Moralität
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Der Begriff Moralität bezeichnet die charakterliche Eigenschaft einer Person oder eine Handlung mit einer moralischen Grundhaltung. Eine Handlung aus Moralität besitzt einen moralischen Wert. Moralität ist Ausdruck einer Lebensform, deren Denken, Urteilen und Handeln von Prinzipien der Moral ausgeht.
Immanuel Kant
Für Immanuel Kant bestand Moralität darin, dass Handlungen dem Kategorischen Imperativ als dem obersten Prinzip der Moral folgen, insbesondere also die Menschenwürde achten. „Das Wesen der Dinge ändert sich durch ihre äußere Verhältnisse nicht, und was, ohne an das letztere zu denken, den absoluten Werth des Menschen allein ausmacht, darnach muß er auch, von wem es auch sei, selbst vom höchsten Wesen beurtheilt werden. Moralität ist also das Verhältniß der Handlungen zur Autonomie des Willens, das ist zur möglichen allgemeinen Gesetzgebung durch die Maximen desselben.“ (GMS 04:439)
Er unterschied zwischen Legalität und Moralität. Legalität bezeichnet eine Handlung, die gemäß bestehenden Gesetzen erlaubt ist. Hierzu zählte er auch moralische Pflichten. Moralität ist hingegen die Übereinstimmung der Handlungsmotivation mit den inneren Gesetzen, die der Mensch sich aufgrund seiner Autonomie selbst gibt und die er als moralisch richtig erkennt, eine Sache der Denkungsart (KU 05:294). Kant beschrieb dies mit Handlungen gemäß seiner Pflicht einerseits und Handlungen aus Pflicht andererseits. „Was können wir für einen Gebrauch von unserem Verstande machen selbst in Ansehung der Erfahrung, wenn wir uns nicht Zwecke vorsetzen? Die höchsten Zwecke aber sind die der Moralität, und diese kann uns nur reine Vernunft zu erkennen geben.“ Ob eine Handlung moralisch erlaubt ist, kann für Kant mithilfe des aus der reinen Vernunft abgeleiteten Kategorischen Imperativs – „handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“ (GMS 04:421)Immanuel Kant: AA IV, 421[1] – überprüft werden. Legalität ist Voraussetzung für Moralität. Moralität ist Ausdruck der moralischen Gesinnung. Während das Recht Handlungen, die dagegen verstoßen, mit Sanktionen belegt, kommt es in der Moral nach Kant auf eine Begründung der zugrunde liegenden Maximen an.
Moralität ist eine Folge vernünftigen Denkens, die sich aus der Freiheit und der damit verbundenen Autonomie ergibt (GMS 04:453). Moralität ist im Menschen angelegt, kann aber durch Übung der Urteilskraft und Erziehung weiter entwickelt und verstärkt werden. „Die Maximen müssen aus dem Menschen selbst entstehen. Bei der moralischen Cultur soll man schon frühe den Kindern Begriffe beizubringen suchen von dem, was gut oder böse ist. Wenn man Moralität gründen will: so muß man nicht strafen. Moralität ist etwas so Heiliges und Erhabenes, daß man sie nicht so wegwerfen und mit Disciplin in einen Rang setzen darf. Die erste Bemühung bei der moralischen Erziehung ist, einen Charakter zu gründen. Der Charakter besteht in der Fertigkeit, nach Maximen zu handeln.“ (AA 09:481)[2] Moralität hat eine Person, wenn sie die Grundsätze der Moral (den Kategorischen Imperativ und die Tugenden gemäß der Metaphysik der Sitten) als Leitlinie für ihre Maximen angenommen hat und danach handelt.
