Heinrich Hornung
deutscher Mediziner
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Heinrich Kurt Felix August Ernst Hornung (* 26. Januar 1900 in Erndtebrück, Kreis Wittgenstein; † 24. November 1981 in Kassel) war ein deutscher Mediziner, der als Oberstabsarzt, Oberregierungs- und Medizinalrat in Kassel tätig war. An der Philipps-Universität Marburg war er Dozent für Öffentliches Gesundheitswesen und Arzneimittelgesetzeskunde. Bekannt wurde er als Initiator und wissenschaftlicher Begleiter des ersten deutschen Versuchs zur Trinkwasserfluoridierung im Kasseler Ortsteil Wahlershausen.
Leben und Werk
Hornungs Eltern waren der praktische Arzt, späterer „aktiver Militärarzt“ und Regierungsmedizinalrat Julius Albert Heinrich Victor Hornung (1868–1958) und dessen Ehefrau Helene (1877–1966) geb. Bauermeister. Zu den bekannten Vorfahren väterlicherseits gehört laut Hornung der Maler Lucas Cranach.[1][2] Nach Schulbesuch im Kadettenhaus Wahlstatt bei Liegnitz (heute Legnica), im Augusta-Viktoria-Gymnasium in Posen und Schulpforta bei Naumburg bestand Hornung im Sommer 1918 die Notreifeprüfung und trat als Fahnenjunker bei der Nachrichten-Ersatz-Abteilung 3 in Frankfurt an der Oder ein. Vom Heeresdienst als Unteroffizier entlassen, begann er an der Universität Halle ein Medizinstudium und bestand im Sommer 1921 an der Universität Freiburg die ärztliche Vorprüfung. Die ärztliche Prüfung legte er am 23. Juni 1924 in Leipzig ab, nachdem er dort – und zuvor für ein Semester in München – sein Medizinstudium fortgesetzt hatte. Seine Promotion zum Dr. med. erhielt er 1925 (unter Richard Kockel) im Institut für gerichtliche Medizin der Universität Leipzig mit einer Dissertation über Die forensische Bedeutung des Hellsehens und der Gedankenübertragung.[3] Mit dieser Arbeit bemühte er sich die Parapsychologie zu widerlegen, die sich damals auch über die Kriminaltelepathie als Wissenschaft zu profilieren suchte.[4]
Nach einer Tätigkeit als Standortarzt in Eisenach, wo er im Diakonissenhaus eine Nebenausbildung als Chirurg wahrnahm, wurde er zum 1. April 1933 als Stabsarzt der 5. Württembergischen Sanitätsabteilung zur Fachausbildung in Hygiene an das Hygiene-Institut der Universität Freiburg kommandiert.[5] Von hier berichtete er 1935 über eine Typhus-Epidemie im Schwarzwald, die durch eine Verunreinigung von Trinkwasser mit Fäkalien hervorgerufen worden war und über „Zephirol, ein neues Desinfektionsmittel.“[6][7] Zwischen 1936 und 1940 beteiligte er sich als Oberstabsarzt bei der hygienischen Untersuchungsstelle des Wehrkreises X, deren Gebiet Norddeutschland von Emden bis Lübeck und von Flensburg bis zum Steinhuder Meer umfasste, an der Untersuchung der Blutgruppen von über 100.000 Soldaten um die „Beziehung der Blutgruppen zu rassischen Merkmalen“ zu eruieren.[8]
Aus der Hygienischen Untersuchungsstelle der Wehrmacht für das Protektorat Böhmen und Mähren, wo er 1940 als Hygieniker und Divisionsarzt eingesetzt war, berichtete Hornung über Fälle von „Buday-Sepsis“, bei der der Erreger nur schwer nachweisbar ist.[9] Im Jahr 1943 habilitierte er sich an der Karls-Universität in Prag und wurde 1944 zum Dozenten ernannt. Sein Verhalten in Prag[10] wurde später als „von Kollegialität geprägt“ beschrieben und er selbst als „kultivierter Mensch“ empfunden, der z. B. Smetana schätzte.[11] Ab Oktober 1944 war er beratender Hygieniker beim Heeresarzt.[12]
