahm. Die französischen Kaiser Napoleon Bonaparte und insbesondere Napoleon III. stützten ihre Herrschaft neben militärischen Erfolgen auf Volksabstimmungen, also eine scheindemokratische Bestätigung ihrer Macht. Dieses Konzept balancierte somit zwischen demokratischem Anspruch und diktatorischer Realität. Der preußische Schriftsteller und Politiker Gustav Freytag empfand den Kaisertitel aufgrund dieser bonapartistischen und mittelalterlichen Untertöne als unangemessen.[32] So blieb die Kaiserbezeichnung, wie der Historiker Matthias Stickler argumentiert, „beim liberalen Bürgertum umstritten“. Dies lag nicht zuletzt an der Geschichtsdeutung Heinrich von Sybels, der eine „theokratisch gefärbte Weltmonarchie“ Ottos I. scharf kritisiert hatte. Sybel befürwortete das Königtum Heinrichs I., welcher nicht Kaiser wurde und sich nach vermeintlich nationalen Interessen auf den zu erobernden „Osten“ konzentriert hätte. Damit stellte Sybel eine Analogie zu Preußens Mission her.[33] Der wilhelminische Historiker Heinrich von Treitschke konnte sich hingegen widerstrebend mit dem Kaisertitel anfreunden. Er schrieb bereits im Dezember 1870, dass der Kaisertitel unvermeidlich sei, „weil die drei kleinen Könige [Anmerkung: gemeint sind die Bayerns, Württembergs und Sachsens] vor einem König sich nicht beugen wollen“. Gleichwohl sei der Kaisertitel mehr politischer „Anspruch als Wirklichkeit“. Er würde die süddeutschen Anhänger einer Wiederherstellung des Heiligen Römischen Reiches über den eigentlichen großpreußischen Charakter des Deutschen Reiches hinwegtäuschen.[34]

In der Folge wurde die Kaiserherrschaft der Hohenzollern im Deutschen Reich ab 1871 literarisch und bildlich meist anachronistisch als Fortsetzung der Kaiserwürde des Heiligen Römischen Reiches dargestellt. Der Politikwissenschaftler Herfried Münkler führt dies auf das Bedürfnis zurück, „dem nüchternen Beamten- und Militärstaat Preußen etwas geschichtlichen Glanz zu verleihen“.[35] Viele Intellektuelle führten im Deutschen Kaiserreich die deutsche Geschichte bis in die Zeit der Germanen zurück. Aus diesem Grund genügte eine rein preußische Tradition des deutschen Nationalstaates nicht. Entsprechend hielten sich Verweise auf ein mittelalterliches deutsches Kaisertum auch weiterhin. In seiner Rede zum 75. Geburtstag Kaiser Wilhelms I. im Jahr 1871 bemühte sich der Historiker Wilhelm Maurenbrecher, derartige historische Analogien nicht völlig zu verwerfen, aber zu relativieren. Das 1871 gegründete Kaiserreich stelle, so seine Argumentation, zwar keine Wiedererrichtung des mittelalterlichen Kaisertums der Ottonen, Salier und Staufer dar, sondern vielmehr eine Wiederherstellung eines alten deutschen Königtums. Vor einer Anknüpfung an die mittelalterliche Kaiseridee warnte er ausdrücklich: Der Anspruch auf ein „christliches Universalreich“ habe das Reich in Konflikte mit seinen Nachbarn geführt und seine Kräfte langfristig überdehnt. Nach dem Ende der Staufer-Dynastie habe diese Entwicklung schließlich zu einer nationalen „Katastrophe“ geführt. Das mittelalterliche Deutsche Reich sei in eine Vielzahl von Territorien zerfallen und zu einem politisch ohnmächtigen Gebilde geworden. Auch der Rechtshistoriker und Kirchenrechtler Rudolph Sohm versuchte sich in einem Vortrag vor dem Göttinger Nationalsozialen Verein am 2. Oktober 1899, den Untergang des mittelalterlichen deutschen Kaisertums zu erklären. Nach seiner Auffassung habe es im 13. Jahrhundert zwar einen deutschen Kaiser gegeben, jedoch noch kein „deutsches Volk“. Den mittelalterlichen Kaisern sei es daher – anders als 1871 – nicht gelungen, einen deutschen Nationalstaat zu begründen.[36]

Anlehnung an das hochmittelalterliche Kaisertum und die Idee des imperialen Friedenskaisertums

Kaiser Wilhelm I. im Ornat eines römisch-deutschen Kaisers, Wappensaal des Kieler Schlosses (1888 entstanden, Künstler unbekannt)

Großer Wert wurde insbesondere auf eine angebliche „Wiedergeburt“ des hochmittelalterlichen Kaisertums der Ottonen, Salier und Staufer gelegt. Schriftsteller, Historiker und Künstler werteten die spätmittelalterliche Zeit der habsburgischen Kaiser hingegen als Phase des Niedergangs ab.[37] Oftmals wurde der erste deutsche Kaiser, Wilhelm I., zu einem neuen Barbarossa stilisiert. Die Erinnerung an den Stauferkaiser habe, wie Siegfried Weichlein einschätzt, auch „die Misere der Gegenwart“ überspielen sollen. Schließlich erschütterten Kulturkampf und Sozialistengesetze das Deutsche Reich innenpolitisch.[38] Gerade „der Kampf gegen den Papst“ machte, wie Rudolf Speth betont, Barbarossa „zum Vorläufer Luthers und zum Ahnherrn des evangelischen Kaisertums“.[39] In diesem Sinne äußerte sich Bismarck auf dem Höhepunkt des Kulturkampfes in einem bekannt gewordenen Ausspruch vor dem Reichstag. Seine Versicherung „Nach Canossa gehen wir nicht“ spielte auf den Bußgang von König Heinrich IV. im Jahr 1077 an, der vor Papst Gregor VII. niedergekniet war, um von der päpstlichen Exkommunikation losgesprochen zu werden.[40] Obwohl nach dem damals vorherrschenden Narrativ – wie es der Historiker Knut Görich zusammenfasst – „die Mission der Staufer, dem Reich eine europäische Hegemonialstellung zu sichern, an fürstlichen Partikularinteressen und am päpstlichen Widerstand gescheitert“ war, hätten die „Hohenzollern sie nun vollendet.“[41]

Schnelle Fakten Völker Europas, wahrt eure heiligsten Güter! ...
Völker Europas, wahrt eure heiligsten Güter! (Hermann Knackfuß)
Völker Europas, wahrt eure heiligsten Güter!
Hermann Knackfuß, 1895
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In der Wilhelminischen Zeit stellte die Politik das Streben nach imperialistischer Weltgeltung in die Tradition der staufischen Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.[42] Die „angeblich weltbeherrschende, bis nach Süditalien und Sizilien ausgreifende Politik der staufischen Kaiser“, so der Historiker Frank-Lothar Kroll, wurde zur Rechtfertigung expansiver Ziele missbraucht. Wilhelm II. band auch Vorstellungen eines vermeintlichen Weltfriedenkaisertums an die staufische Dynastie zurück. Demnach hielt er sich gegenüber den Völkern der Welt für berechtigt, eine schiedsrichterähnliche Stellung auszuüben.[43] Insbesondere der Friedensnobelpreisträger und Pazifist Alfred Hermann Fried glaubte, wie er in seiner Broschüre Der deutsche Kaiser und der Weltfriede darlegte, Wilhelm II. handle als ein Friedenskaiser. In dieser Überzeugung beeinflusste er auch den britischen Journalisten William Thomas Stead.[44] Zum Beweis druckte Stead ein Bild ab, das der Historienmaler Hermann Knackfuß nach einem Entwurf von Kaiser Wilhelm II. im Jahr 1895 angefertigt hatte. Die Allegorie trug den Titel Völker Europas, wahrt eure heiligsten Güter. Es zeigt den Erzengel Michael als Schutzpatron der Deutschen. Er weist die nationalen Personifikationen Frankreichs, Russlands, Österreichs, Italiens und Großbritanniens auf den auf einer Gewitterwolke schwebenden Buddha hin, welcher stereotypypenhaft für die Völker Asiens stehen soll und die europäischen Mächte angeblich bedrohen würde. Stead erkannte hierin jedoch keinen Appell des Kaisers, als europäische Christenheit gemeinsam gegen Asien in den Krieg zu ziehen, sondern glaubte, der Kaiser wolle eine friedliche Föderation der europäischen Nationen anstreben, genauer eine Art Vereinigte Staaten von Europa.[45] Auch der wilhelminische Historiker Otto Hintze lehnte eine vermeintlich an mittelalterliche oder antike Vorbilder orientierte „Weltherrschaft“ eines Kaisers ab. Er meinte aber, die monarchische Führung müsse unter den europäischen Mächten Deutschland eine gleichberechtigte Stellung sichern und den Frieden in der Welt aufrechterhalten.[46]

Der teilweise an das Heilige Römische Reich rückgebundene imperiale Anspruch war indes aus Sicht der heutigen Forschung anachronistisch. Nach dem Politikwissenschaftler Herfried Münkler wurde der Herrschaftsanspruch der Kaiser seit dem 12. Jahrhundert mit ihrer Heiligkeit verknüpft und leitete daraus eine Oberhoheit über alle anderen Könige ab. Ein ähnlicher Hegemonialanspruch über andere Völker wurde im Deutschen Kaiserreich unter Bismarck zunächst noch vermieden: Der Reichskanzler sprach in dem Sinne von einer Saturiertheit, das heißt, das Deutsche Kaiserreich sollte als ein mit dem Status quo zufriedener und nicht gebietshungriger Staat erscheinen.[35] Eine mögliche Anlehnung der Hohenzollern an das spätmittelalterliche Kaisertum konnte auch in anderer Hinsicht problematisch sein, wie sich 1885 und 1887 beispielhaft zeigte: Da der deutsche Kronprinz Friedrich Wilhelm – der spätere deutsche Kaiser Friedrich III. – mit dem baldigen Tod Wilhelms I. rechnete, stellte er Überlegungen an, sich bei der Thronübernahme Friedrich IV. zu nennen. Damit hätte er sich in die Tradition von Kaiser Friedrich III. gestellt, einem Habsburger, der im 15. Jahrhundert römisch-deutscher Kaiser und Erzherzog von Österreich gewesen war. Friedrich Wilhelms Berater Franz von Roggenbach und Bismarck rieten entschieden von diesem Namen ab. Ihrer Ansicht konnte Friedrich sich als Hohenzollernherrscher nur als Nachfolger Friedrichs II. – besser bekannt als Friedrich der Große – präsentieren.[47] Zugleich konnte er sich in einer Kontinuität zu dem hochmittelalterlichen Stauferkaiser Friedrich II. präsentieren, was ebenso die Befürworter einer mittelalterlichen Reichstradition zufrieden stellte. Der Name Friedrich III. suggerierte dabei, dass das alte „deutsche Kaisertum“ nicht erst 1806 unterging, sondern schon mit dem dynastischen Aussterben der Staufer Mitte des 13. Jahrhunderts. Diese wirkmächtige Deutung der deutschen Geschichte sprach den nachfolgenden habsburgischen Kaisern des Heiligen Römischen Reiches ab, echte deutsche Kaiser gewesen zu sein.[48]

Kaiserdenkmäler im Deutschen Reich

Reiterstandbilder von Wilhelm I. (links) und Stauferkaiser Friedrich I. (rechts) auf dem Vorplatz der Kaiserpfalz Goslar
Der Turm des Kyffhäuserdenkmals: unten die sitzende Darstellung des Stauferkaisers Friedrich I. (Barbarossa), oben der reitende Wilhelm I.

