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Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft

Religionsphilosophische Schrift von Immanuel Kant (um 1793) From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft ist eine religionsphilosophische Schrift von Immanuel Kant, die zwischen 1793 und 1794 erschienen ist. Kant entwickelt darin eine philosophische Religionslehre, die eine auf Vernunft beruhende Religion entwirft, eine als „Vernunftreligion“ zu bezeichnende Variante der natürlichen Religion. Dass die Idee der Freiheit, die Idee der Unsterblichkeit der Seele und die Idee Gottes unbeweisbare, aber unvermeidbare Postulate der Vernunft sind, wie Kant in der Kritik der praktischen Vernunft behauptet, wird hier vorausgesetzt. Die im Christentum überlieferte Lehre dient ihm als Ausgangspunkt, um weitere Anknüpfungspunkte zwischen Moral und Religion aufzufinden: Die Erbsündenlehre thematisiert das Problem, dass im Menschen eine Anlage zum Guten einem Hang zum Bösen ausgesetzt ist; die Figur Christus dient als Sinnbild eines moralisch vollkommenen Menschen; und die Idee der Kirche wird als „ethisches Gemeinwesen“ verstanden. Die Religionsschrift gilt als eines der bekanntesten Werke Kants.

Weitere Informationen Abschnitt, Inhalt ...
Aufbau
AbschnittInhalt
Vorreden
  • Erste Vorrede (1. Auflage 1793)
  • Zweite Vorrede (2. Auflage 1794)
Erstes Stück Von der Einwohnung des bösen Prinzips neben dem guten
  • I. Von der ursprünglichen Anlage zum Guten in der menschlichen Natur
  • II. Von dem Hange zum Bösen in der menschlichen Natur
  • III. Der Mensch ist von Natur böse
  • IV. Vom Ursprung des Bösen in der menschlichen Natur
Zweites Stück Vom Kampf des guten Prinzips, mit dem bösen, um die Herrschaft über den Menschen
  • I. Teil: Von dem Rechtsanspruch des guten Prinzips auf die Herrschaft über den Menschen
  • II. Teil: Von dem Rechtsanspruch des bösen Prinzips auf die Herrschaft über den Menschen, und dem Kampf beider Prinzipien miteinander
Drittes Stück Der Sieg des guten Prinzips über das böse, und die Gründung eines Reichs Gottes auf Erden
  • I. Teil: Philosophische Vorstellung des Sieges des guten Prinzips unter Gründung eines Reiches Gottes auf Erden
  • II. Teil: Historische Vorstellung der allmählichen Gründung der Herrschaft des guten Prinzips auf Erden
Viertes Stück Vom Dienst und Afterdienst unter der Herrschaft des guten Prinzips, oder Von Religion und Pfaffentum

I. Teil: Vom Dienst Gottes in einer Religion überhaupt

  • 1. Abschnitt. Die christliche Religion als natürliche Religion
  • 2. Abschnitt. Die christliche Religion als gelehrte Religion

II. Teil: Vom Afterdienst Gottes in einer statutarischen Religion

  • § 1. Vom allgemeinen subjectiven Grunde des Religionswahnes
  • § 2. Das dem Religionswahne entgegengesetzte moralische Princip der Religion
  • § 3. Vom Pfaffenthum als einem Regiment im Afterdienst des guten Princips
  • § 4. Vom Leitfaden des Gewissens in Glaubenssachen
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Inhalt

Gut und Böse als Prinzipien

Im ersten Abschnitt von Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft (RGV) untersucht Kant die Frage, ob der Mensch von Natur aus gut oder böse sei. Das „Prinzip des Bösen“ versteht Kant dabei als letztlich unerklärliches Phänomen, das aber jedem Menschen eigen sei: Jeder Mensch trage von Natur aus den Hang zum Bösen, ein radikales Böse, in sich. Dieses Prinzip sei es, was den Menschen davon abhalte, moralisch zu handeln:

„Der Satz: der Mensch ist böse, kann […] nichts anders sagen wollen als: er ist sich des moralischen Gesetzes bewußt und hat doch die (gelegenheitliche) Abweichung von demselben in seine Maxime aufgenommen.“

– RGV. Erstes Stück. Abschnitt III.