Im Januar 1945 fasste er Berichte über die „Gesundheitsfürsorge durch die deutsche Wehrmacht für die Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten“ (Niederlande, Belgien, Frankreich, Balkan, Griechenland, Italien, Sowjetrussland) zusammen.[13] Hier beschrieb er fast idyllische Verhältnisse, die aufgrund des hohen ethischen Stands des deutschen Arztes, seinen Forscherdrang und Organisationsgabe zustande kämen, sowie durch dessen Bereitschaft „in selbstlosester Weise sein ärztliches Können auch den Fremdvölkern zur Verfügung zu stellen, zumal in den meisten Ländern einerseits die ärztliche Ausbildung, andererseits auch die Organisation der Gesundheitsführung keineswegs dem Niveau der deutschen entsprach.“ Überall seien mit begeistertem Einsatz Impfungen (Tuberkulose, Masern, Typhus etc.) durchgeführt, die Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Wasser sichergestellt und Medikamente wie Impfseren großzügig aus dem Reich geliefert worden. Die „ungeheuer segensreichen“ Tätigkeiten des deutschen Sanitätsoffiziers seien von „garnicht zu ermessendem Segen für Europa, ja für die ganze Menschheit gewesen.“
Am 3. August 1945 wurde Hornung aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft entlassen und ließ sich in Kassel nieder.[14] Seine Ehefrau Margarete (geb. Gievers, 1898–1988), mit der er seit 1927 verheiratet war und inzwischen vier Kinder hatte, war in Kassel geboren und aufgewachsen.[1][15] Ab Wintersemester 1945 lehrte er an der Universität Marburg Öffentliches Gesundheitswesen sowie Apotheken- und Arzneimittelgesetzeskunde. Gleichzeitig war er Medizinaldezernent beim Regierungspräsidenten in Kassel[16] und dort ab Dezember 1945 Leiter der Abteilung Öffentliche Gesundheit.[17] Aufgrund wiederholter Anzeigen seiner früheren Vermieterin in Hamburg wurden 1946 von der Spruchkammer II in Kassel Voruntersuchungen über „seine Einstellung zum Nationalsozialismus und seine Mitwirkung bei der Aufrichtung und Stützung des Hitler-Regimes“ eingeleitet. Das Spruchkammerverfahren wurde im August 1947 eingestellt, da er vom „Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“ nicht betroffen war.[14]
Zum 1. Januar 1949 trat Wilhelm von Drigalski, Leiter der Medizinalabteilung des hessischen Innenministeriums, in den Ruhestand.[18] In der vorausgegangenen Diskussion um Vertreter bzw. mögliche Nachfolger hatte das Landespersonalamt Heinrich Hornung vorgeschlagen. Von Drigalski favorisierte aber Hans von Behring, Träger eines berühmten Namens, der dann die Nachfolge antrat, auch wenn dieser im Gegensatz zu Hornung noch keine „Erfahrung in der staatlichen ärztlichen Verwaltung“ hatte.[19]
Nachdem Maria Daelen, Referentin in der Medizinalabteilung, im April 1949 ihren Bericht über ihre Studienreise durch die USA verfasst hatte,[20] schrieb Hornung in ähnlicher Form über die Gesundheitspolitik in den USA, präsentierte Standpunkte in der dortigen Diskussion über eine Einführung der Sozialversicherung,[21] äußerte sich über Fluor,[22][23] und erweckte so den Eindruck, dass auch er selbst sich auf einer Reise in die USA informiert habe.[24][25] In den USA entwickele sich jetzt „eine staatliche Public Health Organisation von gewaltigem Ausmaß.“[26] Trotz Einflussnahme der amerikanischen Besatzungsmacht auf die Gesundheitspolitik in Deutschland gelang es hier aber doch, große Teile einer gewachsenen Tradition weiterzuführen,[27][28] auch wenn die Sozialversicherung mit wirtschaftlichen und organisatorischen Problemen zu kämpfen hat und es den Angehörigen von Gesundheitsberufen nicht leicht möglich sei, ihre wirtschaftlichen Forderungen mit Streiks „durchzudrücken“.[26]
Aktiv bezog Hornung zu zwei sehr kontrovers diskutierten Themen Stellung: die BCG-Impfung zum Schutz vor Tuberkulose und die Fluoridierung von Trinkwasser zur Prophylaxe der Zahnkaries. Wie die Zahnärzte Walter Drum und Hans Joachim Schmidt gehörte der Hygieniker Hornung zu den frühen Verfechtern der Trinkwasserfluoridierung in Deutschland. Er richtete in Kassel die erste deutsche Anlage zur Trinkwasserfluoridierung ein, was er selbst als Pionierleistung empfand. Als der Schriftleiter der Zahnärztlichen Mitteilungen, Karl Michael Hartlmaier, ihm 1959 vorhielt, dass es in Deutschland nicht einmal eine Handvoll Zahnärzte gäbe, die eine Massenprophylaxe durch Fluoridierung des Wassers befürworten,[29] erwiderte Hornung: „Damit, dass man von einem 'winzigen Lager' und von 'ein paar Kollegen, die in Deutschland noch immer die Wasserfluoridierung befürworten' schreibt, kann man auch nicht beweisen, welche Seite das richtige Lager ist. Jedenfalls sind bahnbrechende Neuerungen in der Geschichte durch einen oder ein paar, nicht durch die Masse durchgesetzt worden.