Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich

Auszeichnung der Republik Österreich in mehreren Klassen (1952–) From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ist die höchste staatliche Auszeichnung der Republik Österreich. Es wurde 1952 gestiftet und umfasst insgesamt 14 Ordensstufen.

Schnelle Fakten Verliehen von Republik Österreich, Daten ...
Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Verliehen von Republik Österreich
Art Ehrenzeichen
Voraussetzung Staatsoberhaupt / keine
Verliehen für besondere Verdienste um die Republik Österreich
Status wird verliehen
Daten
Stiftungsjahr 1952
Stifter Bundesgesetzgeber (Nationalrat und Bundesrat)
Ordensspangen der einzelnen Ehrenzeichen
Rangfolge
Vergleichbare Auszeichnung in der Rangfolge Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
Ähnliche Auszeichnung Österreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst
Militär-Verdienstzeichen
Bundes-Ehrenzeichen
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Geschichte

Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ist die wichtigste staatliche Auszeichnung, die gegenwärtig in Österreich vergeben wird. Die Verleihung des Ehrenzeichens in seinen verschiedenen Stufen erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung. Es kann für besondere Verdienste in allen Gebieten verliehen werden, besonders auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder auch ehrenamtlichem Gebiet. Personen, denen das Ehrenzeichen verliehen wird, sind befugt, sich als dessen Besitzer zu bezeichnen. Die Insignien des Ehrenzeichens gehen in das Eigentum des Ausgezeichneten über, lediglich die aus Silber gefertigten Ordenssterne verbleiben im Eigentum der Republik.

Das Ehrenzeichen wurde in seiner ersten Version mit dem Bundesgesetz vom 2. April 1952 über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, BGBl. Nr. 89/1952, durch den Bundesgesetzgeber[1][2] (das sind der Nationalrat und der Bundesrat[3]) geschaffen. Die entsprechenden Statuten wurden 1953 durch das BGBl. Nr. 54/1953 erlassen.

Eine gleichnamige Auszeichnung war bereits am 4. November 1922 gestiftet worden. Dieses Ehrenzeichen wurde im Bundesstaat Österreich durch den Österreichischen Verdienstorden ersetzt, der bis zum Anschluss Österreichs 1938 verliehen wurde.

Mit dem mit 1. Jänner 2024 in Kraft tretenden Ehrenzeichengesetz und Änderung des Militärauszeichnungsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 132/2023 vom 15. November 2023, wurden die drei Ehrenzeichen des Bundes und das Militär-Verdienstzeichen auf eine neue rechtliche Basis gestellt.[4] Damit wurde vor allem die Möglichkeit zur Aberkennung von verliehenen Ehren- und Verdienstzeichen sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tode des Ausgezeichneten geschaffen und ist nun auch formal die unterste Stufe (Bronzene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich) weggefallen. Darüber hinaus wurde der Zeitpunkt geändert, ab dem dem Bundespräsidenten kraft Gesetz der Groß-Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich auf Lebenszeit verliehen ist (bis 2023: mit dem Tage seiner Wahl,[5] ab 2024: mit dem Tage seiner Angelobung[6]).

Außer dem hier besprochenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich existieren in Österreich noch weitere Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen des Bundes und der neun Bundesländer.

Ordensstufen

Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich umfasst heute 14 Stufen, wobei die einzelnen Insignien je nach Klasse nach Vorbild der Ehrenlegion nach Trageweise (am Schulterband zur Hüfte, am Hals, als Steckkreuz und am Band der Brust) und zusätzlich nach Material (Gold und Silber) unterschieden werden. Damit gehört das Ehrenzeichen der Republik Österreich zu den ausdifferenziertesten Verdienstorden der Welt, da die meisten einschließlich der affiliierten Verdienstmedaillen nur selten mehr als zehn Ordensstufen umfassen.

