Emanuel Friedrich Fischer (Politiker)
Berner Politiker in der alten Eidgenossenschaft
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Emanuel Friedrich Fischer (* 4. oder 13. November 1732 in Bern; † 27. Dezember 1811 ebenda) war ein Berner Politiker.

Leben
Herkunft und Familie
Emanuel Friedrich Fischer entstammte der Berner Patrizierfamilie Fischer, die 1680 in den Reichsritterstand erhoben worden war und zu Beginn des 18. Jahrhunderts zur dritten Klasse der sogenannten «vesten» Familien gehörte. Die Familie Fischer war durch Unternehmungsgeist und eine geschickte Heiratspolitik zu einem der führenden Geschlechter der Republik aufgestiegen.
Emanuel Friedrich war der älteste Sohn von Rudolf Friedrich Fischer (* 18. August 1704 in Bern; † 3. November 1781 ebenda)[1], der eine Karriere im bernischen Staatsdienst durchlief. Rudolf Friedrich hatte 1739 das Amt des Landvogts zu Aubonne übernommen, war 1760 in den Rat gewählt worden und hatte als Zeugwart und Feldkriegsrat gedient, bevor er starb. Die Mutter Emanuel Friedrichs war Elisabeth (* 1708 in Bern; † 20. April 1795 ebenda), die Tochter von Michael Freudenreich (1675–1741), der als Notar, Deutschseckelschreiber und Deutschseckelmeister tätig gewesen war; Emanuel Friedrich hatte noch zwei Brüder.
Emanuel Friedrich war ein Urenkel von Beat Fischer (1641–1698), der als Deutschseckelmeister sowie Vogt zu Wangen gedient hatte. Dieser wiederum war ein Nachkomme von Beat Fischer (1577–1628), der als Notar, Vogt zu Bonmont und Interlaken, Kirchmeier (kirchlicher Verwalter) und Venner zu Bern gewirkt hatte. Die Stammfamilie Fischer lässt sich auf Niklaus Fischer zurückführen, einen Gerber und Venner in Thun, der spätestens 1582 verstarb. Sein wahrscheinlicher Sohn Burkhard, der von 1538 bis etwa 1591 lebte und als Weissgerber arbeitete, wurde 1562 Burger von Bern und Mitglied der Gesellschaft zu Ober-Gerwern. Er diente als Grossrat und Landvogt. Dessen Sohn Beat gelangte 1621 als erstes Mitglied der Familie in den Kleinen Rat und stieg 1627 zum Venner auf.
Besondere Bedeutung für den Aufstieg der Familie hatte Beat Fischer, der gleichnamige Enkel des Venners, der 1675 als Pächter die bernische Post erwarb. Durch mehrfache Erneuerungen der Pachtverträge blieb diese Post bis zur Errichtung der kantonalen Regiepost im Jahr 1832 im Besitz seiner Nachkommen. Die Familie baute das Postunternehmen durch Verträge mit anderen eidgenössischen Orten und ausländischen Partnern systematisch aus. Ein Meilenstein war die Eröffnung der ersten Postwagenkurslinie der Schweiz zwischen Bern und Zürich im Jahr 1735, die in Zusammenarbeit mit der Zürcher Kaufmannspost realisiert wurde. Der aus der Postpacht gewonnene Reichtum ermöglichte dem Postunternehmer und seinen Nachkommen einen weiteren gesellschaftlichen Aufstieg, der sich unter anderem im Erwerb verschiedener Landsitze manifestierte, die im barocken Stil errichtet oder entsprechend umgebaut wurden. Diese Güter verblieben teilweise bis ins 19. oder 20. Jahrhundert im Besitz der Familie und gaben den verschiedenen Linien der Postpächterfamilie ihre Namen, darunter Reichenbach bei Zollikofen, Oberried bei Belp, Bellerive bei Gwatt, Mur-en-Vully am Murtensee und Eichberg bei Uetendorf.
Emanuel Friedrich Fischer besass unter anderem in der Münstergasse 26 sowie in der Kramgasse 5 in Bern Gebäude und dazu seinen Landsitz Bellerive in Gwatt bei Thun.
