Gerichtsbezirk Raab
ehemaliger Gerichtsbezirk in Oberösterreich
From Wikipedia, the free encyclopedia
Der Gerichtsbezirk Raab war ein dem Bezirksgericht Raab unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Schärding (Bundesland Oberösterreich). Der Gerichtsbezirk wurde 2003 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Schärding zugewiesen.
| Ehemaliger Gerichtsbezirk Raab | |
|---|---|
Lage im Bundesland | |
| Gerichtsbezirk Raab Landesgericht Ried im Innkreis | |
| Basisdaten | |
| Bundesland | Oberösterreich |
| Bezirk | Schärding |
| Sitz des Gerichts | Raab |
| zuständiges Landesgericht | Ried im Innkreis |
| Aufgelöst | 1. Jänner 2003 |
| Zugeteilt zu | Schärding
|
Geschichte
Bevölkerungsentwicklung[1]
![]() |
Der Gerichtsbezirk Raab geht auf die Hofmark Raab zurück, die wiederum zum Pflegegericht Schärding gehörte.[2] Im Zuge des Bayerischen Erbfolgekrieges wurde 1779 das Innviertel durch den Frieden von Teschen Österreich zugesprochen und Raab damit Teil von Österreich ob der Enns. Der Gerichtsbezirk von Raab umfasste die Gemeinden Altschwendt, Andorf, Diersbach, Dorf an der Pram, Enzenkirchen, Raab, Riedau, Sankt Willibald, Sigharting und Zell an der Pram. Mit dem 1. Jänner 2003 wurde das Bezirksgericht Raab ebenso wie das Bezirksgericht Engelhartszell aufgelassen und die Gemeinden dem Bezirksgericht Schärding unterstellt.