Die obersten fünf Klassen werden mit Bruststern getragen, die untersten zwei bestehen aus einer Medaille. Diese Aufteilung wurde 1953 durch das BGBl. Nr. 54/1953 festgeschrieben:

  1. Groß-Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich: Hüftdekoration mit Bruststern. Im internationalen Schema der Ordensabstufungen, das sich am Vorbild der französischen Ehrenlegion orientiert, entspricht er einer Sonderstufe des Großkreuzes
  2. Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich: Hüftdekoration mit Bruststern, entspricht einem Großkreuz 1. Klasse
  3. Großes Silbernes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich: Hüftdekoration mit Bruststern, entspricht einem Großkreuz 2. Klasse
  4. Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich: Halsdekoration mit Bruststern, entspricht einem Großoffizierskreuz 1. Klasse
  5. Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich: Halsdekoration mit Bruststern, entspricht einem Großoffizierskreuz 2. Klasse
  6. Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: Halsdekoration, entspricht einem Komturkreuz 1. Klasse
  7. Großes Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: Halsdekoration, entspricht einem Komturkreuz 2. Klasse
  8. Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: Steckkreuz, entspricht einem Offizierskreuz
  9. Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: Brustdekoration, entspricht einem Ritterkreuz 1. Klasse
  10. Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: Brustdekoration, entspricht einem Ritterkreuz 2. Klasse
  11. Goldenes Verdienstzeichen der Republik Österreich: Brustdekoration, entspricht einem Verdienstkreuz 1. Klasse
  12. Silbernes Verdienstzeichen der Republik Österreich: Brustdekoration, entspricht einem Verdienstkreuz 2. Klasse
  13. Goldene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich: Brustdekoration, entspricht einer Verdienstmedaille 1. Klasse
  14. Silberne Medaille für Verdienste um die Republik Österreich: Brustdekoration, entspricht einer Verdienstmedaille 2. Klasse

Die in den ursprünglichen Statuten von 1953 vorgesehene Bronzene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich wurde in der Praxis seit Jahrzehnten nicht mehr verliehen und mit der Novelle des Ehrenzeichengesetzes 2023 auch formell abgeschafft.

Herstellung, Form, Material

Herstellung

Hergestellt wurden die einzelnen Stufen des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich seit 1953 von Anton Reitterer und dann von Wolfgang Reitterer in der Schubertgasse 24 im 9. Wiener Gemeindebezirk Alsergrund, danach von der traditionsreichen, seit 1840 bestehenden Wiener Metall-, Preß- u. Prägeanstalt Friedrich Orth in der Bürgerspitalgasse 8 im 6. Wiener Gemeindebezirk Mariahilf. 2011 wurde die Firma Friedrich Orth von der Dipl. Ing. Richard Huber GmbH in der Blindengasse 29 im 8. Wiener Gemeindebezirk Josefstadt übernommen, welche die Herstellung der einzelnen Stufen des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich unter dem Markennamen Victoria Awards fortsetzt.

Form

Als Grundform für die Ordenskreuze aller Stufen des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich wurde ein facettiertes Malteserkreuz gewählt, welches mittig mit einem glatten griechischen Kreuz belegt ist. Dieses Kleinod wird überhöht von einer als separater Anhänger gestalteten Darstellung des österreichischen Wappenadlers, der von den Wappen der neun österreichischen Bundesländer umgeben ist. Die auf diese Weise gebildete zweiteilige Insigne hängt am entsprechenden Ordensband, welches je nach Ordensstufe – siehe oben – als Dreiecksband, Damenschleife, Halsband oder Schulterband ausgeführt sein kann. Eine Ausnahme von der geschilderten Regel bildet lediglich das als Steckkreuz zu tragende Große Ehrenzeichen, bei dem der von den Länderwappen umgebene Wappenadler dem Malteserkreuz mittig aufgelegt ist.