“[30] Im Alter von 60 Jahren erhielt er am 21. Oktober 1960 noch seine Ernennung zum außerplanmäßigen Professor und trat vorzeitig „aus Gesundheitsrücksichten in den Ruhestand“.[31][17] Er betreute aber noch weiter den Fluoridierungsversuch bis dieser „nach 19 Jahren segensreichen Wirkens“[32] im März 1971 von den Städtischen Werken Kassel „aus gesetzlichen und gesundheitlichen Erwägungen“ eingestellt wurde.[33]
BCG-Schutzimpfung in Kurhessen
Im Jahr 1948 wurde in Hessen mit Hilfe des Dänischen Roten Kreuzes eine BCG-Schutzimpfung der Schulkinder zum Schutz vor Tuberkulose durchgeführt, die von der Medizinalabteilung des hessischen Innenministeriums in enger Zusammenarbeit mit den Regierungsbezirken in die Wege geleitet worden war und auf freiwilliger Basis erfolgte.[34] Seine bei den Aufklärungskampagnen gewonnenen praktischen Erfahrungen im Regierungsbezirk Kassel (Kurhessen), der in 18 Stadt- bzw. Landkreisen insgesamt 1.260.000 Einwohner hatte, stellte Hornung 1950 zusammen.[35] Unter Beteiligung eines „dänischen Komitees mit großen Erfahrungen“ wurden zunächst Amtsärzte und Lungenfachärzte in Vorträgen und Versammlungen über die Grundlagen aufgeklärt und so „eine Reihe von Experten gewonnen“, die in weiteren Versammlungen Ärzte, Lehrer und zuletzt Eltern zu informieren suchten. Dass am Ende die Beteiligung der Bevölkerung an der Impfung in den einzelnen Kreisen sehr unterschiedlich war, führte Hornung auf Widerstand aus „Laienkreisen“ und „auch von einzelnen Ärzten“ zurück, deren Argumente gegen die Schutzimpfung „im Grunde genommen meist dieselben waren.“ Anhand einiger Beispiele erläuterte er in seinem Bericht, mit „welchen Schwierigkeiten zu kämpfen war, um die Schutzimpfung durchzudrücken.“[35] So sei von den Impfgegnern der „nicht erwiesene Nutzen“ angeführt worden, ferner das Argument, dass Erfolge und Verträglichkeit bei der unterernährten deutschen Bevölkerung nicht wie bei den Aktionen im Ausland erwartet werden könnten und es sei auch auf das Lübecker Impfunglück verwiesen worden. Nach dem Hinweis, dass sich selbstverständlich „auch die Naturapostel meldeten“, scheint es Hornung zweckmäßig, „dieses Laiengewäsch niedriger zu hängen, damit man die Lehre aus diesen Vorkommnissen ziehen kann, dass unsere Gesundheitsführung daran krankt, dass wir in Deutschland viel zu wenig für Aufklärung in gesundheitlichen Fragen getan haben. Die Gesundheitserziehung des Volkes muss bereits in der Schule so intensiv erfolgen, dass derartige Propheten von vornherein von der Bevölkerung ausgelacht werden. Es müsste uns hierzu der Amerikaner mit seinem intensiven ‚Public Health Education‘ Programm als Vorbild dienen.“
Trinkwasserfluoridierung in Kassel
Der proklamierte Erfolg der Tuberkulose-Schutzimpfung in Hessen half, den Haushaltsausschuss der Landesregierung zur Finanzierung einer „hessischen Fluoraktion“ für die Kariesprophylaxe zu bewegen,[36][37] die Maria Daelen ebenfalls in Angriff genommen hatte.[20][38] Die Gesellschaft für angewandte Chemie („Gefach“, Wiesbaden) wollte hierbei ihre gerade patentierten Fluorid-Dragees (auf Basis einer auf Zucker aufgetropften Natriumfluorid-Lösung)[39] an hessischen Schulkindern testen lassen. Die von Daelen im Februar 1950 dazu angeforderten Gutachten der Professoren Hans Heuser, Joachim von Reckow und Siegfried Morgen, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen, befürworteten solche Tests, zumal die Gefach „die laufende ärztliche Überwachung in Zusammenarbeit mit den zahnärztlichen Universitäts-Instituten organisieren und auch finanzieren will.“[40] Die Gutachten adressierten im Wesentlichen Dosierungsfragen, teils mit Blick auf den noch unbekannten Fluoridgehalt der regionalen Wasserquellen, und gingen am Rand auf die Möglichkeit der Trinkwasserfluoridierung (TWF) ein.