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Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Ausschuss des Deutschen Bundestages From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist ein Ausschuss des Deutschen Bundestages.

Aufgaben

Der Ausschuss beschäftigt sich mit Geschäftsordnungsstreitigkeiten, die ihm vom Ältestenrat des Bundestages zugewiesen werden, sowie mit den Fragen des Parlamentsrechtes und schlägt Reformen der Geschäftsordnung vor. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz, das die Beteiligung des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr regelt, wurde federführend vom Geschäftsordnungsausschuss beraten.

Als Ausschuss für Immunitätsangelegenheiten prüft er, ob ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Bundestagsabgeordneten bereits mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität[1] genehmigt ist. Gegebenenfalls empfiehlt der Immunitätsausschuss dem Deutschen Bundestag, die Immunität eines Abgeordneten aufzuheben, falls strafrechtlich im Zusammenhang mit Beleidigungen politischen Charakters gegen ihn ermittelt werden soll oder strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen oder Hausdurchsuchungen angeordnet werden sollen.

Die Prüfung der Korrektheit von Bundestagswahlen bzw. deren Ergebnissen obliegt nicht dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, sondern dem Wahlprüfungsausschuss.[2]

Mitglieder der 21. Legislaturperiode

Macit Karaahmetoğlu ist Vorsitzender, Tijen Ataoğlu stellv. Vorsitzende.

Mitglieder

Weitere Informationen CDU/CSU, AfD ...
CDU/CSU AfD SPD Bündnis 90/Die Grünen Die Linke
Ansgar Heveling Peter Bohnhof Macit Karaahmetoğlu, Vorsitzender Irene Mihalic Ina Latendorf *
Hendrik Hoppenstedt Stephan Brandner * Johannes Fechner Filiz Polat *
Carsten Müller Fabian Jacobi Carmen Wegge
Thomas Silberhorn
Johannes Wiegelmann
Tijen Ataoğlu (stellv. Mitglied, stellv. Vorsitzende)
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Obleute

[3]

Mitglieder der 20. Legislaturperiode

Die 19 ordentlichen Mitglieder des Ausschusses setzten sich aus 6 Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion, 5 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion, 3 Mitgliedern Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen je 2 Mitgliedern der FDP-Fraktion bzw. der AfD-Fraktion sowie 1 Mitglied der Linksfraktion zusammen. Vorsitzende ist die CSU-Abgeordnete Daniela Ludwig.[4]

Ordentliche Mitglieder

Weitere Informationen SPD, CDU/CSU ...
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Obleute

Stellvertretende Mitglieder

Mitglieder der 19. Legislaturperiode

Die 14 Mitglieder des Ausschusses setzten sich aus 5 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 3 Mitgliedern der SPD-Fraktion, je 2 Mitgliedern der FDP-Fraktion bzw. der AfD-Fraktion sowie jeweils 1 Mitglied der Linksfraktion und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Vorsitzender war der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg, sein Stellvertreter war der FDP-Abgeordnete Florian Toncar.

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Mitglieder der 18. Legislaturperiode

Die 14 Mitglieder des Ausschusses setzten sich aus 7 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 5 Mitgliedern der SPD-Fraktion sowie jeweils einem Mitglied der Linksfraktion und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Vorsitzender war der CDU-Abgeordnete Johann Wadephul.

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Siehe auch

Einzelnachweise

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