Europäisches Saarstatut
Teilabkommen der Pariser Verträge
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Das Europäische Saarstatut (amtlich: Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das Statut der Saar, auch Zweites Saarstatut) vom 23. Oktober 1954 wurde zwischen der deutschen und der französischen Regierung zur Beilegung der Saarfrage geschlossen.
Das im Rahmen der Verhandlungen zu den Pariser Verträgen geschlossene Abkommen, sah eine „Europäisierung“ des Saarlandes vor. Das seinerzeit nicht zu Bundesrepublik Deutschland gehörende Saarland war seit 1947 ein französisches Protektorat, was die deutsch-französischen Beziehungen und damit das angestrebte friedliche Zusammenwachsen Westeuropas belastete. Durch das Europäische Saarstatut sollte das Saarland zu einer von den Nationalstaaten losgelösten Europaregion und Standort der geplanten künftigen europäischen Behörden werden.
Für sein Inkrafttreten sah das Statut zwingend eine Annahme durch die Saarländerinnen und Saarländer in einem Plebiszit vor. Bei der entsprechenden Volksbefragung am 23. Oktober 1955, genau ein Jahr nach Unterzeichnung, sprach sich jedoch eine deutliche Mehrheit von 67,7 % der Abstimmenden gegen das Statut aus. Es trat somit nicht in Kraft. Stattdessen handelten Deutschland und Frankreich den Vertrag von Luxemburg aus, der 1957 zur sogenannten „kleinen Wiedervereinigung“, dem Beitritt des Saarlandes als zusätzliches Bundesland zur Bundesrepublik Deutschland, führte.
Vorgeschichte
Das Saargebiet und das „Erste Saarstatut“
Dem Europäischen Saarstatut ging ein seit 1919 währender Streit über die Region an der Saar voraus. So hatte Frankreich im Ersten Weltkrieg, nicht zuletzt als Wiedergutmachung für die weitgehende Zerstörung der Montanindustrie im Nordosten Frankreichs, die Annexion der Saarregion zu einem seiner Kriegsziele gemacht. Es konnte diese weitgehende Forderung bei den Pariser Friedensverhandlungen zwar nicht durchsetzen, dennoch wurde mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrags am 10. Januar 1920 die als Saargebiet (oder auch: Saarbecken-Gebiet) bezeichnete Region der deutschen Hoheit entzogen und unter Mandat des Völkerbundes gestellt. Vor der Abtrennung hatte das Saargebiet nicht als eigenständiges Gebiet bestanden, vielmehr hatte es großteils zu Preußen gehört (Rheinprovinz) sowie der Südosten zu Bayern (Pfalz).
Der Versailler Vertrag sah vor, dass nach spätestens 15 Jahren die stimmberechtigte Bevölkerung in einem Plebiszit über den weiteren Status des Saargebiets entscheiden sollte. Diese Regelungen in den Artikeln 45 bis 50 des Versailler Vertrags nebst einer Anlage in drei Kapiteln, wird bisweilen als Erstes Saarstatut bezeichnet, wenngleich der Ausdruck in den offiziellen Dokumenten so nicht verwendet wurde.
Volksabstimmung und Zeit des Nationalsozialismus

Unter dem Eindruck der 1933 erfolgten Machtübernahme durch die Nationalsozialisten in Deutschland erfolgte die Volksabstimmung im weiterhin demokratischen Saargebiet („Saarabstimmung“) im Jahr 1935. Ungeachtet der politischen Konsequenzen sprachen sich über 90 % der Abstimmenden für die Rückordnung in das Deutsche Reich aus. Zum 1. März 1935 gelangte das Saargebiet wieder unter deutsche Kontrolle, mehrere tausend Personen waren in den Wochen zuvor aufgrund der zu erwartenden politischen Verfolgung geflohen.