Das Prinzip des Bösen dient Kant also als Erklärung dafür, weshalb der Mensch wider besseres Wissen oft unmoralisch handelt. Das gute Prinzip dagegen ist die Menschheit in ihrer moralischen Vollkommenheit. Kant illustriert dies im Bild vom „Sohn Gottes“. Im praktischen Glauben an ihn oder – was in Kants Sinne dasselbe ist – an die Idee der Menschheit kann der Mensch hoffen, Gott wohlgefällig zu werden. Der Begriff „Sohn Gottes“, welchen Kant das „Urbild der Gott wohlgefälligen Menschheit“ nennt,[1] wird durch Kant also als Sinnbild verwendet, das für die Idee einer sittlich vollkommenen Menschheit steht. Dementsprechend ist der „Sohn Gottes“ also kein empirisch erfahrbares, historisches Wesen (den Namen Jesus spricht Kant in der RGV bewusst nicht aus), sondern der sinnliche Ausdruck einer rationalen Idee:

„Allein in der Erscheinung des Gottmenschen ist nicht das, was von ihm in die Sinne fällt, oder durch Erfahrung erkannt werden kann, sondern das in unsrer Vernunft liegende Urbild, welches wir dem letztern unterlegen (weil, so viel sich an seinem Beispiel wahrnehmen läßt, er jenem gemäß befunden wird), eigentlich das Objekt des seligmachenden Glaubens, und ein solcher Glaube ist einerlei mit dem Prinzip eines Gott wohlgefälligen Lebenswandels.“

– RGV. Drittes Stück. Erste Abteilung. VI.

Die weiteren Abschnitte der Religionsschrift schildern einen idealen geschichtlichen Verlauf hin zur allmählichen Errichtung des Reiches Gottes bzw. der Herrschaft des Guten in der Welt. Diese – die Herrschaft des Guten, also ein vollständig moralischer Zustand der Welt – betrachtet Kant als das erstrebenswerte Ziel der Geschichte. Erreicht werde dies durch den „allmähliche[n] Übergang des Kirchenglaubens zur Alleinherrschaft des reinen Religionsglaubens“ (RGV, Dritter Abschnitt, VII), also durch eine allmähliche Ablösung eines auf Offenbarung gestützten Glaubens hin zu einem auf Vernunft gestützten Glauben.

Das ethische gemeine Wesen

Im dritten Stück (Der Sieg des guten Princips über das böse und die Gründung eines Reichs Gottes auf Erden) entwickelt Kant die Idee eines ethischen Gemeinwesens, die so in seinen moralphilosophischen Schriften (GMS, KpV und Metaphysik der Sitten) nicht zu finden ist.[2]

Das Ziel einer Herrschaft des guten Prinzips (der moralischen Vollkommenheit der Menschheit) ist nur gemeinschaftlich erreichbar, denn solange immer damit gerechnet werden muss, dass sich andere unmoralisch verhalten, verderben sich Menschen wechselseitig ihre moralische Anlage. Der Staat in der bürgerlichen Gesellschaft regelt das Zusammenleben der Menschen durch positives Recht, das aber als solches kein moralisches Verhalten anordnen und sicherstellen kann. Dies begründet laut Kant die Notwendigkeit eines ethischen Gemeinwesens, also eines Zusammenschlusses von Menschen, die sich gegenseitig zusichern, stets moralisch zu handeln. (RGV AA 06:94) Ein solches Gemeinwesen kann auch innerhalb eines politischen Gemeinwesens bestehen. Dieses Gemeinwesen ist ein vertragsloser, zwangsfreier und freiwilliger Zusammenschluss von Freunden der Tugend. Kant spricht von einer „Philosophischen Vorstellung des Sieges des guten Prinzips unter Gründung eines Reichs Gottes auf Erden“ (RGV AA 06:95).