Ehe und Nachkommenschaft

Am 2. Mai 1760 heiratete Emanuel Friedrich Fischer in Bümpliz Johanna Katharina (* 28. Mai 1742 in Bern; † 1. März 1808 ebenda). Sie war die Tochter von Alexander von Wattenwyl (1709–1748), Schultheiss des Äusseren Standes zu den höchsten Würdenträgern der Republik gehört hatte. Ihre Mutter war Anna Katharina Esther (1716–1738), die Tochter von Bernhard von Graffenried (1684–1747), Vogt zu Fraubrunnen.
Diese Verbindung zwischen den Familien Fischer und von Wattenwyl war eine typische Heiratsallianz innerhalb der bernischen Aristokratie, die sowohl gesellschaftliche als auch politische und wirtschaftliche Aspekte vereinte. Sie begründeten hier den Familienzweig "Fischer de Bellerive".[2]
Aus dieser Verbindung gingen neun Kinder hervor, sechs Söhne und drei Töchter, wobei eine Tochter bereits im Säuglingsalter verstarb. Die Kinder waren unter anderem:
- Emanuel Rudolf Friedrich Fischer (* 7. Dezember 1761 in Bern; † 28. Juli 1827 ebenda)[3], der als Dragonerhauptmann, Oberamtmann zu Nidau, Direktor des Münzwesens, Mitglied der Appellationskammer und des Kleinen Rats in Bern sowie als Leiter des Postwesens in der Helvetischen Republik gedient hatte[4], und der mit Johanna Henriette verheiratet war, der Tochter von Friedrich Sinner, der als Hauptmann, Vogt zu Interlaken, Deutschseckelmeister und als Schultheiss in Bern gedient hatte; ihr gemeinsamer Sohn war der Politiker Emanuel Friedrich von Fischer;
- Abraham Rudolf Fischer von Bellerive (* 14. Juli 1763 in Bern; † 8. Oktober 1824 ebenda)[5]; er diente als Leutnant in holländischen Diensten im Regiment May und später als Oberst im Regiment Oberland;
- Carl Viktor von Fischer (* 1766 in Bern; † 1821), der Karriere als Offizier in holländischen Diensten und später als Oberst in englischen Diensten machte;
- Emanuel Alexander Fischer (* 28. August 1768 in Vechigen; † 19. Mai 1810 in Bern), der als Appellationsrichter und Seckelmeister der Stadt Bern wirkte;
- Katharina Johanna Elisabeth Fischer (* 1770 in Bern; † 19. Dezember 1854 ebenda); sie heiratete Johann Rudolf Wurstemberger (* 12. Juni 1770 in Bern; † 12. Februar 1839 ebenda)[6], der als Fähnrich in holländischen Diensten in der Schweizergarde und später als Oberamtsmann zu Delsberg tätig war. Zu ihren Kindern zählte unter anderem Ludwig Friedrich Rudolf Wurstemberger (* 10. März 1800 in Thun; † 3. Dezember 1877 in Paris), der als Eisenbahningenieur wirkte;
- Julia Cornelia Fischer (* 1772 in Bern; † 31. März 1845 ebenda); sie heiratete Jakob Rudolf Marcuard (* 29. September 1769 in Bern; † 10. Dezember 1809 ebenda), der als Bankier und Hauptmann zu Moudon sowie als Teilhaber an der Bank Marcuard, Beuther & Cie tätig war. Zu ihren Kindern gehörte Friedrich Adolf Marcuard (* 2. März 1798 in Thun-Gwatt; † 3. April 1868 in Paris)[7], der als Bankier wirkte, Teilhaber an der Bank André et Cottier war und die Bank Adolphe Marcuard in Paris gründete.