Die Nationalsozialisten hatten den Föderalismus in Deutschland durch die Abschaffung der Länder als politische Gliederungen praktisch beseitigt. Das Saargebiet wurde als Reichsland Saarland direkt einem Reichskommissar unterstellt. Die Rückgewinnung wurde unter dem Slogan „Deutsch die Saar immerdar“ intensiv propagandistisch aufgegriffen. Neben der Produktion von diversen Memorabilia sorgten auch massenhafte Straßenumbenennungen („Saarstraße“ oder „Saarlandstraße“) für die öffentliche Wahrnehmung.
Das Saarland in der Nachkriegszeit

Mit der deutschen Niederlage im Zweiten Weltkrieg geriet das Saarland zunächst in die US-amerikanische Besatzungszone und dann im Juli 1945, nach der Beilegung eines Streits zwischen Frankreich und der USA um die jeweiligen Einflussgebiete im besetzten Deutschland, in die französische Besatzungszone. Während Frankreich nach einigem Zögern in Baden, Württemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz Länder gründete, die perspektivisch einem noch zu gründendem deutschen Staat angehören sollten, verfolgte es für das Saarland andere Ziele.
Da die ursprünglichen Annexionspläne der Berliner Erklärung der Siegermächte zuwidergelaufen wären, verzichtete Frankreich darauf. Im Jahr 1947 trennte es stattdessen das Saarland von Deutschland ab und gründete dort einen eigenständigen Staat, der jedoch wirtschaftlich eng an Frankreich angebunden war und auch außenpolitisch von der Pariser Regierung vertreten wurde. Während die Zollunion mit Frankreich, der ausschließliche Export der saarländischen Kohle an Frankreich sowie die Schaffung einer an den französischen Franc gebundenen eigenen Währung (der Saar-Franken), von den USA und dem Vereinigten Königreich toleriert wurden, lehnten sie – wie auch die Sowjetunion – eine völkerrechtliche Anerkennung des Saarlandes jedoch ab.
Die westeuropäische Nachkriegsordnung

Mit der zunehmenden Zuspitzung des Kalten Kriegs, wurde auf der Londoner Sechsmächtekonferenz im Jahr 1948 die Gründung eines westdeutschen Staats beschlossen. Weiterhin sollten Schritte für eine stärkerer politische Zusammenarbeit, mit einer europäischen Vereinigung als Fernziel, unternommen werden. So wurde 1949, wenige Wochen vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland, der Europarat als ständiges Austauschforum seiner Mitgliedsstaaten gegründet.
Am 9. Mai 1950 veröffentlichte die französische Regierung den sogenannten Schuman-Plan, benannt nach Außenminister Robert Schuman. Dieser sah die Schaffung einer Hohen Behörde vor, die sowohl die deutsche als auch französische Kohle- und Stahlproduktion beaufsichtigen und koordinieren sollte. Der Plan trug dem französischen Wunsch nach Sicherheit vor künftigen deutschen Aggressionen Rechnung und formulierte zugleich einen konkreten politischen Weg zur Überwindung der nationalen Interessenkonflikte sowie einer schrittweisen europäischen Vereinigung. Der Schuman-Plan, der kurz vor der Londoner Konferenz veröffentlicht wurde und dort viel Aufmerksamkeit erfuhr, wurde letztlich angenommen und führte 1951 zur sogenannten Montanunion.
Ein weiteres Thema war die Stärkung der westeuropäischen Verteidigungsfähigkeit. Hierfür war West-Deutschland, sowohl aufgrund seiner industriellen Kapazitäten, als auch seiner Lage als Frontstaat im Kalten Krieg, von zentraler Bedeutung. So bestand bei vielen europäischen Staaten ein Interesse daran, das Verhältnis zu Deutschland zu normalisieren, das Land in die volle Souveränität zu entlassen, die Deutschland auferlegten industriellen Beschränkungen aufzuheben und es in die militärische Verteidigung Europas zu integrieren.
Angesichts all dieser Herausforderungen, stellte sich der Sonderstatus des Saarlandes zunehmend als Belastung für die französische Außenpolitik heraus. Dies zeigte sich erstmals nach der Gründung des Europarates Anfang Mai 1949. Sowohl Deutschland als auch das teilautonome Saarland stellten Aufnahmeanträge. Die Bundesregierung protestierte jedoch gegen die Aufnahme des Saarlands, weil sie dessen Abtrennung nicht indirekt völkerrechtlich anerkennen wollte. Da Deutschland seine volle Souveränität noch nicht wiedererlangt hatte, wurde der Konflikt letztlich dadurch entschärft, dass beide Länder nur als assoziierte Mitglieder aufgenommen wurden.