Das Kaiserhaus selbst nahm Einfluss auf historische Narrative, indem es Denkmäler und Bilder in den Dienst seiner Selbstdarstellung stellte. Eine besondere Rolle spielte dabei die Verherrlichung der deutschen Einigungskriege und früherer preußischer Waffenerfolge. Der Kunsthistoriker Matthias Eberle führt diese visuelle Inszenierung darauf zurück, dass die Hohenzollern im Vergleich zu anderen Dynastien eine weniger weit zurückreichende bedeutende Tradition vorweisen konnten. Erst seit dem späten 17. Jahrhundert und 18. Jahrhundert spielten sie eine politisch wichtigere Rolle in Europa. In den Worten von Matthias Eberle bemühten sich die Hohenzollern-Kaiser daher darum, „ihr Handeln in der Vergangenheit so darzustellen, als sei es immer schon auf die Einheit der Deutschen ausgerichtet gewesen: Preußen und Deutschland sollten als ein- und dasselbe wahrgenommen werden.“[49] Ein Beispiel für diese Art der Inszenierung ist das von einem Komitee aus Reichstagsabgeordneten und regionalen Honoratioren initiierte Niederwalddenkmal bei Rüdesheim am Rhein. Es warb in den Worten von Reinhard Alings für ein „hohenzollernschen Volks- und Heerkaisertum“. Kränze und das preußische Eiserne Kreuz am Fuß des obersten Sockels sowie eine Wappenreihe, in deren Zentrum der deutsche Reichsadler mit dem preußischen Wappenschild auf der Brust sitzt, verweisen auf eine monarchisch-militärische Tradition des Deutschen Reiches. Die unter dem Hauptrelief eingemeißelten Strophen des Liedes Die Wacht am Rhein sowie das Standbild der Germania mit Kaiserkrone in der rechten Hand referieren auf volkstümliche Elemente.[50] Die zahlreich entstehenden Kaiser-Wilhelm-Denkmäler leiteten aus der kriegerisch vollzogenen Einigung Deutschlands die machtpolitische Schlussfolgerung ab, dass Kaiser und Militär auch künftig die Führung zustehe. Dieses Narrativ verlor jedoch nach 1900 allmählich an Rückhalt in der Bevölkerung. So verherrlichte das Kaiser-Wilhelm-Denkmal in Hamburg nicht mehr nur den Kaiser und das Militär, sondern auch den Hamburger Seehandel und Wohlstand.[51] Auch die Kyffhäusersage wurde während des Kaiserreiches in Denkmäler überführt. Das 1896 fertiggestellte Kyffhäuserdenkmal zeigt den reitenden Wilhelm I. direkt über dem aus seinem Schlaf erwachenden Stauferkaiser Friedrich I. Barbarossa. Ganz im Sinne Wilhelm II., der die Einweihung durchführte, wird Wilhelm I. somit als Erfüller der Prophezeiung einer Reichswiederherstellung dargestellt. Auch auf dem Vorplatz der Goslarer Kaiserpfalz scheinen Wilhelm I. und Barbarossa auf ihren Denkmalssockeln Seite an Seite nebeneinanderher zu reiten. Auf diese Weise wird eine direkte Kontinuität zwischen dem mittelalterlichen und modernen Kaisertum suggeriert. Viele Zeitgenossen nannten Wilhelm I. in Anlehnung an Barbarossa (italienisch für Rotbart) daher auch Barbablanca oder Weißbart.[52]

Theokratische Kaiseridee und protestantischer „Summus episcopus“

Symbol des protestantischen Führungsanspruches und Grablege der Hohenzollern: der Berliner Dom um 1905

Von Bedeutung war auch die protestantische Deutung des Kaisertums. Indem liberale Politiker, die Reichsregierung und kirchliche Kreise kurz nach der Reichsgründung ausdrücklich ein „evangelisches Kaisertum deutscher Nation“ beschworen, betonten sie während des antikatholischen Kulturkampfes die Vormachtstellung des Protestantismus im Reich.[53] Die Propagierung eines „evangelisches Kaisertums“ hatte aber noch mehr identitätsstiftende Motive. Sie sollte das neue Kaisertum von dem katholisch-habsburgischen Kaiserreich in Österreich-Ungarn und auch dem Heiligen Römischen Reich abgrenzen. Der ideelle Rückgriff auf die Reformation sollte auch viele protestantische Nichtpreußen in das Deutsche Reich integrieren und mit dem Herrscherhaus versöhnen. Da durch diese konfessionelle Programmatik aber die katholische Bevölkerung ausgeschlossen wurde, wirkte sich das Vorgehen hemmend auf die deutsche Nationsbildung aus.[54] Erst Wilhelm II. bemühte sich darum, als „Kaiser beider Konfessionen“ aufzutreten.[55] Verfassungsrechtlich war das Kaisertum selbst nur indirekt religiös legitimiert. Nur die preußische Verfassung schrieb dem preußischen König eine Legitimation zu, die sich auf das Gottesgnadentum berief, die bismarcksche Reichsverfassung selbst räumte dem Kaiser keine solche Stellung ein.[56] Durch die Personalunion der König- und Kaiserämter entstand dennoch ein im Wesentlichen auf Norddeutschland beschränkter „ungewöhnlicher Autoritätskomplex“ (Hans-Ulrich Wehler), der sich an das landesherrliche Kirchenregiment in Preußen anlehnte. Vor allem auf dem Land und in Kleinstädten stabilisierte diese kirchliche Aufladung das Kaisertum politisch.[57] Der deutsche Kaiser verstand sich als summus episcopus, was auf Latein „oberster Bischof“ bedeutet. Er ernannte und entließ daher auf der obersten Führungsebene protestantische Geistliche. Wilhelm II. trat selbst als Prediger bei Gottesdiensten auf seiner privaten Yacht in Erscheinung. Im Ersten Weltkrieg wiesen seine Durchhaltereden an deutsche Soldaten zahlreiche Frömmigkeitsformeln auf. Den Krieg verteidigte er als heilige Mission, in der sich Deutschland reinen Gewissens gegen angeblich gottlose Feinde verteidigen müsse.[58]

Um seinen imperial-religiösen Führungsanspruch zu verdeutlichen, ließ Wilhelm II. zwischen 1894 und 1905 in der deutschen Hauptstadt ein monumentales Gotteshaus errichten, den Berliner Dom. Er sollte der kaiserlichen Programmatik folgend als „protestantische Hauptkirche“ angesehen werden und eine architektonische Antwort auf den katholischen Petersdom der Päpste bilden. Der Kuppelbau war räumlich als Einheit mit dem benachbarten kaiserlichen Stadtschloss konzipiert.[59] Im Berliner Dom befindet die kaiserliche Loge in einer etwas höheren Position als die Kanzel. Somit richtet sich der predigende Geistliche von unten an den Kaiser. Der Theologe Matthias Zeindler interpretiert dies als eine Zurückweisung der kirchlichen Lehre, wonach alle Menschen vor Gottes Wort gleich seien.[60]

Verschränkung mit Zukunftsmodellen und die Idee des „Volkskaisertums“

Während des Kaiserreiches verschränkten die unterschiedlichen politischen Lager das Kaisertum auch mit vielen Zukunftsmodellen. Wolfgang J. Mommsen ordnet diese verschiedenen Kategorien zu: Die Partei der Nationalliberalen befürwortete demnach ein „Nationalkaisertum“, welches „die Einheit der deutschen Nation […] vollenden“ sollte. Das „imperiale Kaisertum“ sollte dem Reich eine politische Weltgeltung verschaffen. Insbesondere der Historiker Otto Hintze warb um eine solche Programmatik. Populistische Kreise um den Theologen und liberalen Politiker Friedrich Naumann forderten ein „Volkskaisertum“.[61] Naumann sah in seiner im Jahr 1900 veröffentlichten Schrift „Kaisertum und Demokratie“ die Aufgabe des Kaisers darin, zwei fortschrittsfeindliche „Aristokratien“ als bestimmende politische Faktoren auszuschalten: Aus seiner Sicht hintertrieben „Klerikale“ und ostelbische Großgrundbesitzer sozialpolitische Reformen und die wirtschaftliche Modernisierung des Deutschen Reiches. Der Kaiser sollte sich deshalb mit Unternehmern, Nationalliberalen und Sozialdemokraten verbünden. Nur dann sei es möglich, gleichzeitig eine imperiale Kolonial- und Außenpolitik mit stark vergrößertem Heer und Marine voranzutreiben, ein freies kapitalistische Wirtschaftssystem zu entfesseln und sozialstaatliche Maßnahmen auszubauen. Mit diesem Konzept glaubte Naumann die breiten Volksmassen – vor allem auch die Arbeiterschaft – in den deutschen Nationalstaat integrieren zu können.[62] In dem technik- und flottenbegeisterten Kaiser Wilhelm II., der 1890 einen Ausbau des Arbeiterschutzes versprochen hatte, meinte Naumann die „Verkörperung des nationalen Gesamtwillens“ zu erkennen. Der Kaiser sei ein neuer Cäsar, der die Deutschen in die Zukunft führen würde.[63] Auch die Publizisten Adolf Grabowsky und Karl Hofmann unterstützten die Vorstellung eines Volkskaisertums. Es sollte den Parlamentarismus überflüssig machen und an seine Stelle eine kaiserliche Gewalt setzen, die den angeblich wahren „Volkswillen“ helfe durchzusetzen. Der Historiker Martin Kohlrausch erklärt diese Haltung auch mit der um 1900 verbreiteten bürgerlichen Kritik am Parlamentswesen als angeblich undemokratische und als „englisch“ verachtete Erscheinungsform. Nur direktdemokratische Volksabstimmungen oder das Modell der sozialen Demokratie würden im Bündnis mit einer Volksmonarchie dieser Ansicht nach demokratisch sein.[64]

Das propagierte Konzept eines Volkskaisertums wurde nach Einschätzung des Historikers Volker Weiß ein „wirksame[r] nationale[r] Integrationsmythos“. Er wurde konstruiert, um die weiterhin starken regionalpatriotischen Empfindungen und Treue zu den einzelnen Bundesfürsten zu überwinden. Befördert wurden solche Erwartungen vor der Jahrhundertwende um 1900 insbesondere von Wilhelm II. selbst.[65] Durch Reisen, Reden und eine große Medienpräsenz versuchte er sich in der Rolle eines „auf Massen und Stimmungen reagierenden Politikers“, so Martin Kohlrausch.[66] Das populistische Werben um die Gunst der Volksmassen wertete allerdings auch öffentliche Meinung auf, die sich zunehmend weniger zustimmend zum Kaiser und der Monarchie äußerten. Statt mit der Dynastie identifizierten sich die Deutschen nach Ansicht von Weiß mehr mit der Nation. Insbesondere während des Ersten Weltkrieges hätten viele Zeitgenossen das Kaisertum im Unterschied zur autoritären Militärverwaltung als nicht leistungsfähig genug wahrgenommen, der Kaisermythos verlor dadurch an Bedeutung und gab, so der Historiker Volker Weiß, einer völkischen, nicht mehr dynastisch legitimierten Führeralternative politischen Auftrieb.[67]