Ausbildung und Vorbereitung auf den Staatsdienst
Emanuel Friedrich Fischer erhielt eine standesgemässe Ausbildung, die ihn auf eine Karriere im Staatsdienst vorbereiten sollte. Er studierte an der Akademie zu Lausanne. Nach Abschluss seiner Studien bildete er sich auf ausgedehnten Reisen weiter aus, wie es für junge Patrizier jener Zeit üblich war. Diese Grand Tour ermöglichte es ihm, fremde Länder und Kulturen kennenzulernen, Kontakte zu knüpfen und seinen Horizont zu erweitern.
Fischer widmete sich mit besonderer Vorliebe den kameralistischen Wissenschaften, jenem Zweig der Verwaltungslehre, der sich mit der Führung des Staatshaushalts, der Volkswirtschaft und der praktischen Regierungskunst befasste. Diese Studien sollten sich für seine spätere Laufbahn als äusserst nützlich erweisen, da sie ihm das theoretische Rüstzeug für die Bewältigung der vielfältigen administrativen und wirtschaftlichen Aufgaben vermittelten, die ihn in seinen verschiedenen Ämtern erwarteten.
Frühe politische Karriere
Bis zu seinem Eintritt in den Grossen Rat im Jahr 1764 hatte Emanuel Friedrich Fischer kein öffentliches Amt bekleidet. Mit zweiunddreissig Jahren begann damit seine offizielle politische Laufbahn in der Republik Bern. Zwei Jahre später, 1766, wurde er Mitglied des Stadtgerichts, was seine zunehmende Integration in die Regierungsstrukturen der Stadt dokumentierte.
Den entscheidenden Schritt in seiner Karriere machte Fischer 1770, als er zum Landvogt zu Erlach ernannt wurde. Dieses Amt übte er bis 1776 aus; in dieser Zeit wurde er 1773 Amtsstatthalter von St. Johannsen[8]. Wie für die Nachkommen eines bernischen Landvogts üblich, wurden seine Söhne und Enkel noch bis etwa 1815 gelegentlich als «Fischer von Erlach» bezeichnet.
Wirken als Landvogt zu Erlach
Als Landvogt zu Erlach machte sich Emanuel Friedrich Fischer in vielfältiger Weise verdient. Sein Wirken war von einem aufgeklärten Reformgeist geprägt, der charakteristisch für die fortschrittlichen Vertreter der bernischen Aristokratie in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war. Fischer erkannte die wirtschaftlichen und ökologischen Probleme seiner Vogtei und ging sie mit Energie und Sachverstand an.
Ein zentrales Anliegen war für ihn die allmähliche Abschaffung des schädlichen Weidganges, jener traditionellen Praxis, bei der das Vieh auf gemeinschaftlichen Weiden oder nach der Ernte auch auf privaten Feldern weiden durfte. Diese Praxis behinderte landwirtschaftliche Verbesserungen und die Einführung neuer Anbaumethoden. Fischer bemühte sich um eine behutsame Reform, die die wirtschaftlichen Interessen mit den traditionellen Rechten der Bauern in Einklang bringen sollte.
Ebenso setzte er sich für die Aufhebung oder zumindest Milderung des damals bestehenden Getreideausfuhrverbotes ein, das für den Grenzbezirk besonders nachteilig war.
Sein bedeutendstes Projekt war jedoch die Entsumpfung der Gegend. Fischer beteiligte sich an den bereits damals entwickelten umfassenden Plänen zur Tieferlegung der Seen im Seeland. Diese Region, insbesondere das sogenannte Grosse Moos, war ein riesiges Sumpfgebiet im Dreieck zwischen dem Neuenburger-, Bieler- und Murtensee, das zwar fruchtbar, aber weitgehend unnutzbar war. Da die grossen Pläne zur Seespiegelabsenkung zu Fischers Zeit noch nicht zur Ausführung kamen, liess er einstweilen Entwässerungsgräben anlegen, um wenigstens einen Teil des Grossen Mooses kulturfähiger zu machen. Besonders bedeutsam war der grosse Chablais-Moos-Kanal, den er errichten liess. Diese Massnahmen waren Vorläufer der grossen Juragewässerkorrektion des 19. Jahrhunderts, die das Seeland grundlegend verändern sollte.