Auch im Deutschen Bundestag wurden die politischen Zustände im halbautonomen Protektorat Saarland thematisiert. Anlass war das 1951 erfolgte Verbot der DPS (im Saarland waren bis dahin überhaupt nur vier Parteien zugelassen), die wenig zuvor von ihrer Unterstützung der Autonomie abgerückt waren und stattdessen nun einen Wiederanschluss an Deutschland forderten. Auch wenn der Regierung Adenauer im Verhältnis zu Frankreich andere politische Themen erheblich wichtiger waren, als die Wiedergewinnung des Saarlandes, so formierten sich sowohl in der CDU als auch in der SPD Abgeordnete, die entsprechende Forderungen erhoben.
Europäisches Saarstatut
Aushandlung des Statuts

Um die unter dem Zankapfel Saarland leidende deutsch-französische Verständigung in Gang zu bringen, brachte Frankreichs Außenminister Robert Schuman im Jahr 1952 die Idee eine Europäisierung der Saar ins Gespräch. Eigentlicher Vordenker der Europäisierung war aber Johannes Hoffmann, der Ministerpräsident des Saarlands zu dieser Zeit. Das Saarland sollte zu einem außerstaatlichen Territorium und Standort verschiedener europäischer Institutionen werden. Die Regierung Adenauer signalisierte grundsätzliche Zustimmung zu diesem Vorschlag, jedoch konnte zunächst – nicht zuletzt aufgrund von Vorbehalten auf französischer Seite – kein konkreter Vorschlag ausgearbeitet werden.
Als im Jahr 1954 mit dem Scheitern der EPG und dann der EVG die gesamte westeuropäische Friedensordnung ins Wanken geriet, sahen sich sowohl die französische als auch die deutsche Regierung in der Verantwortung, Impulse für die weitere Zusammenarbeit zu setzen. In der Folge wurden die Pariser Verträge ausgehandelt, die eine Wiederherstellung der deutschen Souveränität, ein Ende der Besatzung und die Aufnahme Deutschlands in die NATO zum Ziel hatten. Jedoch machte Frankreich seine Zustimmung von einer Lösung der Saarfrage abhängig.
Sehr kurzfristig traten beide Regierungen hierüber in Verhandlungen. Konrad Adenauer bat die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen eigens nach Paris, um das angestrebte Abkommen politisch abzusichern. Am 23. Oktober 1954 wurde das Europäische Saarstatut in Paris unterzeichnet. Allerdings erhob sich fast umgehend Kritik an dem Abkommen, nicht zuletzt in Deutschland. Die FDP drohte mit dem Austritt aus der Regierungskoalition, die SPD lehnte das Abkommen ab und auch in der CDU, die sich zwar mehrheitlich auf eine Unterstützung verständigt hatte, gab es eine Reihe kritischer Stimmen. Vielfach wurde das Saarstatut als de-facto-Abtretung des Saarlandes an Frankreich interpretiert.
Inhalt des Europäischen Statuts

Das Europäische Saarstatut formulierte in 14 Artikeln und drei angehängten Zusatzvereinbarungen eine Reihe von Maßnahmen betreffend das Saarland, auf die sich die Regierungen Frankreichs und Deutschlands zur Lösung der strittigen Saarfrage einigen wollten, und die von der saarländischen Regierung unter Johannes Hoffmann ausdrücklich unterstützt wurden.[1]
- Das Saarland sollte als eigenständige Gebietskörperschaft in den jetzigen Grenzen fortbestehen und seine inneren Angelegenheiten alleine und frei von äußerer Einmischung regel (Artikel V).
