Volksbefragung zum Europäischen Saarstatut 1955

Volksbefragung am 23. Oktober 1955 im Saarland From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Volksbefragung zum Europäischen Saarstatut fand am 23. Oktober 1955 im Saarland statt. Ausgelöst wurde die unverbindliche Volksbefragung durch ein zwischen Frankreich und Deutschland exakt ein Jahr zuvor geschlossenes Abkommen, das sogenannte Europäische Saarstatut. Dieses sah vor, dass das Saarland von einem unter französischer Kontrolle stehendem Protektorat zu einer „Europaregion“ umgewandelt werden sollte. Das Saarland hätte dadurch volle innenpolitische Souveränität erlangt, wäre jedoch nach Außen von einem durch den Europarat ernannten Kommissar oder einer Kommissarin regiert worden. Im Gegenzug hätten sich viele der seinerzeit geplanten Institutionen eines geeinten Europas im Saarland angesiedelt.

Volksbefragung
zum Europäischen Saarstatut
gültige Stimmen
31.5% (32.3%)
66.1% (67.7%)
2.5%
Ja
Nein
ungültig
Mehrheit der gültigen Stimmen
Quelle: Statistisches Amt des Saarlandes: Das Ergebnis der Volksbefragung für das Europäische Statut für das Saarland am 23. Oktober 1955.

Das Abkommen sah für sein Inkrafttreten allerdings die Annahme durch eine „Volksabstimmung“ (im französischen Text: referendum) vor. Da sich beim Plebiszit am 23. Oktober 1955 jedoch gut zwei Drittel der Abstimmenden (67,7 %) gegen das Abkommen aussprachen, trat dieses nicht in Kraft und die Pläne wurden fallengelassen.

In der Folge erklärte sich Frankreich mit einer Rückangliederung des Saarlandes an Deutschland einverstanden. Diese sogenannten „kleine Wiedervereinigung“ wurde mit dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 1957 vollzogen.

Hintergrund

Das Saarland zwischen Deutschland und Frankreich

Seit dem 17. Jahrhundert hatten verschiedene Regierungen Frankreichs versucht, das Gebiet des heutigen Saarlandes dem französischen Herrschaftsgebiet zuzuschlagen, jedoch stets ohne längerfristigen Erfolg. Als Folge des Ersten Weltkriegs setzte Frankreich bei den Pariser Friedensverhandlungen durch, dass mit Inkrafttreten des Versailler Vertrags am 10. Januar 1920 das Saargebiet (oder auch: Saarbecken-Gebiet) geschaffen wurde. Dieses Gebiet, das zuvor großteils zu Preußen (Rheinprovinz) beziehungsweise der Südosten zu Bayern (Pfalz) gehört hatte, war nun der deutschen Hoheit entzogen und unter Mandat des Völkerbundes gestellt. Frankreich wurde für diese Zeit das Recht zur Ausbeutung der saarländischen Minen zugestanden, als Reparation für die erlittenen Kriegsschäden. Der Versailler Vertrag sah vor, dass nach spätestens 15 Jahren die stimmberechtigte Bevölkerung in einem Plebiszit über den weiteren Status des Saargebiets entscheiden sollte (sogenanntes Erstes Saarstatut). Unter dem Eindruck der 1933 erfolgten Machtübernahme durch die Nationalsozialisten in Deutschland erfolgte die Volksabstimmung im weiterhin demokratischen Saargebiet („Saarabstimmung“) im Jahr 1935. Ungeachtet der politischen Konsequenzen sprachen sich über 90 % der Abstimmenden für die Rückordnung in das Deutsche Reich aus. Zum 1. März 1935 gelangte das Saargebiet wieder unter deutsche Kontrolle, mehrere tausend Personen waren in den Wochen zuvor aufgrund der zu erwartenden politischen Verfolgung ins Exil gegangen.

Nach der deutschen Niederlage im Zweiten Weltkrieg geriet das Saarland letztlich in die französische Besatzungszone. Da die ursprünglichen Annexionspläne der Berliner Erklärung der Siegermächte zuwidergelaufen wären, verzichtete Frankreich darauf. Im Jahr 1947 trennte es stattdessen das Saarland von Deutschland ab und gründete dort einen eigenständigen Staat, der jedoch wirtschaftlich eng an Frankreich angebunden war und auch außenpolitisch von der Pariser Regierung vertreten wurde. Während die Zollunion mit Frankreich, der ausschließliche Export der saarländischen Kohle an Frankreich sowie die Schaffung einer an den französischen Franc gebundenen eigenen Währung (der Saar-Franken), von den USA und dem Vereinigten Königreich toleriert wurden, lehnten sie – wie auch die Sowjetunion – eine völkerrechtliche Anerkennung des Saarlandes jedoch ab.