[40][41] Die Ausgabe von Fluoridtabletten lehnte Hornung für den Regierungsbezirk Kassel aber konsequent ab und favorisierte stattdessen die Trinkwasserfluoridierung.[42] Die amerikanischen Erkenntnisse erlaubten zwar einen Großversuch, argumentierte er, allerdings hätten „die bisher mit viel Reklame vertriebenen Zahnpasten und Zahnpulver ... einen sicher nachweisbaren Erfolg nicht gehabt“[43] und in den USA sei vor dem wahllosen Einnehmen von Fluoridtabletten gewarnt worden wegen der Gefahr der Überdosierung bei bereits fluoridhaltigem Wasser.[44][45] Als die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie bei ihrer Tagung in Hamburg (vom 27. bis 29. September 1950) in einer an Franz Redeker zu übermittelnden Resolution einmütig den Standpunkt vertrat, „daß der Hygieniker der alleinige Sachverständige für alle Fragen der Untersuchung und Beurteilung des Trinkwassers ist. Chemiker und andere Wissenschaftler können vom Hygieniker zugezogen werden, nicht aber ohne diesen in Trinkwasserfragen tätig sein“,[46] sah sich Hornung ermächtigt, eine „Trinkwasserfluorinisierung“ in Kassel anzukündigen, noch bevor die Stadtverwaltung eine erste Anhörung durchgeführt oder einen entsprechenden Entschluss gefasst hatte.[47][48][49][50]
Planung und praktische Vorbereitung
Die vom Regierungspräsidenten für eine erste Anhörung zum 10. November 1950 einberufene Gesundheitskommission verlangte aufgrund der „großen Bedeutung der geplanten Maßnahmen“ und wegen des eventuell „zu erwartenden Widerstands der Bevölkerung“ wissenschaftliche Gutachten und eine sorgfältige schriftliche Begründung.[51] So suchte Hornung im Dezember 1950 mit einem Beitrag in der Kasseler Lokalausgabe der „Hessischen Nachrichten“ die Zustimmung der Bevölkerung[52] und übermittelte der Gesundheitskommission die Gutachten, die von der Gesundheitsabteilung des hessischen Innenministeriums an ihn weitergeleitet worden waren.[53] Im April 1951 reichte er einen Kostenvoranschlag über 10.000 DM (ca. 8.000 DM für die Anschaffung der Dosieranlage der Hamburger Firma Bran & Lübbe und 2.000 DM für laufende Kosten) nach.[54] Vier Monate später sicherte er sich in Hamburg beim 11. Zahnärztetag das Interesse der Deutschen Fluorkommission (DFK), die ihm den Leiter der Kasseler Schulzahnklinik, Kurt Hentze, als zahnärztlichen Berater zur Seite stellte.[55][56]
Bei ihrer zweiten Sitzung, am 30. Januar 1952, beschloss die Gesundheitskommission, dem Magistrat die Durchführung eines Versuchs im Bereich des ehemaligen Stadtteils Wahlershausen, der aus einem Hochbehälter mit nur einem Ablauf mit Wasser versorgt wurde, zunächst für die Dauer eines Jahres zu empfehlen.[57] Allerdings hielten einige Mitglieder der Kommission und des Magistrats, der im Februar 1952 dazu tagte, Gesundheitsschädigungen für nicht völlig ausgeschlossen. Ein daher angefordertes Gutachten der Rechtsabteilung zur Frage der Haftung sah die Verantwortung für die Wasserqualität und eventuell daraus resultierende Folgen bei den Wasserwerken, mit denen die Verbraucher, da ja kein Anschluss- und Benutzungszwang seitens der Stadt vorläge, eine Übereinkunft von privatrechtlichem Charakter geschlossen hätten.[58][59] Die Städtischen Werke und ihr Direktor, Hans Hugelmann, waren von Hornung in die Planung einbezogen worden, von den betroffenen Bürgern wurden bei einer Versammlung keine wesentlichen Einwände erhoben, und so stimmte die Stadtverwaltung dem Experiment prinzipiell zu.[60][61] Eine weitere Hürde, das Lebensmittelgesetz, stand dem Zusatz von Fluoriden zum Trinkwasser im Weg und so musste bei der Gesundheitsabteilung des Bundesinnenministeriums (und später beim Bundesgesundheitsministerium) eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, nach der Reform des Lebensmittelrechts ab 1959 jährlich neu.[62]