- Außenpolitisch sollte das Land nicht länger von Frankreich, sondern von einem vom Ministerrat der WEU ernannten Kommissar vertreten werden. Der oder die Kommissarin würde auch die Einhaltung des Statuts überwachen und wäre dem Ministerrat verantwortlich. Die Person durfte weder die französische, noch die deutsche oder saarländische Staatsbürgerschaft haben, jedoch musste sie auch mit den Stimmen der drei Länder gewählt werden (Artikel II).
- Die Wirtschaftsunion mit Frankreich hätte fortbestanden, wäre jedoch um vergleichbare Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland erweitert worden, die nicht zulasten Frankreichs gingen. Die Zollunion mit Frankreich hätte weiterbestanden, Deutschland wäre weiterhin Zollausland geblieben. Der Saarländische Franken hätte bis zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Währung weiterbestanden (Artikel XI und XII).
- Die Saarländischen Kohlegruben wären in vollem Umfang von der bestehenden französischen Verwaltung in die ausschließliche Verwaltung durch das Saarland übergegangen (Artikel XII E und Zusatzvereinbarung 3).
- Das Saarland wäre als vollgültiges Mitglied in die damaligen europäischen Institutionen Europarat und WEU aufgenommen worden (Artikel III).
- Frankreich und Deutschland wollten den anderen Ländern in der Montanunion empfehlen, den Hauptsitz der Behörde nach Saarbrücken zu verlegen (Artikel XIII).
- Wo die Mitwirkung anderer Staaten oder Akteure vonnöten war, wollten sich Frankreich und Deutschland für deren Unterstützung der Vereinbarung einsetzen (Artikel XIV). Das Statut hätte seine Gültigkeit bis zum Abschluss eines endgültigen Friedensvertrags mit Deutschland behalten (Artikel I).
- Die Annahme des Statuts bedurfte eines Plebiszits (in der deutschen Fassung wird von Volksabstimmung gesprochen, in der französischen von referendum) durch das saarländische Volk. Alle die Meinungsfreiheit im Saarland einschränkenden Regelungen sollten unverzüglich aufgehoben werden, um einen freien Abstimmungskampf zu ermöglichen.
Volksbefragung am 23. Oktober 1955

Vor dem endgültigen Inkrafttreten sah das Saarstatut eine Volksabstimmung vor.[2] Vor dieser kam es zu einem heftigen Abstimmungswahlkampf. Da das Saarstatut die Wiederherstellung der Meinungs- und Versammlungsrechte vorsah, konnten sich im Sommer 1955 die pro-deutschen Parteien des Saarlandes zum Deutschen Heimat-Bund formieren. Da sich darunter auch die CDU befand, ergab sich die paradoxe Situation, dass die Saar-CDU zum Ablehnen des Statuts aufrief, während CDU-Bundeskanzler Adenauer eine Zustimmung propagierte. Während des Wahlkampfes kam es zu schweren Auseinandersetzungen mit deutsch-nationalistischen Tönen sowie Angriffen auf Ministerpräsident Hoffmann („Der Dicke muss weg!“) und seine von ehemaligen Emigranten getragene Regierung, andererseits riskierten Neinsager Diffamierungen und Repressalien.[3] Zusätzlich hatte die Ablehnung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft durch Frankreich das Vertrauen in den europäischen Einigungskurs erschüttert und Frankreichs Wirtschaft geriet gegenüber dem deutschen Wirtschaftswachstum ins Hintertreffen. (Zur Rolle der katholischen Kirche im Abstimmungswahlkampf siehe den Artikel über Michael Schulien, den damaligen Päpstlichen Apostolischen Visitator des Saargebietes.)
In der Volksabstimmung am 23. Oktober 1955 votierten 67,7 Prozent der abstimmenden saarländischen Bürger – bei einer Beteiligung von 96,6 Prozent (620.000 Teilnehmer) – gegen das Saarstatut. Dieses Votum wurde als Ausdruck des Willens zu einem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland angesehen.