Mit der zunehmenden Zuspitzung des Kalten Kriegs, wurde auf der Londoner Sechsmächtekonferenz im Jahr 1948 die Gründung eines westdeutschen Staats beschlossen. Weiterhin sollten Schritte für eine stärkerer politische Zusammenarbeit, mit einer europäischen Vereinigung als Fernziel, unternommen werden. So wurde 1949, wenige Wochen vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland, der Europarat als ständiges Austauschforum seiner Mitgliedsstaaten gegründet.

Am 9. Mai 1950 veröffentlichte die französische Regierung den sogenannten Schuman-Plan, benannt nach Außenminister Robert Schuman. Dieser letztlich angenommene Plan sah die Schaffung einer Hohen Behörde für eine Montanunion vor, die sowohl die deutsche als auch französische Kohle- und Stahlproduktion beaufsichtigen und koordinieren sollte. Ein weiteres Thema war die Stärkung der westeuropäischen Verteidigungsfähigkeit. Hierfür war West-Deutschland, sowohl aufgrund seiner industriellen Kapazitäten, als auch seiner Lage als Frontstaat im Kalten Krieg, von zentraler Bedeutung.

Angesichts all dieser Herausforderungen, stellte sich der Sonderstatus des Saarlandes zunehmend als Belastung für die französische Außenpolitik heraus, von dem es sich befreien wollte.

Die inneren Entwicklungen im Saarland

Bis zur Schaffung des Saargebiets im Jahr 1920 hatte es keine Vorstellung von einem Saarland als politisch-kulturell geschlossenes Gebiet gegeben. Erst durch die politische Abtrennung und das gemeinsame Schicksal der Bewohnerinnen und Bewohner entstand so etwas wie eine saarländische Identität. Die Mandatszeit war zunächst von einem starken Zusammenrücken der Gesellschaft gegen das vielfach als Fremdherrschaft empfundene Völkerbundregime geprägt. Erst mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten änderte sich diese Dynamik. Durch eine Rückangliederung an Deutschland drohte nun tausenden Menschen im Saargebiet politische Verfolgung. Während die maßgeblich von den Nationalsozialisten aufgebaute und gesteuerte Deutsche Front weiterhin die nationale Wiedervereinigung beschwor, setzten sich nun verschiedene politische Gruppen (Sozialdemokratie, Teile des politischen Katholizismus, zuletzt auch die Kommunisten) erstmals, jedoch weitgehend getrennt voneinander, für den Verbleib im demokratischen Völkerbundmandat ein. Gleichwohl sprachen sich über 90 % der Abstimmenden am 13. Januar 1935 für die Rückgliederung an Deutschland aus. Zwischen vier und achttausend Saarländerinnen und Saarländer gingen in den folgenden Wochen und Monaten ins Exil, viele nach Frankreich oder Südamerika. Ein nicht unerheblicher Teil derjenigen, die bis zum Ausbruch des Krieges in Frankreich blieben, schlossen sich nach 1940 dem französischen Widerstand gegen die deutsche Besatzung an.

Nach der Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg, der erneuten französischen Besatzung des Saarlandes ab Juli 1945 und der Begründung eines eigenständigen, wenngleich als Protektorat unter französischer Aufsicht stehenden, saarländischen Staates, änderte sich die Dynamik in der saarländischen Gesellschaft erneut. Die maßgeblichen politischen Positionen wurden im Saarland von Personen übernommen, die entweder aus dem Exil zurückkamen oder weitgehend unbelastet von einer Zusammenarbeit mit den Nationalsozialisten waren. So setzte sich beispielsweise die 30-köpfige verfassungsgebende Versammlung des Saarlandes mehrheitlich aus Exilanten zusammen.[1]

Die in der Verfassung festgeschriebene Bindung an Frankreich ging mit einer Einschränkung der Grundrechte einher, da jede politische Aktivität, die diese Ausrichtung in Frage stellte, unter Strafe gestellt war.[2] Die anderen drei zugelassenen Parteien, die Christliche Volkspartei des Saarlandes (CVP), die Sozialdemokratische Partei des Saarlandes (SPS) sowie die Demokratische Partei der Saar (DPS), bekannten sich hingegen vorbehaltlos zur Autonomie und der Bindung an Frankreich, was durchaus auch den Überzeugungen der jeweiligen Parteileitungen entsprach. Gleiches galt für die geschaffene „Einheitsgewerkschaft der Saar“. Ob diese Haltung auch in der Bevölkerung des Saarlandes weit verbreitet war, ist allerdings fraglich. Zur allgemeinen Akzeptanz trug immerhin bei, dass das Saarland durch seine wirtschaftlichen Anbindung an Frankreich ein „kleines Wirtschaftswunder“ erlebte, wodurch es von vielen der wirtschaftlichen Entbehrungen der Nachkriegszeit verschont blieb, in dem vergleichsweise gute Löhne gezahlt wurden und das ab 1950 Vollbeschäftigung und eine verlässliche soziale Absicherung erlebte.[3]

