Johanna Schmidt-Räntsch
deutsche Juristin, Richterin am Bundesgerichtshof
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Johanna Schmidt-Räntsch (* 5. Oktober[1] 1957 in Bonn[2] als Jürgen Schmidt-Räntsch) ist eine deutsche Juristin, war von 2002 bis 2021 Richterin am Bundesgerichtshof und von 2021 bis 2026 Kontrollbeauftragte im Unabhängigen Kontrollrat.
Leben
Schmidt-Räntsch absolvierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bon das Studium der Rechtswissenschaft. Nach ihrer Promotion im Jahr 1983 hatte sie dort kurze Zeit eine Stelle als Wissenschaftlicher Assistent inne. Im August 1984 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und arbeitete drei Jahre als Richter auf Probe bei verschiedenen Gerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln. Im August 1987 wurde sie zum Richter am Landgericht Bonn ernannt. Im Februar 1991 wechselte sie in das Bundesministerium der Justiz, wo sie als Referatsleiter für das Sachen- und Schuldrecht tätig war.[3] Mit ihrem Eintritt in das Ministerium wurde sie zum Regierungsdirektor und im August 1997 zum Ministerialrat ernannt. Als Referatsleiter betreute sie unter anderem die Gesetze zur Einführung des elektronischen Grundbuchs, zur Modernisierung des Schuldrechts und den ersten Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes.[2]
Nach dem Tod ihres Vaters Günther Schmidt-Räntsch übernahm Schmidt-Räntsch 1996 von ihm die Neuauflage des Kommentars zum deutschen Richtergesetz.
Am 29. Juli 2002 wurde Schmidt-Räntsch als Mitglied des vornehmlich für Immobilien- und Wohneigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes zum Bundesrichter ernannt.[4] Im Oktober 2005 hospitierte sie beim spanischen Kassationshof Tribunal Supremo im Rahmen eines Richteraustauschprogramms an den obersten Gerichtshöfen der Staaten der Europäischen Union.[5] Von 2006 bis 2010 war sie zudem beisitzendes Mitglied im Senat für Anwaltssachen und langjährig stellvertretendes Mitglied im Senat für Notarsachen und im Senat für Landwirtschaftssachen. Ab 2014 war sie stellvertretende Vorsitzende des V. Zivilsenats und gehörte ab 2019 auch zeitweilig und anteilig dem XIII. Zivilsenat an.[2]
Am 23. Juni 2021[6] wurde Schmidt-Räntsch zur Kontrollbeauftragten im gerichtsähnlichen Kontrollorgan beim Unabhängigen Kontrollrat gewählt und am 1. September 2021[7] ernannt. Von 2021 bis 2026 war sie auch Gleichstellungsbeauftragte des Unabhängigen Kontrollrates. Mit Ablauf des 28. Februar 2026 ist sie in den Ruhestand getreten.[2]
Schmidt-Räntsch ist seit 2011 Honorarprofessorin an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitherausgeberin der Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR). Sie hat zahlreiche Texte zu dem Thema veröffentlicht und Seminare dazu gegeben.[3]
Mi Wirkung vom 3. Februar 2025 wurde Schmidt-Räntsch zur Richterin am Synodalverwaltungsgericht des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland ernannt.[8]
Privat
Schmidt-Räntsch ist mit der am Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit tätigen Juristin Annette Schmidt-Räntsch verheiratet. Gemeinsam haben sie einen erwachsenen Sohn.[9][2]
2014 machte Schmidt-Räntsch ihre Transgeschlechtlichkeit öffentlich sowie, dass sie geschlechtsangleichende Maßnahmen, eine Namensänderung und Änderung des Geschlechtseintrags vollzogen hat.[10]
Veröffentlichungen
- Die militärische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes und der Unabhängige Kontrollrat. In: Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht. Band 8, Nr. 4, 2025, S. 165–170.
- Die Anknüpfung der Gläubigeranfechtung außerhalb des Konkursverfahrens. Dissertation 1984, Universität Bonn.
- Deutsches Richtergesetz. (Kommentar)
- Bundesnaturschutzgesetz. 1996
- Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR.
- als Hrsg.: Das neue Schuldrecht. 2002
- als Mithrsg.: Zeitschrift für Immobilienrecht.
Weblinks
- Private Website von Johanna Schmidt-Räntsch.