Kritik am deutschen Kaisertum

Eine weitere Interpretation des Kaisertums vertrat unter anderem Josef Edmund Jörg, ein Mitbegründer der Bayerischen Patriotenpartei. Nach seiner Auffassung ging 1871 nach dem Sieg über das französische Kaiserreich Napoleons III. dessen zentralistisches, militaristisches und imperialistisches Herrschaftsmodell auf das Deutsche Reich über. Die kaiserliche Herrschaft stellte für Jörg somit einen Bruch mit der föderalistischen Tradition Deutschlands dar.[68] Er argumentierte 1871, dass der neue Staat sich auch von einer christlich-germanischen Ordnung verabschiedet habe und entgegen jeder historischen Tradition auf einem nationalrevolutionärem und gewaltsamen Umsturz begründet worden sei. Den Kaisertitel hielt Jörg für eine Anmaßung, die dem Modell Napoleons nacheifere. Da der deutsche Kaiser nur über ein kleindeutsches Reich herrschte und nicht im großdeutschen Sinne über alle deutschsprachigen Territorien, sah er zudem die Gefahr weiterer kriegerischer Konflikte. Auch der sozialistische Politiker Wilhelm Liebknecht äußerte 1872, dass Deutschland als „die sklavische, jedenfalls nicht verbesserte Kopie“ des französischen Kaiserreiches notwendigerweise von „Staatsstreich zu Staatsstreich, von Krieg zu Krieg eilen und entweder auf dem Schlachtfeld zerbröckeln oder der Revolution von unten erliegen“ werde.[69] Auch der sozialistische Ökonom und Philosoph Friedrich Engels befand 1890, dass Wilhelm II. auf „demagogisch-bonapartistische Methoden“ zurückgreife. Der Kaiser gebe sich in der Sozialgesetzgebung scheinbar arbeiterfreundlich, folge gleichzeitig aber militärdiktatorischen Gelüsten. Dennoch war Friedrich Engels überzeugt, der Kaiser werde die Wirtschaft langfristig ins Chaos stürzen und dadurch sowohl das Vertrauen der Bürger als auch der adligen Großgrundbesitzer verlieren – eine Voraussetzung für den von ihm erhofften revolutionären Umsturz.[70]

Zu den scharfen Kritikern am deutschen Kaiser gehörte auch der Soziologe Max Weber. Er vertrat 1908 die Ansicht, dass die Macht des Kaisers dringend parlamentarisch beschnitten werden müsse, um einer Politik des Dilettantismus und der Eitelkeit unter Kaiser Wilhelm Einhalt zu gebieten. Vorbild sollten parlamentarisch regierte Länder wie Großbritannien und Belgien sein, wie Weber bei einer Zusammenkunft der Nationalliberalen Partei am 30. November 1908 erklärte: „Jene Herrscher treiben Realpolitik und diese ist zweckmäßiger als eine Politik des Prestiges.“ Großbritannien und Belgien hätten es „zu einem internationalen Ansehen und einem Kolonialbesitz [gebracht], dem gegenüber der unsere [gemeint: deutsche Kolonialbesitz] verschwindet.“ Auch der Theologe Friedrich Naumann, der die Politik Wilhelms II. um 1900 noch verteidigt hatte, gab Max Weber schließlich darin Recht, dass die Macht der deutschen Monarchie besser eingeschränkt werden sollte.[71]

Als sich 1918 die Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg öffentlich abzeichnete und die Zensur gelockert wurde, verstärkte dies die öffentliche Forderung einer Abdankung des Kaisers. Von seiner Entmachtung versprachen sich Öffentlichkeit und Politik einen milderen Frieden. Sie interpretierten dabei insbesondere den Wortlaut des US-Präsidenten Woodrow Wilson in diese Richtung. Wilson hatte in einem Mitte Oktober an die deutsche Reichsregierung gerichteten Schreiben erklärt, dass „jede Willkür und Macht, die für sich allein und heimlich den Frieden der Welt stören kann“ abgeschafft werden müsse. Jene „Macht“, so Wilson weiter, habe „bisher die deutsche Nation beherrscht“. Aus Sorge um seine Sicherheit verließ der Kaiser das Neue Palais und begab sich am 29. Oktober von Potsdam nach Spa, dem Sitz des Hauptquartiers der Obersten Heeresleitung. Wilhelm zeigte sich anschließend nur bereit, als deutscher Kaiser, nicht aber als preußischer König abzudanken.[72] Friedrich Ebert, der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, trat für einen Erhalt der Monarchie ein, obgleich auch er einen Rücktritt Wilhelms II. für unabdingbar hielt. An die Stelle des Kaisers wollte Ebert einen Stellvertreter – einen Reichsverweser – setzen. Er ging davon aus, dass „das deutsche Volk noch nicht fähig sei, sich selbst zu regieren“ und daher zunächst einen demokratischen Ersatzkaiser benötige.[73.1] Ebert sah Reichskanzler Max von Baden als für diese Aufgabe geeignet an.[73.2] Als die Novemberrevolution die Hauptstadt Berlin erreichte, gab der Reichskanzler am 9. November 1918 eigenmächtig bekannt, Wilhelm habe als Kaiser und König abgedankt. Um den drohenden Bürgerkrieg zu verhindern, wollte er die Reichskanzlerschaft an Ebert übertragen. Dazu musste die Abdankung des Kaisers bereits feststehen, was die Eile miterklärt.[74] Ernst Rudolf Huber kritisiert, dass Prinz Max bereits die Verfassung gebrochen habe: erstens durch die eigenmächtige Veröffentlichung einer angeblichen Abdankung, zweitens durch die Übertragung des Reichskanzleramts. Er hätte, nachdem er für eine Lücke an der Spitze des Reichs gesorgt hatte, diese Lücke auch schließen müssen. Er hätte sich nicht plötzlich auf eine fehlende Autorisation berufen sollen, sondern sich dazu bekennen müssen, dass er eine Reichsverweserschaft inzwischen für undurchführbar hielt.[75] Im Deutschen Reich setzte sich schließlich eine parlamentarisch-demokratische Republik mit einer liberalen Verfassung durch, die Weimarer Republik.

Restaurationspläne während der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus (1918–1934)

Schnelle Fakten Karikatur auf die Reichspräsidentenwahl 1932 ...
Karikatur auf die Reichspräsidentenwahl 1932
unbekannter Zeichner
Der ehemalige Kronprinz Wilhelm von Preußen wendet sich an Adolf Hitler: „Ich stimme auch für Sie, mein Papa will nämlich im Dritten Reich wieder Kaiser werden.“ Hinter ihm steht der Ex-Kaiser Wilhelm II. und hält einen Reisekoffer mit der Aufschrift Doorn in Händen, ein Hinweis auf seinen niederländischen Exilort. Titelseite des „Ulk“ vom 7. April 1932

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Nach der am 9. November 1918 öffentlich verkündeten Abdankung Wilhelms II. galt die Flucht des früheren Kaisers ins niederländische Exil laut dem Historiker Stephan Malinowski „selbst im Kreis seiner engsten Vertrauten als schwerer Fehler, wenn nicht sogar als feiger Verrat an den Idealen des Adels“. Bestrebungen einer monarchistischen Wiedereinsetzung Wilhelms II. oder des gleichnamigen Kronprinzen hätten folglich keine große Rolle mehr gespielt. Laut Malinowski sehnte sich der ostelbische Adel Preußens nach Mussolinis Herrschaftsübernahme jedoch nicht selten nach einem neuen diktatorischen Protektor, einen „Führer“.[76] Laut den Historikern Jacco Pekelder, Joep Schenk und Cornelis van der Bas gewannen in manchen konservativ-rechten Zirkeln bereits am Ende des Kaiserreiches die Vorstellung einer „kaiserlichen Diktatur auf Basis der Volksmassen“ an Bedeutung. Während der Weimarer Republik war ihr Ziel daher keine einfache Wiederherstellung der früheren Herrschaft Wilhelms II., sondern ein „Bündnis zwischen der Monarchie und einer Massenbewegung“ aus dem völkischen Spektrum. Die Historiker sehen teils Anknüpfungspunkte zum Bonapartismus, also dem populistischen Herrschaftsmodell der beiden französischen Kaiser Napoleon Bonaparte und Napoleon III. Der einstige deutsche Kronprinz wurde zu einem Anhänger dieser Idee eines „Volkskaisertums“ und plädierte dafür, dem Vorbild des faschistischen Italiens zu folgen.[77] Unter Mussolini war das Königtum nicht abgeschafft worden, sondern existierte (jedenfalls bis zur kriegsbedingten Schaffung der Italienischen Sozialrepublik 1943) weiter. Monarchie und Führertum wurden daher auch in Deutschland nicht als sich ausschließende Gegensätze angesehen.[78]

Einige prominente Politiker der Weimarer Republik standen Restaurationsbestrebungen zwar nicht ablehnend gegenüber, hielten sie aber kurz- und mittelfristig für unrealistisch. So ließ Reichspräsident Paul von Hindenburg dem Adjutanten des Ex-Kaisers – welcher Geburtstagsgrüße übermitteln sollte – alljährlich mitteilen:

„Nun, Sie wissen ja am besten, wie ich zu meinem Kaiser und Könige stehe und wie ich bestimmt hoffe, seinen Platz hier für ihn offen halten zu können.“

Hindenburg war nach Ansicht des Historikers Wolfram Pyta der Überzeugung, dass nach den politischen Entwicklungen nach 1918 eine Restauration des Kaisertums erst von dem deutschen Volk mehrheitlich unterstützt werden musste, bevor sie verwirklicht werden konnte.[79] Wie Hindenburg vertagte auch Kuno von Westarp, einer der Gründer der Deutschnationalen Volkspartei, die Neubelebung des Kaisertums in die Zukunft: Angesichts des erlittenen Imageschadens unter Wilhelm II. lasse sich das Amt künftig nicht gewaltsam per Staatsstreich wiederherstellen. Westarp meinte vielmehr, dass propagandistisch für die kaiserliche Monarchie geworben werden müsse.[80] Als eine Art Ersatzkaiser wurde in konservativen Kreisen Reichspräsident Hindenburg angesehen. Mit ihm verbanden Eliten und partiell auch das Bürgertum, so Rüdiger Hachtmann, Wünsche nach einer Rückkehr zu einem „kleindeutschen Kaiserreich Bismarck’scher Coleur“. Reichskanzler Heinrich Brüning fasste, wie er in seinen Memoiren festhielt, den Plan einen „richtigen Augenblick [abzuwarten], um an die Stelle des Präsidenten wieder einen Monarchen zu setzen“.[81] An die Hohenzollern wurde dabei jedoch oft nicht gedacht, da der ehemalige Kaiser und Kronprinz beschuldigt wurden, am Ende des Ersten Weltkrieges desertiert zu sein. Auch andere frühere Bundesfürsten machten Ansprüche auf eine künftige Krone geltend, sodass es keinen unumstrittenen Anwärter gab.[82]