Die Situation änderte sich mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Da nun wieder ein deutscher Staat bestand, mehrten sich die Stimmen, die einen Beitritt auch des Saarlandes zu Deutschland forderten. Da solche Forderungen jedoch verboten waren, führte dies ab 1950 zu einer sich stetig ausweitenden politischen Verfolgung. So änderte die zugelassene DPS Anfang 1950 ihre Haltung zur Autonomiefrage und wurde entsprechend am 21. Mai 1950 verboten. Ebenfalls nicht zugelassen wurden die beide 1952 gegründeten Parteien Christlich Demokratische Union Saar und Deutsche Sozialdemokratische Partei (DSP), jeweils anti-autonomistische Abspaltungen der CVP beziehungsweise der SPS.

Das harte Vorgehen Frankreichs und der saarländischen Behörden rief auch in der Bundesrepublik Deutschland Proteste hervor. Unter dem Eindruck des Verbots ihrer Schwesterpartei DPS, drohte die deutsche FDP mit dem Rückzug aus der Regierungskoalition. Bundestagsabgeordnete sowohl der CDU, der SPD als auch der FDP überreichten der Bundesregierung und der französische Regierung am 29. Mai 1951 die sogenannten „Saarnote“, in der sie sich gegen die undemokratischen Verhältnisse im Saarland wandten. Kurz darauf beraumte der Bundestag eine „Saardebatte“ an, in der parteiübergreifend der bestehende Autonomiestatus kritisiert und ein Ende der Einschränkungen der Meinungsfreiheit im Saarland gefordert wurde.[4]

Der Weg zur Volksbefragung

Das Europäische Saarstatut

Konrad Adenauer und Pierre Mendès France in Baden-Baden (Januar 1955)

Um die unter dem Streit um das Saarland leidende deutsch-französische Verständigung nicht zu gefährden, brachte Frankreichs Außenminister Robert Schuman im Jahr 1952 die Idee eine Europäisierung der Saar ins Gespräch. Das Saarland sollte zu einem außerstaatlichen Territorium und Standort verschiedener europäischer Institutionen werden. Die Regierung Adenauer signalisierte grundsätzliche Zustimmung zu diesem Vorschlag, jedoch konnte zunächst – nicht zuletzt aufgrund von Vorbehalten im französischen Parlament – kein konkreter Vorschlag ausgearbeitet werden.

Das Scheitern der EPG und dann der EVG führte zu den Verhandlungen über die Pariser Verträge, mit denen eine Normalisierung der Beziehungen zu Deutschland und ein Ende der Besatzung erreicht werden sollte. Jedoch machte Frankreich seine Zustimmung von einer Lösung der Saarfrage im Sinne der vorgeschlagenen Europäisierung abhängig.

Sehr kurzfristig traten beide Regierungen hierüber in Verhandlungen und am 23. Oktober 1954 wurde das Europäische Saarstatut in Paris unterzeichnet. Das Statut sah vor, dass das Saarland als eigenständige Gebietskörperschaft in den jetzigen Grenzen fortbestehen und seine inneren Angelegenheiten alleine und frei von äußerer Einmischung regeln sollte. Außenpolitisch sollte das Land nicht länger von Frankreich, sondern von einem vom Ministerrat der Westeuropäischen Union ernannten Kommissar oder einer Kommissarin vertreten werden. Die Wirtschafts- und Zollunion mit Frankreich hätte fortbestanden, wäre jedoch um wirtschaftliche Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland erweitert worden, die nicht zulasten Frankreichs gingen. Der Saarländische Franken sollte bis zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Währung weiterbestehen. Das Saarland wäre als vollgültiges Mitglied in die damaligen europäischen Institutionen Europarat und WEU aufgenommen worden. Frankreich und Deutschland wollten den anderen Ländern in der Montanunion empfehlen, den Hauptsitz der Behörde nach Saarbrücken zu verlegen.

Die Annahme des Statuts bedurfte laut Artikel I eines Plebiszits (in der deutschen Fassung wird von Volksabstimmung gesprochen, in der französischen von referendum) durch das saarländische Volk. Alle die Meinungsfreiheit im Saarland einschränkenden Regelungen sollten unverzüglich aufgehoben werden, um einen freien Abstimmungskampf zu ermöglichen.

