Diplom-Kriminologe
in Deutschland die Bezeichnung für Hochschulabsolventen des ehemaligen Studiengangs Aufbaustudium Kriminologie
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Diplom-Kriminologe (Abk. Dipl.-Krim.) ist ein akademischer Grad, der in Deutschland an Hochschulabsolventen des an der Universität Hamburg von 1984 bis 2005 angebotenen postgradualen Studiengangs Aufbaustudium Kriminologie verliehen wurde. Bei diesem Studiengang handelte es sich um das bundesweit erste eigenständige Hochschulstudium im Fach Kriminologie.[1] Es war forschungsorientiert, von seinen Studieninhalten her sozialwissenschaftlich ausgerichtet und knüpfte an die Perspektiven der Kritischen Kriminologie an.

Hinsichtlich Zugangsvoraussetzungen und Studiendauer (Regelstudienzeit: vier Semester) entsprach es heutigen konsekutiven Masterstudiengängen – mit dem Unterschied, dass für die Zulassung kein heutiger Bachelor, sondern ein abgeschlossenes Vollstudium aus der Zeit vor den Bolognareformen (Magister, Diplom, Staatsexamen) erforderlich war. Den akademischen Grad Diplom-Kriminologe erwarb, wer, nachdem er alle vorgeschriebenen Leistungsnachweise erworben hatte, eine sechsmonatige Diplomarbeit anfertigte und diese im Rahmen einer Disputation verteidigte. Der Diplomstudiengang wurde im Zuge der Bolognareformen ab 2005 durch den ebenfalls forschungsorientierten Nachfolgestudiengang Master Internationale Kriminologie (Abschluss M.A., 120 ECTS) ersetzt.
Erwerb des Grades: rechtliche Voraussetzungen und Studienverlauf
Wer Diplom-Kriminologe werden wollte, musste das Aufbaustudium Kriminologie an der Universität Hamburg absolvieren. Dieses war im Jahr 1984 zunächst als Modellversuch gestartet worden und wurde 1988 in ein reguläres Studienangebot der Universität überführt.[2]
Rechtsgrundlagen
Die bundesrechtliche Möglichkeit für postgraduale Studiengänge mit eigenem Diplom- bzw. Magistergrad ergibt sich aus § 12 des Hochschulrahmengesetzes („Postgraduale Studiengänge“). Diese Vorschrift sieht für Absolventen eines Hochschulstudiums die Möglichkeit postgradualer Aufbaustudiengänge, „insbesondere zur Heranbildung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses“, vor (§ 12 Abs. 1). Diese können zu einem eigenen Diplom- oder Magistergrad führen und sollen höchstens zwei Jahre dauern (§ 12 Abs. 2).[3]
Die unmittelbare Rechtsgrundlage für den Hamburger Studiengang war seit der Überführung des Modellversuchs in ein reguläres Studienangebot die Ordnung für das Aufbaustudium Kriminologie und Kontaktstudium Kriminologie an der Universität Hamburg vom 03. Juli 1989, zuletzt geändert am 14. November 2001.
Zulassungsvoraussetzungen und Studienverlauf

Das postgraduale Aufbaustudium Kriminologie hatte eine Regelstudienzeit von vier Semestern und baute auf ein vorheriges abgeschlossenes Hochschulstudium der Soziologie, Psychologie, Pädagogik, Humanmedizin, Rechtswissenschaft oder verwandter Fächer auf.[4] Es war von Beginn an explizit forschungsorientiert, sollte die Befähigung zu vertiefter interdisziplinärer wissenschaftlicher Arbeit fördern und auf Tätigkeiten in Praxis, Wissenschaft und Lehre vorbereiten.[5] Die Zulassung erfolgte anfangs während des Modellversuchs (1984–1988) alle zwei Jahre zum Sommersemester (35 Studienplätze), nach der Überführung in ein reguläres Studienangebot sodann jährlich zum Sommersemester (25 Studienplätze).[6] Zum Schluss (2004) standen jährlich 32 Studienplätze zur Verfügung.[7]