Einige Familienmitglieder der Hohenzollern hofften mit Unterstützung von Politikern der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) auf den Thron zurückkehren zu können. Hermann Göring nutzte solche Erwartungen, indem er dem früheren Wilhelm II. bei einem Treffen am 18./19. Januar 1931 versicherte, „daß wohl der Kaiser zurückkehren müsse, [… während] die anderen deutschen Fürsten […] nicht mehr auf ihren Thron zurück[kommen]“ würden. Der frühere Kaiser schwankte zwar in seiner Unterstützung für die Nationalsozialisten, war aber laut Volker Knopf und Uwe Neumärker doch „zu einem Bündnis mit der Bewegung bereit“. Prinz August Wilhelm von Preußen plädierte ganz offen für eine Zusammenarbeit.[83] Auch der ehemalige Kronprinz Wilhelm pflegte freundschaftliche Kontakte zu Göring, was den Nationalsozialisten Zutritt zu den Eliten des ehemaligen Kaiserreiches verschaffte.[84] Nach Ansicht des Historikers Johann Chapoutot avancierte Wilhelm zur „Gallionsfigur einer Union der Rechten“. Er hatte Anhänger in Arbeitgeberkreisen, in der Reichswehr und bei Politikern, die dem liberal-autoritären und vor allem nationalkonservativen Spektrum angehörten. Auch die Regierungen unter den Reichskanzlern Kurt von Schleicher und Heinrich Brüning spielten mit dem Gedanken eine monarchische Staatsform oder alternativ zumindest eine kaiserlichen Regentschaftsvertretung einzuführen. Letztere sollte nur solange regieren, bis einer der Söhne des Kronprinzen volljährig sein würde. Die monarchistisch ausgerichtete Wochenzeitung Fridericus warb am 20. März 1932 jedoch programmatisch für einen „Reichspräsidenten Kronprinz Wilhelm“.[85]

Der Kronprinz selbst sah im Frühjahr 1932 bei der Reichspräsidentenwahl eine Chance, die Monarchie langfristig wiederherzustellen: Der amtierende Reichspräsident Paul von Hindenburg trat damals als Kandidat gegen Adolf Hitler, den Vorsitzenden der NSDAP, an und hatte im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit nicht erreicht. Für den nun entscheidenden zweiten Wahlgang machte Wilhelm Hitler den Vorschlag, dass er als Einheitskandidat des rechten Lagers antreten könne. Wenn Hitler seine Kandidatur zurückziehe und Wilhelm gegen Hindenburg die Wahl gewinne, werde er Hitler zu seinem Reichskanzler ernennen. Wilhelm könnte, so die Einschätzung des niederländischen Historikers Jacco Pekelder, dabei darauf spekuliert haben, erst Reichsverweser und dann nach dem Tod seines Vaters selbst deutscher Kaiser zu werden. Da Wilhelms Vater als Oberhaupt der Hohenzollern im Exil seine Zustimmung verweigerte und die konservativen Kräfte letztlich weiter auf Hindenburg setzten, scheiterte Wilhelms Plan.[86]

Hitler sah das symbolische Potenzial einer Annäherung an Mitglieder der ehemaligen Kaiserfamilie. Vor allem wollte er durch die persönliche Bande zum Ex-Kronprinzen Anerkennung bei Hindenburg gewinnen. Der Reichspräsident hatte bis 1933 an General von Schleicher als Reichskanzler festgehalten und diesen gegenüber Hitler vorgezogen. Im Januar 1933 änderte sich dies: Hindenburg ernannte Hitler zum Reichskanzler.[87] Hitler selbst lehnte eine Restauration der Monarchie ab, knüpfte teilweise aber an deren Symbolik an. So ließ er das frühere kaiserliche Schloss in Posen zu einer „Führerresidenz“ umbauen und nutzte Möbel aus der Yacht Wilhelms II. weiter.[88] Bei dem sogenannten Tag von Potsdam, bei dem die Eröffnung des neuen Reichstags am 21. März 1933 feierlich begangen wurde, inszenierte das nationalsozialistische Regime eine Symbiose zwischen dem alten Kaiserreich und dem „Dritten Reich“. Ein leerer Stuhl sollte dabei den abwesenden Kaiser repräsentieren. Auch der Ex-Kronprinz und Reichspräsident Hindenburg nahmen an der Zeremonie am Grab des preußischen Königs, Friedrich des Großen in der Garnisonskirche teil. Das Verhältnis zu den Monarchisten kühlte jedoch ab 1934 deutlich ab. Im Januar wurden Festivitäten aus Anlass des Kaisergeburtstages behindert und im Februar alle monarchistischen Organisationen verboten.[89]

Forschung zur Ideengeschichte seit dem Zweiten Weltkrieg: Interesse an der nationalen Integrationskraft der Kaiseridee

Eine laut dem Historiker Wilhelm Deist „grundlegende Studie“ zu den „mit dem deutschen Kaisertum verbundenen Vorstellungen, Überzeugungen und politischen Leitbilder“ legte die Historikerin Elisabeth Fehrenbach 1969 vor: In ihrem Buch Wandlungen des deutschen Kaisergedankens 1871–1918 belege sie, so Deist, „eine überraschende und starke politische Wirksamkeit“ der Ideengeschichte um das deutsche Kaisertum. Selbst „die hellsichtige und zum Teil sehr massive Kritik, die innerhalb der Führungsschicht und auch in der Öffentlichkeit, in Reichstag und Presse unüberhörbar geäußert wurde“, habe „an der Faszination und Bindekraft“ der kaiserlichen Ideologie und Symbole „nur wenig oder nichts zu ändern vermocht.“[90] Die große Wirkmacht des deutschen Kaisermythos schreibt Fehrenbach einer politischen Variabilität zu: Der „beliebig austauschbare politische Inhalt [… habe es ermöglicht,] Anhänger quer durch alle Parteien“ für die Kaiseridee zu gewinnen.[91] Der Historiker Volker Sellin relativiert solche Einschätzungen: Es sei die „Frage, inwieweit es der Reichsmonarchie gelang, sich auch außerhalb Preußens im Bewusstsein der Deutschen zu verankern.“ Besonderes Gewicht misst er einer Beobachtung der Historikerin Eva Giloi bei, die bei ihrer Untersuchung der Herkunft von Geschenken aus der Bevölkerung an die deutschen Kaiser feststellte, dass lediglich 16 Prozent der Präsente nicht aus den preußischen Provinzen kamen. Die Geschenkegeber gehörten auch fast ausschließlich dem Adel und Bildungsbürgertum an, aber nicht der Arbeiterschaft und dem Bauernstand.[92]

Historiker wie Dieter Langewiesche übernahmen von Fehrenbach die Annahme, dass sich die Kaiserideen auf sechs „Hauptlinien“ aufspalten lasse. Diese Vorstellungen eines deutschen Kaisertums entwickelten sich demnach in Reaktion auf sich verändernde Reichsvorstellungen. Die zentralen Kaiserideen seien erstens als Projektionen historischer Kontinuität zu verstehen, speisten sich zweitens aus dem preußischen Konservatismus, verknüpften drittens föderalistische Ideale mit deutschen Fürstenherrschaften, betonten viertens die Notwendigkeit einer nationalstaatlichen Einheit und Einigung, forderten fünftens imperiale Ansprüche ein oder folgten sechstens der Vision eines Volkskaisertums. Die Ideen konnten dabei auch innerhalb ihrer eigenen Logik stark voneinander abweichen.[93] Lennart Bohnenkamp sieht eine Forschungslücke noch in der Frage, wie sich die Doppelrolle des Monarchen als deutscher Kaiser und preußischer König auf sein Selbstverständnis und seine Regierungspraxis auswirkte. Nach Bohnenkamp werde auch in den Briefen Wilhelms II. deutlich, dass auch er sich noch mit dem Preußentum als verbindendem Element des Deutschen Reiches identifizierte.[94]

Verankerung der deutschen Kaiser im Staats- und Verfassungsrecht

Kartenvergleich
Das Heilige Römische Reich unter den späten Staufer-Kaisern
Das Deutsche Kaiserreich

Aus heutiger staatsrechtlicher Sicht entstand der Titel eines deutschen Kaisers erst mit der deutschen Reichsgründung von 1871. Faktisch konnte die kleindeutsche Einheit unter Ausschluss Österreichs auch an kein historisches Vorbild anknüpfen.[95] Das Kaisertum des Heiligen Römischen Reiches unterschied sich wesentlich von dem des Deutschen Reiches: Während die preußisch-deutsche Kaiserinstitution national codiert war, folgte die kaiserliche Herrschaft im Heiligen Römischen Reich einem universalen Anspruch, das heißt, sie strebte eine übergeordnete Autorität an, die das gesamte Christentum umfassen sollte. Die deutschen Kaiser gehörten der Hohenzollern-Dynastie an und waren Könige von Preußen. Im Heiligen Römischen Reich trugen dagegen zwischen 1440 und 1806 – von dem Wittelsbacher Karl VII. abgesehen – ausschließlich Habsburger die Kaiserkrone.[96] Im Deutschen Reich existierte faktisch ein Erbkaisertum, das heißt, die Thronfolge war in männlicher Linie dynastisch geregelt. Im Heiligen Römischen Reich wählten hingegen die Kurfürsten den Kaiser.[97] Im mittelalterlichen Reich erhob der Papst den König durch Salbung und Krönung zum Kaiser. Im Deutschen Kaiserreich war eine solche Zeremonie aufgrund der protestantischen Konfessionszugehörigkeit der Hohenzollern „undenkbar“ geworden.[98] Nach Herfried Münkler wurde die Kaiserherrschaft folglich nicht mehr durch „die Weitergabe sakraler Legitimität [begründet], sondern [durch] de[n] Lohn“ erfolgreicher militärischer Waffengänge in den Einigungskriegen gegen Dänemark, Österreich und Frankreich.[99]

Das Heilige Römische Reich war auch in territorialer Hinsicht ein andersartiges Gebilde als das Deutsche Kaiserreich.[95] Es umfasste neben dem Gebiet des späteren Deutschlands zeitweise auch Regionen, die heute zu Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, der Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Tschechien, Slowenien, Norditalien, Frankreich und Polen gehören.[35]

Vom Bundespräsidium zum Kaisertitel und Fortbestehen des präsidialen Amtes (1867–1870)

Wilhelm I. fungierte als Bundespräsidium des Norddeutschen Bundes.[100] Die national denkende Öffentlichkeit sah in dieser Amtsbezeichnung eine unpassende sprachliche Anlehnung an den 1866 aufgelösten Deutschen Bund, dem sie laut dem Historiker Eckart Conze eine „nationale Schwäche“ und „partikularstaatliche Zersplitterung“ zuschrieben. Das Kaisertum schien dagegen aus Sicht der Zeitgenossen geeigneter für die Repräsentation eines mächtigen deutschen Nationalstaates zu sein.[101]