Abstimmungskampf

Plakate im Abstimmungskampf

Der Abstimmungskampf wurde auf drei Monate begrenzt und begann am 23. Juli 1955. An diesem Tag verkündete die Regierung des Saarlands einerseits das Durchführungsgesetz für die Volksbefragung, als auch (wie im Abkommen vereinbart) Änderungen des Vereins-, Versammlungs- und Pressegesetzes, mit denen die zuvor geltenden Beschränkungen der Meinungsfreiheit weitgehend aufgehoben wurden. Die neuen Freiheiten galten jedoch ausdrücklich nur für Saarländerinnen und Saarländer. Einerseits sollte so sichergestellt werden, dass keine der teils seit vielen Jahren im Saarland lebenden französischen Angehörigen der Sicherheitsbehörden sich in den Abstimmungskampf einmischten. Aber auch der Einfluss aus Deutschland sollte so weit als möglich begrenzt werden. Die Erfahrungen aus dem Abstimmungskampf von 1934/35, bei dem die Nationalsozialisten massiv durch staatliche Propaganda auf die Volksabstimmung im Saargebiet Einfluss genommen hatten, bildeten den Hintergrund für diese Beschränkungen.

Ebenfalls am 23. Juli 1955 wurde die national-liberale DPS wieder zugelassen, und auch die christdemokratische CDU Saar sowie die sozialdemokratische DSP konnten erstmal legal auftreten. Alle drei Parteien wandten sich gegen das Europäische Saarstatut. Um ihre Kräfte zu bündeln, traten sie ab dem 3. September 1955 gemeinsam unter der Bezeichnung Deutscher Heimat-Bund auf. Auch die kommunistische KPS und die Deutsche Demokratische Union (DDU) sprachen sich für ein „Nein“ aus.

Auf der anderen Seite standen vor allem die christdemokratische CVP und die sozialdemokratische SPS, die beiden größten Parteien des Saarlandes, die bei der Landtagswahl 1952 zusammen noch über 87 % der Stimmen auf sich hatten vereinen können. Daneben traten weitere Klein-Parteien ebenfalls für ein „Ja“ in der Volksbefragung ein, so die Freie Deutsche Partei (FDP), die Unabhängige Arbeiterpartei Saar (UAPS), die Christlich-Soziale Union Saar (CSU-Saar) sowie die Arbeiter- und Bauern-Partei Saar. Auch einige pro-europäische Organisationen wie die Europa-Union und die Nouvelles Équipes Internationales engagierten sich im Abstimmungskampf für ein „Ja“.

Nachdem die Frage des Status des Saarlands über viele Jahre nicht offen diskutiert werden konnte, durften nun erstmals alle Positionen (allerdings nur von Saarländerinnen und Saarländern!) offen ausgesprochen werden. Die Volksabstimmung wurde im ganzen Saarland als grundlegende Richtungsentscheidung verstanden und entsprechend heftig der Abstimmungskampf von beiden Seiten geführt.[5] In den nur drei Monaten wurde eine sehr große Zahl an Plakaten[6], Handzetteln[7] und Druckerzeugnissen jeder Art[8], Karikaturen[9] und Spottversen[10] produziert und verteilt.

Plakate zum Abstimmungskampf

Die Befürworter des Europäischen Saarstatuts wurden zu „Separatisten“ erklärt, die auf die dauerhafte Abtrennung des Saarlands von Deutschland hinarbeiteten. Insbesondere Ministerpräsident Johannes Hoffmann war das Ziel von Schmähungen aller Art. Der von der DPS geprägte und auf Plakaten massenhaft verbreitete Slogan „Der Dicke muss weg!“, der auf den beleibten Hoffmann abzielte, wurde zum geflügelten Wort im Abstimmungskampf. Bei verschiedenen Kundgebungen Hoffmanns kam es zu gewaltsamen Gegendemonstrationen, die letztlich von der Polizei mit Schlagstock und Tränengas aufgelöst wurden.[11] Auch wenn dies im Europäischen Saar-Statut gar nicht so beschrieben war, beharrte das „Nein“-Lager darauf, dass eine Ablehnung zwingend den Wiederanschluss des Saarlands an Deutschland zur Folge haben müsse.