„Weil die Tugendpflichten das ganze menschliche Geschlecht angehen, so ist der Begriff eines ethischen Gemeinwesens immer auf das Ideal eines Ganzen aller Menschen bezogen, und darin unterscheidet es sich von dem eines politischen. Daher kann eine Menge in jener Absicht vereinigter Menschen noch nicht das ethische gemeine Wesen selbst, sondern nur eine besondere Gesellschaft heißen, die zur Einhelligkeit mit allen Menschen (ja aller endlichen vernünftigen Wesen) hinstrebt, um ein absolutes ethisches Ganze zu errichten“ (RGV AA 06:96)

Im ethischen Gemeinwesen kann für Kant der teleologische Zweck der Menschheit erfüllt werden: „Jede Gattung vernünftiger Wesen ist nämlich objektiv, in der Idee der Vernunft, zu einem gemeinschaftlichen Zwecke, nämlich der Beförderung des höchsten, als eines gemeinschaftlichen Guts, bestimmt.“ (RGV AA 06:97) Erst in einer Gesellschaft von Menschen, die sich gemeinschaftlich nach den Tugendpflichten ausrichten, kann das Streben nach dem höchsten Gut verwirklicht werden.[3] Die Realisierung des höchsten Guts kann nur mit Hilfe Gottes gedacht werden. Es ist nur Gott, der eine wirklich ernst gemeinte moralische Einstellung der Menschen erkennen kann, so dass das ethische Gemeinwesen nur in Form einer Kirche denkbar ist. Kant unterscheidet dabei, analog zur Zwei-Reiche-Lehre von Augustinus und Luther, zwischen „sichtbarer“ und „unsichtbarer“ Kirche: Die unsichtbare Kirche als „Idee der Vereinigung aller Rechtschaffenen“ entspricht für Kant dem Ideal des ethischen Gemeinwesens. Dieses ist jedoch aufgrund der Schwäche der menschlichen Natur nicht realisierbar. Diese Tatsache entmutigt Kant aber nicht. Er fordert:

„Deswegen ist aber doch dem Menschen nicht erlaubt, in Ansehung dieses Geschäftes unthätig zu sein, und die Vorsehung walten zu lassen, als ob ein jeder nur seiner moralischen Privatangelegenheit nachgehen, das Ganze der Angelegenheit des menschlichen Geschlechts aber (seiner moralischen Bestimmung nach) einer höheren Weisheit überlassen dürfte. Er muß vielmehr so verfahren, als ob alles auf ihn ankomme, und nur unter dieser Bedingung darf er hoffen, daß höhere Weisheit seiner wohlgemeinten Bemühung die Vollendung werde angedeihen lassen.“ (RGV AA 06:100)

Kant fragt: „Wie kann man aber erwarten, daß aus so krummem Holze etwas völlig Gerades gezimmert werde?“ (RGV AA 06:101) Die Realisierung ist Aufgabe der sichtbaren Kirche, also der bestehenden Religionsgemeinschaften, auch wenn diese immer von einem Offenbarungs- oder einem „statutarischen“ Glauben ausgehen müsse und durch verschiedene religiöse Praktiken und Kulte geprägt sei. Obwohl alle religiösen Vorschriften, die über die Forderungen der Moral hinausgehen, an sich überflüssig seien, seien sie doch notwendig, um das ethische Gemeinwesen überhaupt realisieren zu können; sie dienen als 'Vehikel' zu einer immer besseren Annäherung an das Vernunftideal. Es bleibt offen, ob die sichtbare Kirche noch in dieser Welt zugunsten der unsichtbaren ganz aufgelöst werden kann.[4] Kant hofft, durch die „Bearbeitung des guten Prinzips sich im menschlichen Geschlecht, als einem gemeinen Wesen nach Tugendgesetzen, eine Macht und ein Reich zu errichten, welches den Sieg über das Böse behauptet, und unter seiner Herrschaft der Welt einen ewigen Frieden zusichert“ (RGV 06:124).