Technische Details der Anlage und Auflagen des Regierungspräsidenten für den Versuch sind von Hans Hugelmann beschrieben worden.[63] Abgewogene Mengen von Natriumfluorid, das aus Bad Wimpfen bezogen wurde,[64] waren in Lösung zu bringen, die Lösung über ein Dosierungsgerät stoßweise in das Wasser einzuspritzen, das in den Hochbehälter strömt und daraus schließlich in das Wassernetz des zugehörigen Bezirks verteilt wird. Der Regierungspräsident forderte, dass die Dosierungsmaschine einwandfrei arbeiten und bei Störungen automatisch abschalten müsse. Ferner sei der Fluoridgehalt des Wassers täglich, später wöchentlich, auch vom chemischen Laboratorium der Stadt Kassel zu kontrollieren. Und an heißen Sommertagen sei wegen des höheren Wasserkonsums die Fluoridierung auszusetzen.[63]
Verschleierter Starttermin
Offiziell ging die Anlage am 2. Dezember 1952 mit einer kurzen Feier in Betrieb,[65] wurde aber, nachdem Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen ihre Aufnahmen gemacht und sich verabschiedet hatten, heimlich wieder abgestellt. Hornung und Hugelmann erklärten dazu später, dass sie testen wollten, ob sich aufgrund der am folgenden Tag veröffentlichten Berichte Kasseler Bürger in den nächsten Wochen mit vermeintlichen Vergiftungssymptomen durch das – noch nicht wirklich dem Wasser zugesetzte – Fluorid melden würden. Die Klagen blieben aus und so hätten die Städtischen Werke erst „einige Wochen später“[66][67] (am 25. Februar 1953)[68] tatsächlich mit der Beimischung von Natriumfluorid zum Leitungswasser begonnen. Über den Hunrod-Behälter wurden ab dann etwa 6.000 Menschen in Wahlershausen (ca. 3 % der damaligen Kasseler Gesamtbevölkerung) mit Wasser versorgt, das 1 mg Fluorid (entsprechend 2,2 mg Natriumfluorid) je Liter enthalten sollte.
Technische Herausforderungen
Wie anderswo auch,[69][70][71] in den USA sei darüber nur nicht öffentlich berichtet worden,[72] stellten sich während des Versuchs technische und organisatorische Probleme ein. Schon kurz nach der tatsächlichen Inbetriebnahme musste die Anlage wieder für mehrere Wochen abgeschaltet werden. Nicht aus finanziellen Gründen, wie zuerst behauptet wurde,[73] sondern um wegen Durchmischungsproblemen und dadurch bedingte Konzentrationsschwankungen eine Mischvorrichtung (Sieb) einzubauen, die das Wasser nach Fluoridzusatz besser durchmischen und so „Konzentrationsfahnen“ vermeiden sollte.[74][75][66][72] Abgesehen von Abschaltungen während Hitzeperioden (ca. 30–40 Tage im Jahr), fiel im Lauf des Versuchs auch sonst die Anlage wegen Wartung und Reparaturen oft aus,[76] im Jahr 1959 sogar an 132 und im Jahr 1963 an 156 Tagen.[77][78]
Schwierige Dokumentation
Zur Dokumentation des Versuchserfolgs war geplant, dass Doktoranden des Zahnmedizinischen Instituts der Universität Marburg in Zusammenarbeit mit der Kasseler Zahnklinik zunächst eine anfängliche Karies-Bestandsaufnahme erstellen. Neben der klinischen Untersuchung wurden dabei von jedem Kind sechs Röntgenaufnahmen angefertigt, um die Aussagekraft der diagnostischen Verfahren zu vergleichen.[79][80] Im Rahmen weiterer Promotionen sollten dann alle zwei bis drei Jahre die Kinder aus dem fluoridierten und einem Kontroll-Bezirk als Verlaufskontrolle nachuntersucht werden. Diese Untersuchungen erstreckten sich jeweils über circa vier bis fünf Monate und wurden von Lehrern und Eltern als Störung des Schulbetriebs empfunden, so dass diese ihre Kooperation stark einschränkten und dadurch etliche Kinder nicht mehr zur Untersuchung erschienen. Zusätzlich veränderten Schulabgänge, Schulwechsel, Umzüge zwischen den Bezirken, sowie Neuzugänge (um größere Gruppen zu erhalten), laufend die Zusammensetzung der untersuchten Gruppen (Fluktuation).[81][79][82][83][84][85][77] Dabei wirkte sich wiederholt die ungleiche Verteilung von Kindern höherer Altersstufen (mit erwartungsgemäß höherer Kariesintensität) zwischen beiden Gruppen statistisch zum Nachteil der nicht-fluoridierten Gruppe aus.[86][87][77][88]
Richtige Dosierung?
