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Heinrich Kruse (Mediziner)

deutscher Arzt, Oberstabsarzt, Hygieniker, sowie Professor beim Bundesgesundheitsamt From Wikipedia, the free encyclopedia

Heinrich Kruse (* 24. Juni 1906 in Uetersen; † 21. August 1965 in Uetersen) war ein deutscher Arzt, Oberstabsarzt, Hygieniker, sowie Professor beim Bundesgesundheitsamt.

Leben und Wirken

Heinrich Kruse, Sohn des Zichorienfabrikanten Michael Kruse, besuchte die Mittelschule in Uetersen und die Bismarckschule in Elmshorn und studierte dann Medizin an den Universitäten Kiel, Freiburg, München und Königsberg. Am 20. März 1933 bestand er in Königsberg die ärztliche Prüfung. Vom 1. April 1933 bis 31. März 1934 war er als Medizinal-Praktikant im Hygiene-Institut bei Theodor Josef Bürgers (1881–1954) und der Inneren Abteilung der Städtischen Krankenanstalt Königsberg tätig. Unter Bürgers wurde er 1934 mit der Arbeit Vergleichende Untersuchungen über die Wirkung von Bouillon, Bouillon-Filtraten und Bakterien-Filtraten auf die infizierte Haut zum Dr. med. promoviert.[1] Am 6. April 1934 trat er seinen Dienst als Sanitätsoffizier-Anwärter im Reichsheer an, wo er sich seit 1. Oktober 1934 neben der ärztlichen Betreuung der Truppe mit hygienischen Fragen (Truppen-Unterkünfte, Verpflegung, Körperpflege, Gesundheitstechnik) befasste. Ab April 1939 war er zur Ausbildung in Hygiene am Hygiene-Institut in Göttingen bei Franz Schütz, wo er nach einer zwischenzeitlichen Einberufung zum Frontdienst ab Oktober 1939 bis Januar 1944 seine Tätigkeit fortsetzte. Danach war er bis Januar 1945 als Hygieniker einer Heeresgruppe in Frankreich und in Norwegen eingesetzt. Anschließend wurde er ans Hygiene-Institut Göttingen versetzt und fand dort eine Anstellung als planmäßiger wissenschaftlicher Assistent unter seinem Doktorvater Theodor Josef Bürgers, der jetzt das Institut in Göttingen leitete.[2] Hier war er auf dem Gebiet der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beschäftigt und führte im Regierungsbezirk Hildesheim Wasser- und Badewasser-Untersuchungen durch. Gleichzeitig arbeitete er an der Entwicklung des Membranfilter-Verfahrens zur bakteriologischen Wasser- und Luftuntersuchung weiter, die er früher unter Franz Schütz begonnen hatte.

Im Jahr 1949 veröffentlichte er ein Buch über Fragen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, mit einem „Geleitwort“ von Th. J. Bürgers, der inzwischen Präsident der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) und Schriftleiter des Zentralblatts für Bakteriologie war. Beim DGHM-Kongress in Frankfurt forderte Kruse 1949 die „Verantwortung und somit das letzte Wort“ in allen Wasserfragen für die Hygieniker ein,[3] und Heinrich Hornung wies in einem Diskussionsbeitrag auf „die interessanten Zusammenhänge zwischen Fluorgehalt im Trinkwasser und Zahnkaries“ hin.[4] Die Forderung war für den nächsten DGHM-Kongress bereits in eine Resolution gefasst worden, die an Franz Redeker übermittelt werden sollte, der zu dieser Zeit in Bonn mit der Einrichtung und Leitung einer Abteilung Gesundheitswesen (Abt. IV) im Bundesinnenministerium beauftragt war.[5][6]