Für Immanuel Kant war Moralität ein Ideal, das vollständig noch lange nicht erreicht ist und dessen wir uns noch nicht einmal vollständig bewusst sein können. „Die eigentliche Moralität der Handlungen (Verdienst und Schuld) bleibt uns daher, selbst die unseres eigenen Verhaltens, gänzlich verborgen. Unsere Zurechnungen können nur auf den empirischen Charakter bezogen werden. Wie viel aber davon reine Wirkung der Freiheit, wie viel der bloßen Natur und dem unverschuldeten Fehler des Temperaments oder dessen glücklicher Beschaffenheit ( merito fortunae ) zuzuschreiben sei, kann niemand ergründen und daher auch nicht nach völliger Gerechtigkeit richten.“ (KrV B 03:373 FN) Pessimistisch stellt er fest: „Wir sind im hohen Grade durch Kunst und Wissenschaft cultivirt. Wir sind civilisirt bis zum Überlästigen zu allerlei gesellschaftlicher Artigkeit und Anständigkeit. Aber uns für schon moralisirt zu halten, daran fehlt noch sehr viel. Denn die Idee der Moralität gehört noch zur Cultur; der Gebrauch dieser Idee aber, welcher nur auf das Sittenähnliche in der Ehrliebe und der äußeren Anständigkeit hinausläuft, macht blos die Civilisirung aus. […] Alles Gute aber, das nicht auf moralisch=gute Gesinnung gepfropft ist, ist nichts als lauter Schein und schimmerndes Elend. In diesem Zustande wird wohl das menschliche Geschlecht verbleiben, bis es sich auf die Art, wie ich gesagt habe, aus dem chaotischen Zustande seiner Staatsverhältnisse herausgearbeitet haben wird.“[3]
Georg Wilhelm Friedrich Hegel
Georg Wilhelm Friedrich Hegel entwickelte in seiner Rechtsphilosophie ein System in drei dialektischen Schritten, einem „Stufengang“, vom Recht über die Moralität zur Sittlichkeit.
Unter Recht versteht Hegel „das Reich der verwirklichten Freiheit, die Welt des Geistes aus ihm selbst hervorgebracht.“ (§ 4)[4] Im Recht sind bestehende gesellschaftliche Normen dokumentiert. In Bezug auf das Recht stellte Hegel einen Imperativ auf „sei eine Person und respektiere die anderen als Person“ (§ 36), der dem kantischen Rechtsimperativ „"handle äußerlich so, daß der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen könne." (MS RL 06:231) inhaltlich weitgehend entspricht. Im Konzept und der Begründung des Rechts gibt es aber Unterschiede. Eine Person ,,verhält sich zu einer vorgegebenen Natur, welcher hiermit die Persönlichkeit des Willens als ein Subjektives gegenübersteht.“ (§ 39) Das Recht wird als Dasein von Freiheit bestimmt, in dem der Einzelne zur Freiheit kommt und als „Person“ rechtsfähig wird und im Recht, seinen Willen „in jede Sache zu legen“, über Sachen als „Besitz, welcher Eigentum ist", sich zu anderen als Personen verhält.[5] Im Recht kommt es nicht auf das besondere Interesse und den Willen des Einzelnen an (§ 37). Das vorhandene Recht ist Ausdruck des objektiven Geistes.
Die Sphäre des Moralischen ist hingegen bestimmt durch die subjektive Sicht der einzelnen Person auf das richtige Verhalten. Moralität ist „die Summe der das Individuum auszeichnenden moralischen Einstellungen“.[6] Hegel schrieb in seinem Naturrechtsaufsatz[7]: „Wir bemerken hier auch eine Andeutung der Sprache, die sonst verworfen, aus dem Vorherigen vollkommen gerechtfertigt wird, daß es nämlich in der Natur der absoluten Sittlichkeit ist, ein Allgemeines oder Sitten zu sein ; daß also das griechische Wort, welches Sittlichkeit bezeichnet, und das deutsche diese ihre Natur vortrefflich ausdrücken; daß aber die neuern Systeme der Sittlichkeit, da sie ein Fürsichsein und die Einzelheit zum Prinzip machen, nicht ermangeln können, diesen Worten ihre Beziehung auszustellen ; und diese innere Andeutung sich so mächtig erweist, daß jene Systeme, um ihre Sache zu bezeichnen, jene Worte nicht dazu mißbrauchen konnten, sondern das Wort Moralität annahmen, das zwar nach seinem Ursprung gleichfalls dahin deutet, aber weil es mehr ein erst gemachtes Wort ist, nicht so unmittelbar seiner schlechtem Bedeutung widersträubt". Hegel fragt anders als Kant nach den Bedingungen einer gelingenden sozialen Integration im Gemeinwesen[8], „der Kantische Sprachgebrauch bedient sich vorzugsweise des Ausdrucks Moralität, wie denn die praktischen Prinzipien dieser Philosophie sich durchaus auf diesen Begriff beschränken, den Standpunkt der Sittlichkeit sogar unmöglich machen, ja selbst sie ausdrücklich zernichten und empören.“(§ 33) Anm.[9] Aus einer subjektiven Perspektive kann nach Hegel der Mensch nur das erfassen, was den Einzelnen allein und nicht auch andere Menschen betrifft. Die auf das Subjektive begrenzte Sichtweise versperrt nach Hegel den Zugang zur gesellschaftlichen Wirklichkeit, die für Hegel den objektiven Geist repräsentiert. Sie bietet keine Kriterien für moralische Kategorien einer Gemeinschaft, weshalb die Moralität in der Sittlichkeit „aufgehoben“ werden muss.