Von Beginn an waren mehrere Fachbereiche am Aufbaustudium Kriminologie beteiligt. Es handelte sich um die Fachbereiche Rechtswissenschaft I, Rechtswissenschaft II, Medizin, Philosophie, Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaft und Psychologie.[8] Eine Besonderheit des Studienfaches war zudem die Gemeinsame Kommission für das Aufbau- und das Kontaktstudium Kriminologie, die den interdisziplinären Charakter der kriminologischen Ausbildung sicherstellen sollte. Ihr gehörten neben Professoren der oben genannten Fachbereiche auch studentische Mitglieder und wissenschaftliche Mitarbeiter sowie – mit beratender Stimme – Vertreter der Berufspraxis an.[9][10]
Der Studiengang knüpfte an die Perspektiven der Kritischen Kriminologie an und war zuletzt um die beiden Themenschwerpunkte Policing und Gewalt herum konzipiert. Zu den beiden Themenschwerpunkten Gewalt und Policing wurden jeweils drei aufeinander aufbauende Schwerpunktseminare (Einführung, Theorie und Kontrolle) angeboten.[11] Ergänzt wurden diese durch Grundlagenveranstaltungen zur Kriminologie, Seminare zum Strafrecht und zu alternativen Reaktionen auf Kriminalität sowie Lehrveranstaltungen zu Institutionen der sozialen Kontrolle wie Justiz, Strafvollzug und Forensik.[12] Zusätzlich wurden weitere Seminare zu wechselnden Themen angeboten. Insgesamt mussten im Verlauf des Studiums zunächst sieben Leistungsnachweise („Scheine“) in Form von Hausarbeiten und/oder Referaten erworben werden, bevor die Studierenden sich zur Diplomprüfung anmelden konnten.[13] Durch die Ableistung eines freiwilligen sechswöchigen Praktikums nebst Praktikumsbericht konnten zwei der sieben Leistungsnachweise ersetzt werden.[14]
Abgeschlossen wurde das Studium mit einer sechsmonatigen Diplomarbeit sowie einer sich an diese anschließenden mündlichen Prüfung (Disputation). In der Disputation sollte über die Diplomarbeit hinaus auch die allgemeine Kenntnis kriminologischen Wissens geprüft werden.[15] Insbesondere sollte der Kandidat nachweisen, das Thema der Diplomarbeit in den Gesamtzusammenhang der Kriminologie einordnen zu können.[16] Im Anschluss an die Disputation wurde im Falle des Bestehens sodann der akademische Grad eines Diplom-Kriminologen bzw. einer Diplom-Kriminologin vergeben.[17] Hierbei setzte sich die Gesamtnote aus der Note für die Diplomarbeit und der Note für die Disputation zusammen, wobei die Diplomarbeit doppelt gewichtet wurde.[18]
Wie alle Universitätsdiplome berechtigt auch der akademische Grad Diplom-Kriminologe (nach Maßgabe der jeweiligen Promotionsordnung oft bei Einhaltung bestimmter Notengrenzen, in der Regel der Notengrenze "gut") zur Promotion. Ab dem Jahr 2000 wurde Kriminologie aufgrund der mittlerweile erfolgten institutionellen Anbindung an den Fachbereich Sozialwissenschaften der Universität Hamburg zudem zu einem offiziellen Promotionsfach (Dr. phil.).[19]
Während der Modellversuchsphase (1984–1988) galt noch eine andere Studien- und Prüfungsordnung, nämlich die Ordnung für das Aufbaustudium Kriminologie und das Kontaktstudium Kriminologie an der Universität Hamburg vom 24. November 1983. Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit betrug während des Modellversuchs zunächst ein Jahr (ab 1989 sodann sechs Monate). Zudem waren in der Modellversuchsphase zwei vierwöchige Pflichtpraktika vorgesehen.[20][21] Dafür sah die ursprüngliche Ordnung für das Aufbaustudium vom 24. November 1983 noch keine Leistungsnachweise (Scheine) als Voraussetzung für die Anmeldung zur Diplomprüfung vor. Mit dem Ende des Modellversuchs und der regulären Studienordnung vom 3. Juli 1989 wurden dann zunächst drei „Scheine“ plus ein sechswöchiges Praktikum nebst Praktikumsbericht verpflichtend. 1993 wurde die Zahl der während des Studiums zu erbringenden Leistungsnachweise sodann auf sieben erhöht. Das sechswöchige Praktikum war seitdem nur noch fakultativ, konnte aber zwei der sieben Leistungsnachweise ersetzen.