Aufstieg in die höchsten Staatsämter
Als Emanuel Friedrichs Vater Rudolf Friedrich Fischer im Jahr 1781 starb, gelangte der Sohn an dessen Stelle in den Täglichen Rat, jenes engere Gremium, das die laufenden Regierungsgeschäfte führte. Im Jahr 1782 rückte er in den Kleinen Rat auf, das eigentliche Regierungsorgan der Republik Bern. Diese Beförderung markierte seinen Eintritt in den innersten Kreis der Macht. Gleichzeitig wurde er zum zweiten Heimlicher von Burgern gewählt, ein Amt, das mit der Verwaltung der Burgerschaft verbunden war.
Von 1782 bis 1791 war er Mitglied der Landesökonomiekommission.
Fischer erhielt nun eine Reihe wichtiger Ämter. Er wurde Böspfenniger des Rates, also Steuereinnehmer, ein Amt, das er 1786 übernahm und das erhebliche Verantwortung mit sich brachte, da es um die Finanzen der Republik ging. Zudem wurde er Präsident der Direktion der Salzwerke, die für die Versorgung der Republik mit diesem wichtigen Gut zuständig war, sowie Präsident mehrerer anderer Kollegien. Das Salzmonopol war eine wichtige Einnahmequelle für Bern.
Im Jahr 1787 wurde Fischer eine besondere Ehre zuteil, als er zusammen mit seinem Gegenschwäher, dem Schultheissen von Sinner, als Gesandter an die Tagsatzung nach Frauenfeld geschickt wurde. Die Tagsatzung war die Bundesversammlung der Alten Eidgenossenschaft, in der die dreizehn souveränen Orte zusammenkamen, um gemeinsame Angelegenheiten zu beraten.

Als Fischer 1789 die Wahl zum ennetbirgischen, das heisst tessinischen Syndikator (Oberaufseher) in den damaligen Tessiner Vogteien, vorgeschlagen wurde, lehnte er diese ab. Das Amt des Syndikators war mit einem längeren Aufenthalt in den italienischsprachigen Untertanengebieten südlich der Alpen verbunden und bedeutete eine gewisse Entfernung vom Zentrum der Macht.
Im Jahr 1792 erreichte Fischer den Höhepunkt seiner regulären Ämterlaufbahn, als er zum Venner gewählt wurde, konkret zum Venner von Gerwern. Die Venner waren die höchsten Magistratspersonen nach den beiden Schultheissen und bildeten zusammen mit diesen und den Seckelmeistern die Spitze der bernischen Regierung. Das Amt des Venners war auf vier Jahre befristet. Gleichzeitig wurde Fischer 1796 zum Mitglied des Geheimen Rates ernannt, jenes engsten Beratungsgremiums, das sich mit den sensibelsten Staatsangelegenheiten befasste.
Während seiner Vennerzeit kam Fischer 1795 oder 1796 bei der Wahl zum Deutsch-Seckelmeister in Vorschlag, unterlag aber gegen seinen Mitbewerber Rudolf Stettler. Das Amt des Deutsch-Seckelmeister war eines der höchsten und einflussreichsten in der Republik, da es die Kontrolle über die Finanzen der deutschsprachigen Landesteile bedeutete. Fischers Kandidatur zeigt, dass er zu den ernsthaften Anwärtern auf die allerhöchsten Staatsämter gehörte.
Die Herausforderungen der Revolutionszeit
Der Ausbruch der Französischen Revolution im Jahr 1789 brachte für die Alte Eidgenossenschaft und insbesondere für Bern als grössten und mächtigsten Stadtstaat eine Reihe von Verwicklungen mit sich, die Fischer zahlreiche wichtige und heikle Aufträge einbrachten.