Hegel bestimmt die Sittlichkeit als „die Einheit von abstraktem Recht und Moralität“ (§ 33) In ihr kommt die „Einheit des subjektiven und des objektiven an und für sich seienden Guten“ (§ 141) zum Ausdruck. Subjektive Moral und objektives Recht verbinden sich in der Sittlichkeit, die die geltenden Sitten, Gewohnheiten, Gesetze und staatlichen Institutionen umfasst. Hegels Staatsverständnis orientiert sich am Telos des Guten (Aristoteles/Platon), während die Idee der Aufklärung den Staat als Ergebnis des allgemeinen Willens der Staatsbürger sieht (Russeau/Kant).[10] Für Hegel gilt: „Wer in dieser Wirklichkeit handeln will, hat sich eben damit ihren Gesetzen unterworfen und das Recht der Objektivität anerkannt“. (§ 132) Die Vernunft der Sitten und Institutionen ist nicht starr, sondern entwickelt sich nach Hegels Verständnis in der Geschichte.[11] „Vernunft hat sich ihrer Realität versichert, indem sie die Realität vernünftig erkannt hat. Genau dies bezeugt die Geschichte der Philosophie in ausgezeichneter Weise, so Hegel, wenn man eine Geschichte nicht der Irrtümer und Falschheiten, sondern Einseitigkeiten und partiellen Wahrheiten verstehen lernt.“[12] Herbert Schnädelbach kommentiert dies: „Auf diese Weise wird Kants Frage nach der Sittlichkeit der Sittlichkeiten an die Geschichtsphilosophie überwiesen, ohne dass sie dort anders als wieder nur phänomenologisch beantwortet würde.“[13]
Neuere Diskussion
Im 20. Jahrhundert hat sich die Gegenüberstellung von Moralität und Sittlichkeit nicht aufgelöst, sondern es haben sich hierzu zwei Lager gebildet. Zum einen die „liberalen“ (Neo)Kantianer wie Ronald Dworkin, John Rawls, Thomas M. Scanlon, Bruce A. Ackerman oder Thomas Nagel, die von allgemeinen moralischen Prinzipien aufgrund der vernünftigen Selbstbestimmung in der Ethik ausgehen (Moralität). In Deutschland vertreten entsprechende Positionen etwa Ingeborg Maus, Wolfgang Kersting oder Herbert Schnädelbach. Andererseits die Neo-Aristoteliker, häufig auch in der Nachfolge Hegels, bei denen es um die historisch gewachsene substanzielle Sittlichkeit mit dem ethischen Ziel eines „guten Lebens“ geht und die sich auf eine moderne Tugendethik fokussieren. Zu nennen sind u. a. die (kommunitaristischen) Positionen von Alasdair McIntyre, Philippa Foot, Michael Sandel, Charles Taylor, Martha Nussbaum, Robert Bellah, Amitai Etzioni, Benjamin Barber oder Michael Walzer. In Deutschland zu nennen sind die frühen Wertethiker Max Scheler und Nicolai Hartmann, die Ritter-Schule oder Josef Pieper und Robert Spaemann.[14]
Diskursethik
Eine gewisse Sonderstellung in der Debatte nimmt die Diskursethik ein, denn sowohl Jürgen Habermas als auch Karl-Otto Apel schließen sich vielfältig der Kritik Hegels an der kantischen Moralphilosophie an. Das Schlagwort ist hier vor allem der Solipsismus, der Kant unterstellt wird, weil es sich auf das Handeln des einzelnen Subjekts konzentriert. Jürgen Habermas positioniert sich ausdrücklich zwischen Hegel und Kant: „Hegel wendet sich gegen den abstrakten Universalismus der Gerechtigkeit, wie er in den individualistischen Ansätzen der Neuzeit, im rationalistischen Naturrecht wie in der Kantischen Ethik zum Ausdruck kommt; ebenso lehnt er den konkreten Partikularismus des Allgemeinwohls ab, wie er sich in der Polisethik des Aristoteles oder in der thomistischen Güterethik ausspricht. Diese Grundintention Hegels nimmt die Diskursethik auf, um sie mit Kantischen Mitteln einzulösen.