Institutionelle Verankerung und Nachfolgegrad
Die angehenden Diplom-Kriminologen wurden im Rahmen des Aufbaustudiums Kriminologie von 1984 bis 2000 organisatorisch zunächst dem Fachbereich Rechtswissenschaften II der Universität Hamburg zugeordnet. Im Jahr 2000 wurde der Studiengang mit dem neu gegründeten Institut für Kriminologische Sozialforschung sodann ein offizieller Teil des Fachbereichs Sozialwissenschaften.[22] Zum Wintersemester 2005/2006 wurde das Aufbaustudium Kriminologie mit dem Abschluss Diplom-Kriminologe im Zuge der Bolognareformen durch den Masterstudiengang Internationale Kriminologie mit dem Abschluss Master of Arts (120 ECTS) ersetzt.[23] Die letzten Prüfungsverfahren im Diplomstudiengang mussten laut Amtlicher Bekanntmachung der Universität Hamburg vom 20. September 2013 bis zum 31. März 2015 abgeschlossen sein.[24] Auch der Nachfolgestudiengang M.A. Internationale Kriminologie wurde zum Wintersemester 2022/23 eingestellt.[25]
Karrierewege
Laut einer von Werner Lehne durchgeführten Verbleibsstudie war die Mehrzahl der graduierten Diplom-Kriminologen zum Zeitpunkt der Studie (Juli 1995) in kriminologienahen Berufsfeldern tätig. Die befragten Diplom-Kriminologen waren überwiegend in der behördeninternen oder akademischen Forschung, als Lehrende an Fachhochschulen oder bei der Polizei sowie im höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung beschäftigt. 83 Prozent der Absolventen erklärten, sie würden das Studium aus nachträglicher Sicht noch einmal absolvieren.[26]
Bekannte Diplom-Kriminologen
- Lydia Maria Seus (* 1954), Sozialwissenschaftlerin und Kriminologin
- Henning Schmidt-Semisch (* 1964), Soziologe und Kriminologe
- Sabine Ritter (* 1968), Politikerin (Die Linke)
- Katrine Hoop (* 1970), dänisch-deutsche Aktivistin und Autorin
- Bernd Schlömer (* 1971), Politiker (FDP)
- Daniel Zerbin (* 1973), Politiker (AfD)
- Anja Mensching (* 1975), Pädagogin
Das Kontaktstudium Kriminologie
Parallel zum Aufbaustudium Kriminologie wurde ein Kontaktstudium Kriminologie für Berufstätige angeboten. Für dessen Abschluss wurde jedoch kein akademischer Grad verliehen, Absolventen erhielten vielmehr einen Kontaktstudienbrief.[27] Aus diesem Kontaktstudium wurde sodann das nach wie vor angebotene weiterbildende Masterstudium Kriminologie (60 ECTS).
Historischer Vorläufer
Bereits in den Fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts hatte es am Institut für Kriminologie der Universität des Saarlandes einen zweijährigen Studiengang der Kriminologie gegeben, der ebenfalls mit einem Diplom in Kriminologie abgeschlossen werden konnte. Adressaten dieses nur wenige Jahre lang bestehenden Studienangebotes waren sowohl Juristen als auch Polizeibeamte. Im Unterschied zu den späteren Hamburger Diplom-Kriminologen lag diesem frühen Vorläuferdiplom eine eher praxisorientierte Vorstellung von Kriminologie zugrunde, die auch die Kriminalistik einschloss.[28]
Weblinks
- Aufbaustudium Kriminologie. Programm und Studieninformation (Stand: Oktober 2004)
- Ordnung für das Aufbaustudium Kriminologie und das Kontaktstudium Kriminologie an der Universität Hamburg vom 24. November 1983 (gültig in der Zeit des Modellversuchs)
- Ordnung für das Aufbaustudium Kriminologie und das Kontaktstudium Kriminologie an der Universität Hamburg vom 03. Juli 1989, zuletzt geändert am 14. November 2001
Literatur
- Gabi Löschper: Das Aufbau- und Kontaktstudium Kriminologie. In: Jörg-Martin Jehle (Hrsg.), Kriminologie als Lehrgebiet. Kriminologische Aus-, Fort- und Weiterbildung in verschiedenen Studienfächern und Berufsfeldern, Wiesbaden 1992, S. 173–198.
- Christian Wickert, Christina Schlepper, Simon Egbert, Katrin Bliemeister: Kriminologie studieren in Hamburg. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 96 (2013), S. 270–275.