Diskussion:Menschenrechte
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Menschenrechtsverletzung
ist nur eine Weiterleitung auf dieses Lemma
ich plädiere hiermit für ein eigenständiges Lemma
--Über-Blick (Diskussion) 12:52, 14. Mär. 2024 (CET)
Überarbeitung
Der Artikel bedarf zum besseren Verständnis einer Überarbeitung. Teilweise waren einige Abschnitte falsch oder gaben umstrittene Mindermeinungen von Menschenrechtsorganisationen als allgemeingültig wieder. Die IPv6 hat oben darauf hingewiesen, dass viele Staaten - und Staaten sind nunmal die Hauptakteure im Völkerrecht - das anders sehen. Bei der Überarbeitung werden wir uns besser auf Fachliteratur und Gerichtsurteile stützen und die Sichtweise der westlichen Menschenrechtsorganisationen ergänzend anführen.
Wichtig generell ist es den Unterschied zwischen de lege lata und de lege ferenda zu wahren, also das was ist und das was noch kommen soll. Sonst stiftet das nur Verwirrung, wenn man diesen Artikel mit der Wirklichkeit --Viele Grüße Pastelfa (Diskussion) 18:38, 8. Apr. 2024 (CEST)
Menschenrechte #In der Europäischen Union
Im Text heißt es: "Auf der Grundlage dieser Werte hat die Europäische Gemeinschaft von Beginn an Rechte und Institutionen auf- und ausgebaut, deren komplexes und vielschichtiges Ineinandergreifen das Europäische Grund- und Menschenrechtsschutzsystem verwirklicht." Sind hier nicht eher schon die Europäischen Gemeinschaften gemeint? Vgl. "Allerdings begann der EuGH 1969 in der Rechtssache Stauder aus den „allgemeinen Grundsätzen der Gemeinschaftsrechtsordnung“ ungeschriebene Grundrechte abzuleiten." ( Andreas Voßkuhle, Thomas Wischmeyer: Grundwissen – Öffentliches Recht: Grundrechte im Unionsrecht. JuS 2017, S. 1171) --Pistazienfresser (Diskussion) 19:57, 4. Jul. 2026 (CEST)
- Vgl. EuGH, 12.11.1969 - 29/69, https://dejure.org/1969,65 . --Pistazienfresser (Diskussion) 20:03, 4. Jul. 2026 (CEST)