Die Befürworter des Saar-Statuts warnten hingegen vor einem Wiedererstarken des Nationalismus, der Rückkehr des Nationalsozialismus und vor der Gefahr eines neuen Krieges. Das Hauptziel ihrer Kritik war der Vorsitzende der DPS, Heinrich Schneider, der 1930 in die NSDAP eingetreten, beim Plebsizit von 1935 Leiter der Saar-Abteilung der Partei gewesen war, und 1950 maßgeblich an dem nationalistischen Kurswechsel der DPS mitgewirkt hatte. Das durchaus zweideutige DPS-Plakat mit der Aufschrift „Wir sind wieder da!“ und einem schwarzen Reichsadler im Hintergrund, wurde von den Statut-Befürwortern als vermeintlicher Beleg für die nationalsozialistische Agenda des Deutschen Heimat-Bundes skandalisiert. Neben der Warnung vor Nationalismus und Krieg setzten die Befürworter des Statuts auch positive Visionen eines für kommende Generationen friedlichen, wirtschaftlich prosperierenden und sozial gerechten Saarlands.

Die Streit um die „richtige“ Entscheidung bei der Volksbefragung erfasste die ganze Bevölkerung und führte zu einer beispiellosen Polarisierung: Anhängerinnen und Anhänger der jeweils anderen Seite wurden gemieden, Freundschaften zerbrachen, Familien wurden zerrütet, Geschäfte boykottiert und Sport- und Freizeitvereine mussten ihre Aktvitäten zeitweise einschränken, weil Mitglieder in unterschiedlichen Lagern standen und den Umgang miteinander verweigerten.[12]

Besonders schwierig war der Abstimmungskampf für das konservative Lager. Die christdemokratische saarländische CVP unter Johannes Hoffmann ebenso wie die bundesdeutsche CDU unterstützten das Abkommen, während sich der saarländische Landesverband der CDU, die CDU-Saar unter ihrem Vorsitzenden Hubert Ney, ganz klar gegen das Abkommen positionierte. Auch viele bundesdeutsche CDU-Mitglieder und Abgeordnete lehnten das Europäische Saar-Statut ihrer Überzeugung nach ab, wollten jedoch zugleich den eigenen Kanzler Adenauer, der mit einer nur knappen Mehrheit regierte, nicht beschädigen. Ein nicht unerheblicher Teil der Kampagnenprodukte des „Nein“-Lagers zielte entsprechend auf Bundeskanzler Adenauer und seinen schwachen Rückhalt in der Saarfrage ab.[13]

Volksbefragung

Plebiszitkommission

Die Volksbefragung wurde von der Europäischen Kommission für das Saar-Referendum organisiert.[14] Dieses fünf-köpfige Gremium war am 11. Mai 1955 vom Ständigen Rat der Westeuropäischen Union (WEU) beschlossen worden und nahm seine Tätigkeit am 23. Juli 1955 auf. Seine Mitglieder durften weder aus Deutschland, Frankreich noch dem Saarland kommen, jedoch sollten die benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrangig im Saarland rekrutiert werden. Seine Finanzierung wurde im Verhältnis zur Bevölkerungszahl von den Staaten sichergestellt, die ein Mitglied in die Kommission entsandten, sowie zusätzlich von Deutschland, Frankreich und dem Saarland, wobei die saarländische Bevölkerungszahl für die anteilige Kostenerstattung mit dem Faktor 5 multipliziert wurde.

Am 16. Juni 1955 wurden die Mitglieder der Kommission gewählt: Der Belgier Fernand Dehousse (Vorsitz), der Brite Alec Walter George Randall, der Niederländer Adolph Willem Carel Bentinck van Schoonheten, der Italiener Pietro de Paolis sowie der Luxemburger Adolphe Kunnen.[15] Ihre Aufgabe bestand vor allem darin, über die Einhaltung der Vorschriften für die Durchführung der Volksbefragung zu wachen. Anders als 1935 organisierte die Abstimmungskommission also das Plebiszit nicht selbst, sondern wirkte als unabhängiges Kontrollgremium über die saarländischen Behörden.

Dazu gehörte einerseits die Prüfung der Stimmlisten und Stimmmaterialien, aber auch Eingriffsrechte beispielsweise bei der Festlegung der Stimmlokale. Weiterhin hatte sie zu überprüfen, dass die Berichterstattung in Fernseh- und Rundfunkübertragungen in neutraler Weise erfolgte, dass bei Versammlungen keine ausländischen (also auch keine bundesdeutschen) Personen das Wort ergriffen und dass in Presseveröffentlichungen keine beleidigenden Äußerungen oder Falschbehauptungen verbreitet wurden. Zuletzt wachte sie über die Parteien, sowohl darüber, dass diese von den saarländischen Behörden nicht behindert wurden, aber auch, dass die Parteien keine versteckte ausländische Hilfe erhielten.