Jürgen Habermas setzt sich mit Kants Idee, die Moralität mit Hilfe der „sichtbaren Kirche“ zu befördern, kritisch auseinander und stellt die Frage, „wie man sich das semantische Erbe der religiösen Überlieferungen (darunter besonders die Vorstellungen von einem „Reich Gottes auf Erden“ und „einem ethischen Gemeinwesen“) aneignen kann, ohne die Grenze zwischen Glauben und Wissen zu verwischen, bzw. wie man sich heute die religiösen Gehalte gegen das, was die Vernunft ebenso von außen (d. h. die fundamentalistische Gegenmoderne) wie aus dem Inneren der Moderne (u. zw. die Erschütterung des Normalbewußtseins) bedroht, vernünftig zu eigen machen kann.“[5] Habermas schließt seine Kritik mit der Feststellung: „Die Perspektiven, die entweder in Gott oder im Menschen zentriert sind, lassen sich nicht ineinander überführen. Sobald diese Grenze zwischen Glauben und Wissen porös wird und religiöse Motive unter falschem Namen in die Philosophie eindringen, verliert die Vernunft ihren Halt und gerät ins Schwärmen. Kants religionsphilosophische Einschränkung der Vernunft auf ihren praktischen Gebrauch betrifft heute weniger die religiöse Schwärmerei als vielmehr eine schwärmerische Philosophie, die sich verheißungsvolle Konnotationen eines erlösungsreligiösen Wortschatzes nur ausleiht und zunutze macht, um sich von der Strenge diskursiven Denkens zu dispensieren. Auch das können wir von Kant lernen: wir können seine Religionsphilosophie im ganzen als Warnung vor religiöser Philosophie verstehen.“[6]

Es ist fraglich, ob Habermas Kants Idee eines ethischen Gemeinwesens, vermittelt und gefördert durch eine „sichtbare Kirche“, überhaupt trifft. Jedenfalls spricht Kant nicht von einer bestimmten Religion, die zu befördern wäre. Er benennt als mögliche Träger der Verbreitung der Moralität alle abrahamitischen Religionen und diverse Konfessionen (RGV AA 06:109) und betont „das Theoretische des Kirchenglaubens kann uns moralisch nicht interessiren, wenn es nicht zur Erfüllung aller Menschenpflichten als göttlicher Gebote (was das Wesentliche aller Religion ausmacht) hinwirkt. Diese Auslegung mag uns selbst in Ansehung des Texts (der Offenbarung) oft gezwungen scheinen, oft es auch wirklich sein, und doch muß sie, wenn es nur möglich ist, daß dieser sie annimmt, einer solchen buchstäblichen vorgezogen werden, die entweder schlechterdings nichts für die Moralität in sich enthält, oder dieser ihren Triebfedern wohl gar entgegen wirkt.“ (RGV AA 06:110) Mit Menschenpflichten sind die moralischen Pflichten gemeint. Kant schlägt in seinem Gedankenmodell vor, die von der praktischen Vernunft hergeleitete Moralität durch einsichtige Menschen in dafür geeignete Religionsgemeinschaften hineinzutragen, nicht aber diese durch Glaubenssätze verwässern zu lassen. „Das spätere Judenthum und selbst das Christenthum besteht aus solchen zum Theil sehr gezwungenen Deutungen, aber beides zu ungezweifelt guten und für alle Menschen nothwendigen Zwecken. Die Muhammedaner wissen (wie Reland zeigt) der Beschreibung ihres aller Sinnlichkeit geweihten Paradieses sehr gut einen geistigen Sinn unterzulegen, und eben das thun die Indier mit der Auslegung ihres Vedas, wenigstens für den aufgeklärteren Theil ihres Volks.“ (RGV AA 06:111) Kant stimmt Habermas ohne Einschränkung zu: „das Historische aber, was dazu nichts beiträgt, ist etwas an sich ganz Gleichgültiges, mit dem man es halten kann, wie man will. - (Der Geschichtsglaube ist "todt an ihm selber" [siehe Nietzsches „Gott ist todt“], d. i. für sich, als Bekenntniß betrachtet, enthält er nichts, führt auch auf nichts, was einen moralischen Wert für uns hätte).“ (RGV AA 06:111) Kant macht sich also sicherlich keine konkreten religiösen Inhalte zu eigen. Kant bezweifelt auch wie Habermas, dass sein Gedankenspiel eine Chance auf Verwirklichung hat: „Die kirchliche Glaubenseinheit mit der Freiheit in Glaubenssachen zu vereinigen, ist ein Problem, zu dessen Auflösung die Idee der objectiven Einheit der Vernunftreligion durch das moralische Interesse, welches wir an ihr nehmen, continuirlich antreibt, welches aber in einer sichtbaren Kirche zu Stande zu bringen, wenn wir hierüber die menschliche Natur befragen, wenig Hoffnung vorhanden ist. Es ist eine Idee der Vernunft, deren Darstellung in einer ihr angemessenen Anschauung uns unmöglich ist, die aber doch als praktisches regulatives Princip objective Realität hat, um auf diesen Zweck der Einheit der reinen Vernunftreligion hinzuwirken.“ (RGV AA 06:123)