Im September 1950 wurde Kruse als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene (WaBoLu) tätig,[7] und 1960 unter dessen Direktor Erich Naumann als Professor Leitender Direktor der Abteilung I (Hygiene und Gesundheitstechnik) des Instituts.[8] Das Institut wurde mit einem Erlass vom 7. Januar 1953 zusammen mit dem Robert-Koch-Institut und dem Max-von-Pettenkofer-Institut dem neu geschaffenen Bundesgesundheitsamt (BGA) zugeordnet,[9] dessen Leitung als Präsident Franz Redeker von Franz Klose übernahm.[10]

Zu dieser Zeit (vom 1. Dezember 1952 bis zum 31. März 1953) hatte Kruse mit einem Stipendium der WHO auf einer Studienreise in die USA Erfahrungen zur Wasserversorgung, Abwasserreinigung sowie gesundheitstechnischen Problemen sammeln können. Dabei besichtigte er auch die Fluoridierungsanlagen in Grand Rapids (Michigan) und Newburgh (New York). Nach seiner Rückkehr warb er in Vorträgen für die Trinkwasserfluoridierung und behauptete, es gäbe keine rechtlichen Bedenken dagegen.[11][12][13][14][15][16] Gestützt auf ein Rechtsgutachten,[17] fasste im März 1955 der DVGW als „technisch-wissenschaftliche Vertretung des deutschen Wasserfaches“ allerdings eine Entschließung, in der der Fluorid-Zusatz zum Trinkwasser als nicht vereinbar mit den Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung bezeichnet wurde. Für diesen Zusatz, in Deutschland ohne vergleichbaren Vorgang, fehle hier eine Rechtsgrundlage und daher bestünde für den Wasserwerk-Leiter die Gefahr von Verstößen, bzw. das Risiko einer Haft- und Schadensersatzpflicht, auch wenn er auf behördliche Anweisung handele.[18] Franz Redeker verdeutlichte schließlich die ablehnende Haltung des Bundesgesundheitsamts: „Das Bundesgesundheitsamt hält daher die Verunreinigung des Trinkwassers durch Fluor, damit 'eine ganze Generation unter fluorhaltigem Wasser geboren und groß werde', nach dem derzeitigen Stand für völlig unbegründet und für in ihren Auswirkungen noch nicht übersehbar. Es ist darüber hinaus der Auffassung, dass die Fluoridierung des Trinkwassers und damit die zwangsweise Zuführung von Fluor an die Bevölkerung verfassungsmäßig gewährleistete Grundrechte verletzt.“[19] Einen mehrfach angekündigten Vortrag über „die technische Durchführung der Trinkwasserfluoridierung“ bei der zweiten Jahresversammlung der ORCA in Genf (Mai 1955)[20] hielt Kruse nicht mehr.[21]

Heinrich Kruse war verheiratet mit Margarete Kruse (1918–2006), geborene Adloff.

Publikationen (Auswahl)

  • 1934: Vergleichende Untersuchungen über die Wirkung von Bouillon, Bouillon-Filtraten und Bakterien-Filtraten auf die infizierte Haut, Inaugural-Dissertation, Königsberg.
  • 1948: Leitfaden für die Ausbildung in der Desinfektion und Schädlingsbekämpfung. Musterschmidt, Göttingen.
  • 1949: Wasser. Darstellung seiner chemischen, hygienischen, medizinischen und technischen Probleme. Geleitwort: Th. J. Bürgers. Schmorl & von Seefeld Nachf., Hannover.
  • 1951: Desinfektion und Schädlingsbekämpfung. 5. völlig überarb. und erw. Ausgabe, Musterschmidt, Göttingen.
  • 1959: Einheitliche Anforderungen an die Trinkwasserbeschaffenheit und Untersuchungsverfahren in Europa. Vorschläge einer vom europäischen Büro der Weltgesundheitsorganisation eingesetzten Studiengruppe., Gustav Fischer Verlag, Stuttgart (2. ergänzte Auflage 1960).
  • 1959: Geschichte und Hygiene des Badewesens. In: Handbuch für Bäderbau und Badewesen. Callwey, München.

Einzelnachweise

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