Anfälligkeiten der Methoden zur Messung des Fluoridgehalts von Wasserproben ergaben eingangs deutliche Abweichungen vom Sollwert, erst recht mit unterschiedlichen Messmethoden in verschiedenen Laboratorien, die dazu konsultiert wurden, bis man sich per Absprache auf eine gültige Methode einigte.[75][89][90][91][92]
Einige Abweichungen ließen sich nur zum Teil durch methodische Fehler erklären, und so äußerte Hornung schon 1954 den Verdacht, dass die eine oder andere zur Probenahme ausgewählte Adresse nicht an das fluoridierte Netz angeschlossen sein könnte.[93] Auf hartnäckige Nachfrage aus Regierungskreisen vermied man zunächst „klarere Antwort zu geben“, erklärte dann, dass die Proben wohl irrtümlich aus dem nicht-fluoridierten Bereich gezogen, beziehungsweise mit Proben von dort verwechselt worden seien, während das Wasserwerk in die Fluoridierungsanlage eine weitere Mischeinrichtung einbaute, die sich als überflüssig erwies.[94] Bei der dritten Reihenuntersuchung, im Jahr 1957 von Ursula Stein durchgeführt, hatte sich (ohne weitere Erklärung dazu) „die Begrenzung des mit fluoridiertem Trinkwasser versorgten Stadtteils etwas geändert, so dass auch dadurch eine Anzahl Schüler von den Untersuchungen ausgeschlossen werden mussten.“ Dabei ergab sich eine um 28 % geringere DMFT-Zuwachsrate.[83][95][29] In den Dissertationen aus den Jahren 1961 und 1962[84][96][85] ist zum Anschlussproblem nichts vermerkt und bis 1969 gab es keine weiteren einschlägigen Dissertationen, weil zwei Doktoranden nacheinander ihre Arbeit zwar aufgenommen, aber, trotz mehrfacher Fristverlängerung für erforderliche Nachuntersuchungen, nicht abgeschlossen hatten.[97]
Das Leitungsproblem fand den Weg in die Öffentlichkeit erst, nachdem Hornung bezüglich der Effizienz der TWF im Vergleich mit anderen Applikationsformen in Erklärungsnot geraten war. Bei einem „Symposium über Fluoridierungsmaßnahmen“, das im Juni 1965 unter Leitung von Hans-Diedrich Cremer in Gießen stattfand, berichtete Hans Heuser über Kassel und die „gegenüber anderen Untersuchungen merklich geringere Reduktion der Kariesfrequenz“ von nur 28 %, für die „erhebliche versuchstechnische Mängel“ verantwortlich seien, vor allem die Unterbrechung an warmen Sommertagen und die mangelhafte Mitarbeit der Lehrer.[98] Ähnlich äußerte sich Heuser in einem Gutachten für die hessische Landesregierung, das dem Bundesgesundheitsrat 1966 für ein Votum zur TWF vorgelegt werden sollte,[99] von dem seinerseits auch die wieder anstehende Ausnahmegenehmigung für Kassel abhing.[100] In einem Schreiben vom 1. Februar 1966 teilte Hornung dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen mit, er habe erst 1964 „zufällig festgestellt“, dass eine Leitung im fluoridierten Bezirk nicht vom Hunrod-Behälter versorgt wurde, und damit nun eine Erklärung dafür gefunden, dass die durchschnittliche Kariesreduktion mit TWF in Kassel nur bei 28 % liegt.[101] Dass ohne diesen Fehler der Erfolg der Maßnahme sicher größer gewesen wäre, suchte dann die Doktorandin Barbara Ripke zu beweisen, die ihre Untersuchungen mit Hornungs Unterstützung durchführte. Nach Ausschluss der nicht-fluoridierten Kinder aus der vermeintlich fluoridierten Gruppe, die damit „leider recht klein wurde“ (104 Kinder, 4–14 J.), behauptete Ripke nun eine um 2/3 geringere Kariesintensität als in der fluoridfreien Gruppe (149 Kinder, 4–15 J.) gefunden zu haben.[77] Ripkes Ausführungen fanden die Aufmerksamkeit der Fachpresse, wobei das Leitungsproblem von Hans Joachim Schmidt mit einem Verweis auf die vermeintliche Inkompetenz der Wasserwerk-Fachleute verbunden wurde, die zuerst einen Fluorid-Verlust im Leitungssystem in Betracht gezogen hätten. Ein früherer Wasserwerk-Mitarbeiter soll Hornung irgendwann erzählt haben, dass bei einem Bombenangriff im Krieg eine Wasserleitung zerstört worden war, die einen Teil der Wilhelmshöher Allee versorgte. Die Wasserversorgung der Bewohner sei dann durch Anschluss an die gegenüberliegende Straßenseite sichergestellt worden, die ihr Wasser nicht vom Hunrod-Behälter erhält und daher nicht zum jetzt fluoridierten Bezirk gehört.[102][103][104][105]
Gesundheitliche und rechtliche Bedenken