Die ersten Auswirkungen der Revolution zeigten sich im Unterwallis, wo Unruhen entstanden. Das Wallis war in einen oberen, deutschsprachigen Teil unter der Herrschaft der sieben Zehnden und einen unteren, französischsprachigen Teil unterteilt, der unter der Herrschaft des Bischofs von Sitten, Joseph Anton Blatter, stand, der von 1790 bis 1807 das Amt ausübte, stand, wobei Bern als Schutzmacht fungierte. Die revolutionären Ideen aus Frankreich fanden im Unterwallis schnell Anhänger, die sich gegen die traditionelle Herrschaftsordnung auflehnten.
Bern bot Truppen auf und sandte Fischer als Feldkriegsrat nach Aigle und Bex. Der Feldkriegsrat war ein hoher militärischer und politischer Kommissar, der die Regierung bei den Truppen vertrat und sowohl militärische als auch diplomatische Aufgaben wahrnahm. Fischer befand sich von September 1790 bis Januar 1791 in dieser Mission. Seine Aufgabe war hauptsächlich beobachtend, nach beiden Seiten mässigend, aber natürlich vorwiegend zugunsten der rechtmässigen Landes-Obrigkeit. Diese Formulierung zeigt die schwierige Balance, die Fischer halten musste: Einerseits sollte er die bestehende Ordnung verteidigen, andererseits durfte er die Situation nicht durch zu hartes Vorgehen eskalieren lassen.
Die revolutionäre Bewegung erfasste bald auch das Waadtland. Dieses französischsprachige Untertanengebiet Berns erstreckte sich von Lausanne über Morges bis nach Nyon und bildete das wohlhabendste sowie bevölkerungsreichste Territorium der Republik. Die waadtländische Elite war von den Ideen der Aufklärung und der Revolution stark beeinflusst und begann, die bernische Herrschaft zunehmend als Fremdherrschaft zu empfinden.
Bereits im März 1791 sah sich Fischer gezwungen, nach Aigle und Bex zu reisen – diskret und unter dem Vorwand, die dortigen Salzwerke zu besichtigen. Er war bevollmächtigt, bei aufkommenden Unruhen während der Truppenmusterungen die notwendigen Gegenmassnahmen zu ergreifen. Diese verdeckte Mission verdeutlichte die damalige Anspannung und das Bestreben der Regierung, jegliches Aufsehen zu vermeiden.
Die Untersuchungskommission in der Waadt
Ein viel wichtigeres und schwierigeres Geschäft führte Fischer im Spätsommer 1791 wieder und auf längere Zeit in die Waadt. Feste und Versammlungen zu Rolle und anderswo, bei denen sich aufrührerische Bestrebungen äusserten, die durch Verbindungen mit Frankreich noch erschwert wurden, veranlassten die Regierung zur Entsendung einiger Bataillone und einer ausserordentlichen Untersuchungskommission, der sogenannten Haute Commission.
Fischer wurde zum Präsidenten dieser Kommission ernannt, mit dem Sitz im Schloss zu Rolle, und war zugleich Feldkriegsrat bei den Truppen. Diese Doppelrolle zeugt von seiner Schlüsselposition im Dienst der Regierung, bedeutete für ihn jedoch auch eine aussergewöhnliche Verantwortung. Er musste die rechtlichen Ermittlungen führen und gleichzeitig die militärische Präsenz so steuern, dass die ohnehin angespannte Lage nicht eskalierte.
Nach Abschluss der lokalen Untersuchungen und noch vor Beginn des Hauptverfahrens in Bern kam es am 30. September 1791 in Lausanne zu einem folgenschweren Ereignis. Auf Regierungsbefehl mussten Deputierte aller beteiligten Städte und Gemeinden vor der Kommission erscheinen, wo ihnen deren Präsident Fischer eine öffentliche Rüge erteilte. Diese Form der rituellen Demütigung galt im Ancien Régime als bewährtes Instrument der Herrschaftssicherung, fachte die bestehenden Spannungen in diesem Fall jedoch eher an, als dass sie sie zu beruhigen vermochte.
Im Jahr 1793 kam Fischer wieder in amtlicher Stellung nach Lausanne, diesmal zu einem repräsentativeren Anlass. Er war beauftragt, den letzten bernischen Gouverneur, Ludwig von Büren, mit den gewohnten Feierlichkeiten zu installieren.