Plebiszitbedingungen

Stimmberechtigt bei der Volksbefragung waren alle Personen die das 20. Lebensjahr vollendet hatten und entweder eine saarländische Staatsbürgerschaft besaßen oder im Saarland geboren waren und am 23. Oktober 1954 – dem Tag der Unterzeichnung des Europäischen Saarstatuts – dort ihren dauerhaften Wohnsitz hatten. Ferner auch nicht im Saarland gebürtige Personen, wenn sie zum Stichtag seit mindestens fünf Jahren mit dauerhaften Wohnsitz im Saarland gemeldet waren. Es waren ausdrücklich auch Personen zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, die nach dem 8. Mai 1945 – dem Tag der Befreiung – aus politischen Gründen aus dem Saarland ausgewiesen worden waren.

Ausgeschlossen waren hingegen ausdrücklich alle Mitglieder diplomatischer oder konsularischer Vertretungen, Militärangehörige und ihre Familienmitglieder, sowie alle nicht-saarländischen Mitglieder der Polizei- und Gendarmerieeinheiten und ihre Familienmitglieder. Dies betraf vor allem die zahlreichen französischen Bürgerinnen und Bürger, die teils seit 1945 im Saarland lebten.

Die Stimmkreise waren identisch mit den saarländischen Landkreisen, die Gemeinden bildeten Stimmbezirke, wobei kein Stimmbezirk mehr als 1000 Stimmberechtigte umfassen sollte.

Um eine friedliche Abstimmung sicherzustellen, waren am Tag der Volksbefragung zusätzlich etwa 1000 Personen als Beobachterinnen und Beobachter aus den Nationen ins Saarland gekommen, aus denen sich auch die Plebiszitkommission zusammensetzte. Bereits am Tag vor der Abstimmung und bis zum Morgen des 24. Oktober 1955 wurde der Grenzverkehr eingeschränkt. Der Ausschank von Alkohol war am Abstimmungstag untersagt.[16]

Volksbefragung statt Volksabstimmung

Im Abkommen über das Europäische Saarstatut wurde der Ausdruck Volksabstimmung genutzt, später war jedoch der Ausdruck Volksbefragung vorherrschend. Der Hintergrund hierfür ist einerseits, dass insbesondere in Deutschland der Ausdruck Volksabstimmung ganz allgemein als unspezifischer Oberbegriff für Plebiszite oder – etwas konkreter – für ein Referendum genutzt wird. So hieß es auch in der französischen Fassung des Abkommens nur ganz allgemein référendum und nicht spezifisch référendum consultatif (also: konsultatives Referendum).

Zugleich ist die Bezeichnung Volksbefragung, die die Unverbindlichkeit eines Plebiszits deutlich macht, in der Sache völlig korrekt. Schließlich war das Stimmvolk des Saarlandes gar nicht befugt, ein verbindliches Votum für die Regierungen der beiden Nachbarstaaten Deutschland und Frankreich – und diese hatten das Abkommen über das Europäische Saarstatut miteinander geschlossen – abzugeben. Insofern konnte das Plebiszit im Saarland 1955 formell betrachtet nur empfehlenden Charakter haben, also eine Volksbefragung sein.

Ergebnis

Stimmzettel zur Volksbefragung

Die Volksbefragung fand am 23. Oktober 1955, einem sonnigen Herbsttag statt, die Stimmlokale waren von 8–18 Uhr geöffnet. Es entschied die einfache Mehrheit der Stimmen, wobei das Ergebnis jedoch keine die Regierungen Frankreichs und Deutschlands verpflichtenden Wirkung hatte.

Die Abstimmungsfrage lautete:

„Billigen Sie das mit Zustimmung der Regierung des Saarlandes zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik am 23. Oktober 1954 vereinbarte Europäische Statut für das Saarland?“

Stimmzettel zur Volksbefragung

Von den über 663.000 Stimmberechtigten nahmen 641.299 (= 96,6 %) an der Abstimmung teil, eine sehr hohe Stimmbeteiligung, die nur geringfügig unter der Stimmbeteiligung von 1935 lag (damals: 97,9 %). Von den gültig Abstimmenden sprach sich insgesamt eine große Mehrheit (= 67,7 %) gegen die Annahme des Europäischen Saarstatuts aus. Eine „Nein“-Mehrheit fand sich in jedem einzelnen Stimmkreis, wenngleich sie in der Stadt Saarbrücken mit 60,9 % am geringsten und im Kreis St. Wendel mit 75,5 % am höchsten ausfiel.

Die Zahl der ungültigen Stimmen lag im Durchschnitt bei etwas erhöhten 2,5 %, mit dem geringsten Anteil in der Stadt Saarbrücken (1,9 %) und dem höchsten Anteil im Kreis Saarlouis (3,3 %).

