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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Landesministerium in Schleswig-Holstein From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) ist ein Landesministerium in Schleswig-Holstein. Die Behörde wird seit dem 12. November 2025 von Magdalena Finke (CDU) geführt, Staatssekretäre sind Frederik Hogrefe (CDU) und Sönke E. Schulz.

Schleswig-Holsteinischer Landtag
Schnelle Fakten Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – MIKWS SH –, Staatliche Ebene ...
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
– MIKWS SH –
Wappen Schleswig-Holsteins
Staatliche Ebene Land
Stellung Oberste Landesbehörde
Gründung 1946
Hauptsitz Kiel, Schleswig-Holstein
Ministerin Magdalena Finke
Netzauftritt www.schleswig-holstein.de
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Unter anderem nimmt es als Oberste Bauaufsichtsbehörde die Fachaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden wahr. Außerdem hat das Ministerium die Aufsicht über das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein sowie das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein.

Name

Das „Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung“ (MILIG) wurde von Ministerpräsident Daniel Günther am 29. Juni 2022 im Rahmen der Bildung des Kabinett Günther II umbenannt in „Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport“ (MIKWS).[1][2]

Organisation

An der Spitze des Ministeriums steht der Minister, welcher von zwei Staatssekretären unterstützt wird. Unter der Ebene der Staatssekretäre gliedert sich das Ministerium in folgende sieben Abteilungen, welche sich wiederum in verschiedene Referate untergliedern:[3]

  • Abteilung IV 1 – Allgemeine Abteilung
  • Abteilung IV 2 – Bevölkerungsschutz und Ordnungsrecht
  • Abteilung IV 3 – Kommunalabteilung
  • Abteilung IV 4 – Polizeiabteilung
  • Abteilung IV 5 – Bauen und Wohnen
  • Abteilung IV 6 – Landesplanung und ländliche Räume
  • Abteilung IV 7 – Verfassungsschutz

Dem MIKWS zugeordnet sind zwei Ämter, die keine eigenständigen Behörden sind:

Siehe auch

Einzelnachweise

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