Franz Langmüller
österreichischer Kommandant des Zigeuner-Anhaltelagers Lackenbach
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Franz Langmüller (* 10. Mai 1909 in Paulenstein, Österreich-Ungarn; † unbekannt) war ein österreichischer Kriminaloberassistent und SS-Obersturmführer und zweiter Lagerkommandant des „Zigeuner-Anhaltelagers“ Lackenbach im Burgenland.
Leben
Langmüller war mit Margarete Langmüller geborene Grünwald verheiratet und hatte mit ihr drei Kinder. Er besuchte eine Volks- und Bürgerschule und anschließend eine Handelsschule. Von 1928 bis 1930 arbeitete er als technischer Beamter und wechselte am 1. April 1930 zur Sicherheitswache in Wien, wo er sich jeweils zwei Jahre in Ausbildung und zwei Jahre in regulärer Dienstzeit befand. Von 1934 bis 1938 war er im Einbruchsreferat eingesetzt, tat dann bis 1939 beim Verkehrsunfallkommando Dienst und war zwischen 1940 und 1941 auch als Diensthundeführer tätig.
Langmüller war Mitglied der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV), des Reichsbundes der Deutschen Beamten (RDB), des Reichsluftschutzbundes (RLB) und des Reichskolonialbundes (RkolB). Zu einer möglichen NSDAP-Mitgliedschaft gibt es unterschiedliche widersprüchliche Aussagen.
Lagerkommandant im Lager Lackenbach und Kriegseinsatz
Im April 1941 wurde Langmüller stellvertretender Leiter des seit November 1940 bestehenden Lagers Lackenbach. Im Frühling 1941 stieg die Anzahl der inhaftierten Roma durch Masseneinweisungen auf etwa 2.000 Personen an. Da das Lager nicht auf diese große Zahl von Häftlingen ausgelegt war, brach wegen schlechten hygienischen Bedingungen im Winter 1941/42 eine Typhusepidemie aus, an der etwa 250 bis 300 Gefangene starben. Als der erste Lagerkommandant Johannes Kollroß ebenfalls an der Seuche starb, wurde Langmüller ab Januar 1942 sein Nachfolger.
Als Lagerleiter ging Langmüller sadistisch und mit brutaler Gewalt gegen die Gefangenen vor. Verstöße gegen die Lagerordnung wurden mit mehreren Tagen Einzelhaft, kollektivem Essensentzug und Schwerstarbeit bestraft. Gefasste Flüchtlinge wurden nach ihren Fluchtversuchen von den Kapos mit 25 Stockhieben bestraft. Auch Langmüller selbst teilte den Häftlingen immer wieder willkürlich Ohrfeigen und Schläge aus. Demütigungen der Häftlinge gehörten zum Lageralltag. Die Roma wurden unter anderem dazu gezwungen, die Latrinen mit bloßen Händen zu leeren oder ihre Nasen in die Exkremente zu stecken. Nach Aussagen Überlebender waren die Behandlung der Häftlinge unter der Führung von Langmüller wesentlich grausamer und die Lebensbedingungen deutlich schwieriger als unter seinem Vorgänger und den beiden Nachfolgern Fritz Eckschlag und Julius Brunner.
Im September 1942 wurde Langmüller als Lagerleiter abgelöst und wieder nach Wien zurückbeordert. Er trat der Waffen-SS bei, erlangte den Rang eines SS-Obersturmführers und war als Feldpolizeisekretär bei der Geheimen Feldpolizei in Südrussland im Einsatz. Nach einem Lungenschuss im Sommer 1944 in Bessarabien wurde er in ein Lazarett eingeliefert, bevor er wieder nach Wien zurückkehrte. Im Januar 1945 wurde er nach Bratislava versetzt und zog sich mit seiner Einheit bei Kriegsende nach Passau zurück.[1]
Nachkriegszeit und juristische Verfolgung
Am 1. Mai 1945 kam Langmüller in US-amerikanische Gefangenschaft und wurde 23 Tage später wieder entlassen. Im August 1945 meldete er sich bei seiner alten Dienststelle im Wiener Kriminalbeamtenreferat zurück, wurde jedoch nicht mehr angestellt. Im April 1946 wurde Langmüller durch den Counter Intelligence Corps (CIC) wegen des Verdachts der Erschießung von Partisanen in der deutsch besetzten Sowjetunion sowie anderer dort begangener krimineller Amtshandlungen in Wien festgenommen und in das US-amerikanische Internierungslager „Lager Glasenbach“ in Morzg in Salzburg eingeliefert. Am 22. Mai 1947 wurde er ohne juristische Konsequenzen endgültig entlassen.