Verhältnis von Religion und Moral

Wie Kant bereits in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten gezeigt hatte, ist wirklich moralisches Handeln – in Kants Worten: ein Handeln aus Pflicht – nur möglich, wenn der Mensch sich selbst als frei verstehen kann. Zudem setzt ein Handeln aus Pflicht voraus, dass sich das Handeln des Menschen nicht nur in bloßer Übereinstimmung mit moralischen Regeln befindet – dies nennt Kant pflichtgemäßes Handeln –, sondern der Mensch sich frei für das moralische Gesetz (das Sittengesetz) entscheidet. Dieses Sittengesetz ist dem Menschen allein durch Vernunft zugänglich, letztlich durch Anwendung des kategorischen Imperativs. Daher kann laut Kant die Religion selbst nicht bestimmen, was moralisch geboten oder verboten ist. Die Moral muss insofern vollständig unabhängig von religiösen Vorgaben bleiben und wird allein durch die Vernunft bestimmt:

„Die Moral, so fern sie auf dem Begriffe des Menschen als eines freien, eben darum aber auch sich selbst durch seine Vernunft an unbedingte Gesetze bindenden Wesens gegründet ist, bedarf weder der Idee eines andern Wesens über ihm, um seine Pflicht zu erkennen, noch einer andern Triebfeder als des Gesetzes selbst, um sie zu beobachten. Wenigstens ist es seine eigene Schuld, wenn sich ein solches Bedürfniß an ihm vorfindet, dem aber alsdann auch durch nichts anders abgeholfen werden kann: weil, was nicht aus ihm selbst und seiner Freiheit entspringt, keinen Ersatz für den Mangel seiner Moralität abgiebt. – Sie bedarf also zum Behuf ihrer selbst (sowohl objectiv, was das Wollen, als subjectiv, was das Können betrifft) keinesweges der Religion, sondern Vermöge der reinen praktischen Vernunft ist sie sich selbst genug.“

– RGV. Erste Vorrede.

Kant wendet sich ausdrücklich gegen jede „statutarische“ Religion, also gegen jede Religion, deren Gebote durch bloße Autorität (z. B. durch Gott, durch die Bibel, durch einen absoluten Herrscher usw.) gelten. Wirklich moralisch können für Kant nur diejenigen moralischen Pflichten sein, die sich durch reine Vernunft erkennen lassen. Gegen eine dogmatisch verstandene Religion hatte Kant sich bereits in seiner berühmten Schrift Was ist Aufklärung? gewendet. In diesem Sinne fordert Kant eine „Vernunftreligion“, die jeden blinden Glauben – etwa den Glauben an Offenbarungsweisheiten, den Kant als „Afterdienst“ bezeichnet – überwindet und allein auf dem Fundament der Vernunft ruht. Über die „wahre Religion“, die Vernunftreligion, sagt Kant daher:

„Die wahre, alleinige Religion enthält nichts als Gesetze, d. i. solche praktische Principien, deren unbedingter Nothwendigkeit wir uns bewußt werden können, die wir also als durch reine Vernunft (nicht empirisch) offenbart anerkennen. Nur zum Behuf einer Kirche, deren es verschiedene gleich gute Formen geben kann, kann es Statuten, d. i. für göttlich gehaltene Verordnungen, geben, die für unsere reine moralische Beurtheilung willkürlich und zufällig sind. Diesen statutarischen Glauben nun (der allenfalls auf ein Volk eingeschränkt ist und nicht die allgemeine Weltreligion enthalten kann) für wesentlich zum Dienste Gottes überhaupt zu halten und ihn zur obersten Bedingung des göttlichen Wohlgefallens am Menschen zu machen, ist ein Religionswahn, dessen Befolgung ein Afterdienst, d. i. eine solche vermeintliche Verehrung Gottes ist, wodurch dem wahren, von ihm selbst geforderten Dienste gerade entgegen gehandelt wird.“

– RGV. Viertes Stück. Zweiter Theil: Vom Afterdienst Gottes in einer statutarischen Religion.

