Erbkämmerer

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Erbkämmerer hieß im Heiligen Römischen Reich und seinen Territorien der Kämmerer, wenn er dieses Hofamt als Erbamt ausübte.[1]

Bei der Krönung eines Kaisers oder Römischen Königs stand es seit 1356 dem Markgrafen von Brandenburg als Erzamt zu (die Erbämter der Kurfürsten wurden Erzämter genannt). Er trug den Titel Erzkämmerer (Archicamerarius) und führte als Amtszeichen in seinem Wappen ein goldenes Reichszepter in blauem Feld. Im Laufe der Zeit ließ sich der Erzkämmerer in seinen zeremoniellen Aufgaben zunehmend von Gesandten bzw. einem hierzu eingesetzten Reichserbkämmerer vertreten, dessen Amt wiederum zu den erblichen Hofämtern zählte.

Wichtige Amtsinhaber in verschiedenen Reichsterritorien

Siehe auch

Einzelnachweise

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