Am 23. Juni 1947 erstattete die Polizeidirektion Wien gegen Langmüller wegen der Zeugenaussagen von zwei Überlebenden des Lagers Lackenbach bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeige wegen des Verbrechens gemäß der Paragrafen 3 und 4 des Kriegsverbrechergesetzes („Quälerei und Misshandlung sowie Verletzungen der Menschenwürde“) und wurde im Juli 1948 in Untersuchungshaft genommen. Die Hauptverhandlung fand am 15. Oktober 1948 vor dem Volksgericht Wien am Landesgericht für Strafsachen statt. Zahlreiche Zeugenaussagen schilderten die Brutalität des Lageralltags, während der ehemalige Lagerarzt und ehemalige Lagerverwaltungsbeamte Langmüller entlasteten. Langmüller bekannte sich vor Gericht teilweise schuldig und räumte nur Essensentzug sowie einige Ohrfeigen und Schläge ein.[2] Er rechtfertigte sich damit, dass er von der vorgesetzten Behörde keine Unterstützung erhalten habe, er die Ausbreitung des Flecktyphus verhindern und „Ordnung“ im Lager schaffen musste. Am 15. Oktober 1948 wurde Franz Langmüller vom Volksgerichtshof für schuldig befunden. In der Urteilsbegründung hieß es: Der Angeklagte Franz Langmüller ist schuldig, er habe in Lackenbach im Burgenland in den Jahren 1941 und 1942 zur Zeit der NS-Gewaltherrschaft, unter Ausnützung dienstlicher Gewalt, Menschen, nämlich Zigeuner, in einen qualvollen Zustand gesetzt und empfindlich misshandelt und in ihrer Menschenwürde gekränkt und beleidigt. Das Gericht verurteilte Langmüller zu einem Jahr schwerem Kerker und begründete das relativ milde Urteil damit, dass der Angeklagte unbescholten sei, ein Teilgeständnis abgelegt und einen guten Leumund habe. Auch folgte das Gericht der Argumentation Langmüllers, dass wegen der Seuchengefahr eine gewisse Zwangslage geherrscht habe. Da ihm die Haftzeit im Internierungslager und die Untersuchungshaft angerechnet wurden, wurde er bereits nach zweieinhalb Monaten aus dem Gefängnis freigelassen.[3] Im Juli 1957 wurde seinem Ersuchen um Tilgung des Urteils gemäß der NS-Amnestie von 1957 durch das Landesgericht für Strafsachen Wien stattgegeben.
Die Staatsanwaltschaft Wien nahm 1954 Ermittlungen wegen der Beschuldigung eines ehemaligen Häftlings von Lackenbach auf, im Lager sei vergiftete Milch ausgegeben worden und Kinder seien dadurch zu Tode gekommen. Da der Verdacht nicht erhärtet werden konnte, wurde das Verfahren am 3. März 1955 eingestellt.
In den 1950er-Jahren lebte Langmüller in Niederösterreich und arbeitete als Stellmacher.[1]
Literatur
- Herbert Brettl: Nationalsozialismus im Burgenland : Opfer, Täter, Gegner. 2. Auflage. Studienverlag, Innsbruck, Wien, Bozen 2013, ISBN 978-3-7065-4848-9.
- Susanne Uslu-Pauer, Eva Holpfer: Vor dem Volksgericht : Verfahren gegen burgenländische NS-Täter 1945 - 1955. Hrsg.: Jakob Michael Perschy. Amt der Burgenländischen Landesregierung, Hauptreferat Landesarchiv und Landesbibliothek, Eisenstadt 2008, ISBN 978-3-901517-59-4.