Weitere Informationen Stimmkreis, Stimm­berechtigte (a) ...
Amtliches Endergebnis der Volksbefragung über das Europäische Saarstatut vom 23. Oktober 1955[17]
Stimmkreis Stimm­berechtigte
(a)
Abstimmende
(b)
gültige
Stimmen (c)
ungültige
Stimmen
Ja Nein
Anzahl Anzahl Anteil
(an a)
Anzahl Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an c)
Anzahl Anteil
(an c)
Saarbrücken (Stadt) 83.369 80.450 96,50 % 78.915 98,09 % 1.535 1,91 % 30.859 39,10 % 48.056 60,90 %
Kreis Saarbrücken 167.006 161.676 96,81 % 158.341 97,94 % 3.335 2,06 % 48.442 30,59 % 109.899 69,41 %
Kreis Saarlouis 111.527 107.758 96,62 % 104.172 96,67 % 3.586 3,33 % 36.075 34,63 % 68.097 65,37 %
Kreis Merzig-Wadern 55.647 53.662 96,43 % 51.972 96,85 % 1.690 3,15 % 16.981 32,67 % 34.991 67,33 %
Kreis Ottweiler 106.051 102.261 96,43 % 99.894 97,69 % 2.367 2,31 % 30.628 30,66 % 69.266 69,34 %
Kreis St. Wendel 52.853 50.950 96,40 % 49.682 97,51 % 1.268 2,49 % 12.199 24,55 % 37.483 75,45 %
Kreis Sankt Ingbert 45.286 43.544 96,15 % 42.424 97,43 % 1.120 2,57 % 15.863 37,39 % 26.561 62,61 %
Kreis Homburg 42.231 40.998 97,08 % 40.153 97,94 % 845 2,06 % 10.851 27,02 % 29.302 72,98 %
Saarland 1947 Saarland 663.970 641.299 96,59 % 625.553 97,54 % 15.746 2,46 % 201.898 32,28 % 423.655 67,72 %
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Folgen

Erste Reaktionen

Über die Auszählung wurden am Abstimmungstag sowohl im Radio Saarbrücken als auch im Fernsehsender Telesaar live berichtet. Da es im Vorfeld keinerlei Meinungsumfragen gab, war der Ausgang der Abstimmung für alle Beteiligten vollkommen offen. Ab 19 Uhr wurden die ersten Ergebnisse bekannt und um etwa 21 Uhr war klar, dass die „Nein“-Seite die Abstimmung klar gewonnen hatte. Noch in der Nacht, um etwa 1 Uhr morgens am 24. Oktober 1955, erklärte Ministerprädident Hoffmann mündlich den Rücktritt seiner Regierung. In einer noch am gleichen Tag in allen Zeitungen abgedruckten Erklärung versicherte die Regierung, dass sie das Ergebnis der Volksbefragung respektieren werde. Zugleich rief sie die Bevölkerung auf, Ruhe und Ordnung zu bewahren: „Niemand darf wegen seiner politischen Haltung in dieser Zeit zur Rechenschaft gezogen werden.“[18] Am 25. Oktober reichte Hoffmann beim Landtagspräsidenten Peter Zimmer offiziell sein Rücktrittsgesuch ein.

Nach dem sehr hart geführten Abstimmungskampf hatte es auf allen Seiten die Sorge gegeben, es könne zu Unruhen oder gewaltsamen Ausschreitungen kommen. So gesehen war es eine gewisse Erleichterung, dass das Ergebnis sehr klar ausgefallen war und keinen Raum für Verschwörungserzählungen ließ. Zugleich richteten sich die Erwartungen nun nach Paris, denn die französische Regierung würde verkünden müssen, wie sie mit dem Ergebnis umzugehenden gedachte. Die deutsche Regierung Konrad Adenauer und die französische Regierung von Edgar Faure, der im April 1955 Pierre Mendès France nachgefolgt war, versicherten sich derweil gegenseitig in öffentlichen Telegrammen, das Ergebnis der Volksbefragung respektieren zu wollen und, dass dieses weder die deutsch-französischen Beziehungen noch den Weg zur Europäischen Vereinigung beeinträchtigen werde. Dies war ein wichtiger Schritt zur Beruhigung der Situation im Saarland.

Neuwahlen und Politikwechsel

Am 29. Oktober 1955 beschloss der Saarländische Landtag für den 18. Dezember 1955 Neuwahlen anzusetzen. Zugleich wurde die Regierung Hoffmann entlassen und eine kommissarische Übergangsregierung eingesetzt, ausnahmslos aus Parteilosen. Der Deutsche Heimat-Bund schlug den Leiter des Landesversicherungsamtes, Heinrich Welsch vor. Sowohl der Vorsitzende der WEU-Plebistkommission, Fernand Dehousse, als auch der französische Botschafter im Saarland, Charles-Marie-Eric de Carbonnel, unterstützten den Vorschlag.