Am 10. Dezember 1870 stimmte der Reichstag für den Vorschlag, in der neuen Verfassung statt des Begriffes Präsidium des Bundes den Titel Deutscher Kaiser einzuführen. Der Deutsche Bund wurde in dem gleichen Akt zum späteren „Deutschen Reich“ erklärt. Die Verfassung trat aber erst am 1. Januar 1871 in Kraft. Seither gab es verfassungsrechtlich einen „Deutschen Kaiser“.[102] Das Bundespräsidium erhielt in Artikel 11 zusätzlich diesen Titel. In der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 kam die neue Bezeichnung an die meisten Stellen, die noch vom „Bundespräsidium“ bzw. „Bundesfeldherrn“ gesprochen hatten.[103] Die präsidiale Bezeichnung kennzeichnete zugleich die föderal abgeschwächte Rolle des Kaisers. Das Amt wurde zunächst ausdrücklich nicht als das eines „Reichsoberhauptes“ verstanden, sondern eines Mitsouveräns. Die kaiserliche Position beruhte demnach auf einer „innerhalb des Bundesorgans“, weshalb der Kaiser unter den Bundesfürsten lediglich die Stellung eines „Primus inter pares“ – also des Ersten unter Gleichen – innehatte.[104] Manche Historiker bezeichnen den Kaiser daher auch als Präsidium des Bundesrates. Diese Stellung war verfassungsrechtlich ein Problem, wie der Rechtshistoriker Paul Laband ausdrückte: Der deutsche Kaiser könne „nicht Beamter sein wie der Präsident einer Republik, weil er Mitsouverän ist, und er kann nicht Monarch sein, weil er nicht alleiniger Souverän ist.“[105] Aus Sicht der meisten Staatsrechtler führte das „Präsidium des Bundesrats“ allerdings nicht der Kaiser, sondern der Reichskanzler als Vorsitzender des Bundesrates, so unter anderem die Interpretation des Juristen Hugo Preuß.[106]

Verfassungsrechtliche Stellung des Deutschen Kaisers

Das Kaisertum (oben links) als Verfassungselement

Der Deutsche Kaiser war der König von Preußen und ein konstitutioneller Monarch. Das Amt entwickelte sich entgegen der Staatstheorie nach und nach zu das eines Staatsoberhauptes des Deutschen Reiches. Der deutsche Kaiser war jedoch nur ein wichtiges Staatsorgan neben drei weiteren: dem Bundesrat, dem Reichstag als nationalem Parlament und dem Reichskanzler.[107] Das Kaiseramt stand gemäß Artikel 11 der Reichsverfassung dem König von Preußen zu. Auf diese Weise sollte im offenen Widerspruch zum föderalen Prinzip eine preußische Vorherrschaft in Deutschland sichergestellt werden. Die Kaiser verfügten über weitreichende exekutive Vorrechte. Nach Artikel 53 und 63 hatte der Kaiser den Oberbefehl über Armee und Marine inne. Er konnte gemäß Artikel 15 den Reichskanzler ernennen und entlassen, wodurch er den Regierungskurs vorgeben konnte. Zusammen mit dem Bundesrat entschied er nach Artikel 11 über Kriegserklärungen und Friedensschlüsse. Seine Macht war jedoch nicht unumschränkt. So war er laut Artikel 17 beim Erlass von Verordnungen und Verfügungen auf die Gegenzeichnung des Reichskanzlers angewiesen. Zu den legislativen Befugnissen des Kaisers gehörte nach Artikel 12 die Einberufung oder Auflösung von Bundesrat und Reichstag. Für eine Schließung des Reichstages benötigte der Kaiser gemäß Artikel 24 die Zustimmung des Bundesrates.[108]

Der Kaiser gab Gesetze öffentlich bekannt und sollte in letzter Instanz für deren Umsetzung sorgen. Außerdem durfte er gemäß Artikel 68 regional einen Ausnahmezustand ausrufen. Verfassungsrechtlich nicht geregelt war, mit wem sich der Kaiser beriet. Während Kaiser Wilhelm I. sich hauptsächlich mit Reichskanzler Otto von Bismarck abstimmte, vertraute Wilhelm II. eher auf Berater aus seinem persönlichen Umfeld.[107] Die Reichsverfassung sagte auch nichts über eine Vererbung des Kaiseramtes aus. Es blieb offen, was im Falle einer Regentschaft oder Abdankung geschehen sollte. Faktisch galten daher nach dem preußischen Staatsrecht die Bestimmungen der preußischen Verfassung, welche für das preußische Herrscherhaus eine dynastische Erbfolge vorschrieb.[109] Wie andere Verfassungen der Zeit nannte die preußische den Monarchen in Artikel 43 ausdrücklich „unverletzlich“. Die preußischen Regelungen galten entsprechend für den Kaiser, so dass er nicht vor ein Strafgericht gestellt werden konnte.[110] Das Reichsheer und die Kaiserliche Marine standen zu aller Zeit, Frieden wie auch Krieg, unter dem Befehl des Kaisers; teilweise ausgenommen hiervon war die bayerische Armee, die gemäß der Militärkonvention vom November 1870 in Friedenszeiten unter dem Oberbefehl des Königs von Bayern stand (vgl. Reservatrechte (Deutsches Kaiserreich)). Für Kommandoakte galt die Ministerverantwortlichkeit bzw. Gegenzeichnungspflicht nicht, da der Kaiser dafür in seiner Eigenschaft als Oberbefehlshaber agierte.[111][112]

Weder die Bundesverfassung noch die Reichsverfassung kannten einen Verfassungseid des Präsidiums bzw. später des Kaisers. Dennoch legten Friedrich III. und Wilhelm II. freiwillig jeweils ein Reichsverfassungsgelöbnis vor dem Reichstag ab. Einen Eid kannten sie aus der preußischen Verfassung. In Preußen hätte die Verweigerung des Eides eine schwere Krise ausgelöst, denn der König hätte dann seine königlichen Rechte nicht ausüben können. Er wäre dennoch König gewesen und folglich Inhaber des Bundespräsidiums. Die Bindungen aus der Bundesverfassung galten für den Kaiser aber bereits durch Annahme des Amtes, nicht erst durch eine Eidesleistung.[113]

Die Verfassung selbst legte keine Befugnisse des Kaisers in den Kolonien fest. Erst das so genannte Schutzgebietsgesetz (Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete vom 17. April 1886, RGBl. S. 75) verlieh dem Kaiser das Recht kaiserliche Verordnungen für die Kolonien zu erlassen. Andere Organe der Verfassung hatten zunächst formal keine Mitwirkungsrechte.[114] Allerdings unterstellte der Kaiser 1896 die Schutztruppen formal direkt dem Reichskanzler, welcher faktisch fortan auch als eine Art Kolonialminister wirkte. Die jeweiligen Gouverneure oder Landeshauptmänner und später Kommandeure übten vor Ort jedoch die eigentliche Kommandogewalt aus.[115]

Verfassungsrechtliche Entwicklung und Parlamentarisierung des Amtes bis 1918

Trotz einer bis 1918 fast unverändert gültig bleibenden Reichsverfassung schwankte die Machtstellung des deutschen Kaisers stark. Der Reichskanzler war immer dann besonders auf eine Stützung durch den Kaiser angewiesen, wenn Mehrheiten im Reichstag gegen seine Politik opponierten. Dies schwächte Bismarck beispielsweise in den Jahren von 1881 bis 1886 sowie 1890. Stand der Reichstag dagegen mehrheitlich auf der Seite des Reichskanzlers, musste dieser weniger Rücksicht auf den Kaiser nehmen.[116] Außerdem erweiterte eine generelle Zentralisierung des Regierungssystems faktisch die legislativen und exekutiven Befugnisse des Kaiseramtes.[117] Verfassungsrechtlich war beispielsweise im Bereich des Verordnungsrechtes eigentlich vor allem der Bundesrat zuständig. Machte ein Gesetz keine Angaben, welche Staatsinstitution die Ausführung eines Gesetzes erlassen durfte, oblag daher formal dem Bundesrat diese Aufgabe. Noch in den 1870er und 1880er Jahren verlieh die Gesetzgebung jedoch anstelle des Bundesrates dem Kaiser neue Verordnungsbefugnisse. Dahinter stand die Überlegung, dass der Reichsmonarch schneller in der Lage sein würde, Entscheidungen zu treffen, was wiederum die Handlungsfähigkeit des Staates bei unklar formulierten Gesetzesbeschlüssen steigern sollte.[118] Auch die Historikerin Elisabeth Fehrenbach kommt zu dem Ergebnis, dass der Kaiser nach und nach „als Gebietsherr über Reichsbesitz und [koloniale] Schutzgebiete Herrschaftsrechte erhielt, welche über die Präsidialbefugnisse der Verfassung hinausgingen“. Kompetenzerweiternd wirkte sich auch aus, dass die über den Reichskanzler vom Kaiser abhängige „Reichsleitung“ ihren politischen Einfluss ausbauen konnte.[119]

Das Kaisertum war bereits vor dem Ersten Weltkrieg in Teilen der Bevölkerung unpopulär. Sozialdemokraten und Liberale wurden dadurch verprellt, dass die Kaiser Reformen in Richtung einer parlamentarischen Monarchie blockierten. Auch das Fortbestehen des Dreiklassenwahlrechts in Preußen kostete der Monarchie Ansehen. Katholische Lager, die Frauenbewegung und die politische Avantgarde waren ebenfalls potenzielle Gegner des Kaisertums. Die Reden Wilhelms II., besonders die sogenannte Hunnenrede, hatten bereits mehrfach mediale Skandale ausgelöst und Debatten über die Grenzen „der verfassungsrechtlichen Rolle“ des Kaisers angestoßen.[120.1] Im Ersten Weltkrieg erwies es sich als Problem, dass der Kaiser als die zentrale „Verkörperung von Staat und Nation“ angesehen wurde, denn in der öffentlichen Wahrnehmung wandelte er sich damit auch zum Symbol der deutschen Niederlage und der Versorgungsnot.[120.2] Der ihm nominell zustehenden Rolle des obersten Kriegsherrn zeigte sich der entscheidungsschwache Wilhelm II. nicht gewachsen. Aus Sicht der militärischen und politischen Führung galt er als „Feigling“ und „unfähiger Feldherr“. An seiner Stelle gewannen die „Sieger der Schlacht bei Tannenberg“, die Generäle Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff an Popularität.[121]

Um einer Revolution in Deutschland vorzubeugen, ratifizierte Wilhelm II. am 28. Oktober 1918 eine Verfassungsänderung. Die sogenannten Oktoberreformen beschnitten die Macht des Kaisers deutlich. Wilhelm II. hoffte jedoch insgeheim noch, die Reformen später per Staatsstreich wieder rückgängig machen zu können.[73.3] Die Oktoberreformen legten in Artikel 15 fest, dass der Reichskanzler „zu seiner Amtsführung das Vertrauen des Reichstages benötigt“. Im Kern hieß dies, dass der vom Kaiser ernannte Reichskanzler von dem Parlament gestürzt werden konnte. Eine gegen Mehrheitsverhältnisse gerichtete kaiserliche Politik war damit nicht länger möglich. Die konstitutionelle Stellung des Kaisers wandelte sich zu einer vollständig parlamentarischen.[122]

Politische Ereignisgeschichte

Ablehnung der Kaiserwürde in der Revolution von 1848/1849

Zeitgenössischen Karikatur zur Ablehnung der Kaiserwürde 1849 (symbolisiert durch die Reichskrone): Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. macht seine Entscheidung vom Abzählen seiner Uniformknöpfe abhängig: „Soll ich? – Soll ich nich? – Soll ich?! Knöppe, ihr wollt! nu jerade nich!!“

