Gesamtministerium Held

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Das Gesamtministerium Held bildete vom 24. Februar 1849 bis 2. Mai 1849 die von König Friedrich August II. berufene Landesregierung des Königreiches Sachsen. Sie sollte sich als Übergangsregierung mit der radikaldemokratischen Landtagsmehrheit ins Benehmen setzen, an der das Gesamtministerium Braun gescheitert war. Die Regierung trat zurück, nachdem sich Friedrich August II. geweigert hatte, die Paulskirchenverfassung zu verkünden, wie es der Landtag gefordert hatte. In der Folge brach der Dresdner Maiaufstand aus. Die eher liberalen Mitglieder der Regierung wurden durch den König entlassen.

Beginn 24. Februar 1849
Ende 2. Mai 1849
Schnelle Fakten Vorsitzender des Gesamtministeriums, Ernannt durch ...
Gesamtministerium Held
Sächsisches Gesamtministerium
Gustav Friedrich Held
Vorsitzender des Gesamtministeriums Gustav Friedrich Held
Ernannt durch König
Friedrich August II.
Beginn 24. Februar 1849
Ende 2. Mai 1849
Dauer 67 Tage
Vorgänger Gesamtministerium Braun
Nachfolger Gesamtministerium Zschinsky (de jure und de facto in den meisten Teilen Sachsens)

Revolutionsregierung 1849 (de facto in Teilen Sachsens für wenige Tage)

Zusammensetzung
Minister 5
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Der nachmalige Vorsitzende des Gesamtministeriums und später führende Politiker Österreichs, Friedrich Ferdinand von Beust, amtierte in ihr als Außenminister.

Weitere Informationen Amt, Bild ...
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Literatur

  • Karlheinz Blaschke: Das Königreich Sachsen 1815–1918. In: Klaus Schwabe (Hrsg.): Die Regierungen der deutschen Mittel- und Kleinstaaten 1815–1933. Boppard am Rhein 1983, S. 288.

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