Hans Peter Due
deutscher Papiermacher, Mitglied der KPD und Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus in Uetersen
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Hans Peter Due (* 1904) war ein deutscher Papiermacher, Mitglied der KPD und Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus in Uetersen. Er wurde im Rahmen der sogenannten Offenborn-Prozesse verhaftet, verurteilt und in Zuchthaus sowie in ein Emslandlager eingewiesen.
Leben
Beruf und politische Tätigkeit
Hans Peter Due arbeitete als Papiermacher und lebte mit seiner Familie in Uetersen. In der Weimarer Republik trat er der KPD bei und war innerhalb der örtlichen Parteistrukturen aktiv. Unter anderem fungierte er als Kassierer der Uetersener KPD-Ortsgruppe und war an der Verteilung illegaler Schriften beteiligt.[1]
Widerstand und Verhaftung
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten setzte Due seine politische Tätigkeit im Untergrund fort. Nach späteren Familienberichten bewahrte er in seinem Wohnhaus Waffen und Munition für den Widerstand auf, die dort eingemauert waren. Diese Aktivitäten führten in den 1930er Jahren zu seiner Verhaftung durch die Gestapo.[2]
Offenborn-Prozess
Hans Peter Due wurde im Rahmen der sogenannten Offenborn-Prozesse wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ angeklagt. Er wurde zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Verfahren gehörte zu einer Serie politischer Prozesse vor dem Kammergericht Berlin, die sich gegen kommunistische und sozialdemokratische Widerstandsgruppen im Raum Hamburg und Schleswig-Holstein richteten.[3]
Haft und Emslandlager
Nach der Verurteilung wurde Due in Haftanstalten und anschließend in einem der Emslandlager interniert. Er gehörte damit zu den sogenannten „Moorsoldaten“. Die Haftbedingungen waren von schwerer Zwangsarbeit, mangelhafter Versorgung und Misshandlungen geprägt. Nach Angaben aus dem familiären Umfeld kehrte er gesundheitlich schwer angeschlagen aus dem Lager zurück.[2]
Staatenlosigkeit und Folgen für die Familie
Im Zusammenhang mit der Verurteilung verlor Hans Peter Due seine deutsche Staatsangehörigkeit. Auch seine Ehefrau sowie die drei Töchter wurden staatenlos. Diese Staatenlosigkeit hatte weitreichende soziale Folgen: Eine Tochter konnte aufgrund dessen eine geplante Ausbildung zur Krankenschwester nicht aufnehmen.[2]
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs blieb die Familie weiterhin staatenlos. Erst im Jahr 1959 erhielten Due, seine Ehefrau, die Töchter sowie deren Familienangehörige die deutsche Staatsangehörigkeit wieder. Eine Tochter wurde 1952 noch als Staatenlose geboren. Damit war die Familie über vierzehn Jahre lang in der jungen Bundesrepublik von politischen Grundrechten wie dem Wahlrecht ausgeschlossen.[2]
Historische Einordnung
Das Schicksal von Hans Peter Due verdeutlicht exemplarisch die langfristigen Folgen der nationalsozialistischen Verfolgung politischer Gegner. Neben Haft, Zwangsarbeit und gesundheitlichen Schäden wirkte die Repression bis weit in die Nachkriegszeit hinein und betraf auch die Familien der Verfolgten. Gleichzeitig saßen ehemalige NS-Funktionsträger bereits wieder in politischen Ämtern, während Opfer des Widerstands noch um ihre staatsbürgerlichen Rechte kämpfen mussten.
Siehe auch
Literatur
- Herbert Diercks: Die Freiheit lebt! Widerstand und Verfolgung im Kreis Pinneberg 1933–1945. Hamburg 1983.
- Arbeitskreis zur Erforschung des Nationalsozialismus in Schleswig-Holstein (AKENS): Dokumentationen zum Widerstand im Kreis Pinneberg.