Bei den Ordenskreuzen der höheren Stufen des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich (konkret ab der Klasse Silbernes Ehrenzeichen) ist der Avers mehrfarbig feueremailiert, zudem sind die Flächen zwischen Wappenadler und Länderwappen durchbrochen. Beim stets einfärbig – und zwar je nach Klasse silbern oder golden – ausgeführten Verdienstzeichen der Republik Österreich ist eine ältere und eine jüngere Version zu unterscheiden: bei der ausschließlich von Anton Reitterer gefertigten älteren Form sind die Flächen zwischen dem Wappenadler und den Länderwappen ebenfalls durchbrochen ausgeführt, bei der jüngeren Form hingegen wird auf das arbeitsintensive händische Aussägen der Freiflächen zwischen Wappenadler und den Länderwappen verzichtet. Das Revers sämtlicher Stufen des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich ist glatt.

Die Medaillen für Verdienste um die Republik Österreich zeigen am Avers den Wappenadler umgeben von einem Lorbeerkranz, welcher mit den Wappen der neun österreichischen Bundesländer belegt ist.

Material

Sämtliche Ordenskreuze des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich bestehen aus dem Buntmetall Tombak und sind je nach Stufe versilbert, vergoldet oder feueremailiert. Die Silberne und Goldene Medaille sind aus versilberter bzw. vergoldeter Bronze hergestellt. Sämtliche Ordenssterne des Ehrenzeichens werden aus dem Edelmetall Silber gefertigt.

Verleihungspraxis

Verleihungspraxis bei Beamten und Politikern

Der Groß-Stern ist ausschließlich Staatsoberhäuptern vorbehalten. Ausländischen Staatsoberhäuptern wird er mitunter im Rahmen von Staatsbesuchen verliehen.

Der österreichische Bundespräsident ist gemäß Art. II des Statuts für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich i. V. m. § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich „mit dem Tag seiner Wahl auf Lebensdauer Besitzer des Großsternes des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich“.[5] Mit der Neufassung des Ehrenzeichengesetzes ab 2024, BGBl. I Nr. 132/2023, wurde der Zeitpunkt dahingehend verändert, dass der Bundespräsident mit dem Tag seiner Angelobung auf Lebensdauer Besitzer des Großstern des Ehrenzeichens ist.[6]

Das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande erhalten meist der Bundeskanzler, die Minister und der Nationalratspräsident, das Große Silberne Ehrenzeichen am Bande wird häufig an Staatssekretäre oder Landeshauptleute verliehen. Aus diesem Grund finden sich unter den Besitzern der höchsten Stufen des Ehrenzeichens überdurchschnittlich viele aktive und ehemalige Politiker. Die Dekoration am Bande ist auch für ausländische Botschafter üblich, gewöhnlich aus Anlass des Endes ihrer Mission in Österreich.

Leitende Beamte eines Ministeriums (z. B. Sektionschef) bzw. einer Landesregierung (z. B. Landesamtsdirektor) werden meist mit dem Großen Goldenen oder Silbernen Ehrenzeichen mit dem Stern sowie mit dem Großen Goldenen oder Silbernen Ehrenzeichen ausgezeichnet. Üblich ist es, an Abgeordnete zum Nationalrat nach zehnjähriger Amtszeit das Große Goldene Ehrenzeichen zu vergeben, auch an Nicht-Beamte werden solche Dekorationen verliehen, so erhielt z. B. der Architekt Hans Hollein zum 75. Geburtstag das Große Goldene Ehrenzeichen.

Das im unteren Mittelfeld rangierende Große Ehrenzeichen wird oft an Hofräte und Ministerialräte, meist zum 60. Geburtstag, verliehen, das Goldene Ehrenzeichen wird – zumeist aus ähnlichem Anlass – an höherrangige Beamte des gehobenen Dienstes verliehen, sofern diese nicht die Verleihung des Berufstitels Regierungsrat vorziehen oder seit der Verleihung eines solchen bereits mindestens fünf Jahre (sogen. „Interkalarfrist“) „verdienstvoll“ vergangen sind. Auch Künstler erhalten öfters diese Stufen der Auszeichnung.