Folgen
Da der deutsch-französische Vertrag von 1954 keine Regelungen für den Fall einer Ablehnung des Saarstatuts enthielt, musste erneut verhandelt werden. Diese Verhandlungen führten zum Saarvertrag vom 27. Oktober 1956, in dem Frankreich der Rückgliederung des Saarlandes unter deutsche Hoheit zum 1. Januar 1957 zustimmte. Am 14. Dezember 1956 erklärte der saarländische Landtag den förmlichen Beitritt zum Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes. Durch das Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes[4] wurde das Saarland am 1. Januar 1957 in die Bundesrepublik eingegliedert. Dieser Beitritt wurde 1990 zum Vorbild für die verfassungsrechtliche Gestaltung der deutschen Wiedervereinigung.
Der Termin für die wirtschaftliche Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik und die Einführung der D-Mark an der Saar wurde vor der Bevölkerung lange geheim gehalten und als „Tag X“ hoffnungsvoll erwartet. Erst mit dem wirtschaftlichen Anschluss am 6. Juli 1959 war die „kleine Wiedervereinigung“ vollständig, und so endete nach 14 Jahren der zweite saarländische Sonderweg.
Literatur
Quellen:
- Die Bundesregierung: Gesetz betreffend das am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichnete Abkommen über das Statut der Saar. In: Der Bundesminister der Justiz (Hrsg.): Bundesgesetzblatt. Teil I. Band 5, Nr. 7, 25. März 1955, ZDB-ID 220836-2, S. 295 (bgbl.de [PDF]).
- Bundesrepublik Deutschland, Französische Republik: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage. In: 1000dokumente.de. Nordost-Institut, 27. Oktober 1956, abgerufen am 4. Mai 2026.
- Deutscher Bundestag: Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes. In: Der Bundesminister der Justiz (Hrsg.): Bundesgesetzblatt. Teil I. Band 6, Nr. 54, 26. Dezember 1956, ZDB-ID 220836-2, S. 1011–1016 (bgbl.de [PDF]).
Forschungsliteratur:
- Wilfried Busemann (Hrsg.): Saarabstimmungen 1935 und 1955. Dokumentation einer Vortragsreihe (= Schriften der Kooperationsstelle Wissenschaft und Arbeitswelt. Band 9). Saarbrücken 2016, DNB 1154961869 (uni-saarland.de [PDF]).
- Herbert Elzer: Die deutsche Wiedervereinigung an der Saar. Das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen und das Netzwerk der prodeutschen Opposition 1949 bis 1955. St. Ingbert 2007, DNB 985258829.
- Herbert Elzer: Konrad Adenauer, Jakob Kaiser und die „kleine Wiedervereinigung“. St. Ingbert 2008, DNB 990174875.
- Die Saarabstimmung vom 23. Oktober 1955. In: Saarpfalz-Kreis (Hrsg.): Saarpfalz (= Blätter für Geschichte und Volkskunde: Sonderheft). 2006, ISSN 0930-1011.
- Bruno Thoß: Der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur WEU und NATO im Spannungsfeld von Blockbildung und Entspannung. In: Hans Ehlert, Christian Greiner, Georg Meyer et al. (Hrsg.): Die NATO-Option (= Militärgeschichtliches Forschungsamt [Hrsg.]: Anfänge westdeutscher Sicherheitspolitik. Band 3). München 1993, DNB 931174287, S. 1–232.
Weblinks
- Geschichte des Saarland kompakt. Das europäische Experiment um 1950. In: saarland.de. Land Saarland, 17. April 2020, abgerufen am 2. Mai 2026.
- Geschichte des Saarland kompakt. Erfolgreich in SaarLorLux ab 1950. In: saarland.de. Land Saarland, 17. April 2020, abgerufen am 2. Mai 2026.
- Geschichte des Saarland kompakt. Abstimmung 1955! - Ja oder Nein? In: saarland.de. Land Saarland, 17. April 2020, abgerufen am 2. Mai 2026.
- Saar-Nostalgie. Erinnerungen an frühere Zeiten im Saarland. In: saar-nostalgie.de/. Stefan und Andreas Freyer, 2008, abgerufen am 2. Mai 2026.
- Heim ins Reich. In: zeit.de. Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG, 12. Mai 2009, abgerufen am 2. Mai 2026.