Wenngleich nur wenige Wochen im Amt, ergriff die Regierung unter Welsch umfangreiche Maßnahmen: Ausweisungen wurden rückgängig gemacht, Sanktionen gegen pro-deutsche Beamte aufgehoben und zahlreiche andere Beamte entlassen, darunter auch der saarländische Botschafter in Paris, Emil Straus. Die Saar-Polizei wurde ebenso aufgelöst, wie auch der Pressedienst des Saarlandes.

Die Wahl am 18. Dezember 1955 bestätigte die politische Kehrtwende. Die CVP verlor mehr als die Hälfte ihrer Stimmen, kam jedoch immer noch auf zwölf Sitze und wurde drittstärkste Kraft. Noch massivere Verluste musste die SPS hinnehmen, sie fiel von 17 auf zwei Sitze. Die Gewinner der Wahl und neu im Parlament vertreten waren die CDU-Saar als stärkste Kraft mit 14 Sitzen, die DPS mit 13 Sitzen und die DSP mit sieben Sitzen. Auch die KPS musste Verluste hhinnehmen und fiel von vier auf zwei Sitze.

Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland

Briefmarke der Deutschen Bundespost von 1957, ausgegeben in Saar-Franken

Am 10. Januar 1956 wurde eine neue Regierung unter Hubert Ney (CDU-Saar) gebildet, die sich auf die Fraktionen CDU-Saar, DPS und die zwischenzeitlich zur SPD-Saar zusammengegangenen Fraktionen DSP und SPS stützte. Noch am 31. Januar 1955 beschloss der Landtag – auch mit den Stimmen der CVP – eine Grundsatzerklärung, in der er seine „feste Absicht [bekundete], die Trennung des Saarlandes von Deutschland zu beenden“.[19] Die französische Regierung signalisierte, dass sie einem Beitritt nicht grundsätzlich im Wege stehen würde, ihre Zustimmung jedoch von der einvernehmlichen Regelung verschiedener, nicht zuletzt wirtschaftlicher Fragen, abhängig machen würde.

Im Juni 1956 traten die deutsche und die französische Regierung in Verhandlungen miteinander. In teils schwierigen Gesprächen gelang es, letztlich eine Einigung in der Warndt-Frage, der Kanalisierung der Mosel sowie dem weiteren Bau des Rheinseitenkanals zu erzielen. Im diesem sogenannten Vertrag von Luxemburg erklärte sich Frankreich im Gegenzug mit einem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 1957 einverstanden. Die wirtschaftliche Bindung des Saarlandes an Frankreich bestand noch für einige Zeit weiter fort, erst am 6. Juli 1959, dem sogenannten Tag X, wurde die D-Mark auch im Saarland offizielles Zahlungsmittel.

Siehe auch

Literatur

  • Jürgen Hanning: Separatisten – Nationalisten? Zum Abstimmungskampf 1955. In: Rainer Hudemann, Raymond Poidevin, Armin Heinen (Hrsg.): Die Saar 1945–1955. Ein Problem der europäischen Geschichte / La Sarre 1945–1955. Un problème de l'histoire européene. 3., maßgeblich erweiterte Auflage. Berlin, Boston 2022, DNB 1249595932, S. 491–509.

Quellen:

  • Die Bundesregierung: Gesetz betreffend das am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichnete Abkommen über das Statut der Saar. In: Der Bundesminister der Justiz (Hrsg.): Bundesgesetzblatt. Teil I. Band 5, Nr. 7, 25. März 1955, ZDB-ID 220836-2, S. 295 (bgbl.de [PDF]).
  • Regierung des Saarlandes: Bekanntmachung betreffend das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über das Statut der Saar / Gesetz Nr. 457 betreffend die Durchführung der Volksbefragung / Gesetz Nr. 458 über das Vereinswesen / Gesetz Nr. 459 über das versammlungswesen / Gesetz Nr. 460 über das Pressewesen. In: Amtsblatt des Saarlandes. Band 45, Nr. 87, 23. Juli 1955, ZDB-ID 2220192-0, S. 1023–1036 (uni-saarland.de [PDF]).
  • Statistisches Amt des Saarlandes (Hrsg.): Das Ergebnis der Volksbefragung für das Europäische Statut für das Saarland am 23. Oktober 1955 (= Kurzbericht. Band 5, Nr. II/10). ZDB-ID 2940992-5 (statistischebibliothek.de [PDF]).

Einzelnachweise

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