Weitere diplomatische Missionen
Das Verhältnis Berns zur französischen Republik wurde in den 1790er Jahren immer schwieriger. Die revolutionäre Regierung in Paris betrachtete die aristokratischen Regimes der Schweiz mit Misstrauen. Gegenstand besonderen Argwohns war der englische Gesandte William Wickham (1761–1840)[9], der in der Schweiz residierte und den die Franzosen verdächtigten, von hier aus royalistische Verschwörungen zu organisieren.
Fischer wurde im Dezember 1795 beauftragt, Wickham zu bewegen, dass er seinen Aufenthalt statt in Lausanne in Bern nehme. Diese scheinbar einfache Bitte war in Wirklichkeit eine heikle diplomatische Mission. Die Verlegung des Aufenthalts sollte einerseits den französischen Forderungen Rechnung tragen, andererseits aber Wickham nicht völlig vor den Kopf stossen, da Bern auf gute Beziehungen zu England angewiesen war.
Im Jahr 1796 wurde Fischer noch einmal in die Waadt geschickt, diesmal mit einem Untersuchungsauftrag. Er sollte dem Geheimen Rat berichten, was an den nach Bern gemeldeten Umtrieben französischer Emigranten wahr sei. Die Anwesenheit französischer Royalisten in der Schweiz war für die revolutionäre Regierung in Paris ein ständiger Stein des Anstosses, und Bern musste einen schwierigen Balanceakt vollführen zwischen der traditionellen Gewährung von Asyl und dem Wunsch, die mächtige französische Republik nicht zu provozieren.
Die Mission in Basel
Als im Jahr 1796 Basel wegen des in der Nähe geführten Krieges (siehe Erster Koalitionskrieg) zwischen Frankreich und Österreich von schweizerischen Truppen besetzt wurde, war Fischer sowohl Feldkriegsrat beim Berner Kontingent als auch einer der eidgenössischen Repräsentanten.
Die schwierigste Arbeit verschaffte den eidgenössischen Repräsentanten der erfolglose Sturm der Österreicher auf den Hüninger Brückenkopf am 25. Oktober 1796. Hüningen lag auf französischem Gebiet direkt gegenüber von Basel, und bei dem Angriff wurden einige Basler Offiziere von den Franzosen beschuldigt, den Kaiserlichen bei diesem Anlass Vorschub geleistet zu haben. Dies führte zu einer umständlichen Untersuchung, die durch Parteiumtriebe noch heikler gemacht wurde. Die Neutralität der Schweiz stand auf dem Spiel, und Fischer musste zwischen den verschiedenen Interessen vermitteln.
Drei Monate, vom Oktober 1796 bis in den Januar 1797, dauerte Fischers Aufenthalt in Basel.
Nach dem Frieden von Campo Formio im Oktober 1797, der den Ersten Koalitionskrieg beendete, reiste Napoleon Bonaparte aus Italien über Bern nach Rastatt, wo ein Kongress zur Neuordnung des Reiches stattfinden sollte. Die Berner Regierung bestellte aus den Ratsherren Fischer, May und Stürler einen Ausschuss, um den General auf der Durchreise zu begrüssen und alle Massnahmen zu seinem Empfang zu treffen. Der künftige Kaiser hielt sich jedoch in der Stadt Bern nur wenige Minuten auf, sodass die aufwendigen Vorbereitungen kaum zum Tragen kamen.
Die Helvetische Revolution und ihre Folgen
Das Jahr 1798 brachte den Zusammenbruch der alten Ordnung. Französische Truppen marschierten in die Schweiz ein, die Republik Bern wurde gestürzt, und an ihre Stelle trat die zentralistische Helvetische Republik nach französischem Vorbild. Für Emanuel Friedrich Fischer war dieses Jahr des Umsturzes auch persönlich ein Unglücksjahr. Die Revolution vollendete den Zerfall seines Vermögens, der bereits früher begonnen hatte.