In den Revolutionen 1848/1849 erfuhr der Kaisergedanke teilweise eine Umdeutung. Das Kaisertum sollte demnach die Macht des neuen geeinten deutschen Nationalstaates verkörpern und sicherstellen.[123] Im Unterschied zur Reichsgründung 1871 sah die 1849 verabschiedete Paulskirchenverfassung für das Reichsoberhaupt nicht den Titel eines deutschen Kaisers, sondern noch eines Kaisers der Deutschen vor. Die Bezeichnung bezog sich damit dezidiert demokratisch auf das deutsche Volk und unterstrich eine Volkssouveränität.[124] Der von der Frankfurter Nationalversammlung zum Kaiser gewählte preußische König Friedrich Wilhelm IV. lehnte die Würde mit dem Hinweis auf ihren revolutionären Ursprung ab. Gegenüber seinem diplomatischen Gesandten in London, Christian Carl von Bunsen, bekannte er schon vorab im Dezember 1848 brieflich: „Soll die tausendjährige Krone deutscher Nation, die 42 Jahre geruht hat, wieder einmal vergeben werden, so bin ich es und meinesgleichen, die sie vergeben werden“.[125] Der König meinte damit, dass traditionell nur die deutschen Fürsten berechtigt seien, den Kaiser zu wählen. Friedrich Wilhelm IV. hob in dem Sinne auch hervor, dass die Annahme der Kaiserwürde einer Zustimmung durch die Habsburger bedürfe, Letztere hätten zuletzt die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches getragen.[126] In Wien bei den Habsburgern befanden sich immer noch die Herrschaftsinsignien der alten Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Deren Krone, Zepter und Reichsapfel waren aus Sicht Friedrich Wilhelms IV. für eine mögliche kaiserliche Machtübertragung unverzichtbar. Ein deutsches Kaisertum sollte seiner Auffassung nach auch theokratisch, also göttlich legitimiert sein und durfte ihm nicht vom Volk übertragen werden. Außerdem hätte eine Annahme der Kaiserkrone einen Ausschluss Österreichs aus Deutschland im Sinne der kleindeutschen Lösung bewirkt. Dies lehnte der König als ahistorischen Traditionsbruch ab.[127] Nach Ansicht des Historikers Frank-Lothar Kroll präferierte der König in den nächsten Jahren „ein – nach spätmittelalterlichem Vorbild – erneuertes römisch-deutsches Kaisertum der Habsburger“, welches allerdings der preußischen Monarchie den Rang eines erblichen „Reichserzfeldherrn“ zugestehen sollte.[128]

Schaffung des Titels während des Deutsch-Französischen Krieges durch Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten (1870)

Etwa zwei Jahrzehnte nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV., während des Deutsch-Französischen Krieges 1870, bestanden bei der Errichtung eines deutschen Kaisertums andere politische Konstellationen. Seit 1867 existierte mit dem Norddeutschen Bund nördlich der Mainlinie ein Bundesstaat unter preußischer Führung. Nicht gewählte Parlamentsabgeordnete wie 1849, sondern fürstliche Regierungen handelten nun einen Beitritt der süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund aus.[129]

Norddeutscher Bund (1867–1870), mit Preußen (blau), rot umrandet. Grün umrandet Bayern mit der bayerischen Pfalz, gelb umrandet Württemberg, braun umrandet Baden und dunkelbraun umrandet Hessen-Darmstadt.

Die preußische Führung plante, König Wilhelm I. zum Oberhaupt eines deutschen Nationalstaates zu erheben. Dabei rechnete sie damit, dass die süddeutschen Fürsten eher bereit seien, einen deutschen Kaiser als einen preußischen König anzuerkennen. Erstens knüpfte der Kaisertitel an die Tradition des Heiligen Römischen Reiches an und zweitens konnte Wilhelm I. nur als Kaiser einen Rang über den Königen von Bayern, Württemberg und Sachsen einnehmen.[124] Der Kaisertitel versprach insbesondere Ressentiments abzufedern: Schließlich galt der Süden des ehemaligen Heiligen Römischen Reiches als traditionell kaisernah. Die Region wurde von den staufischen und später habsburgischen Kaisern dominiert. In Nordostdeutschland, insbesondere am preußischen Hof und im nationalliberalen Lager, wurde das künftige Kaisertum dagegen als ein neuartiges Konstrukt wahrgenommen, das keine Bezüge zur kaiserlichen Herrscherwürde des Heiligen Römischen Reiches betonen sollte.[130]

Die langandauernden Verhandlungen des Bundeskanzlers Otto von Bismarck mit den süddeutschen Regierungen hatten schließlich Erfolg, auch wenn er einige Zugeständnisse machen musste. In den Novemberverträgen verpflichteten sich die süddeutschen Staaten, einem Deutschen Bund (so die offizielle Bezeichnung) beizutreten. Im Gegenzug behielten sie ihre Selbstverwaltung im Post-, Telegraphen- und Bahnwesen. Der bayerische König blieb in Friedenszeiten Oberbefehlshaber der Armee seines Landes.[131] Für eine baldige Erhebung Wilhelms zum deutschen Kaiser gab es auch einen innenpolitischen Grund: Die preußische Regierung war an einer Etatbewilligung durch den Reichstag des Norddeutschen Bundes interessiert. Wilhelms Rangaufwertung versprach die notwendige Unterstützung im Parlament sicherzustellen.[132]

Im November 1870 gelang es Bismarck auch, dem bayerischen König, Ludwig II., das Zugeständnis abzuringen, Wilhelm I. brieflich um die Annahme einer Kaiserwürde zu bitten. Dieser sogenannte Kaiserbrief war von Bismarck vorformuliert und empfahl „die Wiederherstellung eines deutschen Reiches und der deutschen Kaiserwürde“. Die schon in der Verfassung des Norddeutschen Bundes angelegten präsidialen Rechte sollten nun mit einem Kaisertitel zusammengeführt werden.[133]

Symbolische Annahme der Kaiserwürde in Versailles und Anspruch auf die Reichskleinodien (1871)

König Wilhelm I. gedachte zwar, als Reichsmonarch an die Spitze des deutschen Nationalstaates zu treten, haderte aber mit einem möglichen Kaisertitel.[134] Dieser Würde wollte er erst zustimmen, wenn sie ihm von allen deutschen Fürsten angetragen würde. So empörte sich der Monarch zunächst über den Kaiserbrief. Erst nachdem er in einem Telegramm erfahren hatte, dass die deutschen Fürsten insgesamt eine solche Rangerhöhung befürworteten, konnte mit den Vorbereitungen für eine Kaiserproklamation begonnen werden.[135] Wilhelms Widerstreben hatte auch damit zu tun, dass er in der Kaiserwürde eine Nähe zu den wenig traditionellen Kaiserreichen vermutete. Das zweite napoleonische und österreichische Kaiserreich waren erst 1852 beziehungsweise 1804 entstanden. Der preußische Thronfolger Friedrich Wilhelm versuchte dem König daraufhin einzureden, eine „über tausend Jahre alte, seit dem Jahr 1806 durch die Abdankung des Kaisers Franz nur ruhende Kaiser- und Königskrone von Deutschland“ anzunehmen.[136]

Dritte Fassung des Gemäldes Die Proklamierung des deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871) von Anton von Werner, 1885

Zunächst gab es Überlegungen, die symbolische Annahme einer deutschen Kaiserwürde mit einer Krönung zu begehen, ähnlich wie die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Städte wie Berlin, Frankfurt und Aachen warben darum, die feierliche Zeremonie auszutragen. Das Vorhaben wurde kontrovers diskutiert. So meinte der sozialdemokratische Politiker Wilhelm Liebknecht polemisch, der Gendarmenmarkt in Berlin sei die geeignete Kulisse einer Krönung, „denn dieses Kaisertum kann in der Tat nur durch Gendarmen aufrecht erhalten werden“. Er spielte damit auf die kriegerische Einigung durch Blut und Eisen an. Statt einer sakralen Herrscherweihe fand am 18. Januar 1871 eine Proklamation, also eine Ausrufung zum Kaiser durch Fürsten, Militärs und Vertreter der Freien Städte statt. Die Zeremonie wurde noch während des deutsch-französischen Krieges im Spiegelsaal von Schloss Versailles bei Paris vollzogen.[137]

Umstritten ist, welche Rolle die Verantwortlichen der Wahl dieses Ortes beimaßen. Laut dem Kunsthistoriker Neil MacGregor symbolisierte der Spiegelsaal die bisherige europäische Vorherrschaft Frankreichs, welche im 17. Jahrhundert auch auf Kosten des römisch-deutschen Kaisertums errungen worden sei. Den Spiegelsaal zierten unter anderem Gemälde, welche die Eroberung des Elsass unter der Führung des Sonnenkönigs in den 1680er Jahren darstellen. Die Gebietsabtretung wurde in den deutschnationalen Kreisen des 19. Jahrhunderts als historisches Unrecht empfunden und durch die Bildung des späteren Reichslandes Elsaß-Lothringen wieder rückgängig gemacht. Die Zeremonie in Versailles sollte demnach die vermeintlich alte von Frankreich zerstörte Dominanz des kaiserlichen Deutschlands wiederherstellen und vor allem ein Racheakt für den durch Napoleon verschuldeten Untergang des Heiligen Römischen Reiches sein. Wilhelm I. selbst erklärte in diesem Sinne offiziell, die „seit mehr denn sechzig Jahren ruhende deutsche Kaiserwürde zu erneuern und zu übernehmen“.[138] Der Historiker Eberhard Kolb widerspricht dieser Lesart. Das Kaisertum wurde seiner Einschätzung nach lediglich in Versailles proklamiert, da Paris noch belagert wurde und der Spiegelsaal der einzige Raum vor Ort gewesen sei, der während der Zeremonie eine genügend große Anzahl an Teilnehmenden aufnehmen konnte.[139]

Postkartenmotiv im Krönungsornat mit der Titulatur „Wilhelm I. Kaiser von Deutschland“ (1871)

Wilhelm I. erkannte den Umstand, dass er qua Verfassung rechtlich schon seit dem 1. Januar 1871 deutscher Kaiser war, nicht an. Den Tag der Kaiserproklamation setzte er bewusst auf den 18. Januar 1871 fest. Der Termin genau 170 Jahre nach der Königskrönung Friedrichs I. sollte die Reichsgründung als weitere Aufwertung der preußischen Hohenzollerndynastie erscheinen lassen. Eine Delegation des Reichstages, die Wilhelm am 16. Dezember 1870 um Annahme des Kaisertitels bat, ließ er zwei Tage warten. Auf diese Weise wollte er den Eindruck einer demokratischen Begründung seiner Kaiserherrschaft vermeiden.[140]