Für Kant ist also nur das „wahre Religion“, was durch jeden einzelnen Menschen selbst aus reiner Vernunft heraus nachvollzogen werden kann. Die Offenbarung würdigt Kant zwar in ihrer Bedeutung für den geistigen Fortschritt der Menschheit, betrachtet sie aber als eine zu überwindende Stufe der menschlichen Entwicklung. Der Mensch bedurfte des Offenbarungsglaubens nur so lange, wie er für den vernünftigen („reinen“) Glauben noch nicht mündig genug war.

Kritik an Offenbarungsglauben und religiösen Kulten

Im vierten Abschnitt von RGV wendet Kant sich scharf gegen jede Form von blindem, also nicht durch Vernunft begleiteten Glauben an geoffenbarte Weisheiten:

„Himmlische Einflüsse in sich wahrnehmen zu wollen, ist eine Art Wahnsinn, in welchem wohl gar auch Methode sein kann (weil sich jene vermeinte innere Offenbarungen doch immer an moralische, mithin an Vernunftideen anschließen müssen), der aber immer doch eine der Religion nachtheilige Selbsttäuschung bleibt.“

– RGV. IV. Stück. Zweiter Teil.

Kant lehnt alles an der Religion ab, was mit Offenbarung, Dogmen, Wunderglauben oder „himmlischen Einflüssen“ zu tun hat. Dazu zählt er auch Gebete, kirchliche Liturgien, Wallfahrten oder Beichten.[7] Dies fasst Kant in dem Grundsatz zusammen:

„alles, was, außer dem guten Lebenswandel, der Mensch noch tun zu können vermeint, um Gott wohlgefällig zu werden, ist bloßer Religionswahn und Afterdienst Gottes.“

– RGV. Viertes Stück. Zweiter Teil. §2.

Das Ziel der Vernunftreligion Kants ist damit nicht primär die Erlösung oder andere Formen der Belohnung für eine gute Lebensführung, sondern allein der moralische („gute“) Lebenswandel selbst.

Freiheit, Unsterblichkeit und Gott als Postulate der praktischen Vernunft

Freiheit, Unsterblichkeit der Seele und Gott sind nach Kant Ideen, die nicht bewiesen werden können. Die generelle Unmöglichkeit solcher Beweise hatte Kant bereits in der Kritik der reinen Vernunft gezeigt. Dennoch sei es notwendig, diese Ideen zumindest zu postulieren, d. h. als Hypothese anzunehmen, damit der Mensch sich überhaupt als Wesen begreifen könne, das moralisch handeln kann. Was genau unter diesen Ideen zu verstehen ist, behandelt Kant in anderen Werken und thematisiert es in der RGV nicht eigens. Die Möglichkeit der menschlichen Freiheit hatte Kant bereits in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten behandelt, die Unsterblichkeit der Seele sowie die Idee eines Gottes in der Kritik der praktischen Vernunft.

Dabei ist für das Verständnis der Religionsschrift (RGV) jedoch wichtig, diese Ideen nicht mit den gewöhnlichen religiösen Vorstellungen zu verwechseln. Dies sei am Beispiel der Unsterblichkeit der Seele gezeigt: Denn ebenso, wie Kants Gottesbegriff als terminus technicus zu verstehen ist und nicht als persönlicher Gott verstanden werden darf, so ist auch das Konzept von der Unsterblichkeit der Seele nicht in jeder Hinsicht vergleichbar mit sonstigen religiösen Vorstellungen, etwa der von einer Seelenwanderung oder der Erlösung der Seele nach dem physischen Tod. Einen Erlösungsgedanken wie beispielsweise im Christentum kennt Kants Religionsphilosophie nicht, da die Seele laut Kant auch nach dem körperlichen Tod weiterhin um Moralität bemüht sein muss. Die Seele wird also nicht erlöst, sondern muss bis ins Unendliche danach streben, moralisch zu sein. Kant sagt dazu in der Kritik der praktischen Vernunft:

„Was dem Geschöpfe allein in Ansehung der Hoffnung dieses Anteils zukommen kann, wäre das Bewußtsein seiner erprüften Gesinnung, um aus seinem bisherigen Fortschritte vom Schlechteren zum Moralischbesseren und dem dadurch ihm bekannt gewordenen unwandelbaren Vorsatze eine fernere ununterbrochene Fortsetzung desselben, wie weit seine Existenz auch immer reichen mag, selbst über dieses Leben hinaus zu hoffen, und so, zwar niemals hier, oder in irgend einem absehlichen künftigen Zeitpunkte seines Daseins, sondern nur in der (Gott allein übersehbaren) Unendlichkeit seiner Fortdauer dem Willen desselben (ohne Nachsicht oder Erlassung, welche sich mit der Gerechtigkeit nicht zusammenreimt) völlig adäquat zu sein.“

– KpV, Zweites Buch. Zweites Hauptstück. IV.