Finanzielle Verluste und unternehmerisches Engagement
Schon vor der Revolution hatte Fischer sehr bedeutende Summen in der Typographischen Gesellschaft verloren, einem auf Aktien gegründeten Buchdruckerei- und Buchhandlungs-Unternehmen. Fischer gilt als Hauptinitiant der Gründung dieses Unternehmens, das ambitionierte Ziele verfolgte und die Buchproduktion in Bern auf eine moderne, kapitalistische Grundlage stellen sollte. Er war der Hauptförderer dieser Gesellschaft gewesen und hatte nicht nur eigenes Kapital investiert, sondern auch Bürgschaften übernommen.
Das Unternehmen erwies sich jedoch als finanzielles Desaster. Spekulationen und Fehlkalkulationen führten zu erheblichen Verlusten, die Fischer persönlich tragen musste.
Nun, im Jahr 1798, verlor Fischer auch sein Amtseinkommen, das einen wesentlichen Teil seiner Einkünfte ausgemacht hatte. Vorläufig verlor er die Einkünfte aus den Posten, jenen Einnahmen aus dem Postwesen, die seit Beat Fischer im 17. Jahrhundert eine wichtige Quelle des Familienvermögens gewesen waren. Die Güter in der Waadt, an denen er Miteigentümer war, wurden von den dortigen neuen Behörden mit Beschlag belegt.
Fischer kam in ernsthafte Bedrängnis und musste 1799 sein Haus in der Kramgasse 5 in Bern an die Gesellschaft zum Affen veräussern.[10][11] Doch konnte er noch seinen von ihm selbst geschaffenen Landsitz Bellerive in Gwatt bei Thun behalten, den er ab 1764 erbaut hatte. Dieser Landsitz sollte der Stammsitz einer neuen Linie der Familie werden, der Linie von Bellerive-Gwatt, deren Stammvater Fischer war.
Gefangenschaft in Strassburg
Bevor Fischer sich nach Bellerive zurückziehen konnte, musste er noch eine unfreiwillige Reise machen. Im April 1798 wurden er und neun andere von den angesehensten Magistraten auf Befehl der französischen Gewalthaber verhaftet und als Geiseln abgeführt. Diese Massnahme sollte die Berner Bevölkerung einschüchtern und jeden Widerstand gegen die neue Ordnung im Keim ersticken.
Die Gefangenen wurden nach Strassburg gebracht und dort bis Anfang Juli festgehalten, also etwa drei Monate lang. Nach der Angabe des Historikers Lutz wurden sie eine Zeitlang auch in Bitsch gefangen gehalten, einer Festung in den Vogesen.
Rückzug nach Bellerive

Nach seiner Freilassung zog sich Fischer nach Bellerive in Gwatt bei Thun zurück. Der Landsitz, den er in besseren Zeiten geschaffen hatte, bot ihm nun einen Zufluchtsort, wo er sich seinen privaten Interessen widmen konnte.
Fischer befasste sich viel mit Verbesserungen in der Landwirtschaft, ein Interesse, das bereits während seiner Zeit als Landvogt in Erlach deutlich geworden war. Fischer konnte hier sein kameralistisches Wissen und seine Erfahrungen aus der Entsumpfung des Grossen Mooses praktisch anwenden.
Mitunter hielt er sich auch in Bougy-Saint-Martin im Waadtland auf, vermutlich auf einem Gut, das ihm verblieben oder wieder zugänglich geworden war. Diese Aufenthalte zeigten, dass seine Verbindungen zur französischsprachigen Schweiz trotz der politischen Umwälzungen nicht völlig abgerissen waren.
Die Standeskommission von 1802
Dem stillen Leben am Thunersee machte der Aufstand von 1802 ein Ende, der den Alt-Venner noch einmal in eine neue Stellung berief. Die Helvetische Republik war von Anfang an instabil gewesen, zerrissen zwischen Unitariern, die einen zentralistischen Einheitsstaat nach französischem Vorbild wollten, und Föderalisten, die eine Rückkehr zu einer lockeren Konföderation autonomer Kantone anstrebten. Die ständigen Verfassungsänderungen und Staatsstreiche hatten das Vertrauen in die neue Ordnung untergraben.
