Finanzkommission Gesundheit
Beratergremium des Bundesministeriums für Gesundheit
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Die Finanzkommission Gesundheit (Eigenschreibweise: FinanzKommission Gesundheit oder kurz FKG) wurde im September 2025 von der deutschen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Leben gerufen. Sie erhielt den Auftrag, Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 führen sollen.
Mitglieder
In die Kommission wurden 10 Experten aus den Fachrichtungen Ökonomie, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention berufen:[1][2]
- Dagmar Felix: Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Sozialrecht, Universität Hamburg
- Ferdinand Gerlach (stellv. Vorsitz): Allgemeinmedizin und Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
- Wolfgang Greiner (Vorsitz): Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement, Universität Bielefeld
- Michael Laxy: Public Health und Prävention, Technische Universität München
- Jonas Schreyögg: Management im Gesundheitswesen, Universität Hamburg
- Leonie Sundmacher (stellv. Vorsitz): Gesundheitsökonomie, School of Medicine & Health, Technische Universität München
- Gregor Thüsing: Arbeitsrecht und Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und das Recht der sozialen Sicherheit, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- Verena Vogt: Quantitative Versorgungsforschung, Universitätsklinikum Jena
- Eva Winkler: Onkologie und Translationale Medizinethik, Universität Heidelberg
- Amelie Wuppermann: Volkswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwissenschaft, Universität Bayreuth
Arbeitsweise
Die erste Sitzung des Gremiums fand am 25. September 2025 statt. Dabei wurden ein Vorsitzender und zwei Stellvertreter gewählt.[3] Im Gesundheitsministerium wurde eine Geschäftsstelle eingerichtet, die die Arbeit der Kommission fachlich und administrativ unterstützen soll.[4]
Der Arbeitsauftrag an die Kommission ist in einem Papier aus dem September 2025 beschrieben.[4] Darin wurde ein zweistufiges Verfahren und die Vorlage zweier Berichte festgelegt:
- Bericht I (Kurzfristige Maßnahmen) fällig zu Ende März 2026 mit folgenden Arbeitspaketen:
- Vorlage einer kurzfristigen Prognose (bis 2030) für die Finanzentwicklung der GKV
- Identifizierung maßgeblicher Kostentreiber (u. a. Anreizsysteme)
- Erarbeitung konkreter und kurzfristig finanzwirksamer Maßnahmen für Beitragssatzstabilität ab 2027 inkl. Quantifizierung der Kostenwirkung
- Bericht II (Strukturreformen) fällig bis Ende Dezember 2026 Im zweiten Bericht sollen Reformvorschläge entwickelt werden, die sich insbesondere auf die Strukturen des Gesundheitswesens sowohl hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben als auch auf der Systemebene konzentrieren. Für die fachliche Ausarbeitung und gesetzliche Umsetzung der Vorschläge wird von einem längeren zeitlichen Vorlauf ausgegangen. Ziel der vorgesehenen Maßnahmen soll vor allem sein, die Ausgaben dauerhaft zu begrenzen und zugleich die Einnahmenseite zu stärken.
Es wurde festgelegt, dass die Kommission parallel arbeitende Arbeitsgruppen bilden soll, deren Ergebnisse in den Sitzungen der Kommission diskutiert und konsentiert werden sollen. Außerdem wurde die regelmäßige und enge Einbeziehung der Sozialpartner beschrieben. In Vorbereitung auf die Ausarbeitung der Reformvorschläge wurden rund 400 Stakeholdern im Gesundheitswesen schriftlich eingeladen, ihre Vorschläge einzubringen. Rund 200 von ihnen reichten über 1700 Vorschläge ein, die in einem ebenfalls veröffentlichten Anhang dokumentiert wurden[5]. Im Januar 2026 fanden zudem Anhörungen mit wichtigen Akteuren in vier inhaltlichen Blöcken („ambulanter Sektor“, „stationärer Sektor“, „Arzneimittel“ sowie „Einnahmen, Krankengeld, Prävention“) statt.
Am 30. März 2026 wurde fristgerecht der Bericht I der FKG mit 66 Empfehlungen für mögliche Maßnahmen vorgelegt. Er umfasst 483 Seiten und enthält auch ein Literaturverzeichnis.[6] Es wurde außerdem ein 12-seitiges Management Summary herausgegeben, das u. a. die 66 Empfehlungen in einer kompakten Liste enthält.[7]
Umsetzung
Die Verantwortung für die Auswertung und Erarbeitung eines Gesetzentwurfs liegt nach Vorlage des Berichts I bei Gesundheitsministerin Warken. Das berechnete Einsparpotential liegt bei 42 Milliarden € für 2027, wobei die Deckungslücke voraussichtlich 15 Milliarden € ausmachen wird. Nach Ansicht des Kommissionsvorsitzenden Greiner hat die Politik damit einen sehr weitern Ermessensspielraum und kann entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen.[8] Warken kündigte an, einen Gesetzentwurf spätestens Ende Juli ins Kabinett einbringen zu wollen.[9]
Weblinks
- Internetpräsenz der Finanzkommission Gesundheit auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit