Heinrich Wibel

lübeckischer Hüter des Gesetzes From Wikipedia, the free encyclopedia

Heinrich Wibel (* 20. September 1883 in Lübeck; † 27. August 1932 in Hamburg) war ein lübeckischer Rechtsanwalt, Notar und Richter.

Heinrich Wibel

Leben

Herkunft

Die Harms’schen Töchter zur Beisetzung ihres Vaters 1892

Heinrich Wibel war der Enkel des 1892 verstorbenen Senators Georg Friedrich Harms. Sein Vater, der bereits 1897 verstorbene Paul Wibel, heiratete dessen auch schon 1901 früh verstorbene Tochter Wilhelmine Marie.

Die familiären Wurzeln väterlicherseits stammten bei Wibel aus Württemberg. Heinrich war dort wiederholt den Spuren seiner Vorfahren nachgegangen.

Man begegnet seinem Vater heute noch in Thomas Manns Schlüsselroman Buddenbrooks. Die Rechtsanwälte Karl Peter Klügmann, Robert Peacock und Wibel gelten als ein mögliches Vorbild für die Figur des Rechtsanwalts Dr. Andreas Gieseke.[1] Der Rechtsanwalt und Lebemann Gieseke erwirbt dort durch die Heirat einer Tochter des Senatoren Huneus einen Platz in der ersten Gesellschaft und eine bedeutende Mitgift (VIII, 1., 487).[2]

Laufbahn

Nach dem Tod der Eltern wurden deren Kinder von nahen Verwandten aufgezogen und sollten dem Beruf des Vaters folgen. Sein älterer Bruder sei in der Erinnerung seiner Freunde ein hochbegabter, apollinischer Jüngling gewesen. Er stand Heinrich in dessen Kindheit und ersten Jünglingszeit unzertrennlich verbunden als Freund und Führer zur Seite. Als er unter ähnlich tragischen Umständen wie später Heinrich 1905 als cand. jur. starb, sollte sich Heinrich nie wieder ganz von diesem Schlag. Der Ernst, der ein Grundzug seines Wesens war, basierten auf jener Erfahrung.

Wibel besuchte das Katharineum und war Mitglied in dessen St. Katharinen Fechtclub.

Am 1. Oktober 1906 trat er als Einjährig-Freiwilliger beim Husaren-Regiment „Fürst Blücher“ Nr. 5 in Stolp ein und ging 1909 als Leutnant der Reserve ab.

Rechts- und Staatswissenschaften studierte Wibel an den Universitäten in Tübingen, wo er auch beim Corps Suevia aktiv war, in Freiburg, Berlin und Kiel. Seine erste juristische Prüfung am 3. Juni 1911 bestand er vor dem Oberlandesgericht in Kiel. Es folgten 20 Monate als junger praktischer Jurist im fernen Osten in Tsingtao (Kiautschou). In der damaligen deutschen Kolonie beobachtete er miterlebend deren Aufblühen und Entwicklung. In die engere Heimat zurückgekehrt folgte der Vorbereitungsdienst in Reinfeld, Altona und Lübeck. Am 12. Juli 1913 bestand er die zweite juristische Prüfung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg mit „gut“. Am 13. September 1913 wurde er dann zur Rechtsanwaltschaft am Amtsgericht und Landgericht Lübeck und Hamburger Hanseatischen Oberlandesgericht zugelassen. Er übte die Anwaltspraxis in der renommierten Anwaltsgesellschaft der Rechtsanwälte Dres. Plessing, v. Brocken sowie Ihde aus und gründete Haus- und Ehestand.

Zu Beginn des Ersten Weltkrieges rückte Wibel am ersten Mobilmachungstag zum Kulmer Infanterie-Regiment Nr. 141 ein. Hier und als Ordonnanzoffizier im Stab der 87. Division machte er den russischen Feldzug, unter anderen die Schlacht bei Tannenberg, mit. Vom Herbst 1915/1918 war er als Oberleutnant der Reserve zuletzt beim Stab der 5. Garde-Division tätig. Während des Krieges wurden ihm das EK II und I sowie das Hanseatenkreuz verliehen. Am 20. Dezember 1918 kehrte er nach Lübeck zurück.

Einstiger Schöffengerichtssaal

Am 11. Januar 1919 wurde Wibel lübeckischer Notar. Seinen Beruf als Rechtsanwalt und Notar gab er auf, als er zum 1. Januar 1920 als Amtsrichter ans hiesige Amtsgericht berufen wurde und als Vorsitzender des Schöffengerichts eintrat.[3] Dort leitete er viele der wichtigsten Strafverhandlungen. Zugleich führte er die Veränderungen, die sich unterdessen in der Strafrechtspflege vollzogen, praktisch-organisatorisch durch. Am 1. April 1926 ernannte man ihn zum Amtsgerichtsrat.

Neben diesen Tätigkeiten war Wibel stellvertretendes Mitglied der Disziplinarkammer für Lübeckische Beamte, gehörte der Reichsdisziplinarkammer an und war als Schriftführer des Schwesternheims und der Privatklinik vom Roten Kreuz tätig.

Zum Leiter des ins Riesenhafte auswachsenden Calmette-Prozess mit seinem fast unübersehbaren Prozessstoff wurde Wibel ausersehen. Ohne vorherige Tierversuche und unter Verzicht auf spätere Sicherheitskontrollen wurden 256 Neugeborene oral gegen Tuberkulose geimpft. 77 Babys starben, weitere 131 Kinder erkrankten. Nach dem wissenschaftlichen Kongress, wie man dieses Verfahren genannt hatte, wurde seine mustergültige Leitung allseits anerkannt. Die 1964 ausgestrahlte 4-teilige ZDF-Serie Das Kriminalgericht beschäftige sich in der Folge Der Fall Calmette mit dem Fall.

Nach dem Ende des Prozesses vereinsamte er in seinem selbstquälerischen Grübeln und wurde Nervenkrank.[4]

In einem Hamburger Hotel schied Wibel am 27. August 1932 freiwillig aus dem Leben.[5] Seine Einäscherung fand am Nachmittag des 31. im Krematorium statt, bevor seine Urne auf dem St. Lorenzkirchhof im Harms’schen Familiengrab beigesetzt wurde. Die Gedächtnisreden hielten der Hauptpastor Johannes Kanitz und Landesgerichtsdirektor Karl Utermarck.

Literatur

  • Amtsgerichtsrat Heinrich Wibel †. In: Vaterstädtische Blätter, Jg. 1931/32, Nr. 25, 3. September 1932, S. 103–104.
  • Bernhard Eschenburg: Amtsgerichtsrat Heinrich Wibel †. In: Lübeckische Blätter, 74. Jahrgang, Nummer 36, Ausgabe vom 4. September 1932, S. 493–494.
Commons: Heinrich Wibel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Referenzen

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