Am 18. September 1802 wurde die helvetische Regierung aus Bern vertrieben. Die alten Kräfte ergriffen die Gelegenheit, um die Herrschaft wieder zu übernehmen. Schultheiss, Räte und Bürger traten wieder zusammen und übernahmen nominell die Regierung, übertrugen aber sofort alle ihre Gewalten einer Standeskommission von zehn Mitgliedern, die als provisorische Regierung fungieren sollte.
Als Vorsitzender dieser Standeskommission wurde Emanuel Friedrich Fischer gewählt.[12] Diese Wahl zeigt, dass der siebzigjährige Alt-Venner trotz seiner Jahre und trotz seines Rückzugs aus der aktiven Politik immer noch als eine angesehene Persönlichkeit angesehen wurde, die man die Wiederherstellung der alten Ordnung zutraute. In einer Zeit höchster Unsicherheit wandte man sich an ihn, um die provisorische Regierung zu leiten.
Die dringlichste Aufgabe dieser provisorischen Regierung war die Fortsetzung des Krieges gegen die helvetische Regierung, die sich nach Lausanne zurückgezogen hatte. Die Berner Truppen standen eben im Begriff, auch Lausanne zu erobern und die helvetische Regierung vollständig zu vertreiben, als in den ersten Oktobertagen Napoleon Bonaparte, der inzwischen Erster Konsul der Französischen Republik geworden war, sich einmischte.
Bonaparte, der die Schweiz als Schutzgürtel Frankreichs betrachtete und keine unkontrollierte Entwicklung dulden wollte, verfügte die Wiedereinsetzung der helvetischen Regierung sowie die Auflösung aller neu errichteten Behörden. Diese Intervention zeigte deutlich, dass die Schweiz nicht mehr Herr im eigenen Haus war und dass die französische Hegemonie jede Restauration der alten Ordnung verhindern würde.
Nach Verhandlungen mit Schwyz, Bern und General Jean Rapp wich die Berner Standeskommission erst beim Einmarsch helvetischer Truppen der Übermacht: Sie stellte am 17. Oktober 1802 ihre Arbeit ein. Während Widerstandsführer wie Aloys Reding verhaftet wurden, entging Fischer einer erneuten Gefangenschaft.
Die Mediationszeit und letzte Lebensjahre
Nach der napoleonischen Mediationsakte von 1803 kehrte die Schweiz zu einer gemässigten Form der alten Ordnung zurück. Obwohl dem 71-jährigen Alt-Venner Fischer ein Sitz im Kleinen Rat sicher gewesen wäre, verzichtete er zugunsten seines ältesten Sohnes Emanuel Rudolf Friedrich auf das Amt. Fischer zog sich auf seine Landgüter Bellerive und Bougy-Saint-Martin zurück, wo er sich der fortschrittlichen Landwirtschaft und dem wissenschaftlichen Austausch widmete. Als Mitglied des Grossen Rates blieb er der Politik dennoch im Hintergrund verbunden.
Literatur
- Emanuel Friedrich Fischer. In: Ludwig Lauterburg: Biographische Literatur enthaltend eine Sammlung gedruckter, biographischer Quellen aus dem Zeitraum von 1785 bis 1840 über das Leben und Wirken hervorragender, verstorbener Berner und Bernerinnen des alten deutschen Kantonstheils. Bern, 1853. S. 34 (Digitalisat).
- Emanuel Friedrich Fischer. In: Sammlung bernischer Biographien. Band 1. Bern 1884, S. 424–427 (Digitalisat).
- Barbara Braun-Bucher: Emanuel Friedrich Fischer. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
Weblinks
- Emanuel Friedrich Fischer. In: République des Lettres.
- Emanuel Friedrich Fischer. In: Indexeintrag: Deutsche Biographie.
- Emanuel Friedrich Fischer. In: Portrait Archiv.
- Emanuel Friedrich Fischer: In: Campagne Oberried.