Wilhelms Rangerhöhung zum deutschen Kaiser ging ein Streit zwischen ihm und Bismarck voraus. Wilhelm verlangte zum Kaiser von Deutschland proklamiert zu werden. Der Titel sollte seinen künftigen Herrschaftsanspruch auch in den nicht-preußischen Bundesstaaten bekräftigen. Bismarck fürchtete, dass ein solches Signal die deutsche Einheit noch gefährden würde. Die bayerische Kammer der Abgeordneten hatte einem Beitritt zu dem deutschen Nationalstaat noch nicht zugestimmt. Darüber hinaus wollte Bismarck keine Widerstände durch die Könige von Württemberg und Bayern provozieren. Nur mit der Einwilligung in zahlreiche Sonderrechte war es ihm überhaupt gelungen, die starken süddeutschen Vorbehalte gegen ein von Preußen geführtes Deutschland abzuschwächen. Bismarck plädierte daher für den Titel Deutscher Kaiser.[141] Wilhelm wollte davon jedoch zunächst nichts wissen. Noch am 17. Januar 1871, einen Tag vor der Kaiserausrufung, brach er die Vorplanung des symbolischen Aktes im Schloss Versailles bei Paris ab. Er erschien allerdings dennoch zur Proklamation am Folgetag. Der Großherzog von Baden rief ihn als Kaiser Wilhelm aus und umging so die ungelöste Frage, ob Wilhelm als deutscher Kaiser oder Kaiser von Deutschland dem Reich vorstand.[142]

Ausstellung der Nachbildungen einiger kaiserlicher Reichsinsignien im Aachener Rathaus, darunter die Replika der Reichskrone, von dem Goldschmied Paul Beumers geschaffen

Wilhelm selbst stufte die Angelegenheit als bloße „Titelaffaire“ ein.[143] Gleichwohl schätzte er seinen kaiserlichen Titel wenig. So teilte er seiner Frau Augusta in einem Brief mit, dass es ihm Qualen bereite, „den preußischen Titel verdrängt zu sehen“.[144] Der Historiker Christoph Nonn vermutet hinter solchen Äußerungen berechtigte Befürchtungen des Kaisers. Der sich vor allem mit Preußen identifizierende Wilhelm habe vorausgesehen, dass sein Königreich langfristig in Deutschland aufgehen würde.[145] Wilhelm wollte so zunächst auch den preußischen Königstitel dem deutschen Kaisertitel vorangestellt sehen, verstand aber, dass dadurch Süddeutschland verärgert worden wäre. Zudem sprach gegen einen Titel „Kaiser von Deutschland“, dass der verfassungsmäßige Name des nationalen Gesamtstaates „Deutsches Reich“ und nicht „Deutschland“ war.[146] Eine eigene deutsche Kaiserkrone wurde nie angefertigt.[147] Der spätere Kaiser Friedrich III. ließ zwar in Wien anfragen, ob die Reichskleinodien den Hohenzollern überlassen werden könnten. Die Österreicher lehnten das Ansinnen jedoch ab.[148] Obwohl sich Österreich-Ungarn und das Deutsche Kaiserreich außenpolitisch in den nächsten Jahrzehnten weiter annäherten, blieb besonders die Reichskrone ein Zankapfel zwischen den Habsburgern und Hohenzollern. Beide Kaiserdynastien sahen ihr Herrscherhaus als einzig legitime Erben des römisch-deutschen Reiches an. Auch für eine vorgesehene Ausstellung zu den mittelalterlichen Krönungen in Aachen wollte Wien die Kaiserkrone daher nicht zur Verfügung stellen. So ließ Kaiser Wilhelm II. während des Ersten Weltkrieges eine originalgetreue Kopie der Krone in Auftrag geben.[149]

Hofstaat, Reichstageröffnungen, Kaisergeburtstage und Kaiserhymne (1871–1918)

Berliner Schloss, Hauptresidenz des Deutschen Kaisers bis 1918

Uneinigkeit besteht in der Forschung über die kaiserlich-imperiale Umformung des Hofstaates. Laut dem Historiker Wolfgang Neugebauer sei der Hof unter Wilhelm I. noch eine königlich-preußische Institution geblieben. Das traditionelle Zeremoniell sei bis 1888 weitgehend beibehalten und die Hofhaltung ausschließlich aus preußischen Mitteln finanziert worden.[150] Demgegenüber betont Martin Kohlrausch, dass „die vermeintliche wilhelminische Änderungswut […] zu großen Teilen auf einer optischen Täuschung“ beruhe. Abgesehen von einer intensivierten Reiserepräsentation und der Etablierung weiterer Höfe jenseits von Berlin und Potsdam habe Wilhelm II. wenig Veränderungen des Hofes herbeigeführt. Unter Wilhelm I. seien bereits „eine ganze Reihe von Maßnahmen“ in Reaktion auf die Reichsgründung initiiert worden.[151] Vor allem wurde der Zugang zum Hof noch strikter reglementiert. Eine 1878 eingeführte Hofrangliste sah 62 Rangstufen vor. Dies war nur noch mit dem russischen Hofprotokoll vergleichbar. Unter Wilhelm II. konnten nicht-adlige Industrielle und Bankiers zwar mit dem Kaiser in einen direkten persönlichen Kontakt treten, blieben von der Hofgesellschaft aber weiterhin ausgeschlossen.[152] Das Berliner Schloss blieb der offizielle Zentralort des Hofes. Im dortigen Weißen Saal eröffneten die Kaiser den Reichstag und veranstalteten größere Bälle.[153] Neben der formalen Hauptresidenz gab es noch mehrere weitere Residenzen. Wilhelm I. beispielsweise bevorzugte zwischen Herbst und Frühjahr das Alte Palais in Berlin und verbrachte Frühjahr und Sommer meist in Schloss Babelsberg bei Potsdam. Es folgten Kurbesuche in Bad Ems, Bad Gastein und Baden-Baden.[154] Wilhelm II. residierte im Berliner Schloss, schuf sich und seiner Familie aber auch zahlreiche „Ersatzhöfe“ zur Erholung und zum privaten Rückzug, etwa im Neuen Palais bei Potsdam, in Bad Homburg und Wilhelmshöhe bei Kassel.[155]

Eröffnung des Reichstages 1888 im Weißen Saal des Berliner Schlosses, Gemälde Anton von Werners

Für die Reichstagseröffnungen lud der Kaiser die gewählten Parlamentsvertreter ins Berliner Schloss ein. Der Akt symbolisierte dadurch den Vorrang der Krone vor den Volksvertretern. Auch das Zeremoniell wurde von dem stets in Uniform erscheinenden preußischen Hof dominiert. Dieses öffentliche Auftreten erregte zeitgenössisch teils große Kritik, sodass die Abgeordneten der SPD und Linksliberale sowie während des Kulturkampfes auch Vertreter der Zentrumspartei unter Protest fernblieben.[156] Anders war es in Großbritannien: Dort begab und begibt sich der König ins Oberhaus zu den Abgeordneten.[157] Er tritt als „King in Parliament“ auf. Den deutschen Kaisern war dies nicht möglich, da sie – wie der Rechtswissenschaftler Christoph Schönberger meint – „die verfassungsmäßige Beschränkung ihrer Macht“ nur „widerwillig akzeptierten“.[158] Ein Problem blieb, dass während der Reichstagseröffnungen nur die preußischen Herrschaftsinsignien präsentiert werden konnten und so keine gesamtdeutsche Repräsentation gelang. Wilhelm I. ließ daher 1871 den mittelalterlichen Thron aus der Goslarer Kaiserpfalz aufstellen. Wilhelm II. ordnete später für die Reichstagseröffnungen eigens die Verwendung eines Thronbaldachins an, der mit Symbolen der Reichskrone verziert war.[159] Eine wichtige symbolische Rolle spielten im öffentlichen Leben die Kaisergeburtstage. Begangen wurden sie unter Wilhelm I. am 22. März und unter Wilhelm II. am 27. Januar. Laut Monika Wienfort entwickelten sie eine wachsende Integrationskraft, da sie zunehmend Volksfestcharakter angenommen hätten. Andere Autoren bezweifeln dies unter Hinweis auf die allgemeine Zurückhaltung der Katholiken, die mangelnde Integration der Arbeiter und die Verweigerung oder das Hinauszögern öffentlicher Unterstützung der Feierlichkeiten in Regionen wie Bayern und Hamburg.[160]

Da im Deutschen Kaiserreich keine offizielle Nationalhymne eingeführt wurde, wandelte sich die alte preußische Königshymne „Heil dir im Siegerkranz“ zur Kaiserhymne. Das Lied übernahm laut dem Historiker Karl Erich Born neben dem Lied Die Wacht am Rhein faktisch den Status einer Nationalhymne. Es ließ sich dafür leicht verwenden, da es in dem Text thematisch nicht explizit um Preußen ging. Die Kaiserhymne stellte damit europaweit keine Ausnahme dar. In den meisten monarchisch regierten Ländern Europas – etwa wie in Großbritannien, Russland und Österreich-Ungarn – besang die Nationalhymne nicht die Nation selbst, sondern ihren Monarchen.[161] Laut Sellin wurde das Lied „Heil dir im Siegerkranz“ insbesondere „bei Reichsgründungsfeiern, bei Nationalfesten oder bei dynastischen Jubiläen des Hauses Hohenzollern“ gespielt. Es hatte dabei als dynastisches Lied das Defizit weniger emotional aufgeladen zu sein als beispielsweise die französische Nationalhymne, in welcher die aus der Französischen Revolution herrührende „Begeisterung für die neugewonnene Freiheit und die Entschlossenheit, sie gegen jeden Angriff zu verteidigen […] nachklingt.“ Entsprechend konnte sich die Kaiserhymne nicht als dominantes Lied der deutschen Nation etablieren und wurde häufiger von der Wacht am Rhein verdrängt. Letzteres Lied appellierte, so Sellin, an „die Entschlossenheit, sich gegen das französische Expansionsstreben zu verteidigen“.[162] Der Historiker Heinrich August Winkler stuft die Kaiserhymne mehr als eine „Monarchenhymne“ als eine echte Nationalhymne ein. Er betont in dem Zusammenhang, dass das Lied „nach der derselben Melodie gesungen wurde wie God Save the King“, also die britische Nationalhymne. Auch der 18. Januar als Tag der Kaiserausrufung 1871 blieb im Kaiserreich ein eher monarchischer Erinnerungstag und erlangte nie den Status eines Nationalfeiertages wie in Frankreich der 17. Juli, welcher an den Sturm auf die Bastille 1789 erinnerte. Auch der Kaisergeburtstag wurde in der Bevölkerung stärker mit der Person des jeweiligen Kaisers als mit der deutschen Nation verbunden, so Winkler. Gleichwohl blieb der deutsche Kaiser aufgrund der wenigen anderen vorhandenen nationalstaatlichen Symbole bedeutend für die nationale Identitätsbildung im Deutschen Kaiserreich.[163]

Regierungspraxis der drei Amtsträger

Die reale Macht des deutschen Kaisers hing allerdings auch von dem politischen Selbstverständnis und Geschick der Träger ab. In der Geschichte des Kaiserreiches gab es insgesamt drei deutsche Kaiser:

Weitere Informationen Bild, Nr. ...
Liste der deutschen Kaiser
BildNr.Name (Lebensdaten)DynastieBeginn der AmtszeitEnde der AmtszeitHerrschaftsdauer Grund des Regierungsendes
01Wilhelm I. (1797–1888)Haus Hohenzollern1 verfassungsrechtlich seit dem 1.1.1871; Titelannahme per Proklamation am 18.1.187109.03.188817 Jahre, 2 Monate und 9 Tage Ableben im Dreikaiserjahr
02Friedrich III. (1831–1888)Haus Hohenzollern09.03.188815.06.18883 Monate und 7 Tage Ableben im Dreikaiserjahr
03Wilhelm II. (1859–1941)Haus Hohenzollern15.06.1888Faktische Absetzung am 9.11.1918; formelle Abdankung am 28.11.191830 Regierungsjahre, 4 Monate und 24 Tage Novemberrevolution
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Wilhelm I. (1871–1888)