Trotz mancher versuchstechnischer Mängel hat Hornung gesundheitliche Probleme, die zum Beispiel auch die Haftungsfrage der Wasserwerke betroffen hätten, nicht erwartet und in Kassel nicht beobachtet.[106][85][77] Allerdings wuchs in den USA seit 1952 der Widerstand gegen die dort in vielen Städten praktizierte TWF und Berichte über die toxische Wirkung von Fluoriden und chronische Vergiftungen durch fluoridiertes Trinkwasser mehrten sich.[107][108][109][110][111][112] Der Mediziner Leo Spira stieß auf herbe Kritik, nicht nur durch die American Dental Association, die ihn 1954 in einer intern angelegten Sammlung von obskuren Kommentaren über Fluoridgegner,[113] die auch in Deutschland in Umlauf kam,[114] zu diskreditieren suchte. In Deutschland bemühte sich Walter Hoffmann-Axthelm mit einer Fragebogen-Aktion Spira zu widerlegen[115] und inspirierte damit Hornung zu einem ähnlichen Vorgehen gegen den Allergologen George Waldbott, Detroit, den Hornung während seiner Studienreise in die USA (Oktober bis November 1955) besuchte.[116][117] Waldbott argumentierte seit 1954 gegen die Fluoridierung und meldete sich mit Berichten über Patienten mit Fluorid-Intoleranz im Zusammenhang mit der TWF zu Wort, wie Spira auch in deutschen Medizinjournalen.[118][119][114][120] Während ungeachtet dessen von Befürwortern auch in immer mehr deutschen Städten für die Einführung einer Trinkwasserfluoridierung geworben wurde,[121] widmete sich Hornung verstärkt der Aufgabe, die Argumente von Gegnern zu widerlegen.[122][123]
Ohne zu Fragen gesundheitlicher Risiken Stellung nehmen zu wollen, fasste im März 1955 der DVGW als „technisch-wissenschaftliche Vertretung des deutschen Wasserfaches“ eine Entschließung, in der, gestützt auf ein Rechtsgutachten,[124] der Fluorid-Zusatz zum Trinkwasser als nicht vereinbar mit den Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung bezeichnet wurde. Für diesen Zusatz, in Deutschland ohne vergleichbaren Vorgang, fehle hier eine Rechtsgrundlage und daher bestünde für den Wasserwerk-Leiter die Gefahr von Verstößen, bzw. das Risiko einer Haft- und Schadensersatzpflicht, auch wenn er auf behördliche Anweisung handele.[125] Dem Versuch in Kassel sei seinerzeit lediglich als Einzelfall zugestimmt worden, um zu sehen, „ob der mitteleuropäische Mensch ebenso auf die laufende Einnahme von Fluor reagiert, wie dies in den USA festgestellt worden ist.“ Dieser Versuch werde von den Städtischen Werken Kassel bis auf Weiteres fortgeführt.[75][126]
Mit der Reform des Lebensmittelrechts, die im Januar 1959 wirksam wurde, und der im Dezember 1959 erstellten Trinkwasserverordnung, verschärfte sich die Situation. Fluoride waren als Lebensmittelzusatz weiterhin nicht zugelassen und konnten allenfalls per Ausnahmegenehmigung mit jährlicher Verlängerung eingesetzt werden. Für die Haftungsfrage war bedeutsam, dass jetzt schon die Vermutung einer Schadwirkung rechtliche Konsequenzen haben konnte,[127][128] während zuvor ein Geschädigter einen Nachweis für die behauptete Ursache führen musste.[124] So wandte sich der DVGW in weiteren Stellungnahmen gegen die Trinkwasserfluoridierung,[129][62] zu denen Hornung erklärte, sie könnten „vom Fachmann nicht unwidersprochen hingenommen werden.“[130] Die Städtischen Werke setzten den Versuch in Kassel zunächst noch fort, bis ein im November 1970 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags erstelltes Gutachten[131] letztlich die Bedenken des DVGW bestätigte. In einem Schreiben mit ausführlicher Begründung und 11 Anlagen teilten die Städtischen Werke dem Kasseler Regierungspräsidium am 31. März 1971 mit, dass die Trinkwasserfluoriderung mit sofortiger Wirkung eingestellt werde,[132] und erläuterten Bürgermeister Branner im Mai 1971 erneut diese Haltung: „Nachdem uns das beiliegende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 4. 11.1970 (Anl. Nr. 11) vorlag, das zu dem Schluß kommt, daß keine Rechtsgrundlage für die Fluoridierung bestehe und daß diese gegen das grundgesetzlich garantierte Freiheitsrecht verstoße (Zwangsmedikamentierung), konnte der Vorstand nicht anders, als sofort die Fluoridierung einzustellen. Die alljährliche Genehmigung des Bundesgesundheitsministeriums entbehrt nach diesem Gutachten der Rechtsgrundlage. Eine Anzeige z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Vorstand könnte bei dieser Rechtslage und einer Weiterführung der Fluoridierung jederzeit von irgendwelchen um den Umweltschutz besorgten Bürgern erstattet werden.“[133]
Das Ende des Versuchs und die Gründe dafür wurden der Öffentlichkeit vom DVGW in einer kurzen Meldung mitgeteilt.[134]
Publikationen (Auswahl)
- Die forensische Bedeutung des Hellsehens und der Gedankenübertragung. Vogel, Leipzig 1925 (zugleich Dissertation); Archiv für Kriminologie Band 76, Nr. 4, Februar 1925, S. 247.