Das am unteren Rande der Skala stehende Goldene Verdienstzeichen wird oft an Bürgermeister mittelgroßer oder kleiner Städte und Gemeinden sowie an Beamte im Fachdienst beim Übertritt in den Ruhestand verliehen, das Silberne Verdienstzeichen an Vizebürgermeister. Die Goldene Medaille wird etwa auch an Sport- oder Vereinsfunktionäre sowie Polizeiinspektoren beim Übertritt in den Ruhestand verliehen.

Abgeordnete zum Nationalrat oder Landtag erhalten das jeweilige Ehrenzeichen üblicherweise nach einer Zugehörigkeit von zehn Jahren.

Die Goldene Medaille kann ebenso wie die Silberne Medaille am roten Bande verliehen werden und fungiert dann als Lebensrettungsmedaille 1. bzw. 2. Klasse. Am 29. Oktober 2020 wurden historisch erstmals vier Vertreter der Justiz als Lebensretter mit der Goldenen Medaille am roten Bande ausgezeichnet, die von Justizministerin Alma Zadić in der Justizanstalt Wien-Mittersteig überreicht wurden. Die Silberne Medaille am Roten Bande ist seit Jahrzehnten nicht mehr verliehen worden.[7]

Beispiele der Verleihungspraxis

Diese Aufstellung soll die Verleihungspraxis für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich beispielhaft illustrieren. Wesentlich umfangreicher (wenn auch keineswegs vollständig) ist die Liste der Träger des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich.

Groß-Stern

Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande

Großes Silbernes Ehrenzeichen am Bande

Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern

Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern

Großes Goldenes Ehrenzeichen

Großes Silbernes Ehrenzeichen

Leopold Radlmair mit dem Großen Silbernen Ehrenzeichen als Halsorden (1964)

Großes Ehrenzeichen

Goldenes Ehrenzeichen

Silbernes Ehrenzeichen

Goldenes Verdienstzeichen

Goldenes Verdienstzeichen im Etui

Silbernes Verdienstzeichen

Goldene Medaille

Silberne Medaille

Siehe auch

Literatur

  • Walter A. Schwarz: Hab’ die Ehre: 50 Jahre Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich 1952–2002. Ausstellungskatalog Wien 2002.
  • Peter Diem: Die Symbole Österreichs. Kremayr & Scheriau, Wien 1995, S. 224–226.

Gesetzestexte:

  • Bundesgesetz über das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, das Bundes-Ehrenzeichen sowie das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst (Ehrenzeichengesetz – EhrenzeichenG), Stammfassung BGBl. I Nr. 132/2023 vom 15. November 2023, gesamte Rechtsvorschrift zum Datum des Inkrafttretens am 1. Jänner 2024.
  • Verordnung der Bundesregierung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, BGBl. II Nr. 380/2023 vom 14. Dezember 2023, gesamte Rechtsvorschrift zum Datum des Inkrafttretens am 1. Jänner 2024.
  • Bundesgesetz vom 2. April 1952 über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, Stammfassung BGBl. Nr. 89/1952, in Kraft getreten am 18. Mai 1952, aufgehoben durch BGBl. I Nr. 132/2023, gesamte Rechtsvorschrift zum Datum des Außerkrafttretens am 31. Dezember 2023 im RIS.
  • Verordnung der Bundesregierung vom 13. Mai 1953, betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, Stammfassung BGBl. Nr. 54/1953, gesamte Rechtsvorschrift zum Datum des Außerkrafttretens am 31. Dezember 2023 im RIS. Mit Statut (Anlage), Beschreibung der Dekorationen des Ehrenzeichens (Beilage 1) und Beschreibung des Bandes des bei Lebensrettungen zu verleihenden Ehrenzeichens (Beilage 2).
  • Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Jänner 1951, betreffend die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Schaffung von Ehrenzeichen, BGBl. Nr. 46/1951 vom 27. Februar 1951.[2]
  • Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 25. Feber 1959, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Erlassung und Vollziehung einer Vorschrift, der zufolge österreichische Staatsbürger ausländische Orden und Ehrenzeichen nur mit behördlicher Bewilligung annehmen und tragen dürfen, BGBl. Nr. 59/1959 vom 11. März 1959.[9]
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Einzelnachweise

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