Wilhelm I. war bereits seit 1858 Regent für seinen erkrankten Bruder und seit 1861 preußischer König. Seit dem 1. Juli 1867 war er Inhaber des Bundespräsidiums, seit dem 1. Januar 1871 zugleich Kaiser. Wilhelm I. blieb laut Christopher Clark „im Grunde bis zu seinem Tod […] preußischer König“. Erst Wilhelm II., sein Enkel, habe sich als nationaler Monarch inszeniert.[164] Dieser Bewertung widerspricht Frederik Frank Sterkenburgh. Er argumentiert, dass der damalige deutsche Nationalismus sich stark auf dynastisch-föderale Traditionen stützte. Da sich in Wilhelms Verständnis die deutsche Nation aus der Summe ihrer Gliedstaaten und einzelnen fürstlichen Repräsentanten zusammengesetzt habe, sei es für ihn kein Widerspruch gewesen, sowohl als Verkörperung Preußens als auch Deutschlands aufzutreten.[165] Daher hält Sterkenburgh die Interpretation von Wilhelm als „Erzpreuße“, den das nationale Modell überfordert habe, für eine nachträgliche Fehldeutung aus den 1890er Jahren.[166] Nach Einschätzung von Jan Markert war sich Wilhelm „des politischen Gewichts seiner neuen gesamtdeutschen Stellung bewusst“. Obwohl er qua Reichsverfassung unter den deutschen Bundesfürsten formal nur als Erster unter Gleichen vorgesehen war, sei er faktisch in die „Rolle eines Reichsmonarchen“ geschlüpft.[167] Nach Thomas Nipperdey beschränkte sich Wilhelms „eigentliche historische Tat“ im Wesentlichen auf „die Entscheidung für den Heeres- und Verfassungskonflikt in Preußen und [… auf] die Berufung Bismarcks“. Unter Bismarcks Führung habe der Monarch nur noch „eine andere, nicht mehr initiative Rolle der konstitutionellen Macht im Hintergrund [… und] der Repräsentation“ gespielt.[168] Diese Bewertung wird von den Historikern Jan Markert und Frederik Frank Sterkenburgh bestritten. Markert meint, dass das frühe Kaiserreich nicht „als Bismarckreich charakterisiert werden“ könne. Wilhelm habe „auch in den 1870er und 1880er Jahren seine entscheidungspolitisch zentrale Stellung behaupte[t]“.[169] Der erste deutsche Kaiser starb am 9. März 1888 mit 90 Jahren.

Friedrich III. (1888)

Sein Sohn Friedrich III. wurde mit dem Tod seines Vaters neuer preußischer König und deutscher Kaiser. Der 57-Jährige war jedoch todkrank: Seit seiner Jugend ein starker Raucher, war im Vorjahr bei ihm Kehlkopfkrebs diagnostiziert worden. Noch kurz vor seinem Herrschaftsantritt wurde ein Luftröhrenschnitt vorgenommen. Die Operation bannte die akute Gefahr des Erstickens, nahm dem Monarchen aber seine Stimme. Friedrich III. erhielt daher im Volksmund den Beinamen „stiller Kaiser“. Es war abzusehen, dass seine Herrschaft nur ein kurzes Intermezzo sein würde. Nichtsdestoweniger plante er mehrere Reformen: Er wollte die föderalen Beschränkungen der Regierung und des Reichstages überwinden und weigerte sich zunächst auch, die Sozialistengesetze zu verlängern. Letzteres veranlasste Reichskanzler Bismarck dazu, mit Rücktritt zu drohen, woraufhin sich der Kaiser fügte.[170] Friedrich III. beanspruchte zwar Vetorechte für sein Amt. Nach Einschätzung des Historikers Oliver Haardt war er jedoch in einer ähnlich schwachen Position wie ein Präsident, „der am Ende seiner Amtszeit steht und nicht zur Wiederwahl antreten darf oder will.“[171] Friedrich III. starb nach nur 99 Tagen im Amt, sodass das Jahr 1888 als Dreikaiserjahr in die deutsche Geschichte einging. Mit dem frühen Tod des Kaisers verband sich im historiographischen Rückblick „die These von der verpassten liberalen Ausgestaltung des Kaiserreiches“. Dieser Lesart nach war es fatal, dass Friedrichs Sohn, der nunmehrige Wilhelm II., früh den Thron bestieg und auf diese Weise eine Parlamentarisierung des Deutschen Reiches verhindert worden sei. Mittlerweile gilt diese Sichtweise jedoch als widerlegt. Der Historiker Frank Lorenz Müller zeigte, dass Friedrich III. und Wilhelm II. politisch und persönlich nahe beieinander lagen.[172]

Wilhelm II. (1888–1918)

Nach der Entlassung Bismarcks strebte Wilhelm II. in den 1890er Jahren ein „persönliches Regiment“ an. Er machte intensiv von seinem Recht Gebrauch, das staatliche und militärische Führungspersonal zu ernennen. Außerdem förderte er die Ausbildung des Sozialstaates, aber auch der Repression gegen die Sozialdemokratie. Der Flottenbau und eine imperialistischeWeltpolitik“ wurden forciert, innenpolitische Reformen blockiert. Seit der Jahrhundertwende gingen die kaiserlichen Initiativen in der Innenpolitik zurück. Die Daily-Telegraph-Affäre 1908 schwächte die außenpolitische Autorität des Kaisers. Eine leitende Rolle spielten nun verstärkt die Reichskanzler Bernhard von Bülow und Theobald von Bethmann Hollweg. Im Ersten Weltkrieg übte faktisch die Oberste Heeresleitung die Regierungsgewalt aus.[173] Kennzeichnend für die Politik Wilhelms II. waren, wie Haardt zusammenfasst, seine „unvorhersehbaren Eingriffe in die Regierungspolitik, seine martialischen Reden, seine offene Verachtung des Parlamentarismus im Allgemeinen und der Sozialdemokratie im Speziellen, sein hypernationalistisches, oft aggressives und ungeschicktes Verhalten anderen Großmächten gegenüber und seine unverhohlene Bevorzugung alles Militärischen vor der Zivilgewalt“.[174] Christopher Clark bilanziert, dass die historische Rolle Wilhelms II. „weniger in der Durchsetzung eines autokratischen Willens“ bestand, sondern „in dem chronischen Versagen der Führung“. Der Kaiser sei derart sprunghaft gewesen, dass er kein „eigenes konzises politisches Programm“ verfolgte.[175] Auch Hans-Ulrich Wehler kommt zu dem Ergebnis, dass Wilhelm II. Deutschland in eine „permanente Staatskrise führte“, da er außerstande gewesen sei, die „Polykratie rivalisierender Machtzentren“ zu überwinden.[176] Monika Wienfort zufolge fehlte es Wilhelm schon an Ausdauer, sich in Regierungsakten einzuarbeiten. Die wachsende „Bedeutung eines immer umfangreicher werdenden Staatsapparats und die Komplexität der Regierungsarbeit“ habe die Mitwirkung des Kaisers reduziert. Sie bescheinigt dem Kaiser jedoch, zumindest auf Personalentscheidungen bei hohen Staatsämtern und in der Kirchenpolitik habe er Einfluss gehabt. Auch sei er befähigt gewesen, „die Atmosphäre bei bilateralen Treffen maßgeblich [zu] prägen“.[120.3] Für den in den Ersten Weltkrieg mündenden außenpolitischen Kurs sei aber weniger er als vielmehr Reichskanzler und Reichstag verantwortlich gewesen, die allzu sehr der Stimmung der Öffentlichkeit und der militärischen Führung gefolgt seien.[120.4] John C. G. Röhl attestiert Wilhelm II. dagegen, ein „monarchisches Regime [geschaffen zu haben], in dem der Kaiser und sein Hof und nicht mehr der Reichskanzler und seine Leute die politische Macht […] innehatten“. Das von Wilhelm installierte Beraterumfeld trage folglich die Schuld daran, dass das Deutsche Reich „über die Weltmachtpolitik und den Schlachtflottenbau in [… eine] innenpolitische Krise und außenpolitische Isolation“ geriet. Der Kurs des Kaisers habe damit wesentlich zur Katastrophe des Ersten Weltkrieges beigetragen.[177]

Wilhelm am belgisch-niederländischen Grenzübergang Eysden, 10. November 1918

Die Niederlage des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg und die Novemberrevolution bewirkte die Entmachtung Wilhelms II. Am 10. November 1918 gegen sieben Uhr morgens überschritt er die Grenze zu den Niederlanden, wo er sein Exil fand. Anhänger wie Gegner der Monarchie verurteilten Wilhelms Abreise als Fahnenflucht.[178] In den Niederlanden unterschrieb er schließlich am 28. November 1918 die Erklärung seiner Abdankung, wobei er die Beamten und Soldaten vom Treueid entband. Kronprinz Wilhelm folgte am 1. Dezember mit einer eigenen Erklärung, damit war die Monarchie beendet.[179]

Nach Eckart Conze verkörperte der Ex-Kaiser in der britischen Wahrnehmung das „autokratische und aggressive Deutschland“ und stand zugleich sinnbildlich für die deutschen Kriegsverbrechen. Um eine diplomatische Verhandlungslösung mit dem Deutschen Reich nicht zu gefährden, hatte London jedoch noch vor dem Sommer 1918 vermieden, den Kaiser öffentlich als Kriegsverbrecher zu bezeichnen und seine Bestrafung zu fordern. Dies änderte sich erst angesichts des erwarteten zeitnahen Zusammenbruchs der deutschen Armeen und des Sieges über das Deutsche Reich. Bei dem Waffenstillstand von Compiègne im November 1918 klammerten die alliierten Verhandlungsführer letztmalig die Auslieferungsforderung aus. Nach Conze geschah dies aus Sorge, eine solche Forderung hätte in Deutschland nationale Empörungen hervorrufen und zu einer Wiederaufnahme der Kampfhandlungen führen können.[180] Der amtierende britische Premierminister David Lloyd George nutzte bei der Unterhauswahl im Dezember 1918 die Stimmung im Land gegen den früheren Kaiser. Er warb unter anderem mit der Parole „Hang the Kaiser!“ (zu deutsch „Hängt den Kaiser!“) erfolgreich für sich. Die Regierungen Großbritanniens, Frankreichs und Italiens verlangten in der Folge von den Niederlanden Wilhelm auszuliefern. Der Plan scheiterte daran, dass Königin Wilhelmina sowie die niederländische Regierung seine Auslieferung konsequent verweigerten. Auch der Friedensvertrag von Versailles 1919 sah in Artikel 227 vor, den abgedankten Kaiser vor ein internationales Gerichtstribunal zu stellen.[181] Wilhelm II. kehrte nie nach Deutschland zurück und starb 1941 in Haus Doorn.

Literatur

Siehe auch

Portal: Deutsches Kaiserreich/Gesellschaftsgruppen/Reichsmonarchie – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Deutsches Kaiserreich/Gesellschaftsgruppen/Reichsmonarchie
Commons: Deutscher Kaiser – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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