Kant vertritt also die These, dass es eine „Fortsetzung“ des Fortschritts „vom Schlechteren zum Moralischbesseren […] selbst über dieses Leben hinaus“ gibt. Otfried Höffe erläutert diese schwer verständliche Passage wie folgt:

„Bemerkenswert an dieser Argumentation ist, daß sie die traditionelle Vorstellung vom künftigen Leben verändert. Für das Christentum, auch für Platon findet der Kampf der Pflicht gegen die Neigung nur im Diesseits statt, während die Seligen im Jenseits keine Versuchung zum Bösen mehr kennen. Bei Kant wird dagegen die moralische Anstrengung des Diesseits ins Unendliche verlängert.“

– Höffe, Otfried: Immanuel Kant. 7. Aufl. Beck, München 2007. S. 250f.

Zensurprobleme bei der Veröffentlichung

Kants Schrift stieß auf erheblichen Widerstand durch die preußischen Behörden. Nach dem Religionsedikt von 1788 wurden kirchen- und religionskritische Schriften besonderen Zensurmaßnahmen ausgesetzt.[8] Einem Teil von Kants Religionsschrift wurde die Druckgenehmigung verweigert, so dass dieser erst 1794 gegen erhebliche Widerstände erscheinen konnte. Der König persönlich setzte sich gegen eine Veröffentlichung ein. Am 1. Oktober 1794 ging eine Kabinettsorder Friedrich Wilhelms II.: Kant habe seine „Philosophie zu Entstellung und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen Schrift und des Christentums mißbraucht“ und gegen seine „Pflicht als Lehrer der Jugend“ verstoßen. „Auf Seiner Königl. Majestät allergnädigsten Specialbefehl“ wurde daher von Kant verlangt, auf jede weitere Veröffentlichung dieser Art zu verzichten, „widrigenfalls Ihr Euch bei fortgesetzter Renitenz unfehlbar unangenehmer Verfügungen zu gewärtigen habt.“[9] Kant musste sich daraufhin verpflichten, auf alle weiteren Stellungnahmen in Religionsfragen zu verzichten, woran er sich auch bis zum Tod des Königs hielt.

Kants persönliches Verhältnis zur Religion

Was Kant als Privatmensch über die Religion, insbesondere das Christentum dachte, ist nur durch wenige Dokumente belegt, wozu private Briefe und Äußerungen seiner Freunde gehören. Neuere Veröffentlichungen zeigen jedoch, dass Kant – wie in seiner Religionsschrift theoretisch dargelegt – auch privat große Teile der kirchlichen Praxis ablehnte. In der Kant-Biographie Manfred Kühns heißt es dazu:

„Die organisierte Religion erfüllte ihn [Kant] mit Zorn. Jedem, der Kant persönlich kannte, war klar, daß ihm der Glaube an einen persönlichen Gott fremd war. Gott und Unsterblichkeit hatte er zwar postuliert, glaubte aber selbst an keines von beiden. Seine feste Überzeugung war, daß derartige Glaubensvorstellungen lediglich eine Sache des „individuellen Bedürfnisses“ seien. Er selbst empfand kein derartiges Bedürfnis.“

– Kühn, Manfred: Kant. Eine Biographie. Beck, München 2004. S. 16f.

Auch seine pietistische Schulbildung beurteilte Kant später als „Jugendsklaverei“ und als „Zucht der Fanatiker“.[10] Karl Ludwig Pörschke, mit dem Kant im Alter befreundet war, berichtete: „Er [Kant] hat mich oft versichert, er sei schon lange Magister gewesen und noch an keinem Satze des Christentums gezweifelt. Nach und nach sei ein Stück ums andere abgefallen.“[11] Bereits in einem Brief an Lavater aus dem Jahr 1775 erklärte Kant die „Lobpreisung des Lehrers dieser Religion“ (gemeint ist Jesus) sowie Gebets- und „Andachtshandlungen“ für „unwichtig“.[12] Eine explizite Ablehnung des Christentums ist von Kant jedoch nicht überliefert.