- Eine Trinkwasser-Typhusepidemie im Schwarzwald. In: Archiv für Hygiene und Bakteriologie. Band 113, 1935, S. 158.
- Zephirol, ein neues Desinfektionsmittel. In: Zeitschrift für Immunitätsforschung. Band 84, Nr. 2/3, 1935, S. 119.
- Zur Desinfektionsmittelfrage. In: Münchner Medizinische Wochenschrift. Band 66, Nr. 32, August 1939, S. 1230.
- Über die Beziehung der Blutgruppen zu rassischen Merkmalen. In: Münchner Medizinische Wochenschrift. Band 87, Nr. 5, 1940, S. 125.
- Zur Kenntnis unklarer Sepsisfälle (Bacillus Buday-Sepsis). In: Die Medizinische Welt. Band 14, 1940, S. 1278.
- Gesundheitsfürsorge durch die deutsche Wehrmacht für die Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten. Auf Grund von Berichten und Aktenunterlagen zusammengestellt von Oberstabsarzt Dozent Dr. med. habil. Heinrich Hornung, Hygieniker beim Heeresarzt. Januar 1945. Sanitätsakademie der Bundeswehr, Fachinformationsstelle und virtuelle Bibliothek. München.
- USA und die Sozialversicherung. Amerikanische Argumente im Widerstreit. In: Der öffentliche Gesundheitsdienst. Band 11, Nr. 6, September 1949, S. 219
- Erdstrahlen, Wünschelrute und Krankheiten. In: Der deutsche Badebetrieb. Nr. 8, 1949, S. 222.
- Zur Gewerbefreiheit im Apothekenwesen. In: Der öffentliche Gesundheitsdienst. Band 11, Nr. 7, Oktober 1949, S. 241.
- Gesundheitswesen und Gewerkschaft. Nach einem gekürzten Referat zur 1. Konferenz der Fachabteilung IV der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 1949 in Bad Nauheim. In: Zeitschrift für Sozialhygiene. Band 2, Nr. 3, März 1950, S. 77.
- Die BCG-Schutzimpfung in Kurhessen. In: Zeitschrift für Immunitätsforschung Band 107, 1950, S. 126.
- Trinkwasser, Fluor und Zahnkaries. In: Der Öffentliche Gesundheitsdienst. Band 11, Nr. 11, Februar 1950, S. 379.
- Die Prophylaxe der Zahnkaries durch Fluorzusatz zum Trinkwasser. In: Das Deutsche Gesundheitswesen. Band 5, Nr. 2, Februar 1950, S. 48.
- Apotheken- und Arzneimittelgesetzeskunde; mit geschichtlicher Rückschau. Vorlesungen, gehalten an der Philipps-Universität Marburg. Deutscher Apotheker-Verlag, Stuttgart 1955.
- Argumente gegen die Trinkwasserfluoridierung. In: Deutsche Stomatologie. Band 5, 1955, S. 498.
- Trinkwasser als Heilmittelträger? In: Zeitung für kommunale Wirtschaft. Nr. 22, März 1956, S. 5.
- Zum Problem der Trinkwasserfluoridierung zur Vorbeugung der Zahnkaries. In: Archiv für Hygiene. Band 141, 1957, S. 596.
- 15 Jahre Trinkwasserfluoridierung in Kassel. In: Zeitung für kommunale Wirtschaft. Nr. 4, 1968, S. 15.
Weblinks
- Literatur von und über Heinrich Hornung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Hornung, Heinrich Kurt Felix August Ernst. Hessische Biografie. (Stand: 15. April 2021). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Bessere Zähne durch Fluorid im Trinkwasser. Interview mit Heinrich Hornung, 23.03.1956, SWR Retro – Aus Forschung und Technik. ARD Audiothek. Abgerufen am 8. August 2025.