“[15] Habermas distanziert sich von Kants Zwei-Reiche-Lehre, dem monologischen Ansatz und der Begründungsstrategie über ein Faktum der Vernunft. Für die Diskursethik gilt aber nach Habermas, dass sie »deontologisch«, »kognitivistisch«, »formalistisch« und »universalistisch« ist.[16]
Literatur
- Jan Peter Beckmann: Moralität – Legalität – Legitimität, in: (Um-)Wege zu einer Sozialphilosophie der Postmoderne. Philosophische Exkursionen. Festschrift für Kurt Röttgers zum 80. Geburtstag, Fink, München 2024, S. 13–27
- Andrea Dlugosch, Thomas Müller, Roland Stein: Macht, Moralität und Vertrauen. Zu grundlegenden Verhältnissen des Erzieherischen, in: Emotionale und soziale Entwicklung in der Pädagogik der Erziehungshilfe und bei Verhaltensstörungen: ESE 2 (2020) 2, S. 92–105
- Jürgen Habermas: Noch einmal: Zum Verhältnis von Moralität und Sittlichkeit, in: DZfPhil 67 (2019), S. 729–743
- Helmut Klages: Wertewandel und Moralität, in: Günther Lüschen (Hrsg.): Das Moralische in der Soziologie, VS Verlag, Opladen/Wiesbaden 1998, S. 107–125
- Wolfgang Kuhlmann: Moralität und Sittlichkeit. Das Problem Hegels und die Diskursethik, Suhrkamp, Frankfurt 1986
- Peter Niesen: Legitimität ohne Moralität. Habermas und Maus über das Verhältnis zwischen Recht und Moral, in: René von Schomberg & Peter Niesen (Hrsg.): Zwischen Recht und Moral. Neue Ansätze der Rechts- und Demokratietheorie, Lit, Hamburg, Münster 2002, S. 16–60
- Karl-Heinz Nusser: Das Kriterium der Moralität und die sittliche Allgemeinheit. Zur Bestimmung von Moralität und Rechtsbegründung bei Kant und Hegel, in: Zeitschrift für philosophische Forschung, 35 (1981), S. 552–563
- Marcel Niquet: Moralität und Befolgungsgültigkeit. Prolegomena zu einer realistischen Diskurstheorie der Moral, Königshausen & Neumann, Würzburg 2002
- Thomas Rentsch: Die Konstitution der Moralität. Transzendentale Anthropologie und praktische Philosophie, Suhrkamp, Frankfurt 1990
- Joachim Ritter: Moralität und Sittlichkeit. Zu Hegels Auseinandersetzung mit der kantischen Ethik, in: Friedrich Kaulbach, Joachim Ritter (Hrsg.): Kritik und Metaphysik. Studien. Heinz Heimsoeth zum achtzigsten Geburtstag, de Gruyter, Berlin 1966, S. 331–351
- Ludwig Siep: Was heißt Aufhebung der Moralität in Sittlichkeit in Hegels Rechtsphilosophie, in: Hegel-Studien, 17 (1982), S. 75–96
- Ludwig Siep: Hegel über Moralität und Wirklichkeit, in: Hegel-Studien , 42 (2007), S. 11–30
- Steen Olaf Welding: Fundamenta Ethica: Die Begründungsstruktur von Moralität, Steiner, Stuttgart 1994
Weblinks
Siehe auch
- Moralität (Literaturwissenschaft), Bezeichnung einer mittelalterlichen Schauspielform