Ausgaben

Literatur über das Werk

  • Hannah Arendt: Über das Böse. Eine Vorlesung zu Fragen der Ethik. Piper, München u. a. 2006, ISBN 3-492-04694-0 (engl.: Responsibility and Judgment).
  • Georg Essen, Magnus Striet (Hrsg.): Kant und die Theologie. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2005, ISBN 3-534-16664-7.
  • Chris L. Firestone, Stephen R. Palmquist (Hrsg.): Kant and the New Philosophy of Religion (= Indiana Series in the Philosophy of Religion). Indiana University Press, Bloomington / Indianapolis 2006, ISBN 0-253-21800-4.
  • Norbert Fischer (Hrsg.): Kants Metaphysik und Religionsphilosophie (= Kant-Forschungen. Bd. 15). Meiner, Hamburg 2004, ISBN 3-7873-1662-0.
  • Horst Gronke, Thomas Meyer, Barbara Neißer (Hrsg.): Antisemitismus bei Kant und anderen Denkern der Aufklärung. Prämierte Schriften des wissenschaftlichen Preisausschreibens „Antisemitische und antijudaistische Motive bei Denkern der Aufklärung“. Königshausen & Neumann, Würzburg 2001, ISBN 3-8260-2144-4.
  • Otfried Höffe (Hrsg.): Immanuel Kant. Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft. Akademie Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3050056234.
  • Matthias Hoesch: Vernunft und Vorsehung. Säkularisierte Eschatologie in Kants Religions- und Geschichtsphilosophie. de Gruyter, Berlin/Boston 2014, ISBN 978-3110351255.
  • Jacob Katz: Kant and Judaism, The Historical Context. In: Tarbiz. Bd. 42, 1991/92, ISSN 0334-3650, S. 219–237 (hebr.), engl. Zusammenfassung S. VIII. (s. Jacob Katz: Frühantisemitismus in Deutschland)
  • Andreas Urs Sommer: Neuerscheinungen zu Kants Religionsphilosophie. In: Philosophische Rundschau. Bd. 54, 2007, ISSN 0031-8159, S. 31–53.
  • Andreas Urs Sommer: Kants hypothetische Geschichtsphilosophie in rationaltheologischer Absicht. In: Udo Kern (Hrsg.): Was ist und was sein soll. Natur und Freiheit bei Immanuel Kant. de Gruyter, Berlin / New York 2007, ISBN 978-3-11-019226-1, S. 343–371.
  • Michael Städtler (Hrsg.): Kants „Ethisches Gemeinwesen“. Die Religionsschrift zwischen Vernunftkritik und praktischer Philosophie. Akademie-Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-05-004150-1.
  • Bettina Stangneth (2001): Antisemitische und Antijudaistische Motive bei Kant? Tatsachen, Meinungen, Ursachen. In: Horst Gronke, Thomas Meyer, Barbara Neißer (Hrsg.): Antisemitismus bei Kant und anderen Denkern der Aufklärung. Königshausen und Neumann, Würzburg 2001, ISBN 3-8260-2144-4, S. 11–124.
  • Werner Thiede (Hrsg.): Glauben aus eigener Vernunft? Kants Religionsphilosophie und die Theologie. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-56703-0.
  • Aloysius Winter: Der andere Kant. Zur philosophischen Theologie Immanuel Kants (= Europaea memoria. Reihe 1: Studien. Bd. 11). Mit einem Geleitwort von Norbert Hinske. Georg Olms Olms, Hildesheim u. a. 2000, ISBN 3-487-11081-4.
  • Moshe Zuckermann: Vernunft und Religion auf dem kurzen Weg missglückter Säkularisierung. In: Margarete Jäger, Jürgen Link (Hrsg.): Macht – Religion – Politik. Zur Renaissance religiöser Praktiken und Mentalitäten (= Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung. Edition DISS. Bd. 11). Unrast, Münster 2006, ISBN 3-89771-740-9.

Einzelnachweise

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